Beiträge von rower


    hier die versprochene KTA-BAG:
    KTA-BAG.PDF


    Wenn Du keine Kugelkupplung des Typs KK82 oder KK92 an deinem Anhänger hast;
    hast Du keine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Teil an deinem Anhänger.


    Und der Tüv wird dir das so leider nicht eintragen, weil die Bauartgenehmigung fehlt.


    Das Ding muss also mit einer KK82 oder KK92 montiert werden, wobei ich keine Ahnung habe, ob das an deinem Anhänger erlaubt ist.



    Manfred

    Was ihr sicher nicht berücksichtigt habt, war, dass die Federung des Wohnwagens ja auch auf Anschlag gedrückt wurde. Aber wenns auch keine 5cm waren, ein Millimeter reicht auch .....


    Jepp, das bedenkend könnten die Räder auch noch Bodenkontakt gehabt haben;
    dann aber so wenig, dass die Seitenführung wohl gegen Null tendierte.


    Manfred

    Unbestritten ist das so.


    Ich wollte auch nur darstellen, dass so etwas möglich ist.


    Bis zu dem Unfall hatten mein Vater und ich das komplette "Aushebeln" des Hecks für nicht realistisch gehalten.
    Anheben, entlasten des Hecks = ja ; aber Hinterräder in der Luft ? nie !
    Ohne die Kratzspuren der hinteren WW-Stützen auf der Straße würde ich das immer noch nicht einfach so glauben.


    Manfred

    Deine Bezug auf auf die verringerung der Bremskraft




    bei gebremsten Anhängern stimmt natürlich, aber bei ungebremsten Hängern geht ja diese Kraftkomponente
    voll über die Anhängerkupplung auf das Heck des PKW. Diese Kraftkomponente führt dann meiner Meinung nach,
    beim ungebremsten Hänger, zu einer Entlastung der Hinterachse vom PKW.



    Das "geht" mit gebremsten Anhänger genau so gut :


    vor Jahren, mein Vater :
    Opel-Commodore mit Monroe-Stoßdämpfern mit Luftunterstützung, um im Anhängerbetrieb das absinkende Heck anzuheben ....
    Wohnwagen 1.200 Kg ..... das Gespann steht schön gerade ...... ging Jahre gut


    dann eines Tages : Bergab , nicht steil, ca. 5% ...... Vollbremsung erforderlich
    Commodore taucht vorne stark ein, Heck kommt hoch,
    Wohnwagen drückt von schräg unten kräftig nach , hebelt das Heck aus, Gespann knickt ein
    runter von der Straße, rauf auf einen Stromverteiler ........ Dorf ohne Stromversorgung :biggrins:


    Comodore Front ziemlich verbogen, Vorderachse und Kühler putt; ... Wohnwagen heil ....... man glaubt es nicht


    Auf der Straße waren die Schleifspuren der hinteren Wohnwagen-Stützen deutlich zu sehen !


    Wir haben die Situation zu Hause dann nachgestellt :
    WW angekuppelt und den Commodore hinten angehoben, bis die hinteren WW-Stützen am Boden sind : der Hinterachse war ca 5 cm "in der Luft".



    Es "geht" also mit einem gebremsten Anhänger;
    heute vielleicht weniger, weil die Federwege meist nicht mehr so groß sind und die Autos nicht mehr so schaukelig.




    Manfred


    Hat jemand Erfahrungen mit einem Alutrail von Kröger? Wie ist das im Vergleich zum Koch?


    Mit dem Alutrail nicht; ... den kenne ich nur vom ansehen : und aus der Nähe betrachtet sind die qualitativ gleich.


    Der Koch hat mit Sicherheit die (weichere) ALKO-Achse ..... der Kröger hat in (meiner Erinnerung) die "härtere" Knott-Achse


    Man beachte: der "Kröger" verkauft seinen selbst hergestellten ALUTRAIL nicht billiger als den "Koch", den er ja auch handelt.
    ( "Normal" werden Eigenmarken ja deutlich billiger als Premium-Produkte (Koch) angeboten )
    Grundsätzlich ist "Kröger" ein alteingesessener Anhängerhersteller, der nach Wunsch auch alles "herstellbare" baut und das in einer
    Qualität, dass der Anhänger vererbt werden kann.
    Hier im Norden ist der Kröger-Anhänger daher absoluter Favorit bei gewerblichen Anwendern wie Gärtnereien, Tiefbaufirmen und so weiter.



    Manfred


    O.K. ..... ich war zu langsam;(

    Wenn der ungebremste 750-Kg-Anhänger eine 100ér Zulassung hat,
    muss das Zugfahrzeug ein eingetragenes Leergewicht von 2,500 Kg haben, damit man auch die "100" fahren darf.
    Ist das Auto leichter, muss der Anhänger auf 30% vom Leergewicht des Autos abgelastet werden, um 100 zu fahren.
    Dazu muss man zum TÜV und zur Zulassungsstelle und das kostet Geld.


    Da kann man besser den (billigeren) Anhänger ohne 100ér-Zulassung kaufen und auch zum TÜV fahren, um ihn abzulasten und das 100ér-Gerödel machen lassen.
    Das kommt unterm Strich billiger und ist auch nicht mehr Aufwand.


    Manfred

    Aber bitte nur an die ungebremsten Hängerchen dranmachen, nicht an die gebremsten!


    Gruss georg123


    Wobei die Frage ist, was besser ist:
    der Hänger verlierende Verursacher "kämpft" mit seinem im Sicherungsseil hängenden Anhänger .....
    oder der 2,7 To-Anhänger kachelt mit einer "Vollbremsung" in den Gegenverkehr in z.B. einen Polo oder in eine Fußgängergruppe.


    Ich glaube, das Thema ist nicht abschließend durchdiskutierbar; .....
    zu fast jedem guten Argument wird sich vermutlich ein gutes Gegenargument finden lassen.


    Beim "Ungebremsten" ist so ein Fangseil IMHO eine absolut gute Sache .....
    beim "Gebremsten" kenne ich meine endgültige Meinung noch nicht, tendiere aber auch da stark zum Fangseil.


    Immerhin ist es in den seltensten Fällen ein unvorhersehbarer technischer Defekt, sondern meist Nachlässigkeit.
    Soll doch der Verursacher sehen, wie er mit seinem Problem fertig wird; ....
    und wenn es ihm seine "Karre zerreißt",
    statt es einen Unschuldigen trifft.





    Manfred

    Das ist ja das Gute an den Anhängern ; .....


    dass die wissen, dass sie in den Graben rollen sollen und das auch immer machen :rolleyes:


    Nur der eine Anhänger, der nicht in den Graben wollte, sondern in den Gegenverkehr ......
    und meinem Schwager einen Totalschaden an einem einjährigen Mittelklasse wagen brachte ......


    hatte an dem Lehrgang, dass er in den Graben soll, wohl nicht teilgenommen. :cool:


    Mit einem Fangseil hätte er das Heck des Zugfahrzeuges verbeult und damit das Auto des Verursachers,
    ohne das Leben meines Schwagers in Gefahr zu bringen.


    Auf einer Bundesstraße mit dem entsprechenden Tempo, die Fahreseite von vorne bis hinten aufgeschlitzt,
    das Auto statt des Anhängers in den Graben, Überschlag .....
    außer ein paar blauen Flecken ist nix passiert; .... ein Riesenglück gehabt.


    Aber die anderen Anhänger wissen ja alle, dass sie in den Graben rollen sollen .:super:



    Manfred




    Jaaaaaa: das soll Satire sein

    Egal, was das kosten würde: ich würde es nicht machen lassen.
    Es könnte schon einen Grund geben, warum sich jemand die Mühe gemacht hat, die Nummer so intensiv zu "vernichten".
    Darüber möchte ich jedenfalls nicht von Staats-wegen befragt werden.
    Der Fred-Ersteller ist es ja nicht gewesen; aber er könnte ja "höchst fahrlässig" Diebesgut erworben haben.
    Ich jedenfalls möchte nicht der Besitzer des Anhängers sein und würde das Thema hier auch nicht weiter "breittreten"
    Wenn ich der Fred-Starter wäre, würde ich die Modeatoren um Löschung des Themas bitten.


    Manfred

    Auch unterliegt man nicht den heutigen Bestimmungen für die Beleuchtung / Nebelschlussleuchte, die dann noch nach zu rüsten ist.


    Gruß chris


    Aber nur, wenn das "Ding" schon einmal zugelassen war; .... und dafür muss dann die Fahrgestell-Nr. vorhanden sein und die Zulassung nachvollziehbar sein.
    War der Hänger trotz vorhandener Ident-Nr. nach einer Zulassung zu lange abgemeldet, werden alle Daten im Zentralregister gelöscht.
    Da hilft dann nur der originale Brief, in dem die Zulassung dokumentiert wurde.
    Ansonsten: Neuabnahme zu den heutigen Bestimmungen.


    Im übrigen kann man auch bei einer "vollständig" ausgeschliffenen Nummer die alte Nr. aufgrund der Gefügeveränderung, die beim Einschlagen erfolgte, nachweisen.
    So wurde der Patrol, der mir vor 22 Jahren gestohlen wurde, einwandfrei und gerichtssicher trotz vollständig ausgeschliffener Nr. identifiziert.


    Manfred

    Ja, ich weiß ;)


    Aber der "ecuril" hat doch geschrieben, dass er "es aufgibt" :biggrins:


    Und da dache ich mir halt so : wenn er sein Wort hält mit dem Aufgeben; .... habe ich "das letzte Wort". .... oder so :weglach:


    Versprochen ist versprochen; ...... oder :cool:




    In Wirklichkeit wollte ich aber als zusätzliche Person die Richtigkeit der allgemein anerkannten Regeln "untermauern". :biggrins:



    Manfred

    N8
    ..ich geb´s auf.


    Und das ist auch gut so; ...... weil Du bisher einen ziemlichen Unsinn geschrieben hast.


    750 Kg gehen immer !!!


    Steht auch in dem Text, den du zitiert hast :


    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).


    Und da steht eindeutig "oder" und keinesfalls "und" !!!


    wie du fälschlicherweise behauptest:


    GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
    Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?


    Du kennst die Unterschiede ?


    Und jetzt das Zitat einmal so getrennt, dass man es zweifelsfrei interpretieren kann:



    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz .......
    .
    .
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ...........
    .
    .
    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).



    Und da sieht man dann, wie wichtig es ist, dass dort ein "oder" steht .







    Manfred




    Analog: Hast schonmal nen Anhänger mit Saisonkennzeichen gesehen? ;)


    Ich ja : ...... ein Motorrad-Trailer und 2 Wohnwagen :biggrins:



    Aber es geht noch "bekloppter" :


    ich kenne da den Vater eines Freundes meines Sohnes; ....
    der hat nen Bootstrailer mit "grüner Nummer" .... zahlt also keine Steuern ;)
    hat aber den Trailer versichert ( Haftpflicht, das ganze Jahr ! :( ist ja auch sinnvoll, würde ich auch machen.
    Und der meldet den Trailer über den Winter ab :weglach:


    Vorteil ??????? ........ Nachteil : Lauferei und Gebühren 2 mal im Jahr.


    Aber sonst ist der nicht so doof : ..... ist Kapitän A6 und arbeitet als Gutachter für Schiffszulassungen .



    Also : alles, was man sich vorstellen kann, scheint auch möglich zu sein und wird auch gemacht.



    :biggrins::biggrins:
    Manfred