>>> Ach so, ist so eine "Ergänzung" der Ladefläche eigentlich eintragungs-/abnahmepflichtig? <<<
Einerseits ja, ...... ist ja eine aüßerliche, bauliche Veränderung ...... 
andererseits werden dich so um die 99 von 100 "Blaukitteln" fragen, was sie denn eintragen sollen : .....
keines der eingetragenen Maße "Länge, Breite, Höhe" hat sich geändert und die Kastenlänge steht eh nicht in den Papieren. 
Aber die werden dir da schon was eintragen, wenn du sie nett darum bittest und ihnen Geld dafür bietest. 
Und die Rennleitung
will das schon lange nicht mehr wissen
, seit es die "neuen" Papiere gibt, in denen eh "nix" steht.
Du must nur aufpassen, das da nix "scharfkantig" wird, ..... jedenfalls nicht scharfkantiger als der Originalkasten 
Manfred