Beiträge von rower

    Für die Ermittlung des "richtigen" Druckes würde ich das Handbuch erst einmal "außen vor" lassen ...


    und wie folgt vorgehen:

    max, Druck, der auf dem Reifen steht / max. zulässige Last, die auf dem Reifen steht x tatsächliche Last = Druck, der in den Reifen "muss".

    Dabei bei leerem Anhänger nicht unter 1 BarÜ, auch wenn sich rechnerisch ein niedrigerer Wert ergibt.

    Und erst jetzt ins Handbuch sehen und "abgleichen".


    Und in der "Schisser-Variante" den Druck um die bekannten 0,2 Bar erhöhen.


    Luftdruck im Reifen hat in den relevanten Bereichen ein lineares Verhalten:

    doppelter Druck trägt die doppelte Last, halber Druck trägt die halbe Last.

    Danke bin der Mike Entschuldigung dachte das vorstellen reicht in der Gruppe auf seinem eigenen Profil. XD bin 27

    Das hat hier noch keiner so gemacht ... und deshalb haben das außer mir auch noch andere übersehen.

    Deshalb dachten "alle" : schon wieder so einer, der sich nicht mit einigen grundsätzlichen Eckdaten wie zumindest seinem Rufnamen vorstellt.


    Da sind die Antworten dann schon mal etwas "einsilbig" ...


    Aber so : alles voll im "grünen Bereich" :super:

    Hallo Mike,

    sorry ... ich hatte deine Informationen in "über mich" glatt übersehen ...

    andere offensichtlich auch :biggrins:

    Nimm mir die Namensnennung "Erwin, Hugo und so weiter" bitte nicht übel.


    Also Mike:


    Rad abbauen, Radnabe abbauen, Radlager ausbauen ...

    nachsehen, was auf den Lagern steht ...

    wenn keine Nummern auf den Lagern stehen = ausmessen

    Lager bestellen ... und neue Lager wieder einbauen.


    Auch wenn es ein "Reuter-Anhänger" ist: bei Anhängern weiß keiner einfach so ganz sicher, welche Achse da genau verbaut ist.

    Deshalb ist die beschriebene "Prozedur" die am sichersten zielführende.

    Den Schaden am Fahrzeug des Kollegen muss er wohl aus eigener Tasche bezahlen.

    Hätte das herrunterrollende Fahrzeug ein fremdes, ansonsten unbeteiligtes Fahrzeug beschädigt ( z.B. Bentley Totalschaden ),

    wäre der Schaden ein Haftpflichtschaden wegen Verursachung durch den Gebrauch des Anhängers/Zugfahrzeuges.


    Auch, wenn er das noch unverladene Fahrzeug des Kollegen durch ungeschicktes rangieren beschädigt hätte, wäre das wohl ein Haftpflichtschaden.


    Bei der begonenen missglückten Verladung muss er wohl privat zahlen.


    Da wird es die Versicherung wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen ... und gewinnen .

    Mit der Schubkarre beht es die erste Hälfe der gebogenen etwas schwerer hoch, weil steiler ... und die 2. Hälfte geht es dafür etwas leichter :biggrins:


    Was aber interessanter ist:

    so ein Rasenmäher ist durch das mittige Mähwerk ja so eine Art "Hängebauchschwein"

    mit kurzen Überhängen vorne und hinten.

    Mit den den Überhängen schafft man auch locker das erste, steilere Stück der gebogenen Rampen.


    Aber oben am Übergang der Rampen zur Ladefläche ist der "Knick" deutlich kleiner ...

    und man bekommt den "Hängebauch" des Rasenmähers besser drüber.

    weil der Aufnehmende vor Ort nicht genau geschaut hat.

    ne ne ne : da das nicht den Tatsachen entsprach ... kann er das ja nicht gesehen haben.

    Also war das Absicht ... oder Dummheit des Aufnehmenden ( Hallooo: Verkehrspolizei ... oder ? )

    Und Dummheit würde ich offiziell keinem Polizisten unterstellen :super: Oder ?
    Was bleibt ? richtig !!!!

    Das Foto sieht aber eher danach aus, als wenn das Fahtzeug "mitten" im öffentlichren Raum steht/angehalten wurde ...

    und eher nicht so, als wenn das Fahrzeug auf privatem Grund steht.


    Ich mach dann mal die Chipstüte auf :biggrins:

    Es gibt laut meinem Bekannten von der Polizei sogar schon Gerichtsurteile,

    Jepp ...


    und warum gab es die ?


    weil da irgend so ein Blockwart Anzeige erstattete ... und ein Staatsanwalt die Verfolgung aufnahm.

    Das wurde dann also vor Gericht als Anklage zugelassen.

    Danach erst wurde wurde es dann, wenn deine Aussage zutrifft, per Gerichtsurteil gekippt.


    So lange ich nicht "dümmer" bin als die "Knaller" vom Fach ... kann ich gut damit leben, einer Fehlinformation aufgesessen zu sein. :D


    Allerdings: Polizisten glaube ich grundsätzlich erst einmal gar nichts ...

    Geht eher darum, wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe und keine neue reinklebe steht das falsche Kennzeichen auf der Plakette.

    Wenn der Prüfer mich darauf hinweist ist das nett, aber wenn ich keine brauche, warum soll ich eine reinkleben?


    Also warum auf dem Prüfbogen vermerken?

    Hat du selbst schon geschrieben :


    Weil er nett ist !


    Und warum ist er nett ?

    weil das Führen einer Plakette mit dem falschen Kennzeichen juristisch eine Urkundenfälschung und damit eine Straftat ist ...

    und das auch von den sogenannten "Ordnunghütern" mit Blockwartsmentalität zur Anzeige gebracht wird, wenn man Pech hat.


    Und da empfinde ich es wirklich als ausgesprochen nett, wenn der Prüfer darauf hinweist: ein Grund zum "nörgeln" sehe ich da nicht.

    War das vorher anders?

    ICH musste meinen Kindern das immer erklären, weil´s die Lehrer nicht verständlich rüber bringen konnten.


    Scheine da aber auch was richtig gemacht zu haben, sonst würde der Sohnemann jetzt nicht Physik studieren. :anstoss:

    Bei uns war das anders (war = "vorher") :


    bei der Einschulung aufs Gymnasium wurden wir Eltern gebeten, die Kinder nicht durch zusätzlichen "Homeunterricht" zu verunsichern.


    Das kam mir sehr entgegen ... und ich und meine Frau haben uns strikt daran gehalten ( Fragen (sehr selten) wurden natürlich beantwortet )


    Und Das Ergebnis ? : ... er hat Physik studiert. :thumbup::D

    Eigentlich brauchst du einen einstellbaren Step-Up Wandler, der aus den 12-14V vom Wagen zB. 16-18V macht, und dann einen einfachen PWM Solarladeregler, der dann die korrekte Ladung des Akkus übernimmt!

    Jep : du hast das Zaubrerwort "eigentlich" benutzt ... und das ist auch gut und richtig so.

    Und man braucht auch 14,4 bis 14,8 Volt, um den Akku voll zu laden ... und das tatsächlich.


    Aber wenn man das "entspannt" betrachtet bekommt man den Akku auch mit 13 bis 13,5 zu 90 bis 95 % voll.

    Und wenn sich der Bleiakku dauernd = meistens in einem Ladezustand im Bereich von ca. 90% befindet ...

    und dabei auch noch laufend mit "Strom" versorgt wird, leidet die Lebensdauer nicht so fürchterlich, wie es gerne immer wieder suggeriert wird.


    Aber : das ist meine Meinung ... und natürlich darf jeder hier eine andere Meinung haben.

    Meine Meinung gründet auf einer ca. 4-jährigen Tätigkeit im Kundendienst/Verkauf eines Herstellers von Traktionsbatterien ... vor ca. 38 Jahren.

    Das ist die "Querstrebe" ... auf dem 1. Bild sieht man deutlich, wo der Rahmen aufhört und der Deichselholm anfängt:

    Das ist die konstruktive "Sollbruchstelle" ... und die macht auch das: sie bricht/reisst.

    Und genau DAS ist ja eines der großen Probleme...
    Gefühlt 90 Prozent aller Gelblichtfahrzeuge welche einem tagtäglich begegnen dürften eigentlich nicht durch die Hauptuntersuchung kommen weil die Gelblichter falsch montiert sind oder die entsprechenden Zulassungen der Fahrzeuge nicht gegeben sind .....

    Welche Gefahr geht von diesen 90% der Fahrzeuge denn konkret aus ?

    Es geht doch nicht um die farbliche "Hinterlegung" .

    Es geht darum, das der Tüver die überhaupt findet ... und dann auch erkennen/entziffern kann.



    Repeat:


    Vor allem kann man in einem Forum über Sinn und Unsinn der verschiedenen Maßnahmen trefflich Meinungen äußern. :super::biggrins: