Beiträge von rower

    Ich habe mir heute eine KK92 bestellt, damit stimmen KTA-BAG / Kupplung und Adapterplatten überein.
    Den Rest wird der nächste Besuch beim TÜV zeigen.


    Gruß
    Steffen


    Eigentlich ist es so : ...
    dass die KK82 und KK92 heute nicht mehr zulässig sind als Neuabnahme :
    sie haben aber Bestandsschutz als Ersatzteil an alten DDR-Anhängern.


    Wäre auch logisch, da bei denen eine heute gültige Bauartgenehmigung nicht vorhanden ist.


    Selbst beim Umbau von KK82 auf KK92 an alten DDR-Anhängern sollen manche TÜV´s, obwohl zulässig, rumzicken.
    ( die KK82 gibt es nicht mehr als Neuteil bzw. hat es zumindest vorübergehend nicht mehr gegeben )



    Aaaaaber : ich stecke da nicht so tief in der Materie .....
    und das Geschriebene bitte ich deshalb nur als "Denkanstoß" zu betrachten.


    Es wäre ja die beste Lösung, wenn der Tüv es akzeptieren würde.



    Manfred

    Kettenfett aus der Sprühdose.
    Motorrad oder Fahrrad ist egal.
    Haftet sehr gut, schmiert sehr gut, ist relativ "trocken", und ist wasserfest.


    Habe ich "vor Jahren" einmal mangels Fett (vergessen) nehmen müssen; ... und seit dem nur noch.


    Dose kann man "so" im Auto dabei haben, kein Schmierkram mit Schmierfett ... und so.



    Aber jeder so, wie er möchte ;)


    Manfred


    hier die versprochene KTA-BAG:
    KTA-BAG.PDF


    Wenn Du keine Kugelkupplung des Typs KK82 oder KK92 an deinem Anhänger hast;
    hast Du keine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Teil an deinem Anhänger.


    Und der Tüv wird dir das so leider nicht eintragen, weil die Bauartgenehmigung fehlt.


    Das Ding muss also mit einer KK82 oder KK92 montiert werden, wobei ich keine Ahnung habe, ob das an deinem Anhänger erlaubt ist.



    Manfred

    Was ihr sicher nicht berücksichtigt habt, war, dass die Federung des Wohnwagens ja auch auf Anschlag gedrückt wurde. Aber wenns auch keine 5cm waren, ein Millimeter reicht auch .....


    Jepp, das bedenkend könnten die Räder auch noch Bodenkontakt gehabt haben;
    dann aber so wenig, dass die Seitenführung wohl gegen Null tendierte.


    Manfred

    Unbestritten ist das so.


    Ich wollte auch nur darstellen, dass so etwas möglich ist.


    Bis zu dem Unfall hatten mein Vater und ich das komplette "Aushebeln" des Hecks für nicht realistisch gehalten.
    Anheben, entlasten des Hecks = ja ; aber Hinterräder in der Luft ? nie !
    Ohne die Kratzspuren der hinteren WW-Stützen auf der Straße würde ich das immer noch nicht einfach so glauben.


    Manfred

    Deine Bezug auf auf die verringerung der Bremskraft




    bei gebremsten Anhängern stimmt natürlich, aber bei ungebremsten Hängern geht ja diese Kraftkomponente
    voll über die Anhängerkupplung auf das Heck des PKW. Diese Kraftkomponente führt dann meiner Meinung nach,
    beim ungebremsten Hänger, zu einer Entlastung der Hinterachse vom PKW.



    Das "geht" mit gebremsten Anhänger genau so gut :


    vor Jahren, mein Vater :
    Opel-Commodore mit Monroe-Stoßdämpfern mit Luftunterstützung, um im Anhängerbetrieb das absinkende Heck anzuheben ....
    Wohnwagen 1.200 Kg ..... das Gespann steht schön gerade ...... ging Jahre gut


    dann eines Tages : Bergab , nicht steil, ca. 5% ...... Vollbremsung erforderlich
    Commodore taucht vorne stark ein, Heck kommt hoch,
    Wohnwagen drückt von schräg unten kräftig nach , hebelt das Heck aus, Gespann knickt ein
    runter von der Straße, rauf auf einen Stromverteiler ........ Dorf ohne Stromversorgung :biggrins:


    Comodore Front ziemlich verbogen, Vorderachse und Kühler putt; ... Wohnwagen heil ....... man glaubt es nicht


    Auf der Straße waren die Schleifspuren der hinteren Wohnwagen-Stützen deutlich zu sehen !


    Wir haben die Situation zu Hause dann nachgestellt :
    WW angekuppelt und den Commodore hinten angehoben, bis die hinteren WW-Stützen am Boden sind : der Hinterachse war ca 5 cm "in der Luft".



    Es "geht" also mit einem gebremsten Anhänger;
    heute vielleicht weniger, weil die Federwege meist nicht mehr so groß sind und die Autos nicht mehr so schaukelig.




    Manfred


    Hat jemand Erfahrungen mit einem Alutrail von Kröger? Wie ist das im Vergleich zum Koch?


    Mit dem Alutrail nicht; ... den kenne ich nur vom ansehen : und aus der Nähe betrachtet sind die qualitativ gleich.


    Der Koch hat mit Sicherheit die (weichere) ALKO-Achse ..... der Kröger hat in (meiner Erinnerung) die "härtere" Knott-Achse


    Man beachte: der "Kröger" verkauft seinen selbst hergestellten ALUTRAIL nicht billiger als den "Koch", den er ja auch handelt.
    ( "Normal" werden Eigenmarken ja deutlich billiger als Premium-Produkte (Koch) angeboten )
    Grundsätzlich ist "Kröger" ein alteingesessener Anhängerhersteller, der nach Wunsch auch alles "herstellbare" baut und das in einer
    Qualität, dass der Anhänger vererbt werden kann.
    Hier im Norden ist der Kröger-Anhänger daher absoluter Favorit bei gewerblichen Anwendern wie Gärtnereien, Tiefbaufirmen und so weiter.



    Manfred


    O.K. ..... ich war zu langsam;(

    Wenn der ungebremste 750-Kg-Anhänger eine 100ér Zulassung hat,
    muss das Zugfahrzeug ein eingetragenes Leergewicht von 2,500 Kg haben, damit man auch die "100" fahren darf.
    Ist das Auto leichter, muss der Anhänger auf 30% vom Leergewicht des Autos abgelastet werden, um 100 zu fahren.
    Dazu muss man zum TÜV und zur Zulassungsstelle und das kostet Geld.


    Da kann man besser den (billigeren) Anhänger ohne 100ér-Zulassung kaufen und auch zum TÜV fahren, um ihn abzulasten und das 100ér-Gerödel machen lassen.
    Das kommt unterm Strich billiger und ist auch nicht mehr Aufwand.


    Manfred

    Aber bitte nur an die ungebremsten Hängerchen dranmachen, nicht an die gebremsten!


    Gruss georg123


    Wobei die Frage ist, was besser ist:
    der Hänger verlierende Verursacher "kämpft" mit seinem im Sicherungsseil hängenden Anhänger .....
    oder der 2,7 To-Anhänger kachelt mit einer "Vollbremsung" in den Gegenverkehr in z.B. einen Polo oder in eine Fußgängergruppe.


    Ich glaube, das Thema ist nicht abschließend durchdiskutierbar; .....
    zu fast jedem guten Argument wird sich vermutlich ein gutes Gegenargument finden lassen.


    Beim "Ungebremsten" ist so ein Fangseil IMHO eine absolut gute Sache .....
    beim "Gebremsten" kenne ich meine endgültige Meinung noch nicht, tendiere aber auch da stark zum Fangseil.


    Immerhin ist es in den seltensten Fällen ein unvorhersehbarer technischer Defekt, sondern meist Nachlässigkeit.
    Soll doch der Verursacher sehen, wie er mit seinem Problem fertig wird; ....
    und wenn es ihm seine "Karre zerreißt",
    statt es einen Unschuldigen trifft.





    Manfred

    Das ist ja das Gute an den Anhängern ; .....


    dass die wissen, dass sie in den Graben rollen sollen und das auch immer machen :rolleyes:


    Nur der eine Anhänger, der nicht in den Graben wollte, sondern in den Gegenverkehr ......
    und meinem Schwager einen Totalschaden an einem einjährigen Mittelklasse wagen brachte ......


    hatte an dem Lehrgang, dass er in den Graben soll, wohl nicht teilgenommen. :cool:


    Mit einem Fangseil hätte er das Heck des Zugfahrzeuges verbeult und damit das Auto des Verursachers,
    ohne das Leben meines Schwagers in Gefahr zu bringen.


    Auf einer Bundesstraße mit dem entsprechenden Tempo, die Fahreseite von vorne bis hinten aufgeschlitzt,
    das Auto statt des Anhängers in den Graben, Überschlag .....
    außer ein paar blauen Flecken ist nix passiert; .... ein Riesenglück gehabt.


    Aber die anderen Anhänger wissen ja alle, dass sie in den Graben rollen sollen .:super:



    Manfred




    Jaaaaaa: das soll Satire sein

    Egal, was das kosten würde: ich würde es nicht machen lassen.
    Es könnte schon einen Grund geben, warum sich jemand die Mühe gemacht hat, die Nummer so intensiv zu "vernichten".
    Darüber möchte ich jedenfalls nicht von Staats-wegen befragt werden.
    Der Fred-Ersteller ist es ja nicht gewesen; aber er könnte ja "höchst fahrlässig" Diebesgut erworben haben.
    Ich jedenfalls möchte nicht der Besitzer des Anhängers sein und würde das Thema hier auch nicht weiter "breittreten"
    Wenn ich der Fred-Starter wäre, würde ich die Modeatoren um Löschung des Themas bitten.


    Manfred

    Auch unterliegt man nicht den heutigen Bestimmungen für die Beleuchtung / Nebelschlussleuchte, die dann noch nach zu rüsten ist.


    Gruß chris


    Aber nur, wenn das "Ding" schon einmal zugelassen war; .... und dafür muss dann die Fahrgestell-Nr. vorhanden sein und die Zulassung nachvollziehbar sein.
    War der Hänger trotz vorhandener Ident-Nr. nach einer Zulassung zu lange abgemeldet, werden alle Daten im Zentralregister gelöscht.
    Da hilft dann nur der originale Brief, in dem die Zulassung dokumentiert wurde.
    Ansonsten: Neuabnahme zu den heutigen Bestimmungen.


    Im übrigen kann man auch bei einer "vollständig" ausgeschliffenen Nummer die alte Nr. aufgrund der Gefügeveränderung, die beim Einschlagen erfolgte, nachweisen.
    So wurde der Patrol, der mir vor 22 Jahren gestohlen wurde, einwandfrei und gerichtssicher trotz vollständig ausgeschliffener Nr. identifiziert.


    Manfred