Ich glaube, außer dir weiß jetzt immer noch keiner, was du wirklich meinst.
Beiträge von rower
-
-
So gesehen hast du recht

Aber ich hatte das Bild "nicht auf dem Plan" ... weil es aus einen anderen Thread stammt

-
Nach der Typbezeichnung "StemaTyp MT 0751" hat der Anhänger ein ZGG von 750 Kg.
Hat der wirklich eine Antischlingerkupplung ?

Das ist bei 750Kg zumindest sehr selten und sehr ungewöhnlich ... aber auch nicht unmöglich

-
Fin. Unterhalb lesbar einschlagen mit Stern vorne und hinten
Ich wohne in Hamburg ... und hier in Hamburg würde ich genau das so machen

Wenn ich aber in einer Gegend wohnen würde, wo mir die inkompetenten Bullen einen Mängelbericht mit Vorführpflicht
für ein fehlendes Stützrad, das nicht vorgeschrieben ist, verpassen ...
würde ich mich garantiert nicht in diese rechtliche Grauzone mit einer zusätzlich selbst eingeschlagenen FIN begeben.
Da geht das bei so komischen Menschen wie bei der Polizei dort auch mal schnell um eine Anzeige um Urkundenfälschung.
Auch wenn dann vor dem Richter davon wenig übrig bleibt.
Aber die Idee mit dem Guckloch im Boden des Deichselkastens hat schon was
-
Wir kamen heute in eine Kontrolle,
( Knolle wegen fehlenden Stützrad, anderes Thema )
Der ist doch ungebremst ... und die haben meist nur 50Kg Stützlast.
Oder hat der über 50 Kg ?
Weil: bis 50Kg brauchst du kein Stützrad
Wenn du die Fahrgestellnummer abdeckst und somit unlesbar machst, gibt es aber zu Recht ein Knöllchen.
Zusätzlich eine Nr. einschlagen geht nur mit Tüv-Abnahme und Eintrag in die Papiere.
-
Das geht ja mal gaaar nicht
-
Der Anhänger hat ein Kennzeichen mit Zulassungssiegel:
wie stellst du so sicher fest, dass es nicht angemeldet ist ?
-
Hallo,
wenn es dein Modell ist kannst du den Verkäufer fragen was für ein Fahrwerk verbaut wurde.
Er kann wohl eher selbst nachsehen, da er den WW schon erworben hat.

Der Verkäfer kann es wohl nicht mehr, wenn er ihn verkauft hat.

-
Mir ging es eher um den juristischen Aspekt ... und gutgläubig "unter den Nagel reißen" bei einem nach Augenschein zugelassenen Anhänger.
Aber letztendlich kann hier ja jeder machen, was er will: Fundunterschlagung, Diebstahl oder sonst eine Straftat ... alles sehenden Auges


-
72 und 44 Ah.
Sind das normale KFZ-Batterien? Wenn man dann annimmt, daß beide Batterien zur Hälfte entladen sind, dürfte man mit Ladezeiten von 2 Stunden + 1 Stunde rechnen.Das kannst du aber so etwas von knicken: eine normale KFZ-Batterie sollte man nur mit ca. 10% ihrer Nennkapazität laden ... mehr ist definitiv eher nicht gut.
72 und 44 Ah.
Wenn die Batterie 40 A zieht zum Laden,
Selbst eine PZS-Traktionsbatterie kann man nur mit ca. 20% ihrer Nennkapazität laden ... im Bereich von 1/3-voll mit max. 25%,
und das auch nur mit einem speziell auf die Batterie abgestimmten Ladegerät und der entsprechenden Ladekennlinie.
Alles andere zerstört die Batterie mittelfristig ... mit Pech schon kurzfristig.
-
Es gibt da durchaus Regelungen, wonach man von einer Aufgabe des Eigentums ausgehen kann und sich eine Sache rechtmäßig aneignen kann. Eine Möglichkeit wäre es auch, den Anhänger als Abfall anzusehen,
Und du meinst, davon kann man bei einem Anhänger mit Kennzeichen und Zulassungsiegel ausgehen

-
Das ist halt deine Meinung ... und, wie du schon schreibst: "unmaßgeblich" , weil nicht richtig .
-
Wo war da was krumm ?


-
Das mit dem Schiff war ich ... und sollte eigentlich lediglich der auflockernden Unterhaltung dienen ...
und deshalb war der "Strick" auch in "" gepackt.
Eigenlich hätte ich aber doch wissen sollen, dass das Forum hier zum Teil das Forum der "Verbissenen" geworden ist.
Ich entschuldige mich deswegen aber keinesfalls ... sondern sehe eher belustigt auf diverse Reaktionen.
-
ja stimmt, mache da keine Wissenschaft draus. Strick drum und fertigJepp ... ganze Schiffe werden mit nem "Strick" und 2 "halben Schlägen" an der Kaimauer festgehalten.

-
-
Also , für mich besteht ein wesentlicher Unterschied, ob man jemanden unbekannten,
der sich wie ein Trottel verhält ... auch als Trottel bezeichnet
oder ob man jemanden hier im Forum, den man kennt/den alle kennen , recht grundlos als unfähig bezeichnet.
Ein wesentlicher
-
Bisher habe ich nicht gelesen, dass er angemeldet ist. Tüvplakette von 2011, aber zugelassen ?
Solange alle, die den Anhänger sehen, sich "nichts" dabei denken, warum er dort rumsteht ...
kann man so ein Ding auch nach Jahren als Fundsache melden, wenn man den Eigentümer mit privaten Mitteln nicht ermitteln kann ...
so steht im Beitrag #1 ja: "Laut Rückfrage mit der Hausverwaltung via Hausmeister, ist nicht mehr klärbar, wem dieser gehört"
Ich würde also zum Fundbüro gehen, weil das der "bequemere" Weg ist :
und wenn die das nicht annehmen wollen, werden die einen schon zur Polizei schicken.
Das Dümmste, was man machen könnte, wäre, sich den Anhänger "einfach so" anzueignen:
das kann dann auch schon mal im ungünstigen Fall bei einer Anzeige wegen Diebstahl enden.
-
Weil es Anhängerachsen gibt, mit denen man max. "25" fahren darf, steht auf denen, mit denen man schneller fahrendarf, halt "höher als 25km/h".
Darüber hinaus ist eien Markierung mit der Höchsgescgwindigkeit nicht vorgesehen.
Eine Stempelung mit dem Baujahr ist auch nicht vorgeschieben.
Du kannst das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei natürlich selbst durchführen:
wenn dann dort "alles" geklärt ist, bist du rechtlich noch lange nicht der Eigentümer und kannt über den Anhänger nicht "einfach so" verfügen.
Den dann einfach so zu verkaufen, ist dir nicht möglich ... und für eine Zulassung mit neu auszustellenden Papieren fehlt dir der Eigentumsnachweis.
Wenn du die Sache dem Fundbüro meldest ... und die klären das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei ...
und können dann keinen Eigentümer ausfindig machen ...
geht das Teil in die Fundsachenversteigerung, wobei sie erst dir das Recht am Eigentum zu gestehen.
Damit bist du oder der Ersteigernde der rechtlich unumstößlich neue Eigentümer ... und kannst mit dem Anhänger machen, was du willst.
Und das dauert beides so oder so 6 Monate: wenn du es selbst machst, eher etwas länger.
-
Ich würde den als "Fundsache" beim Fundbüro melden ... mit dem Angebot an das Fundbüro, den Anhänger bis zur Klärung zu verwahren.
Dann kümmert sich das Fundbüro um die Klärung der Haltergeschichte: da sind die Zulassungsbehörden auch auch wesentlich "kooperativer".
Wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, kannst du als Finder die Fundsache behalten.
Wenn man Interesse am Anhänger hat, ist es sinnvoll, den Stellplatz vor dem Auffinden zu mieten, um als Besitzer des Fundplatzes zu gelten.
( findet man in der Bahn ein 5-Cent-Stück, gehört dieses Geld der Bahn und nicht dem Finder )