... Bei dem Bildausschnitt kann man nur raten.
Das Foto zeigt den Blick von vorne (vor dem Anhänger bzw. vor der Kupplung stehend) in Richtung Heck des Anhängers.
... Bei dem Bildausschnitt kann man nur raten.
Das Foto zeigt den Blick von vorne (vor dem Anhänger bzw. vor der Kupplung stehend) in Richtung Heck des Anhängers.
Nee, das kann nicht sein. Dafür ist ja schon die Maststütze.
Der Mast ist immer länger als das Boot. Er wird zum Transport hinten auf das Boot gelegt. Und vorne wird er angehoben, über das Heck des Zugfahrzeuges, und auf der Maststütze abgelegt.
Die beiden Bügel wären dafür viel zu tief, die sind ja auf Höhe des Bootsrumpfes.
Hallo liebe HEINEMANN-Anhänger-Fahrer,
vielleicht könnt ihr mir eine Frage zu meinem HEINEMANN-Bootsanhänger beantworten:
Wofür sind die beiden "Bügel" an der Maststütze (siehe Foto). Die hat eigentlich jeder Bootsanhänger von HEINEMANN, egal welches Gesamtgewicht er hat. Als Haltegriff sind die zu dünn und etwas anschrauben kann man da auch nicht. Aber nur zum Spaß hat HEINEMANN die da bestimmt nicht angeschweisst.
Nein, nicht palettenweise, aber vielleicht im 10er Pack.
Ich würde die Löcher offen lassen.
Dann kommt da Luft ran und es bildet sich kein Kondenswasser, was zu Rost führen könnte.
Sonst gibt es passende Stopfen in jedem Baumarkt,
Hornbach hat ein große Auswahl davon und verkauft auch stückweise.
Noch eine Erfolgsmeldung:
Der Bootsanhänger bekommt jetzt die 100 km/h Zulassung. Ich war heute beim TÜV (dem "richtigen" TÜV) und der hat die entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Damit kann ich die 100er-Zulassung in die Papiere eintragen lassen.
Nochmals besten Dank für den Tipp, zum "richtigen" TÜV zu fahren.
Wie wäre es denn, wenn du deine Langhölzer mit einem Dachträger transportierst? Dann würden die Hölzer hinten knapp 2 m über hängen, das müsste doch gehen. Hängt natürlich auch davon ab, wieviele Langhölzer du hast.
Eine andere Möglichkeit wäre der Transport mit einem Bootsanhänger. Die sind fast immer sehr lang. Dazu muss der Bootsanhänger aber regulär zugelassen sein, darf also kein "grünes Kennzeichen" haben.
Es gibt auch Lkw-Anhänger mit grünem Kennzeichen. Achte mal drauf!
In Text vom ADAC steht alles drin: Bootsanhänger sind steuer- und versicherungsfrei. Hier der LInk:
Kurze Erfolgsmeldung:
Der HEINEMANN BA35 Bootsanhänger ist wieder für den Straßenverkehr zugelassen!
Nochmal besten Dank an alle, die mir geholfen haben.
Heute war ich in der Zulassungsbehörde und mir wurden die Papiere ausgestellt.
Etwas verwundert war der Sachbearbeiter, dass in der Betriebserlaubnis von 1974 und auch im aktuellen TÜV-Bericht kaum technische Daten standen:
"Da steht ja nicht mal eine Reifengröße drin!"
Das war halt 1974 nicht wichtig und wurde nirgends eingetragen.
Die Versicherungsnummer wollte der Sachbearbeiter auch nicht haben, weil ein Bootsanhänger ja versicherungsfrei ist,
d. h. er ist über das Zugfahrzeug mitversichert, solange er angekuppelt ist.
Das ich für den Fall der Fälle eine Versicherung abgeschlossen habe, wollte er nirgends eintragen.
Naja, fehlt nur noch die 100-km/h-Zulassung.
Da werde ich nochmal zum richtigen TÜV fahren.
Den 100 km/h-Aufkleber mit aufgedrucktem Dienstsiegel gibt es nur bei der Zulassungsbehörde.
Einfache 100 er Aufkleber werden nicht mit einem Dienstsiegel versehen.
Hast du Brenderup mal angeschrieben, ob sie dir helfen können? Das wäre doch am einfachsten.
@ UweZ:
Danke. Du bist extra in ein anderes Bundesland gefahren?
Das ist hier etwas schwierig: Links die Nordsee, rechts die Ostsee, im Norden Dänemark, da bliebe nur der Süden ...
@ Rower:
Von der Bündelungsbehörde habe ich auch schon gehört. Die gibt es hier glücklicherweise nicht
Nein, zur GTÜ bin ich auf direktem Weg mit ungestempeltem Kennzeichen gefahren. Das ist ausnahmsweise erlaubt. Vorher hatte ich den Anhänger dort telefonisch angemeldet. Das waren vielleicht 2 km Fahrstrecke.
Aber der TÜV ist weiter weg und auf dem Weg dorthin komme ich an mehreren anderen Prüfstellen vorbei. Das sieht die Polizei wahrscheinlich nicht so gerne, wenn ich da auch mit ungestempelten Kennzeichen hinfahre.
Super, danke.
Dann war mein GTÜ-Ingenieur wohl etwas zu ängstlich oder vorsichtig.
Nächste Woche habe ich den Termin in der Zulassungsstelle bekommen. Danwird der Anhänger erstmal so zugelassen. Und wenn der Anhänger dann zugelassen ist, kann ich zum TÜV wegen der 100 km/h fahren.
Ohne Stempel auf dem Nummernschild mag ich damit nicht quer durch die Stadt fahren.
@ Axel:
Kommt denn jemand an die KTA-Datenbank ran? Und könnte da bitte zum HEINEMANN BA35 nachschauen?
@ Fridolin:
Es war so, dass der (junge) Ingenieur aufgrund seines Studiums und seiner Berufserfahrung nicht selbst über die 100 km/h-Eignung des Anhängers entscheiden wollte.
Bisher lese ich das so:
Im Gesetz steht nirgendwo ein Baujahr, vor dem es verboten ist, eine 100 km/h-Zulassung zu erteilen.
Es steht da nur, dass ein Anhänger "für 100 km/h geeignet" sein muss. Und es bleibt jedem Prüfer selbst überlassen, was er daraus macht.
Man könnte ja auch umgekehrt vorgehen: Es gibt Anhänger, bei denen die Geschwindigkeit explizit auf 25 oder 60 oder 80 km/h beschränkt wurde. Und alle anderen Anhänger dürfen schneller zugelassen werden.
@ Isi_Cruises:
Das meinte der GTÜ-Prüfer auch. Auch das mit dem Baujahr (da ist wohl die Regelung mit den 100 km/h in Kraft getreten). Aber im Gesetz steht das nicht. Jedenfalls habe ich das nirgends gefunden. Und es fahren ja auch ältere Anhänger mit einer 100 km/h-Zulassung rum.
QEK Aero Bj. 1986, 100er Zulassung null Problem.
Ich würde dir raten, den Prüfer zu wechseln.
Ja, danke, das werde ich wohl machen.
Musstest Du für den QEK eine Bestätigung des Herstellers vorlegen, dass der 100 km/h schafft?
Hast du nicht gefragt, auf welche Grundlage er sich dabei bezieht?
Doch, habe ich.
Er hat in meinem Beisein extra nochmal in der GTÜ-Zentrale angerufen.
Da gäbe es wohl ein Anweisung.
Ja, besten Dank für den Hinweis.
Ich habe auch schon die Suchfunktion bemüht.
Und die Texte zu "Gesetzliches" habe ich auch gelesen.
Und ich habe herausgefunden, dass die Regelung zur Tempo-100 km/h-Zulassung in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO stehen soll.
Die habe ich mir auch komplett durchgelesen.
Aber nirgends habe ich einen Hinweis auf das Baujahr des Anhängers gefunden.
Wahrscheinlich kennst Du dich damit besser aus.
Wärst Du bitte so freundlich, mir bezüglich des Baujahres und der 100 km/h-Zulassung weiterzuhelfen?
Ich komme damit nicht zurecht.