Jepp ... dann ist das so: es gibt ja keine gesetzliche Vorschrift, dass die Stützlast immer 100 Kg betragen muss.
Beiträge von rower
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Ich glaube nicht, dass es beim Rückfahrscheinwerfer hauptsächlich darum geht, das andere den Anhänger besser sehen .
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Das ist die "Querstrebe" ... auf dem 1. Bild sieht man deutlich, wo der Rahmen aufhört und der Deichselholm anfängt:
Das ist die konstruktive "Sollbruchstelle" ... und die macht auch das: sie bricht/reisst.
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Und genau DAS ist ja eines der großen Probleme...
Gefühlt 90 Prozent aller Gelblichtfahrzeuge welche einem tagtäglich begegnen dürften eigentlich nicht durch die Hauptuntersuchung kommen weil die Gelblichter falsch montiert sind oder die entsprechenden Zulassungen der Fahrzeuge nicht gegeben sind .....Welche Gefahr geht von diesen 90% der Fahrzeuge denn konkret aus ?
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Dann schau dir den mal an:
https://www.ppanhaengercenter.…haenger-310x160-1.5t.html
Kostet über 600€ weniger.
Das ist genau der, bei dem der Rahmen nicht bis vorne geht, sondern die Deichselholme als "Rahmenverlängerung" dienen.
Und bei denen reißt dann der Gabelholm oder die Befestigung der Galbelholme am Rahmen.
Das Thema hatten wir hier im Forum schon einmal.
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Es geht doch nicht um die farbliche "Hinterlegung" .
Es geht darum, das der Tüver die überhaupt findet ... und dann auch erkennen/entziffern kann.
Repeat:
Vor allem kann man in einem Forum über Sinn und Unsinn der verschiedenen Maßnahmen trefflich Meinungen äußern.


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Ich habe gehört, dass es TÜV´s mit verschiedenen Auffassungen geben soll.
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Auch Zink oxidiert ... und wechselt dabei die Farbe von hellsilber zu mittelgrau.
Mit Rost hat dat nix zu tun.
Nur leicht eingeschlagene/eingeprägte Zahlen wachsen dabei im Laufe der Jahre zu.
Mit Neonfarbe oder roter Farbe wie beschrieben kann man da die Sichtbarkeit verbessern.
Man kann das natürlich auch sein lassen.
Vor allem kann man in einem Forum über Sinn und Unsinn der verschiedenen Maßnahmen trefflich Meinungen äußern.


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Und wenn da nichts fundiertes zurückkommt, mal Kontakt zum GTÜ aufnehmen.
Mach mal ...
aber was erwartest du von der Aktion ?
Dass die das Kraftfahrtbundesamt einschalten ?
Oder dass die deinen Anhänger stilllegen, weil er verkehrsunsicher ist ?
Das wird wohl beides nicht passieren ... wobei: da bin ich mir bei der Stilllegung wegen erheblicher Mängel auch wieder nicht ganz sicher

Denn wegen der "erheblichen Mängel" willst du ja zum GTÜ ... so weit ich dich verstanden habe.
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aber warum konnte ich den Hänger dann nicht mehr rückwärts in die Einfahrt schieben?
Wenn die Einstellung nicht stimmt ist das so.
Wer die Kaffeesatzleserei beherrscht ... kann das in deinem Fall (desaströser Zustand der Bremse) als Ferndiagnose bestimmt genau beschreiben.

Ansonsten: die Funktion der Rückfahrautomatik basiert auf dem korrekten Zusammenspiel von Auflaufeinrichtung und Radbremsen.
Und das muss richtig eingestellt werden / richtig eingestellt sein.
Dazu gibt es hier im Forum sehr gute Hinweise und Beschreibungen für die verschiedenen "Systeme" der unterschiedlichen Hersteller.
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Wahrscheinlich aber genau passend für eine 10" Bereifung!
Dann wäre die Achse aber für ET0 gebaut ...
die 13-Zölleer haben aber ET30 : die Räder stünden also 30 mm weiter nach innen.
Das ist aber wohl eher nicht so.
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Knott SGB13 oder SGB18 mit Längslenker/Schräglenker und Schraubenfeder.
Unverbindliche Preisempfehlung für die SGB18 ab so ca. 1400,-€
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Da bin ich schon "erfreut" ... dass ich bei meiner Meinung geblieben bin

"Mindestens 20 cm, eher 22 cm ... mit der Tendenz zu 25 cm."

War eigentlich auch ersichtlich, wenn man den Abstand der Handbremse "unten" zum Boden betrachtet hat.
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Ist die Spur original nicht zu Breit für die Kotflügel?
Der Anhänger ist ja schon etwas älter ... und nach der damals geltenden STVZO musste nur die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein, nicht das ganze Rad.
Das ist auch heute bei Abnahme nach STVZO noch so.
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Mindestens 20 cm, eher 22 cm ... mit der Tendenz zu 25 cm.
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Aber du hast doch BE
Oder wie soll man das von dir geschriebene verstehen 
Ich muss dann mit meinem BE Schein nur schauen das ich unter den 1300kg (Gesamtgewicht des Hängers) bleibe.
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Was ist ein PLW Hänger

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...ein Auto das nicht jeder fährt
Grund genug


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Und Richtig, der Jimny darf gebremst 1300 ziehen (laut Papieren), aber wenn ich euch richtig verstanden habe, dürfte ich auch einen Hänger ziehen der für 1.5 oder sogar 1.8T ausgelegt ist.
Jep ... oder auch 3,5 to, wenn du ihn nur so weit belädst, dasss er die 1,3 to nicht überschreitet.
Die Antischlingerkupplung dient zur Erhöhung des Gewichts-Faktors auf 1,2 statt 1,1 vom Leergewicht des Jimni für die 100ér Geschichte.
Brauchst du sonst nicht.
ich muss dann mit meinem BE Schein nur schauen das ich unter den 1300kg (Gesamtgewicht des Hängers) bleibe.
Was für einen BE-Schein meinst du ?
"BE" heißt Kraftfahrzeug bis 3500 Kg + Anhänger ... und auch der bis 3500 kg : nicht mehr und nicht weniger.
Verzinkte Teile neu verzinken heißt: die alte Verzinkung muss komplett runter ... sonst macht es die Verzinkerei nicht,
weil sie sich nicht das Zink-Bad versauen will.
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Was die verbaute Achse von Knot angeht,
Ich habe da ein Typenschild von Nieper an deiner Achse gesehen.
Da ist es der beste Weg, den Bremsentyp herauszubekommen (Bezeichnung an der Ankerplatte)
und bei Nieper nach der größtmöglichen Reifengröße zu fragen.
"Mit Glück" geben die bei Nieper auch deine Größe 215/75-15 frei.
Ein Bremsenumbau kommt seltenst billiger als eine neue Achse ... und dann ist alles neu.
Ich habe gesehen das da was von 1400kg steht. Könnte ich somit problemlos auf 1.4T auflasten und wenn ja wie läuft das? Ich hätte am Dienstag Nachmittag eh meinen ersten Termin beim Tüv, kann ich das da gleich machen lassen?
Das kann dir der TÜV-Mann sagen.
Bedenke, dass du, willst du die 100ér Regelung nutzen,
1. nicht über die zulässige Anhängelast de Jimni (1300 Kg ? ) kommen darfst und
2. ohne Antischlinger-Einrichtung auch nicht über 110% des eingetragenen Leergewichts des Jimni .
Vermutete 1150 Kg Leermasse (oder so) + 10 % sind 1265 Kg = da kannst du dann auch gleich bei 1200 Kg bleiben ... ohne das Auflastungsgerödel.