Weil es Anhängerachsen gibt, mit denen man max. "25" fahren darf, steht auf denen, mit denen man schneller fahrendarf, halt "höher als 25km/h".
Darüber hinaus ist eien Markierung mit der Höchsgescgwindigkeit nicht vorgesehen.
Eine Stempelung mit dem Baujahr ist auch nicht vorgeschieben.
Du kannst das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei natürlich selbst durchführen:
wenn dann dort "alles" geklärt ist, bist du rechtlich noch lange nicht der Eigentümer und kannt über den Anhänger nicht "einfach so" verfügen.
Den dann einfach so zu verkaufen, ist dir nicht möglich ... und für eine Zulassung mit neu auszustellenden Papieren fehlt dir der Eigentumsnachweis.
Wenn du die Sache dem Fundbüro meldest ... und die klären das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei ...
und können dann keinen Eigentümer ausfindig machen ...
geht das Teil in die Fundsachenversteigerung, wobei sie erst dir das Recht am Eigentum zu gestehen.
Damit bist du oder der Ersteigernde der rechtlich unumstößlich neue Eigentümer ... und kannst mit dem Anhänger machen, was du willst.
Und das dauert beides so oder so 6 Monate: wenn du es selbst machst, eher etwas länger.