Beiträge von Jay

    Naja, ich würde noch immer keine Linglong haben wollen, aber sie haben in den letzten Jahren auch gewaltige Fortschritte gemacht. Sind beileibe auch keine Billigreifen mehr!


    Von Conti würde ich allerdings komplett abraten - das sind Vertreterreifen! Superreifen für Vielfahrer, im ersten Jahr sind das Klasse Reifen, daher auch in vielen Tests vorn dabei. Aber schon im zweiten Jahr lassen die Reifen so dermaßen nach, dass man sie eigentlich wegschmeißen sollte! Vor allem aufm Anhänger also kompletter Fehlgriff!

    Die Schlüsselnummern ausm Fahrzeugschein helfen überhaupt nix, es ist kein Auto, sondern ein Anhänger. Ist der Anhänger gebremst oder ungebremst? Wie viel kg zulässiges Gesamtgewicht hat der Anhänger?


    Und bist du dir völlig sicher, dass du den Querlenker tauschen willst? Wie schaut der Rest vom Anhänger aus? Für den Preis eines Querlenkers bekommst du teilweise schon neue Anhänger!

    Nicht heute, sondern schon am Montag: Da war mein erster Arbeitstag, ich hab noch nen Satz Sommerräder verkauft, die ich letztes Jahr mit nem Auto mitgekauft hatte und dann bin ich direkt mit meinen überflüssigen Scheinchen innen Laden gerannt und hab die nächste Bestellung aufgegeben...

    Jetzt heisst es erstmal wieder warten und vorfreuen....


    Errechneter Termin ist Mitte Februar, aber vielleicht klappt es ja schon früher! :love:

    die hat aber keine Lasi Zulassung, und wenn dann wirds richtig teuer

    Ja natürlich mit mindestens 3 Spanngurten (bei 3m Innenlänge) drüber und dann erst die Flachplane drauf. Mach ich so seit ca. 15 Jahren so - mit einigen sehnsüchtigen/neidischen Blicken von anderen Anhängerfahrern mit Netzen am Recyclinghof:o

    Nein, ein abgelasteter Anhänger darf nur mit dem in den Papieren vermerkten Gesamtgewicht gefahren werden. Alles andere ist Überladung! Und das ist in Österreich nicht anders als in Deutschland! Ich könnte nen 3.5t Anhänger auch auf 600kg ablasten und mim Twingo fahren. Hab dann keine Nutzlast mehr, aber ich darf ihn deshalb trotzdem nicht mehr als 3,5t Anhänger nutzen, sondern nur als 600er!


    Und das hat auch nichts mit dem Führerschein zu tun, abgelastet heisst abgelastet!

    Ich glaube, du hast an der falschen Stelle gelesen - in der Ursprungsfrage des Threaderöffners ging es ja um Umrissleuchten vorn, du sprichst jetzt aber von Seitenmarkierungsleuchten! Für SEITENmarkierungsleuchten ist die BREITE des Anhängers irrelevant.


    Ich hab dir die Punkte aus der Hellafibel rauskopiert:

    ECE-R48 Abschnitt 6.13 und ECE-R7 oder ECE-R148 Anbringung ECE-R48 § 6.13.1

    Vorgeschrieben bei Anhängern > 2.1 m Breite. Zulässig bei Anhängern > 1,8 m ≤ 2,1 m Breite. Kategorien A oder AM - sichtbar von vorne.

    ECE-R48 Abschnitt 6.18 und ECE-R91 oder ECE-R148 Anbringung ECE-R48 § 6.18.1

    Vorgeschrieben für alle Anhänger > 6 m Länge. Zulässig für Anhänger < 6 m Länge. Die Seitenmarkierungsleuchten vom Typ SM1 sind bei allen Fahrzeugklassen zu verwenden.



    Grundsätzlich ist den meisten Tüvprüfern mehr Licht lieber als weniger Licht. Mit meinem aktuellen Humbaur (siehe Link oben) war ich zwar noch nicht beim Tüv, aber mein vorheriger ungebremster 750erhatte auch Konturmarkierungen dran, obwohl es nicht erlaubt war bei Fahrzeugklasse O.1 (ungebremst). Dem Tüv hats aber immer gefallen!


    ECE-R48 Abschnitt 6.21 und ECE-R104 oder ECE-R150 Anbringung ECE-R48 § 6.21.1
    Teilkonturmarkierung vorgeschrieben bei Fahrzeugen der Klassen O3 und O4 mit einer Länge von > 6000 mm (Ausnahme: unvollständige Fahrzeuge). Ist es jedoch nicht möglich, die vorgeschriebene Konturmarkierung anzubringen, können Linienmarkierungen angebracht werden. Zulässig bei Fahrzeugen aller anderen Klassen mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klasse O1. Anstelle der vorgeschriebenen Teilkonturmarkierung kann auch eine Vollkonturmarkierung angebracht werden. Eine Teil- oder Vollkonturmarkierung ist anstelle der vorgeschriebenen Linienmarkierung zulässig. Zulässig, nach vorne, Linienmarkierung bei Fahrzeugen der Klassen O2, O3 und O4. Teil- oder Vollkonturmarkierung darf nicht an der Front angebracht werden


    :nochfragen: