und der Händler ist nicht dabei.
Muss er aber ... sagt die gesetztliche Vorschrift.
und der Händler ist nicht dabei.
Muss er aber ... sagt die gesetztliche Vorschrift.
Es fehlen regelmäßig Schrauben, Gleitwinkel, Leisten, usw. usw. Täglich musste ich etwas nachkaufen.
Und ich dachte ... du hast einen richtigen Plan mit sauberer, perfekter Planung im Detail ...
und nicht so eine chaotische Planung nur im Kopf, bei der angeblich immer etwas fehlen soll.![]()
Hatte auch schon überlegt die Löcher eventuell noch richtig rund zu fräsen
Das wäre jetzt mein Ansatz: Löcher "müssen" da ja sein für die Schmiernippel ...
und rund sieht professionell aus : "waren schon immer da" ... wegen der Schmiernippel.
Wenn die "dreieckigen" Löcher erst einmal bemeckert werden vom Tüv ... kommt man meist wieder schwer raus aus der Nummer.
außerdem spielt die Fläche eh fast keine Rolle, das hab ich im Lasitest mal vorgeführt,
Ich gehe ganz stark davon aus, dass die Anti-Rutsch-Matte einen deutlich höheren Reibungskoeffizienten als ein Reifen hat.
Da hat man dann einen deutlich besseren Halt auf der Ladefläche als mit dem Reifen alleine.
Wer dummes tut ... ist dumm.
Wenn ich nach 50 Jahren bei "rot" über eine Ampel fahre, wird mir mit weniger Glück von der Polizei Vorsatz unterstellt ... und der Lappen geht in Urlaub.
Genau auf dieser Basis unterstelle ich Inkompetenz oder Vorsatz bei einem Polizisten, der das mit dem Stützrad macht.
Wobei ich die Frage offen lasse, was schlimmer ist: ... Inkompetenz oder Vorsatz .
Ich glaube, außer dir weiß jetzt immer noch keiner, was du wirklich meinst.
So gesehen hast du recht ![]()
Aber ich hatte das Bild "nicht auf dem Plan" ... weil es aus einen anderen Thread stammt ![]()
Nach der Typbezeichnung "StemaTyp MT 0751" hat der Anhänger ein ZGG von 750 Kg.
Hat der wirklich eine Antischlingerkupplung ? ![]()
Das ist bei 750Kg zumindest sehr selten und sehr ungewöhnlich ... aber auch nicht unmöglich ![]()
Fin. Unterhalb lesbar einschlagen mit Stern vorne und hinten
Ich wohne in Hamburg ... und hier in Hamburg würde ich genau das so machen ![]()
Wenn ich aber in einer Gegend wohnen würde, wo mir die inkompetenten Bullen einen Mängelbericht mit Vorführpflicht
für ein fehlendes Stützrad, das nicht vorgeschrieben ist, verpassen ...
würde ich mich garantiert nicht in diese rechtliche Grauzone mit einer zusätzlich selbst eingeschlagenen FIN begeben.
Da geht das bei so komischen Menschen wie bei der Polizei dort auch mal schnell um eine Anzeige um Urkundenfälschung.
Auch wenn dann vor dem Richter davon wenig übrig bleibt.
Aber die Idee mit dem Guckloch im Boden des Deichselkastens hat schon was
Wir kamen heute in eine Kontrolle,
( Knolle wegen fehlenden Stützrad, anderes Thema )
Der ist doch ungebremst ... und die haben meist nur 50Kg Stützlast.
Oder hat der über 50 Kg ?
Weil: bis 50Kg brauchst du kein Stützrad
Wenn du die Fahrgestellnummer abdeckst und somit unlesbar machst, gibt es aber zu Recht ein Knöllchen.
Zusätzlich eine Nr. einschlagen geht nur mit Tüv-Abnahme und Eintrag in die Papiere.
Das geht ja mal gaaar nicht
Der Anhänger hat ein Kennzeichen mit Zulassungssiegel:
wie stellst du so sicher fest, dass es nicht angemeldet ist ?
Hallo,
wenn es dein Modell ist kannst du den Verkäufer fragen was für ein Fahrwerk verbaut wurde.
Er kann wohl eher selbst nachsehen, da er den WW schon erworben hat.![]()
Der Verkäfer kann es wohl nicht mehr, wenn er ihn verkauft hat. ![]()
Mir ging es eher um den juristischen Aspekt ... und gutgläubig "unter den Nagel reißen" bei einem nach Augenschein zugelassenen Anhänger.
Aber letztendlich kann hier ja jeder machen, was er will: Fundunterschlagung, Diebstahl oder sonst eine Straftat ... alles sehenden Auges ![]()
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72 und 44 Ah.
Sind das normale KFZ-Batterien? Wenn man dann annimmt, daß beide Batterien zur Hälfte entladen sind, dürfte man mit Ladezeiten von 2 Stunden + 1 Stunde rechnen.
Das kannst du aber so etwas von knicken: eine normale KFZ-Batterie sollte man nur mit ca. 10% ihrer Nennkapazität laden ... mehr ist definitiv eher nicht gut.
72 und 44 Ah.
Wenn die Batterie 40 A zieht zum Laden,
Selbst eine PZS-Traktionsbatterie kann man nur mit ca. 20% ihrer Nennkapazität laden ... im Bereich von 1/3-voll mit max. 25%,
und das auch nur mit einem speziell auf die Batterie abgestimmten Ladegerät und der entsprechenden Ladekennlinie.
Alles andere zerstört die Batterie mittelfristig ... mit Pech schon kurzfristig.
Es gibt da durchaus Regelungen, wonach man von einer Aufgabe des Eigentums ausgehen kann und sich eine Sache rechtmäßig aneignen kann. Eine Möglichkeit wäre es auch, den Anhänger als Abfall anzusehen,
Und du meinst, davon kann man bei einem Anhänger mit Kennzeichen und Zulassungsiegel ausgehen ![]()
Das ist halt deine Meinung ... und, wie du schon schreibst: "unmaßgeblich" , weil nicht richtig .
Wo war da was krumm ? ![]()
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Das mit dem Schiff war ich ... und sollte eigentlich lediglich der auflockernden Unterhaltung dienen ...
und deshalb war der "Strick" auch in "" gepackt.
Eigenlich hätte ich aber doch wissen sollen, dass das Forum hier zum Teil das Forum der "Verbissenen" geworden ist.
Ich entschuldige mich deswegen aber keinesfalls ... sondern sehe eher belustigt auf diverse Reaktionen.
ja stimmt, mache da keine Wissenschaft draus. Strick drum und fertig
Jepp ... ganze Schiffe werden mit nem "Strick" und 2 "halben Schlägen" an der Kaimauer festgehalten.![]()