Das geht ja mal gaaar nicht
Beiträge von rower
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Der Anhänger hat ein Kennzeichen mit Zulassungssiegel:
wie stellst du so sicher fest, dass es nicht angemeldet ist ?
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Hallo,
wenn es dein Modell ist kannst du den Verkäufer fragen was für ein Fahrwerk verbaut wurde.
Er kann wohl eher selbst nachsehen, da er den WW schon erworben hat.
Der Verkäfer kann es wohl nicht mehr, wenn er ihn verkauft hat.
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Mir ging es eher um den juristischen Aspekt ... und gutgläubig "unter den Nagel reißen" bei einem nach Augenschein zugelassenen Anhänger.
Aber letztendlich kann hier ja jeder machen, was er will: Fundunterschlagung, Diebstahl oder sonst eine Straftat ... alles sehenden Auges
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72 und 44 Ah.
Sind das normale KFZ-Batterien? Wenn man dann annimmt, daß beide Batterien zur Hälfte entladen sind, dürfte man mit Ladezeiten von 2 Stunden + 1 Stunde rechnen.Das kannst du aber so etwas von knicken: eine normale KFZ-Batterie sollte man nur mit ca. 10% ihrer Nennkapazität laden ... mehr ist definitiv eher nicht gut.
72 und 44 Ah.
Wenn die Batterie 40 A zieht zum Laden,
Selbst eine PZS-Traktionsbatterie kann man nur mit ca. 20% ihrer Nennkapazität laden ... im Bereich von 1/3-voll mit max. 25%,
und das auch nur mit einem speziell auf die Batterie abgestimmten Ladegerät und der entsprechenden Ladekennlinie.
Alles andere zerstört die Batterie mittelfristig ... mit Pech schon kurzfristig.
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Es gibt da durchaus Regelungen, wonach man von einer Aufgabe des Eigentums ausgehen kann und sich eine Sache rechtmäßig aneignen kann. Eine Möglichkeit wäre es auch, den Anhänger als Abfall anzusehen,
Und du meinst, davon kann man bei einem Anhänger mit Kennzeichen und Zulassungsiegel ausgehen
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Das ist halt deine Meinung ... und, wie du schon schreibst: "unmaßgeblich" , weil nicht richtig .
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Wo war da was krumm ?
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Das mit dem Schiff war ich ... und sollte eigentlich lediglich der auflockernden Unterhaltung dienen ...
und deshalb war der "Strick" auch in "" gepackt.
Eigenlich hätte ich aber doch wissen sollen, dass das Forum hier zum Teil das Forum der "Verbissenen" geworden ist.
Ich entschuldige mich deswegen aber keinesfalls ... sondern sehe eher belustigt auf diverse Reaktionen.
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ja stimmt, mache da keine Wissenschaft draus. Strick drum und fertig
Jepp ... ganze Schiffe werden mit nem "Strick" und 2 "halben Schlägen" an der Kaimauer festgehalten.
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Also , für mich besteht ein wesentlicher Unterschied, ob man jemanden unbekannten,
der sich wie ein Trottel verhält ... auch als Trottel bezeichnet
oder ob man jemanden hier im Forum, den man kennt/den alle kennen , recht grundlos als unfähig bezeichnet.
Ein wesentlicher
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Bisher habe ich nicht gelesen, dass er angemeldet ist. Tüvplakette von 2011, aber zugelassen ?
Solange alle, die den Anhänger sehen, sich "nichts" dabei denken, warum er dort rumsteht ...
kann man so ein Ding auch nach Jahren als Fundsache melden, wenn man den Eigentümer mit privaten Mitteln nicht ermitteln kann ...
so steht im Beitrag #1 ja: "Laut Rückfrage mit der Hausverwaltung via Hausmeister, ist nicht mehr klärbar, wem dieser gehört"
Ich würde also zum Fundbüro gehen, weil das der "bequemere" Weg ist :
und wenn die das nicht annehmen wollen, werden die einen schon zur Polizei schicken.
Das Dümmste, was man machen könnte, wäre, sich den Anhänger "einfach so" anzueignen:
das kann dann auch schon mal im ungünstigen Fall bei einer Anzeige wegen Diebstahl enden.
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Weil es Anhängerachsen gibt, mit denen man max. "25" fahren darf, steht auf denen, mit denen man schneller fahrendarf, halt "höher als 25km/h".
Darüber hinaus ist eien Markierung mit der Höchsgescgwindigkeit nicht vorgesehen.
Eine Stempelung mit dem Baujahr ist auch nicht vorgeschieben.
Du kannst das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei natürlich selbst durchführen:
wenn dann dort "alles" geklärt ist, bist du rechtlich noch lange nicht der Eigentümer und kannt über den Anhänger nicht "einfach so" verfügen.
Den dann einfach so zu verkaufen, ist dir nicht möglich ... und für eine Zulassung mit neu auszustellenden Papieren fehlt dir der Eigentumsnachweis.
Wenn du die Sache dem Fundbüro meldest ... und die klären das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei ...
und können dann keinen Eigentümer ausfindig machen ...
geht das Teil in die Fundsachenversteigerung, wobei sie erst dir das Recht am Eigentum zu gestehen.
Damit bist du oder der Ersteigernde der rechtlich unumstößlich neue Eigentümer ... und kannst mit dem Anhänger machen, was du willst.
Und das dauert beides so oder so 6 Monate: wenn du es selbst machst, eher etwas länger.
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Ich würde den als "Fundsache" beim Fundbüro melden ... mit dem Angebot an das Fundbüro, den Anhänger bis zur Klärung zu verwahren.
Dann kümmert sich das Fundbüro um die Klärung der Haltergeschichte: da sind die Zulassungsbehörden auch auch wesentlich "kooperativer".
Wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, kannst du als Finder die Fundsache behalten.
Wenn man Interesse am Anhänger hat, ist es sinnvoll, den Stellplatz vor dem Auffinden zu mieten, um als Besitzer des Fundplatzes zu gelten.
( findet man in der Bahn ein 5-Cent-Stück, gehört dieses Geld der Bahn und nicht dem Finder )
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Zum Glück sei es ja ne abnehmbare AHK, da sei es ja kein großer Aufwand den Schrott gegen eine Neue auszutauschen. In seinen Augen hat es die Kugel also hinter sich und ich bin verunsichert und habe keinen Plan, was ich mache..
Wenn die Kugel nach 50 Km ohne Fett so aussieht ... ist es tatsächlich Schrott bzw. war das von vornherein Kernschrott.
Aaaaber: ich hatte einmal eine "abnehmbare" von Westfalia ... bei der ich vor dem ersten Einsatz und den an einer "Antischlingerkupplung"
die Farbe abschleifen wollte: das war eine Heidenarbeit, weil es keine Farbe, sondern eher eine Beschichtung war ... dick und widerstandsfähig.
Bevor du dich jetzt zu sehr grämst: schmirgel erst einmal die Restfarbe ab ... vielleicht mit einem Cuttermesser anfangen und den Rest herunterschneiden.
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Bei den meisten Wohnwagen sind das ja zwei Träger nach hinten, dazwischen die Achse ..... Blöd ist natürlich, dass ein etwaiger Austausch der Achse so relativ schwierig ist.
Das ist bei den Wohnwagen leider meist so:
aber deiner ist von 1978 ... und da könnte der Rahmen noch aus "einfachen" C-Profilen bestehen,
bei denen die Achsen "ganz normal" von unten gegen die Profile geschraubt werden :
wie bei einen "normalen " Anhänger auch und da ist der Austausch recht easy ... man muss nur den Winkel der Schwingen beachten.
Achsen mit normalem Winkel führen da schon mal zur Höherlegung des Wohnwagens.
Ein Indiz für diese Rahmenbauart ist die fehlende Verzinkung bei den alten Modellen.
Also : unter den Wohnwagen schauen .
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Der größte Unterschied zwischen Deutschen und Österreichern liegt in der gemeinsamen Sprache
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vielleicht hat sich so ein studierter Schlaumeier gedacht,
Wenn der nicht Anhängerbau studiert hat ... sondern allgemeinen Fahrzeugbau:
hat er gelernt, dass eine gelenkte Vorderachse bei einem Fahrzeug (LKW,PKW und Motorrad) zum stabilen Geradeauslauf einen "Nachlauf" braucht,
die Radmitte also hinter dem Drehpunkt des Rades sitzt.
Wenn man das auf die gelenkte Vorderachse eines Drehschemels so umsetzt, scheint es Probleme zu geben.
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Und darum geht es ja,wenn ich das richtig sehe, dann kann man das schon als Betrug sehen.
Ja, ich habe da kein Problem, dir "Recht" zu geben.
So gesehen könnte man bei jedem Vorgang, der in der Abwicklung mehr oder weniger "hakt" ... einen Betrug anzeigen.
Wie wir wissen , muss die Polizei eine Anzeige quasi ohne "wenn und aber" annehmen.
Der Vorgang war zum Zeitpunkt der Anzeige noch keine 5 Wochen alt.
Kann man alles machen, wenn man will .
Vielleicht bin ich auch etwas zu "abgeklärt" nach über 40 Jahren im Vertrieb:
wir sind immer ohne Anzeige zu unserem Geld gekommen ... außer bei Insolvenz des Kunden.
Ich merke schon, es ist nicht wirklich sinnvoll, diese "Ruhe" von anderen zu erwarten ...