Beiträge von rower

    Weil es Anhängerachsen gibt, mit denen man max. "25" fahren darf, steht auf denen, mit denen man schneller fahrendarf, halt "höher als 25km/h".

    Darüber hinaus ist eien Markierung mit der Höchsgescgwindigkeit nicht vorgesehen.

    Eine Stempelung mit dem Baujahr ist auch nicht vorgeschieben.


    Du kannst das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei natürlich selbst durchführen:

    wenn dann dort "alles" geklärt ist, bist du rechtlich noch lange nicht der Eigentümer und kannt über den Anhänger nicht "einfach so" verfügen.

    Den dann einfach so zu verkaufen, ist dir nicht möglich ... und für eine Zulassung mit neu auszustellenden Papieren fehlt dir der Eigentumsnachweis.


    Wenn du die Sache dem Fundbüro meldest ... und die klären das "Affentheater" mit der Zulassungsstelle und der Polizei ...

    und können dann keinen Eigentümer ausfindig machen ...

    geht das Teil in die Fundsachenversteigerung, wobei sie erst dir das Recht am Eigentum zu gestehen.

    Damit bist du oder der Ersteigernde der rechtlich unumstößlich neue Eigentümer ... und kannst mit dem Anhänger machen, was du willst.


    Und das dauert beides so oder so 6 Monate: wenn du es selbst machst, eher etwas länger.

    Ich würde den als "Fundsache" beim Fundbüro melden ... mit dem Angebot an das Fundbüro, den Anhänger bis zur Klärung zu verwahren.

    Dann kümmert sich das Fundbüro um die Klärung der Haltergeschichte: da sind die Zulassungsbehörden auch auch wesentlich "kooperativer".

    Wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, kannst du als Finder die Fundsache behalten.

    Wenn man Interesse am Anhänger hat, ist es sinnvoll, den Stellplatz vor dem Auffinden zu mieten, um als Besitzer des Fundplatzes zu gelten.

    ( findet man in der Bahn ein 5-Cent-Stück, gehört dieses Geld der Bahn und nicht dem Finder )

    Zum Glück sei es ja ne abnehmbare AHK, da sei es ja kein großer Aufwand den Schrott gegen eine Neue auszutauschen. In seinen Augen hat es die Kugel also hinter sich und ich bin verunsichert und habe keinen Plan, was ich mache..

    Wenn die Kugel nach 50 Km ohne Fett so aussieht ... ist es tatsächlich Schrott bzw. war das von vornherein Kernschrott.


    Aaaaber: ich hatte einmal eine "abnehmbare" von Westfalia ... bei der ich vor dem ersten Einsatz und den an einer "Antischlingerkupplung"

    die Farbe abschleifen wollte: das war eine Heidenarbeit, weil es keine Farbe, sondern eher eine Beschichtung war ... dick und widerstandsfähig.


    Bevor du dich jetzt zu sehr grämst: schmirgel erst einmal die Restfarbe ab ... vielleicht mit einem Cuttermesser anfangen und den Rest herunterschneiden.

    Bei den meisten Wohnwagen sind das ja zwei Träger nach hinten, dazwischen die Achse ..... Blöd ist natürlich, dass ein etwaiger Austausch der Achse so relativ schwierig ist.

    Das ist bei den Wohnwagen leider meist so:

    aber deiner ist von 1978 ... und da könnte der Rahmen noch aus "einfachen" C-Profilen bestehen,

    bei denen die Achsen "ganz normal" von unten gegen die Profile geschraubt werden :

    wie bei einen "normalen " Anhänger auch und da ist der Austausch recht easy ... man muss nur den Winkel der Schwingen beachten.

    Achsen mit normalem Winkel führen da schon mal zur Höherlegung des Wohnwagens.

    Ein Indiz für diese Rahmenbauart ist die fehlende Verzinkung bei den alten Modellen.


    Also : unter den Wohnwagen schauen .

    vielleicht hat sich so ein studierter Schlaumeier gedacht,

    Wenn der nicht Anhängerbau studiert hat ... sondern allgemeinen Fahrzeugbau:

    hat er gelernt, dass eine gelenkte Vorderachse bei einem Fahrzeug (LKW,PKW und Motorrad) zum stabilen Geradeauslauf einen "Nachlauf" braucht,

    die Radmitte also hinter dem Drehpunkt des Rades sitzt.

    Wenn man das auf die gelenkte Vorderachse eines Drehschemels so umsetzt, scheint es Probleme zu geben.

    Und darum geht es ja,wenn ich das richtig sehe, dann kann man das schon als Betrug sehen.

    Ja, ich habe da kein Problem, dir "Recht" zu geben.


    So gesehen könnte man bei jedem Vorgang, der in der Abwicklung mehr oder weniger "hakt" ... einen Betrug anzeigen.

    Wie wir wissen , muss die Polizei eine Anzeige quasi ohne "wenn und aber" annehmen.

    Der Vorgang war zum Zeitpunkt der Anzeige noch keine 5 Wochen alt.


    Kann man alles machen, wenn man will .


    Vielleicht bin ich auch etwas zu "abgeklärt" nach über 40 Jahren im Vertrieb:

    wir sind immer ohne Anzeige zu unserem Geld gekommen ... außer bei Insolvenz des Kunden.


    Ich merke schon, es ist nicht wirklich sinnvoll, diese "Ruhe" von anderen zu erwarten ...

    Ich bin aus den verschiedensten Gründen, die hier ähnlich auch schon geschidert wurden, nicht so der "dicke Freund" von ebay, Painpal, Amazon und Co.

    Hatte aber auch noch keine Probleme mit denen ... kann also nicht "meckern" und stehe denen recht neutral kritisch gegenüber.


    Ich zahle auch des öfteren per Überweisung ... leider habe ich da in den letzten ca. 5 bis 8 Jahren 2-mal keine Ware gesehen und das Geld war weg.

    Lag in beiden Fällen unter 20,- Euro und habe ich als "Spielgeld" abgehakt. Ärgern bringt ja nix außer Stress.


    Was bleibt einem mangels schlechter Erfahrung bei Painpal da viel anderes übrig als Painpal zu nutzen?


    Ich kaufe ja eigentlich gerne beim örtlichen Handel gegen Bares:

    Habe diese Woche versucht, in der Hafenstadt Hamburg bei verschiedenen Händlern 3 gleichschließende seewasserfeste Bügelschlösser zu kaufen.

    einer wollte mir die "besorgen" zum Preis von über 70,- € für den 3ér-Satz: habe die dann bei ebay + Painpal für 39,39 € incl. Versand innerhalb 3 Tagen gehabt.


    Oder: ich habe mir einen Drucker ( schon etwas her ) beim örtlichen Handel gekauft: war ein Canon und druckte sehr streifig.

    Reklamiert und was ist: gesetztlich ist "Nachbesserung" angesagt.

    Also wurde der Drucker zu Canon geschickt und kam genau so defekt zurück mit dem Vermerk " kein Fehler feststellbar" .

    Ich habe mir dann einen neuen Druckkopf gekauft ( ist ja bei Canon mit Farben kaum teurer als nur die Farben ) ...

    und was soll ich sagen: die Streifen waren weg. Ich dann zum Händler und den erst einmal ordentlich "zusammengeschissen" ... war gut für mein Befinden.


    Canon steht bei mir seit dem auch ganz klar auf dem Index.


    Hätte ich den Drucker bei Amazon oder ebay/Painpal gekauft ... hätte ich ihn einfach zurückgegeben; einfach so ... und gut wär es gewesen.


    Also: was soll ich mir den Stress antun und im örtlichen Handel kaufen ... Warum ???

    Die bunte Website kann man vergessen. Was zählt sind die Nutzungsbedingen. Der Link ist irgendwo weit unten. Dort steht dann viel drin, aber doch wohl kaum, dass Paypal's Käuferschutz Bestandteil des Kaufvertrags ist.

    Ja ... und ? :)


    Der Verkäufer hat ein Konto bei Paypal und damit einen Vertrag mit Paypal, in dem der Passus mit dem Käüferschutz enthalten ist.

    Der Käufer hat ein Konto bei Paypal und damit einen Vertrag mit Paypal, in dem der Passus mit dem Käüferschutz enthalten ist.

    Sonst wäre eine Zahlung wie erfolgt per Paypal unmöglich.

    Soweit klar ?


    Der Verkäufer will eine Ware verkaufen und bietet sie an.

    Der Käufer will diese Ware kaufen und klickt auf den "Kaufen-Button".

    Damit ist der Vertrag über Verkauf der Ware geschlossen.


    Gleichzeitig zur Ware bietet der Verkäufer die Zahlung per Paypal an ...

    Der Käufer zahlt per Paypal und damit ist die Art der Zahlung Bestandteil des Kaufvertrages geworden ... ohne wenn und aber.

    Da zur Zahlung der Käuferschutz durch Paypal durch die bestehenden Verträge von Käufer und Verkäufer mit Paypal gehört,

    ist Paypal´s Käuferschutz Bestandteil des Kaufvertrages.


    Wer will, kann das gerne "Haarspalterei" nennen ... aber das ist simples Vertragsrecht.



    Aaaaber O.K.:


    Ich gelobe Besserung und werde auf solche Zusammenhänge nicht mehr hinweisen.

    Die Polizei hat nicht zu entscheiden ob das anzeigefähig ist oder nicht. Sie sind dazu verpflichtet meine Anzeige aufzunehmen!

    Sie können mich darauf hinweisen, dass die Chancen, dass ermittelt wird gering sind und die Sache im Sande verläuft.

    Aber wenn ich eine Anzeige erstatten möcht, müssen sie diese aufnehmen!

    Habe ich mit irgendeiner Silbe geschrieben, dass die Polizei das entscheidet ? Nein !!!

    Er hat eine Ware bestellt, gezahlt und die Ware ist nicht geliefert worden.

    Darin erkenne ich den Betrug! Mindestens nicht Erfüllung des Vertrages.

    Das man das Geld über Paypal zurück fordern kann ist ein Feature des Bezahlsystems.

    Paypal mag für dich ein Feature des Bezahlsystems sein ...

    tatsächlich ist es Bestandteil des Vertrages mit der vertraglichen Vereinbarung und damit Zusicherung,

    das Geld bei Nichtlieferung der Ware von Paypal zurückzubekommen.

    So etwas nennt man Zahlungsausfallversicherung oder Lieferausfallversicherung und ist bei großen Geschäften zwischen Untenehmen üblich,

    ohne das der Versicherungsfall von vorherein als Betrug bewertet wird. ( So wie hier gerade )

    Und ob Paypal da wirklich aktiv zurück zahlt ist auch nicht sicher.

    Ist deren sichere Zusage an den Zahlenden ... und werden die mit absoluter Sicherheit erfüllen.

    Wäre das nicht so, würde das deren Geschäftsmodell zur Gewinnerzielung widersprechen

    und die könnten ihren Laden dichtmachen, weil sie überflüssig wären und keiner mehr Paypal nutzen würde.

    Die beschriebene Situation wäre ja auch bei einer Banküberweisung gegeben.

    Und da bekommst du dein Geld nicht zurück!

    Ja, da ist das so .... und fertig : nur deshalb gibt es ja Paypal mit deren vertraglichen Vereinbarungen, die Banken nicht bieten.

    Fakt ist, dass der Verkäufer den Kunden um die Ware bzw. durch nicht Lieferung um das Geld betrogen hat.

    Fakt ist in der Tat, dass der Verkäufer nicht an den Kunden geliefert hat.

    Fakt als Vertagsbestandteil des Verkaufs ist, dass Paypal bei Nichtlieferung das Geld an den Kunden zurückzahlt.


    Erst, wenn Paypal das Geld vom Verkäüfer ( letztendlich nach zivilrechtlicher Klage ) nicht zurückbekommt,

    entscheidet ein Richter, ob die Handlungsweise des Verkäufers vorsätzlich war und es sich deshalb um Betrug

    vom Verküfer an Paypal handeln könnte.



    Ich mache dann schon einmal "eine Tüte Chips auf":super:

    Ich habe heute Morgen mit unserer Bezirksbeamtin einen Termin für morgen Mittag vereinbart.

    Da bin ich ja mal gespannt :


    Du hast mit dem Lieferanten vor gut 4 Wochen einen Vertrag zur Lieferung einer Ware geschlossen.

    Gleichzeitig hast du eine Zahlung per Paypal geleistet und damit vertraglich vereinbart, dass du dein Geld von Paypal zurück bekommst, wenn er nicht liefert.

    Er hat bisher nicht geliefert: das ist blöd ...

    und Paypal hat dich informiert, das sie an der Sache "dran" sind: das ist gut.

    Bisher bist du damit noch absolut voll im vertraglichen Rahmen deines Kaufs.

    Paypal wird vertragsgemäß zahlen müssen ... und das auch tun : die Abwicklung kann einige Zeit dauern ... aber es wird passieren.


    Ich kann bis hier keine Straftat erkennen, die anzeigefähig ist ... :


    Die "Bezirksbeamtin" wird dich, wenn sie einigermaßen "helle" ist, auf diesen Umstand hinweisen.

    Eine Auflastung eines Wohnwagens ohne Herstellerbescheinigung des Wohnwagenherstellers ist schwierig bis unmöglich:


    1.

    der kompetente Tüvler weiß, dass sich die Stabilität eines Wohnwagens aus der Kombination von Aufbau und Fahrgestell ergibt.

    Wenn ihm keine Herstellerbescheinigung vorliegt, wird er aus gutem Grund auf der Basis seines Wissen keine Erhöhung des zGG vornehmen.

    Solche Tüvler gibt es.


    2.

    der weniger kompetente Tüvler weiß nicht, dass sich die Stabilität eines Wohnwagens aus der Kombination von Aufbau und Fahrgestell ergibt.

    Er weiß aber, dass er eine Herstellerbescheinigung braucht, um das zGG zu erhöhen ... warum auch immer

    Wenn ihm keine Herstellerbescheinigung vorliegt, wird er deshalb keine Erhöhung des zGG vornehmen.

    Diese Tüvler sind nach meiner Meinung in der deutlichen Mehrheit.


    3.

    man braucht also einen relativ "kompetenzfreien" Tüvler ohne Wissen um die technischen Zusammenhänge,

    der aber "Mut zur Lücke" hat und die Auflastung alleine auf Grund der Typenschilder des reinen Fahrgestells einträgt.

    So einen Tüvler muss man aber auch erst einmal finden. Sie soll es geben ... aber eher selten.



    Früher soll es auch mal Menschen gegeben haben, die Änderungen auf Grund eines an der Achse vorgefundenen 500,-€-Scheines eintrugen.

    In Hessen gibt es vermutlich deshalb dei Bündelungsbehörde, die Einträge auf "Plausibilität" prüft. :biggrins:

    Mit Spurplatten verringert sich die Zuladung eigentlich.

    Um das Gewicht der Spurplatten :super:

    Nicht zu vergessen, dass so ein 13"-Rad mehr wiegt als so ein 10"-Rädelchen ... was dann auch die Zuladung verringert :biggrins:

    Desweiteren vergrößert sich die ungefederte Masse, deswegen bin ich da eigentlich kein Freund von.

    Wieviel wiegt ein 155/80 R13-Reifen mit Felge und Spurplatte ... im Vergleich zum 185-14 Reifen mit Felge, aber ohne Spurplatten ?

    Ich habe die Abstrahlwinkel ausdrücklich nur der VOLLSTÄNDIGKEIT wegen genannt .


    Von "belehren" war von meiner Seite keine Rede und es war auch keinesfalls meine Absicht ...

    Ich bitte um Verzeihung, wenn ich mich so ausgedrückt habe, dass du es als BELEHRUNG verstanden hast.


    Ich sollte mich wohl beschränken, mein Wissen zu teilen.