Beiträge von rower

    Sehe ich auch so: ..... sind Sonderachsen .... und knapp 30 Jahre alt


    die gibt es mit Sicherheit nicht aus dem Regal ..... kann aber jeder Achsenhersteller so nachbauen / neu bauen :D
    unter 1.000,- Euro läuft da aber wohl nix und 1.500,- € söllte man schon mal vorsichtshalber einplanen; .... für eine Achse ;)


    und nur eine Achse ??? ..... die 2. Achse ist ja auch so alt, die Gummis ermüdet ....... :(


    ich höre jetzt erst mal auf und erwähne die Bremsseile, die AE ... usw. ... mal nicht :D



    Manfred

    Ja, kannst prinzipiell so machen; .... und ist auch üblich, wenn die Dechsel sonst zu hoch ist.
    Musst nur drauf achten, dass der Handbremshebel dann noch am Deichselholm "frei" geht ...... ggf. gegen anderen Hebel für "untenmontage" austauschen.


    Manfred

    >>> Ich fahre ohne Zeugen NICHT zum TÜV. <<<


    Das aber auch und vor allem , .... um ( eigene ) Missverständnisse zu verhindern. ;)



    >>> Am besten das ganze noch per Video aufnehmen <<<


    Irgenwie muss man es ja schaffen, auch den "gutwilligen" Blaukittel so weit zu bringen,
    dass er bei so alltäglichen Dingen wie einem PKW-zum-Hänger-Umbau "mauert" :rolleyes:



    >>> Namen geben lassen >>> ist vor allem für weitere Rücksprachen sinnvoll ;)



    Mit Konfrantation und Stress ist die Abnahme von besonderen Umbauten eher schwierig.



    Und zu der auf "starr" ohne Federung umgebauten Achse müsste ich die "Gegenseite" hören ...... wenn es da man nicht zu einem fatalen Missverständnis gekommen ist.




    Manfred

    Aber irgenwie komme ich zu dem Schluss, dass die Blaukittel in Berlin die größten ......... von allen sind .......


    Die können die aus ihren Unterlagen doch ganz genau wissen, dass die Bremse 2051 ganz klar für die 100ér Zulassung geeignet ist.


    Da ich denen keine absolute Unfähigkeit unterstellen will ....... vermute ich mal ganz einfach böswillige Unwilligkeit.


    Wenn die Bescheinigung von Alko da ist; ...... fällte denen vermutlich eine neue Schikane ein ........ wie es schon anderen in Berlin ergangen ist .......
    immer neue fadenscheinige Begründungen, warum es nicht gehen soll



    Manfred

    Ja, das dachte ich mir schon so ...... ist eine Sonderanfertihung für Stema ..... und damit im Verhältnis "schweineteuer" :mad:


    Man kann da an die original - Befestigungspunkte des Hänger-Rahmens einen Stahlwinkel montieren und daran dann eine "billige" Standardachse.


    Dámit muss man aber zum Tüv und das ganze dann eintragen lassen .....
    vorher zum Tüv und abnicken lassen , dann umbauen und dann zum Tüv und eintragen lassen und dann noch zur Zulassungsstelle und Papiere ändern.


    Primär wegen des Winkelhalters; ... weniger wegen der Achse.


    Unterm Strich hast du dann genau so viel Geld ausgegeben wie bei einer neuen Achse von Stema :(



    Wenn du also nicht vor hast, die Achse noch einmal zu verbiegen : ..... = die Stema-Achse macht den wenigsten Aufwand. :D



    Manfred

    >>> Du kannst nicht einen AE die für 3,5 t ist an nen 1000 kg Hänger bauen <<<


    Wenn Achse und AE nach der [definition='1','2'][/definition] zusammenpassen ..... geht auch ein 1000 Kg Hänger an einer 3,5 to AE .....


    andernfalls müsste für eine 3,5 to AE eine Mindest-Leergewicht von z.B. über 1000 Kg vorgeschrieben werden.


    Eine 1800 Kg-Achse mit einer 1500 bis 3000 Kg AE kombiniert "normal" kein Mensch zum 1000 Kg Anhänger : .......
    und deshalb denkt da auch "normal" keiner drüber nach.


    Aber über die Argumentation, dass das Fahren mit dem leeren Anhänger dann ja unzulässig sein müsste ....... :D:D:D:D:D





    Manfred

    Na ja : ein 1000 Kg Anhänger mit einer 700 - 1300 Kg-AE wiegt leer ja kaum über 250 Kg


    Wenn da leer oder mit 300 Kg beladen die Bremse nicht funktionieren würde ..... dürfte man damit ja wohl nicht fahren ....


    Nun überlege Du mal ...... ;););)



    Dabei immer daran denken, dass sich die Bremskraft des Anhängers durch das "auflaufende Gewicht" selbständig entsprechend des Anhängergewichtes reguliert ..... ein "mechanisches ABS" quasi



    Manfred

    Die tatsächlichen Gewichte des Anhängers "müssen" innerhalb der Angaben der Bauteile des Anhängers liegen ..... und dürfen diese nicht überschreiten.


    Nun zu meinem "soll" bei der Auflaufeinrichtung : ...... eigentlich muss !!! aaaaber :


    Wir haben vor Jahren mit einem Freund zusammen einen Reisegepäck-Urlaubsausrüstungs-Geländeanhänger für seinen Landcruiser gebaut.


    Bombig stabil mit 1800 Kg-Achse und Auflaufeinrichtung 1500-3000 Kg : ..... sollte ja stabil sein ....... aber Zuladung war 200, max. 400 Kg = reiner Hobby-Reise-Geländeanhänger
    Leergewicht mit Reserverad und so bei 380 Kg ......


    Beim Tüv alles klar, ..... aaaaber 1000 Kg Gesamtgewicht wollter er nicht mitmachen ... :(
    weil : ..... das ginge mit der Auflaufeinrichtung 1500-3000 Kg nicht wegen der Bremse ..... er müsse mind. 1500 Kg haben.


    Auf meine Frage : "darf ich mit dem Anhänger dann jetzt überhaupt vom Hof fahren ?" sah er mich sehr irritiert an : "wiesoooo?" ;)
    Ich : "Na ja, ... er wiegt jetzt leer 380 Kg ..... das geht ja denn nicht ..... wegen der Bremse ;)"
    Er, nach einigen Denksekunden : "welches Gesamtgewicht wollten sie noch haben ;):biggrins::D" ..... und wir hatten 1000 Kg. :D:D


    Bei einer solchen Diskussion hilft es ungemein, auf "Augenhöhe" freundlich zu sein.


    Deshalb mein "soll" und ich weiß jetzt in diesem Fall nicht wirklich ..... wie die tatsächliche Lage der Vorschriften für die Unterschreitung des Gewichtes ist.



    Manfred

    So ist es leider :(


    Aber: wie war das "damals" eigentlich ..... in der DDR ?


    80 Km/h auf Landstraßen ?! ...... und auf Autobahnen 80/90/100 ? .... und mit Anhänger ??? vor allem : ... mit Hänger auf der Autobahn ?





    Manfred

    >>> das auf dem Typenschild des Anhängers unter "Gesamtgewicht" 700kg bis 1300kg steht..... <<<


    Das ist nicht das Typenschild des Anhängers ; sondern : ...... das Typenschild der Auflaufeinrichtung, ( oder der Gabelholme )
    und die besagt erst einmal nur, dass der mit dieser Auflaufeinrichtung gezogene Anhänger ein Gesamtgewicht von 700 bis 1300 Kg haben "soll"


    Das zulässige Gesamtgwicht des Anhängers findest du auch nicht an der Achse: .... das ist das zulässige Gesamtgwicht der Achse ! ;)


    Das zulässige Gesamtgwicht des Anhängers findest du auf einem extra Typenschild in Fahrtrichtung vorne irgendwo rechts am "Kasten", ... oder auch nicht :(


    Auf jeden Fall findest du es im Fahrzeug-Brief-Schein ...... wie das Dings heute auch heißt. :]


    Leergewichte findet man auf keinem Anhängertypenschild ( und wenn doch, ist das die absolute Ausnahme )



    Und wenn du jetzt total verwirrt bist ; :biggrins: ..... das ist dann völlig normal und legt sich in ein paar Tagen des Studiums in diesem Forum. :)

    >>> und jeder Prüfer müsste nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für einen HP 350 erteilen. <<<


    Nein; ...... muss er nicht ! Kann er aber mit "Sachverstand" ...... der einzige Hinderungsgrund ist aber die Achse .


    Ab 1991 mussten alle PKW-Hänger-Achsen für 120 Km/h typgeprüft sein ....... auch ohne, dass das auf dem Typenschild stand.
    und ab dem Baujahr 1991 müsste jeder Prüfer nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für PKW-Anhänger erteilen.


    Für vor 1991 gebaute Hänger war eine Typprüfung der Achse nur bis 80 Km/h vorgrschrieben , ......
    auch wenn die Achsen "mehr konnten" , ..... haben nicht alle Hersteller das auf dem Typenschild vermerkt.
    Einige Hersteller haben aber auch schon damals "120 oder 140" auf die Achsen gestempelt.


    Steht der Prüfer nun vor dem Hänger vor BJ 1991 und ist keine Km/h - Angabe auf dem Typenschild .......
    kann er nicht wirklich wissen, ob die Achse für "120" freigegeben und damit für die 100-Km/h Zulassung geeignet ist.
    Er kann dann zu Recht die Abnahme verweigern ..... oder es doch machen; .... weil er sich denkt :" wird schon passen".


    Für die 100 Km/h -Zulassung braucht´s nämlich eine Achse mit 120-Km/h Freigabe ...... genau wie für die Reifen auch .....





    Manfred

    Aussage von @talk2dog :


    >>> Ich kann nicht sagen dass der Bremsweg sehr lange war....er war jedenfalls nicht viel länger als ohne WW hinten dran... <<<



    Antwort von (An)hängermann :


    >>> Wenn du mit gebremsten Anhänger in die Eisen gehst, dann sollte der Bremsweg spürbar kürzer sein <<<



    Der Bremsweg mit einem auflaufgebremsten Hänger ist immer länger als ohne Hänger ......
    Der Bremsweg mit Hänger ist ...... niemals kürzer ....... als mit dem Solo-PKW



    Manfred








    Ausnahme : Anhänger mit Druckluftbremse ; ...... wenn die Bremsen des Zugfahrzeuges Schrott sind ......
    oder der Fahrer zu blöd ist, die Bremsen des Hängers auf den richtigen Lastzustand einzustellen.

    >>> Ich denk halt das wird mir kein TÜV abnehmen . <<<


    Das weißt du sicher erst dann, wenn es laut Bremsenzuordnungsberechnung geht oder nicht geht ...... und diese Berechnung brauchst Du so oder so für jede Kombination.


    Wenn der Anhänger noch nie zugelassen war ...... brauchst Du ne Rüfa ...... hat die Achse eine Rüfa ?



    Manfred

    Für 250,- Euro 8o ...... sofort kaufen ;):D:D


    Wenn die Bilder den tatsächlichen Zustand wiederspiegeln; ..... ist das ein echtes Schnäppchen.



    Kannst dann ja immer noch feststellen, ob er zu dir passt ...... und wenn nicht; ... mit Gewinn verkaufen. :biggrins::biggrins::biggrins:



    Manfred

    Kann mir nicht vorstellen ; ..... dass die zulässig ist ...... weil für eine Sonder-Deichsel von / für ALKO vorgesehen. oder so :biggrins:


    Wenn du nach >>> Zugeinrichtung KZE 7,5-A V-Flansch <<< googelst , findest du das Passende. ;)


    Manfred

    Räusper .... ist so nicht ganz richtig montiert ......


    die dicke Scheibe, die ( an der Achse ) jetzt zwischen Schraubenkopf und Dämpfer steckt ...... gehört zwischen den Dämpfer und den Halter an der Achse .....
    So wie jetzt montiert zerreisst es den Dämpfer beim Einfedern ...... weil sich Dämpfer ind Halter "in die Quere" kommen.



    Manfred