Die tatsächlichen Gewichte des Anhängers "müssen" innerhalb der Angaben der Bauteile des Anhängers liegen ..... und dürfen diese nicht überschreiten.
Nun zu meinem "soll" bei der Auflaufeinrichtung : ...... eigentlich muss !!! aaaaber :
Wir haben vor Jahren mit einem Freund zusammen einen Reisegepäck-Urlaubsausrüstungs-Geländeanhänger für seinen Landcruiser gebaut.
Bombig stabil mit 1800 Kg-Achse und Auflaufeinrichtung 1500-3000 Kg : ..... sollte ja stabil sein ....... aber Zuladung war 200, max. 400 Kg = reiner Hobby-Reise-Geländeanhänger
Leergewicht mit Reserverad und so bei 380 Kg ......
Beim Tüv alles klar, ..... aaaaber 1000 Kg Gesamtgewicht wollter er nicht mitmachen ...
weil : ..... das ginge mit der Auflaufeinrichtung 1500-3000 Kg nicht wegen der Bremse ..... er müsse mind. 1500 Kg haben.
Auf meine Frage : "darf ich mit dem Anhänger dann jetzt überhaupt vom Hof fahren ?" sah er mich sehr irritiert an : "wiesoooo?"
Ich : "Na ja, ... er wiegt jetzt leer 380 Kg ..... das geht ja denn nicht ..... wegen der Bremse ;)"
Er, nach einigen Denksekunden : "welches Gesamtgewicht wollten sie noch haben :D" ..... und wir hatten 1000 Kg. :D:D
Bei einer solchen Diskussion hilft es ungemein, auf "Augenhöhe" freundlich zu sein.
Deshalb mein "soll" und ich weiß jetzt in diesem Fall nicht wirklich ..... wie die tatsächliche Lage der Vorschriften für die Unterschreitung des Gewichtes ist.
Manfred