Beiträge von Stulle

    Naja Mover als Stützrad muss aber immer aufwändig abgebaut und verstaut werden. Während der Fahrt bleiben die mir bekannten Lösungen nicht an der Deichsel.

    Wieviel Sinn dann, bei der eh schon wenig sinnvollen Lösung Mover, über bleibt, lass ich mal dahin gestellt.

    Rein theoretisch kannst du an der Deichsel auch beides montieren, dann kann der Mover auch dran bleiben und die erforderliche Verkabelung vernüftig verlegt werden.


    Andreas

    Mal ehrlich, warum soll der neue Boden das 3 bis 4 fache der Restwertes des Anhängers kosten. Bei einem T 3 ist es nach 30 Jahren nur eine Frage der Zeit, wann dir deine Peitz-Achsen zerbröseln und dafür gibt es nur schwer und nur sehr teueren Ersatz.

    Weiterhin sind bei jedem Böckmann aus dieser Altersgruppe mindestens zwei Unterzüge verbaut worden. Kauf dir eine neue Siebdruckplatte (der T3 hat 21 oder 24 mm), streich die Kanten und habe wieder Ruhe. Die hält länger als der Rest vom Anhänger.


    Andreas

    Ich denke mal, dass eine 24mm-Platte in dem Sondermaß ein Vermögen kostet und auch für dich schwer händelbar ist. Bei den Standardplatten benötigt du 4 Stück (2500 x 1250). Wenn du die Möglichkeit hast, nimmst du einen Scheibenfräser und fräst dir eine 10mm oder 12mm breite Nut in die Platten und verbindest so zwei Platten mit einen passenden Holzstück als Feder. Ordentlich verleimt ist das kein Problem. Alternativ geht auch eine Domino-Fräse von Festool oder sonstige Lamellodübelfräsen. Bei letzterer wäre ich aber skeptisch und würde sie nicht nehmen.


    Andreas

    Warum sollte der Anhänger nicht geeignet sein. Er ist nicht überladen, die Ladung schaut weder nach hinten noch zur Seite raus und auch die Höhe ist passend. Es ist also lediglich die Ladungssicherung zu beurteilen. Beim Transport zum Lackierer hattet du den Wagen mit deinem Balkenkonstrukt nach vorne abgesichert, das fehlt auf dem Rücktransport scheinbar. Das mit der Umschlingung der Reifen wird auch von Abschleppunternehmen häufig so gemacht, passt schon. Bleibt nur die Qualität der Gurte, da kann ich ohne genaue Draufsicht nicht zu sagen.


    Andreas


    Das stimmt, aber eine Überladung von 19 % wird auch nie wirklich auffallen.

    Alles was darüber liegt, fängt an, richtig zu kosten und bringt Punkte. Vergessen darf auch nie den Umweg zur Waage, die Kosten für das Wiegen und die Tatsache, dass du vor Ort ab- oder umladen darfst.


    Andreas

    Ist am Fahrzeug und Anhänger eine 7 oder 13-Polige Dose? Sind am Anhänger LED-Lampen verbaut? Ist zwischen Fahrzeug und Anhänger ein Adapter verbaut.

    Ich hatte auch mal die wildesten Lampenfehler, an Fahrzeugen mit 7-Poliger Dose funktionierte der Anhänger einwandfrei, mit Adapter an 13-Polig ging gar nichts. Da waren verschiedene Adapter im Test, letztendlich sind die LED-Lampen rausgeflogen.



    Andreas

    Entweder durch Schrägstellung, weil da eine entsprechende Nase ist oder von unten ist die Trennwand in irgendeiner Weise verriegelt, z.B. mit Splint. Im Zweifel helfen bei solchen Fragen immer Bilder, da die wenigsten da System vor Augen haben.


    Andreas

    Was soll das bringen, die Beule wieder hochzudrücken. Wenn da eine Beule und ein Loch ist, dann ist die Siebdruckplatte nass und hält nichts mehr. Selbst wenn der TÜV-Prüfer darüber hinwegsehen sollte, fällt dir deine Ladung irgendwann in naher Zukunft auf die Straße.

    Flickwerk wie von "unten anschrauben" kommentiere ich erst gar nicht.

    Andreas

    Richtig, niemand, weil es nicht muss.

    Hier wird offensichtlich die im Handel käufliche Deichsel mit einem Eigenbau ohne angeschraubter Deichsel verwechselt oder gleichgestellt. Das sind aber völlig unterschiedliche Bauformen, die auch beim TÜV entsprechend unterschiedlich betrachtet werden. Von daher ist der Themenstarter an einem Prüfer geraten, der seinen Unmut über Schweißarbeiten geäußert hat, ohne zu beachten, dass das so vollkommen richtig sein dürfte.

    Ist doch hier im Forum bei diversen Eingebauten nichts anderes.


    Andreas

    Folieren ist das Zauberwort, außen grau, innen weiß (dann muss man aber Platten in der Ausführung Film/Film kaufen). Ich würde normale Siebdruckplatten nehmen, außen folieren und innen selber rollen oder lackieren.



    Andreas

    Für mich siehts nach Pfusch und gebastel aus!

    Ich denke, du bist raus.


    Wenn das ein Anhänger aus den 80ern ist, ist der damals so gebaut worden und die Versteifungen waren eventuell Anforderung des damaligen Prüfers. Da es ca. 30-40 Jahre gehalten hat, kann das nicht so schlecht gewesen sein, eine solche Lebenszeit müssen die mordernen Anhänger erstmal schaffen (was ich bei den meisten bezweifel).


    Andreas

    Und nun?


    Ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle hat sich falsch verhalten, und nun sollen das alle machen?

    Der hat sich nicht falsch verhalten.

    Seit ca. 1 Jahr sind die Daten der TÜV-Untersuchungen (Prüfer, Prüfstelle, Mängel etc) in Zevis hinterlegt und somit bei aktuell zugelassen Fahrzeugen einsehbar. Soweit ich weiß, reicht bei noch 3 Monaten TÜV daher der Stempel in der Zulassungsbescheinigung aus.

    Patte ich würde beides machen also ein Vierkant Rohr zwischen Achse und Aufbau.

    Dadurch wird doch nur der Aufbau höher gelegt, aber kein Stück in die Waagerechte gebracht.


    Gekröpfte Deichsel, falls die Federung der Achse keinen Schaden hat und eventuell größere Reifen.


    Zitat von Lodi:


    Ich musste den Aufbau ja schon mit dem Keil drauf setzen um den gerade zu bekommen. Bei den schwingen gebe ich dir recht die sind fest. Gabe es ne legela Möglichkeit die Achse und Deichsel zu trennen und dann über die Vierkantrohe die hohe der Achse anzupassen. Und das Zugrohr dann an der Bodenplatte zu befestigen?


    So wie es auf deinen Fotos aussieht, ist das Zugrohr an die Achse angeschraubt und kann dann auch durch ein gekröpftes Zugrohr ersetzt werden. Zugrohr an Bodenplatte ist nicht zulässig (soweit ich weiß und kann ich mir auch nicht vorstellen).




    Andreas

    Nein, das steht in der gültigen STVO § 9 Abs. 5 so drin. Somit ist das Einweisen lassen eine sinnvolle Kann-Vorschrift, aber kein Muss.

    Bei der BW und bestimmt auch in einigen Betrieben ist das eine innerdienstliche Regelung, wobei man auch hier klar unterscheiden muss zwischen Fahrzeugen aus dem PKW Sektor oder eben LKW.


    Andreas

    Normalerweise werden Ordnungswidrigkeiten nur verfolgt bei Teilnahme am Straßenverkehr, was das Parken am Straßenrand oder öffentlichen Parkplatz (auch Aldi etc.) mit einschließt. Die Verfolgung eines TÜV-Verstoßes auf Privatgrund halte ich für Einspruchswürdig, da müsste auch jeder in der Einfahrt parkende abgemeldete Wagen ein Ziel von Knöllchenschreibern sein. Die schiessen leider manchmal über das Ziel hinaus und werden erst gebremst, wenn so ein Einspruch auch mal vor dem Amtsgericht landet.


    Andreas