Kurze Erfolgsmeldung:
Der HEINEMANN BA35 Bootsanhänger ist wieder für den Straßenverkehr zugelassen!
Nochmal besten Dank an alle, die mir geholfen haben.
Heute war ich in der Zulassungsbehörde und mir wurden die Papiere ausgestellt.
Etwas verwundert war der Sachbearbeiter, dass in der Betriebserlaubnis von 1974 und auch im aktuellen TÜV-Bericht kaum technische Daten standen:
"Da steht ja nicht mal eine Reifengröße drin!"
Das war halt 1974 nicht wichtig und wurde nirgends eingetragen.
Die Versicherungsnummer wollte der Sachbearbeiter auch nicht haben, weil ein Bootsanhänger ja versicherungsfrei ist,
d. h. er ist über das Zugfahrzeug mitversichert, solange er angekuppelt ist.
Das ich für den Fall der Fälle eine Versicherung abgeschlossen habe, wollte er nirgends eintragen.
Naja, fehlt nur noch die 100-km/h-Zulassung.
Da werde ich nochmal zum richtigen TÜV fahren.
Den 100 km/h-Aufkleber mit aufgedrucktem Dienstsiegel gibt es nur bei der Zulassungsbehörde.
Einfache 100 er Aufkleber werden nicht mit einem Dienstsiegel versehen.