Und das ist auch gut so; ...... weil Du bisher einen ziemlichen Unsinn geschrieben hast.
750 Kg gehen immer !!!
Steht auch in dem Text, den du zitiert hast :
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Und da steht eindeutig "oder" und keinesfalls "und" !!!
wie du fälschlicherweise behauptest:
GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?
Du kennst die Unterschiede ?
Und jetzt das Zitat einmal so getrennt, dass man es zweifelsfrei interpretieren kann:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz .......
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(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ...........
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oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Und da sieht man dann, wie wichtig es ist, dass dort ein "oder" steht .
Manfred