Beiträge von Winterhoff

    Du betreibst den Hänger außerhalb der behördlichen Spezifikation, was technisch möglich ist ist unerheblich, da eben nicht amtlich zugelassen.
    Ungefähr so, wie in den neuen Zulassungsbescheinigungen unterschieden wird zwischen zulässigem Gesamtgewicht/masse und technisch zulässiger Gesamtmasse.

    Achtet mal drauf, auf der Autobahn speziell bei Transportanhängern, mindestens 20-30% haben kein Siegel drauf. Oft von Sprintern o.ä. gezogen. Ich denke, das sind durchaus gewerbliche Vielfahrer, die damit hoffen, ihre chancen im täglichen Kleinkrieg mit der Rennleitung zu erhöhen.
    Bei Wohnwagen dagegen ist in der Regel alles i.O. mit dem Bapperl.

    Mir fallen in letzter Zeit verstärkt Anhänger mit Tempo 100 Schildern auf. Erst wenn man näherkommt, erkennt man, daß viele kein Siegel von der Zulassungsstelle haben, also nicht amtlich sind.
    Tempo 100 ist also nicht. Darf man so einen nicht-amtlichen Aufkleber anbringen, in der Hoffnung, daß nicht so genau hingeschaut wird bzw. auf Fotos das Siegel eh nicht erkennbar ist?
    Oder ist das schon Urkundenfälschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen, oder was auch immer?
    Eigentlich könnte doch, bei eventuellen Tempovergehen, dann von Vorsatz ausgegangen werden, was eine Verdopplung der Strafe nach sich zöge?

    Habe jetzt den Knaus Südwind durch einen Hymer Troll ersetzt. Dessen Bremse bringt beim leichten Abbremsen unter 50km/h ein Ruckeln in das Gespann. Bei etwa 25km/h scheint eine richtige Resonanzfrequenz zu sein, da wirds dann total unangenehm. Der Hänger nickt dann vor und zurück. Reifen sind fast neu. Liegts am Auflaufdämpfer, den Stoßdämpfern, den Bremstrommeln oder ist die Rundrohrdeichsel zu schwach?

    So, hat geklappt. Bin jetzt Fahrzeugbauer, und habe einen 49 Jahre altes Neufahrzeug.
    Der TÜV war gnädig und hat nicht auf Typenschildern an Achse+Zugrohr bestanden.
    Habe mir vom TÜV eine Fahrgestellnummer zuteilen lassen und diese selbst eingeschlagen und ein Typenschild angefertigt.
    Was ich brauchte war eine Nebelschlußleuchte und seitliche Reflektoren, das war mir aber schon vorher klar.
    Bemängelt wurden dann das fehlende Typenschild und die fehlende Fahrgestellnummer, weshalb ich zur Nachprüfung gebeten wurde, was leider nochmal >20 Euro kostete. Also Tip: entweder Nummer vorab geben lassen oder Schlagzahlen, Hammer etc. zum Tüv mitbringen und vor Ort dann die Nummern einschlagen, spart die Nachprüfungsgebühr.
    Eigentliche Prüfgebühr §21 war 61 Euro und noch 5 Euro Wiegegebühr auf der Waage beim örtlichen Entsorgungsunternehmen.

    Hallo,

    ich habe einen alten Hänger gekauft, 750kg, Bj. vermutlich 1960, ungebremst, offener Kasten 220x100. Achse und Zugrohr (je Durchmesser 70) sind miteinander verschweißt mit Knotenblechen an den Kreuzungspunkten, das Zugrohr ist bis zum hinteren Aufbauende verlängert. Seitlich an der Achse und vorne/hinten am Zugrohr sind Auflagen angeschweißt, an denen der Aufbau verschraubt ist. Im Bereich des vorderen Auflagers ist zusätzlich noch ein Flacheisen 25*10 als Zugstab mit etwas Abstand unter die Deichsel gesetzt, so daß sich mit der Deichsel ein Dreieck ergibt.
    Der Rahmen des Aufbaus besteht aus einem L-Profil 80x60x8, sieht also alles sehr stabil aus, bei den heutigen Stahlpreisen könnt den wohl niemand mehr bezahlen...
    Boden und Bordwände sind zeittypisch aus Fichtenholzbrettern.
    Kupplung ist Water Winterhoff/Priorei 750 kg Bj. 1960.
    Räder sind vom Ovali-Käfer 5.60-15 auf 4" Felgen.
    Auf den Naben steht BPW30. BPW kenne ich. Bezeichnet "30" eine Baugröße/zulässige Achslast??
    Die Achsschwingen sind als Besonderheit übrigens geschoben, nicht gezogen.

    Sonst weiß ich leider nichts von dem Hänger. Konnte keine FIN finden (2. Lackierung...) Papiere habe ich keine, keine weiteren Typenschilder.
    Lt. Vorbesitzer stand der Hänger ewig in der Scheune, das passt zu Zustand der Bereifung (Noch die Ersten??? Habe noch nie so verfaulte Reifen gesehen).

    Wie bekomme ich den auf die Straße? Als Eigenbau? Evtl. auch als historischen Eigenbau? Da der Hersteller ja unbekannt ist könnte Ihn ja auch ein Bastler selbst gebaut haben.
    Oder evtl. als Import? In Holland soll es unter 750kg gar keine Papiere geben...

    Gruß
    Winterhoff