Ja, dann sind meine Infos wohl falsch.
Ich kann leider die G 607 und die EU-Richtlinien nicht einsehen und habe mich bisher auf die Aussagen von TÜV, Dekra und meiner Wohnwagenversicherung verlassen.
Auch in Wohnwagenforen wurde sich bisher schon "totdiskutiert" und am Ende kam immer wieder heraus, das es keine gesetzliche Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnwagen gibt.
Mag auch sein, das ebendieser Knackpunkt: "gesetzliche Pflicht" für Verwirrung sorgt. Ein Arbeitsblatt oder eine Richtlinie ist wohl kein Gesetz...
Das Campingplätze die Aufnahme ohne Gasprüfung abschlagen, ist mir auch bekannt und finde ich auch richtig, auch wenn ich es mit meinem DDR-Wohnwagen noch nie erlebt habe. Ich bin aber auch nicht jedes WE auf einem anderen Platz...
Nur mal als Bespiel:
https://de.camperstyle.net/gaspruefung-wohnmobil-wohnwagen/
Darin steht bei Wohnwagen: "
Bei einem Wohnwagen ist das Nichtbestehen der Gasprüfung ein sogenannter „nicht erheblicher Mangel“ im Rahmen der HU. Das bedeutet: Selbst wenn dein Wohnwagen keine Gasprüfung hat oder diese nicht besteht, bekommt der Anhänger trotzdem die erfolgreiche Hauptuntersuchung bestätigt. Die Gasanlage selbst muss jedoch bei der ersten Inbetriebnahme ebenso wie bei einem Wohnmobil abgenommen werden."
Beim Wohnwagen nicht gesetzlich vorgeschrieben:
https://www.wohnwagenversicherung.de/ratgeber/gaspruefung/
Auch hier steht das die Gasprüfung keine Pflicht ist:
https://www.focus.de/auto/ratg…n-pflicht_id_3715057.html
Ebenso:
https://www.anhaenger-grossmar…gen--wohnmobile--g607.php
Ist auch egal, wenn ich falsch liege ist das so, dann darf man mich gern korrigieren. Das aber gleich als Schmarrn zu bezeichnen...
Bei meinem Wohnwagen (QEK Aero) sieht es aktuell so aus:
Die Gasanlage Truma S2200 mit Wandkamin, Gaskocher mit Zündsicherung usw., Absperrhahnblock für die einzeln Geräte (mit Blindstopfen für späteren Kühlschrankeinbau) und Absperrhan gesamt, durfte ich nach Absprache mit Dekra, Gasinstallationsfirma für Wohnwagen, und meiner Versicherung selbst einbauen, muss sie aber vor der ersten Inbetriebname abnehmen lassen. Noch fehlt der Gaskasten und die Leitung nach vorn, aber bei zwischenzeitlichem Vorstellen bei der Dekra war der Prüfer mehr als begeistert. "Der Einbau der Anlage ist peinlichst genau nach Einbauvorschrift erfolgt, Biegeradien der Leitungen eingehalten, bzw. überhaupt an sowas gedacht, Sicherheitsschilder vorschriftsmäßig angebracht, usw.", das hat er bei Firmen schon anders gesehen, so seine Aussage...
Für mich ist auch von Anfang an klar gewesen, das die Gasprüfung in Zukunft regelmäßig gemacht wird, egal ob Pflicht oder nicht.
Übrigens hätte ich die originale "Gasanlage", bestehend aus Kocher ohne Zündsicherung und Gasflasche in der Küchenzeile im Wohnraum (!) weiterhin betreiben dürfen (Bestandsschutz). War mir aber zu gefährlich...
Aber da es hier scheibar nicht interessant ist, wie andere hier im Forum solche Sachen auch einfach/anders oder sonstwie hinkriegen und solche Tipps dann als Schmarrn bezeichnet werden, werde ich sowas in Zukunft nicht mehr schreiben.
Viele Grüße,
Axel