Die unterschiedlichen Funktionen von Abreißseil und Fangseil sind dir nicht bekannt ?
Beiträge von rower
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Abreißseil kauf ich vermutlich auch noch,
Kaufe dir besser ein Fangseil !
Ein Abreißseil nützt dir am ungebremseten Anhäner eher nichts.
Manfred
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Ich kann die "Aufregung" um die 0,3-Regel für ungebremste bei der 100ér Zulassung nicht wirklich nachvollziehen.
Hier sind eh viele der Meinung, dass ungebremste Anhänger beim Bremsen zu unsicher sind:
da bin ich teilweise dabei ... und dann soll man bei denen überhaupt die "100" erlauben ?
"Kein" Mensch regt sich darüber auf, dass die ungebremste Anhängelast vom Gesetzgeber limitiert ist:
absolut max. 750 Kg und max. 50% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges. Maximalwerte ... manche Hersteller genehmigen weniger.
Man kann diese Regel jetzt gut finden oder nicht :
hier sind eh viele der Meinung, dass ungebremste Anhänger beim Bremsen zu unsicher sind.
Und jetzt kommt die 100ér Regel:
um einen Anhänger aus einer um 25% höheren Geschwindigkeit (80 zu 100) abzubremsen,
muss man 56% mehr Bremsernergie aufwenden ( "vernichten" )
Teilt man die an sich "zulässigen" 50% ungebremste Anhängelast durch 1,56 ... erhalten wir einen Wert von ca. 32 %
Und schon sind wir beim Faktor 0,3 für ungebremste Anhänger.
Und damit sich die "blöden Fiesta-Fahrer" nicht damit befassen müssen, wie weit sie einen 750Kg-Anhänger für die 100ér Regel beladen dürfen,
hat der Gesetzgeber die 0,3ér Regel halt für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers vorgeschrieben.
Dabei geht es auch um die Kontrollierbarkeit eines "Bonus"-Gesetzes ... : die Regel heißt 80 ... keiner MUSS 100 fahren.
Man kann darüber trefflich diskutieren ... aber aufregen lohnt eher nicht.
Man kann auch gleich weitermachen:
warum hat ein Wohnwagen den Faktor 0,8, mit Schlingerdämpfer dann 1,0 ?
während ein "normaler" Anhänger die Faktoren 1,1 bzw. 1,2 hat.
Ist das wirklich "berechtigt",
weil ein Hochlader-Koffer mit einer Breite von 2 Metern und einer Höhe von 3 Metern
sooo viel besser auf der Staße liegt als ein Wohnwagen mit 2,3 m Breite und 2,6 m Höhe ?
Oder liegt es vielleicht daran, dass die Wohnwagenfahrer in der Masse vom Gesetzgeber für "zu doof" gehalten wird ?
Das ist ein Punkt, wo ich dem Gesetzgeber nicht widersprechen möchte.
Manfred
Himmel ... ich habe wohl zu viel Zeit

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Das ist wie beim Fußball:
80 Milionen Deutsche wissen, wie man richtig Fußball spielt ...
und dann schicken sie 11 Trottel, die das gar nicht können, zum Länderspiel.

Manfred
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Ist nicht ganz sicher : auch 1350ér Achsen haben diese Bremse.
Aaaaber: mit 1350ér Achsen hätte deiner keine 2800 Kg Achslast.
Deshalb sind es vermutlich ziemlich sicher 1500ér Achsen.
Vielleicht bringt dich ein Kontakt mit Knott weiter : ich kenne die als recht kooperativ ( viel besser jedenfalls als ALKO )
Manfred
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Das Bild ist von der Bremsankerplatte ?
Wenn ja, sieht es GUT aus : die 750 Kg gelten dann für eine Bremse
![*zufrieden* :]](https://anhaengerforum.de/images/smilies/s_zufrieden.gif)
Da die Achse aber 2 Bremsen hat ... hat die Achse eine Bremslast von 1500 Kg

Das ist sehr gut ... jedenfalls für ein Gesamtgewicht von 3000 Kg beim Tandemachser.

Manfred
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Bei der KNOTT VGB-15M Achse gehen auf jeden Fall 185-14 und 195/70-15 ...
Wenn man darüber will, was bei Knott eher geht als bei ALKO : ist es besser, direkt anzufragen
Manfred
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Da waren auch noch alte Fälle nach dem alten "Katalog" dabei:
früher gab es ja mehr Punkte ... das Punktekonto war aber auch aufnahmefähiger.
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Holz ist nicht schwer ... das schwimmt doch : weiß doch jeder

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Na ja : die übrigen Preise befinden sich ja nicht auf einem Niveau, dass man zwangsweise zuallererst an ein Fake glauben muss.
Und die angebotene Paypal-Zahlung ist ja sehr sicher : da gibt es das Geld zurück, wenn keine Ware geliefert wird.
Das habe ich mit einem Auslandskauf schon durch. Geht ganz easy ... weil es das ausdrückliche Geschäftsmodell von Paypal ist.
Die Anhänger können ja zum Beispiel aus einer aufgekauften Konkursmasse eine anderen Händlers sein.
Klar ist Vorsicht angebracht: aber ich würde den Händler nicht so ohne weitere Kenntnisse in die "Verbrecherecke" stellen.
Manfred
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wird Unsinn ja doch irgendeine Strategie zur Kundenbindung/Kundenzufriedenheit verfolgen, oder?
Ja klar: bei den Gewinnen, die die mit den Anhängern machen, werden die sicher richtig Geld für die Reparatur eines 8 oder 9 Jahre alten Anhängers in die Hand nehmen.
Dazu haben die bestimmt Rücklagen gebildet.
Hast den Anhänger ja sicher nach Herstellervorschrift gut gepflegt ...
und was wichtig ist: hast bestimmt auch alle Inspektionen nach Herstellervorschrift durchführen lassen.

Manfred
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Das Problem ist Salzwasser, also Winter. Egal ob die Stromdiebe, oder diese DC Verbinder.
Da hilft es, einen Klecks Vaseline mit "einzubauen" .
Ich habe zwar noch keinen DC-Verbinder verbaut ... aber bei Stromdieben mache ich das schon lange so.
Eigenlich hasse ich Stromdiebe aufgrund ihrer Korrosionsanfälligkeit wie die Pest:
aber mit Vaseline hatte ich noch keine Kontakt/Korrosionsprobleme.
Wo Vaseline ist, kommt kein Wasser hin: Vaseline ist nicht hygroskopisch und lässt sich vom Wasser nicht so einfach verdrängen.
Manfred
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Wat is nen "Otter" ... außer dem "Wassermarder"
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Durfte man mit dem "B" von Anfang an keine Anhänger über 750 Kg ziehen ?
( mit den ganzen anfänglichen Zusatzvorschriften )
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Für den "3ér" gilt das nicht, und umgeschriebene 3ér haben mind. "BE".
Die Beschränkung gilt für "B" ... ( mein Sohn musste vor 10 Jahren den "BE" machen )
aaaber : ob frühe "B"-Scheine aus der Zeit gleich nach den 3érn wie "3ér" Besitzer gestellt sind ... : keine Ahnung
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Was bedeutet die Frage : "Ab wann gilt das?" ?
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Viele glauben, dass sie mit dem "normalen" Führerschein nur 750 Kg ziehen dürfen.
Das ist aber so pauschal nicht ganz richtig:
o.k. ; 750 Kg geht immer, darüber aber auch, wenn das zulassige Gesamtzuggewicht bei max. 3500 Kg bleibt.
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Was mich und vermutlich andere hier interessiert: steht die Schwinge wirklich 70° nach oben ... wegen dem Federweg.
Andererseits: bei 70° bleibt ja noch ein theoretischer Federweg von ca. 10 mm übrig.

Vorgeschrieben ist eine "gefederte" Achse ... : und da steht nichts vom Mindestfederweg in den Vorschriften.
Und sehr viel mehr als 10 mm Restfederweg wird das Zugfahrzeug auch nicht haben, geschätzt nach dem Ansehen.
So etwas wird ja auch vom TÜV abgenommen ... wenn die Räder freigängig sind

Manfred
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Jepp : Bundesgesetz 1.März ... Hamburg 15.März ... und bei euch halt Ende März.
Die Regionalvorschriften weichen ab.
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Also ich denke mit der Aussage liegst Du nicht ganz richtig.
Doch - doch ... deshalb das Fragezeichen und die großen Augen

Weil du schriebst : "rückwärts in die Einfahrt, in einer Großstadt im Wohngebiet." ..... Großstadt ... Speyer


So etwas mache ich in Hamburg ... das ist eine recht große Stadt .

Aber : entspanne dich ... war von mir eher nicht ernst gemeint : das mit der Großstadt Speyer ***


*** Schöne Stadt mit einem tollen Technik-Museum .
Manfred