Beiträge von rower

    Ich bin aus den verschiedensten Gründen, die hier ähnlich auch schon geschidert wurden, nicht so der "dicke Freund" von ebay, Painpal, Amazon und Co.

    Hatte aber auch noch keine Probleme mit denen ... kann also nicht "meckern" und stehe denen recht neutral kritisch gegenüber.


    Ich zahle auch des öfteren per Überweisung ... leider habe ich da in den letzten ca. 5 bis 8 Jahren 2-mal keine Ware gesehen und das Geld war weg.

    Lag in beiden Fällen unter 20,- Euro und habe ich als "Spielgeld" abgehakt. Ärgern bringt ja nix außer Stress.


    Was bleibt einem mangels schlechter Erfahrung bei Painpal da viel anderes übrig als Painpal zu nutzen?


    Ich kaufe ja eigentlich gerne beim örtlichen Handel gegen Bares:

    Habe diese Woche versucht, in der Hafenstadt Hamburg bei verschiedenen Händlern 3 gleichschließende seewasserfeste Bügelschlösser zu kaufen.

    einer wollte mir die "besorgen" zum Preis von über 70,- € für den 3ér-Satz: habe die dann bei ebay + Painpal für 39,39 € incl. Versand innerhalb 3 Tagen gehabt.


    Oder: ich habe mir einen Drucker ( schon etwas her ) beim örtlichen Handel gekauft: war ein Canon und druckte sehr streifig.

    Reklamiert und was ist: gesetztlich ist "Nachbesserung" angesagt.

    Also wurde der Drucker zu Canon geschickt und kam genau so defekt zurück mit dem Vermerk " kein Fehler feststellbar" .

    Ich habe mir dann einen neuen Druckkopf gekauft ( ist ja bei Canon mit Farben kaum teurer als nur die Farben ) ...

    und was soll ich sagen: die Streifen waren weg. Ich dann zum Händler und den erst einmal ordentlich "zusammengeschissen" ... war gut für mein Befinden.


    Canon steht bei mir seit dem auch ganz klar auf dem Index.


    Hätte ich den Drucker bei Amazon oder ebay/Painpal gekauft ... hätte ich ihn einfach zurückgegeben; einfach so ... und gut wär es gewesen.


    Also: was soll ich mir den Stress antun und im örtlichen Handel kaufen ... Warum ???

    Die bunte Website kann man vergessen. Was zählt sind die Nutzungsbedingen. Der Link ist irgendwo weit unten. Dort steht dann viel drin, aber doch wohl kaum, dass Paypal's Käuferschutz Bestandteil des Kaufvertrags ist.

    Ja ... und ? :)


    Der Verkäufer hat ein Konto bei Paypal und damit einen Vertrag mit Paypal, in dem der Passus mit dem Käüferschutz enthalten ist.

    Der Käufer hat ein Konto bei Paypal und damit einen Vertrag mit Paypal, in dem der Passus mit dem Käüferschutz enthalten ist.

    Sonst wäre eine Zahlung wie erfolgt per Paypal unmöglich.

    Soweit klar ?


    Der Verkäufer will eine Ware verkaufen und bietet sie an.

    Der Käufer will diese Ware kaufen und klickt auf den "Kaufen-Button".

    Damit ist der Vertrag über Verkauf der Ware geschlossen.


    Gleichzeitig zur Ware bietet der Verkäufer die Zahlung per Paypal an ...

    Der Käufer zahlt per Paypal und damit ist die Art der Zahlung Bestandteil des Kaufvertrages geworden ... ohne wenn und aber.

    Da zur Zahlung der Käuferschutz durch Paypal durch die bestehenden Verträge von Käufer und Verkäufer mit Paypal gehört,

    ist Paypal´s Käuferschutz Bestandteil des Kaufvertrages.


    Wer will, kann das gerne "Haarspalterei" nennen ... aber das ist simples Vertragsrecht.



    Aaaaber O.K.:


    Ich gelobe Besserung und werde auf solche Zusammenhänge nicht mehr hinweisen.

    Die Polizei hat nicht zu entscheiden ob das anzeigefähig ist oder nicht. Sie sind dazu verpflichtet meine Anzeige aufzunehmen!

    Sie können mich darauf hinweisen, dass die Chancen, dass ermittelt wird gering sind und die Sache im Sande verläuft.

    Aber wenn ich eine Anzeige erstatten möcht, müssen sie diese aufnehmen!

    Habe ich mit irgendeiner Silbe geschrieben, dass die Polizei das entscheidet ? Nein !!!

    Er hat eine Ware bestellt, gezahlt und die Ware ist nicht geliefert worden.

    Darin erkenne ich den Betrug! Mindestens nicht Erfüllung des Vertrages.

    Das man das Geld über Paypal zurück fordern kann ist ein Feature des Bezahlsystems.

    Paypal mag für dich ein Feature des Bezahlsystems sein ...

    tatsächlich ist es Bestandteil des Vertrages mit der vertraglichen Vereinbarung und damit Zusicherung,

    das Geld bei Nichtlieferung der Ware von Paypal zurückzubekommen.

    So etwas nennt man Zahlungsausfallversicherung oder Lieferausfallversicherung und ist bei großen Geschäften zwischen Untenehmen üblich,

    ohne das der Versicherungsfall von vorherein als Betrug bewertet wird. ( So wie hier gerade )

    Und ob Paypal da wirklich aktiv zurück zahlt ist auch nicht sicher.

    Ist deren sichere Zusage an den Zahlenden ... und werden die mit absoluter Sicherheit erfüllen.

    Wäre das nicht so, würde das deren Geschäftsmodell zur Gewinnerzielung widersprechen

    und die könnten ihren Laden dichtmachen, weil sie überflüssig wären und keiner mehr Paypal nutzen würde.

    Die beschriebene Situation wäre ja auch bei einer Banküberweisung gegeben.

    Und da bekommst du dein Geld nicht zurück!

    Ja, da ist das so .... und fertig : nur deshalb gibt es ja Paypal mit deren vertraglichen Vereinbarungen, die Banken nicht bieten.

    Fakt ist, dass der Verkäufer den Kunden um die Ware bzw. durch nicht Lieferung um das Geld betrogen hat.

    Fakt ist in der Tat, dass der Verkäufer nicht an den Kunden geliefert hat.

    Fakt als Vertagsbestandteil des Verkaufs ist, dass Paypal bei Nichtlieferung das Geld an den Kunden zurückzahlt.


    Erst, wenn Paypal das Geld vom Verkäüfer ( letztendlich nach zivilrechtlicher Klage ) nicht zurückbekommt,

    entscheidet ein Richter, ob die Handlungsweise des Verkäufers vorsätzlich war und es sich deshalb um Betrug

    vom Verküfer an Paypal handeln könnte.



    Ich mache dann schon einmal "eine Tüte Chips auf":super:

    Ich habe heute Morgen mit unserer Bezirksbeamtin einen Termin für morgen Mittag vereinbart.

    Da bin ich ja mal gespannt :


    Du hast mit dem Lieferanten vor gut 4 Wochen einen Vertrag zur Lieferung einer Ware geschlossen.

    Gleichzeitig hast du eine Zahlung per Paypal geleistet und damit vertraglich vereinbart, dass du dein Geld von Paypal zurück bekommst, wenn er nicht liefert.

    Er hat bisher nicht geliefert: das ist blöd ...

    und Paypal hat dich informiert, das sie an der Sache "dran" sind: das ist gut.

    Bisher bist du damit noch absolut voll im vertraglichen Rahmen deines Kaufs.

    Paypal wird vertragsgemäß zahlen müssen ... und das auch tun : die Abwicklung kann einige Zeit dauern ... aber es wird passieren.


    Ich kann bis hier keine Straftat erkennen, die anzeigefähig ist ... :


    Die "Bezirksbeamtin" wird dich, wenn sie einigermaßen "helle" ist, auf diesen Umstand hinweisen.

    Eine Auflastung eines Wohnwagens ohne Herstellerbescheinigung des Wohnwagenherstellers ist schwierig bis unmöglich:


    1.

    der kompetente Tüvler weiß, dass sich die Stabilität eines Wohnwagens aus der Kombination von Aufbau und Fahrgestell ergibt.

    Wenn ihm keine Herstellerbescheinigung vorliegt, wird er aus gutem Grund auf der Basis seines Wissen keine Erhöhung des zGG vornehmen.

    Solche Tüvler gibt es.


    2.

    der weniger kompetente Tüvler weiß nicht, dass sich die Stabilität eines Wohnwagens aus der Kombination von Aufbau und Fahrgestell ergibt.

    Er weiß aber, dass er eine Herstellerbescheinigung braucht, um das zGG zu erhöhen ... warum auch immer

    Wenn ihm keine Herstellerbescheinigung vorliegt, wird er deshalb keine Erhöhung des zGG vornehmen.

    Diese Tüvler sind nach meiner Meinung in der deutlichen Mehrheit.


    3.

    man braucht also einen relativ "kompetenzfreien" Tüvler ohne Wissen um die technischen Zusammenhänge,

    der aber "Mut zur Lücke" hat und die Auflastung alleine auf Grund der Typenschilder des reinen Fahrgestells einträgt.

    So einen Tüvler muss man aber auch erst einmal finden. Sie soll es geben ... aber eher selten.



    Früher soll es auch mal Menschen gegeben haben, die Änderungen auf Grund eines an der Achse vorgefundenen 500,-€-Scheines eintrugen.

    In Hessen gibt es vermutlich deshalb dei Bündelungsbehörde, die Einträge auf "Plausibilität" prüft. :biggrins:

    Mit Spurplatten verringert sich die Zuladung eigentlich.

    Um das Gewicht der Spurplatten :super:

    Nicht zu vergessen, dass so ein 13"-Rad mehr wiegt als so ein 10"-Rädelchen ... was dann auch die Zuladung verringert :biggrins:

    Desweiteren vergrößert sich die ungefederte Masse, deswegen bin ich da eigentlich kein Freund von.

    Wieviel wiegt ein 155/80 R13-Reifen mit Felge und Spurplatte ... im Vergleich zum 185-14 Reifen mit Felge, aber ohne Spurplatten ?

    Ich habe die Abstrahlwinkel ausdrücklich nur der VOLLSTÄNDIGKEIT wegen genannt .


    Von "belehren" war von meiner Seite keine Rede und es war auch keinesfalls meine Absicht ...

    Ich bitte um Verzeihung, wenn ich mich so ausgedrückt habe, dass du es als BELEHRUNG verstanden hast.


    Ich sollte mich wohl beschränken, mein Wissen zu teilen.

    Nun ging's trotzdem so??

    Also erst mal schreiben und nix anderes versuchen oder wie darf ich das verstehen??

    Was für eine überaus freundliche Reaktion an einen Neuling,


    der sich hier mit einem "Hallo",seinem Namen, seinem Wohnort, seinem Anhänger und

    einer Frage zu einem Problem mit eben diesem Anhänger gemeldet hat.

    Und der sich dann, nachdem er das Problem selbst lösen konnte, mit eben dieser Problemlösung wieder gemeldet hat.

    Sorry, aber DEN Schraubenverbau hätte ich auch abgelehnt - es sein denn der Hersteller bestätigt dass das genau so muss. Bezweifel ich aber wenn ich mir die Positionen der Schraublöcher angucke ...


    So betrachtet stimme ich dir zu ... ich hatte da nicht so genau hingesehen

    Asche auf mein Haupt :o


    Aber kenne ich, der gute Prüfer ist der der zu allem Ja und Amen sagt ...


    Das ist so mit dem Ruf: wenn der erst ruiniert ist :biggrins:


    Die kompetenten Prüfer , die absolut in der Mehrzahl sind, nimmt man als normal wahr und zählt sie nicht.

    Und wenn die Recht haben ... dann haben die Recht : auch wenn man sich ärgert ( aber eher über sich selbst )


    Die Inkompetenten aber merkt man sich und kann sie nicht aus dem Gedächtnis streichen ... will ich auch nicht :biggrins:


    Glücklicherweise ist es eigentlich immer meine Erwartungshaltung, auf einen kompetenten Partner zu treffen.

    Die Verbindung zwischen Deichsel und Achse habe ich nach Rücksprache mit Schlegl mit Schrauben realisiert. Im Mittelblock sind dafür Löcher vorgesehen.

    Anders geht das bei deiner Achse auch gar nicht ... und ich gehe mal davon aus, dass Schlegl ein Schreiben dazu hat, dass den TÜV-Onkel zufriedenstellt.

    Wenn das Ding von Alko eine Zulassung hätte ... würden die damit mit Sicherheit werben oder es zumindest erwähnen.

    Bei der AKS erwähnt Alko ausdrücklich die Zulassung für dei 100ér Regelung.


    Grundsätzlich kann ich mir auch vorstellen, warum das ATC keine Zulassung hat:


    Ein Freund von mir hat die am Wohnwagen : beim Überfahren eines diagonalen Bahnüberganges sprach das ATC an ... und bremste uns ein.

    Es bestand eigentlich überhaupt gar keine Gefahr: aber das ATC hat die "Wackelei" als Gefahrensituation interpretiert.

    Da könnte man ja mit leben, aber jetzt kommt der Knackpunkt: danach dauerte es bestimmt eine Minute ( gefühlte 5 Minuten ),

    bis sich das System wieder resettet hatte und wieder Einsatzbereit war.

    Das Verhalten ist die fehlende Betriebssicherheit.


    Eine ASK ist im Gegensatz dazu immer betriebsbereit ... ununterbrochen.

    Und ein im Zugfahrzeug enthaltenes Anhänger-ESP ist auch immer betriebsbereit ... ununterbrochen.



    Und jetzt mache ich mir ne Tüte Chips auf :super:

    Den Nachweis für das ATC hat Alko noch nicht geliefert.

    Und bei vergleichbaren Systemen mit Eingriff auf die Anhängerbremse fehlt der Nachweis bisher auch noch.

    Grund ist vermutlich der fehlende Nachweis der Betriebssicherheit des Systems.


    Wenn mein Kenntnisstand jetzt überholt ist: sagt es mir und ich berichtige das hier.