Beiträge von Axel

    Du bist absoluter Neuling in Metallbau und Schweißen?

    Und du willst das mit dem Umbau deines Anhängers erlernen?


    Das muss nach hinten losgehen…


    Beispiel Kotflügel:

    Bevor du da annähernd gelernt hast, wie man so dünnes Blech schweißt, dürfte deine Schrottkiste mit versauten Kotflügeln schon gut gefüllt sein…



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Ich würde trotzdem sagen, du haust die alte Kartusche in den Sondermüll/Wertstoffhof, oder dergleichen und kaufst dir eine neue.

    So teuer sind die nicht (einstelliger Eurobetrag) und du hast dann die Sicherheit, nicht altes schon teilweise verharztes bzw. schnell verharzendes Fett in die Lagerstellen zu pressen.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Hallo Christian,


    Ja das stimmt, das über das Haus geerdet ist.

    Aber dann ist nur die Elektrische Anlage im Wohnwagen/Anhänger geerdet, nicht der Anhänger selbst.


    Deshalb muss ein Potentialausgleich gelegt werden. Und zwar DIREKT vom Einspeisestecker an den Fahrzehgrahmen.

    Bei ungeschützten Verlegung 4 qmm, bei Verlegung z.B. im Schutzrohr 2,5 qmm.


    Fi ist im WW/Anhänger komischerweise keine Vorschrift, aber eine ZWEIPOLIG trennende Sicherung. Die meisten Fi/LS Lombination trennen aber zweipolig.

    Fi würde ich trotzdem in den WW/Anhänger bauen.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Nanana?


    Nicht nur auf deutschen Autobahnen, sondern auch auf deutschen Kraftfahrstraßen darf man 100 Km/h fahren.

    Soviel Zeit muss in einem Anhängeforum schon sein… ;) ;) ;)



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Mich hat ein Datenblatt oder Genehmigung interessiert, jedoch keine Tabelle. Nach wie vor interessiert es den tüv nicht :)


    Oh, dann entschuldige vielmals, das meine Glaskugel kaputt ist.

    Von einem Datenblatt, oder Genehmigung hattest du ja bisher nichts geschrieben.


    Das dem TÜV das mitunter egal ist, weiß ich auch.

    100er Abnahme an meinem DDR Wohnwagen:

    Püfer: „Bremsen hat er, Stoßdämpfer hat er, alles ok“.

    Sprachˋs und füllte die Papiere aus…



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Habe nicht mal Unterlagen zu den Dämpfer gefunden. Wie soll es der tüv dann wissen?!

    Nicht…?


    Ich habe mal „Stoßdämpfer alko“ bei Goggle eingetippt und nach 20 Sekunden das hier gefunden:


    Einzelachse bis Tandemachse
    Gewicht
    Farbe
    900 kg
    1.600 kg
    1,3 kg
    grün
    1.350 kg
    2.600 kg
    1,3 kg
    blau
    2.000 kg
    3.500 kg
    1,3 kg
    rot
    4.000 kg7.500 kg
    1,3 kg
    schwarz


    Quelle: fritz-berger.de


    Ich denke, der TÜV weis sowas auch. Die können, wenn sie wollen…



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Hallo Tona,


    Sorry, ich habe es nicht extra geschrieben.

    Mein Beitrag bezog sich nicht mehr auf die Treckergeschichte sondern auf die Beiträge ab #20, wo es wieder um die Stützlast hinter dem PKW ging.


    Schaut man sich mal mein Avatarbild an, sieht man das der Stema seine Räder recht weit hinten hat. Ich glaube, wenn ich den eben mit Sand füllen würde, wäre die Stützlast von Auto und Anhänger bestimmt überschritten.

    Aber ich brauche die Ladung ja nur mit Sinn und Verstand verteilen und schon ist das Problem gelöst.

    Eine E-Mail an den Hersteller und seine Antwort darauf nützt mir da garnix…


    Übrigens, so richtig Klasse finde ich das hier:

    Aber dann geb ich es auch auf, werde es nächste Woche mit einem geliehenen Hänger ausprobieren und sehen wer recht behält....

    Er will sich doch wahrhaftig einen Anhänger ausleihen um hier den „alten Hasen“ (ich zähle mich nicht dazu) zu zeigen, wie es sich mit der Stützlast verhält, obwohl ihm das mehrfach erklärt wurde. Köstlich…



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Mal abgesehen davon, das PKW Anhänger nicht an Traktoren gehören,

    finde ich die Lösung mit einem Dreieck, das auch mit dem Oberlenker verbunden wird, noch am sinnvollsten. Verdrehsichere Ackerschiene wäre auch noch ok.

    Klar, alles nicht zugelassen.


    Aber einfach eine Kugel auf eine Ackerschiene schrauben die sich verdrehen kann, geht garnicht. Einmal scharf bremsen und die Kugel dreht sich mit Gewalt aus der Zugkugelkupplung, die natürlich hinterher Schrott ist…



    Edit:

    Ja Mani,

    Grob kann man sagen:

    Selbstgebaut, oder keine Prüfnummer:

    Nicht zugelassen im Bereich der StVZO.

    Klar, wenn irgendein Prüfer das abnimmt, sollte es gehen.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Hallo Uwe,


    Komische Frage…

    Ein PKW - Anhänger soll es deshalb werden damit ich ihn 2. auch mit meinem Caddy nutzen kann

    Tja, wie „befestigt“ man einen Anhänger an einem Traktor, wenn er auch hinter einem PKW laufen soll?

    Vielleicht mit der originalen Zugkugelkupplung…?

    Man kann die Zugkugelkupplung aber auch jedesmal abschrauben und eine Traktorzugöse anschrauben?


    Merkst selber, nä?



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Der Betätigungsgriff ist verbogen und ich meine mich zu erinnern, das dieser Typ bei den Prüfern nicht sehr beliebt ist. Ich mag mich da aber auch irren.

    Aber neue passende Kupplungen sind nicht allzu teuer.


    Papiere und eine vorhandene Fahrgestellnummer machen die Neuzulassung einfacher, aber wenn du die Zeichnungen hast, könntest du aus dem Anhänger für den TÜV evtl. einen Neuaufbau mit alten Teilen machen. Am besten mal im Vorfeld mit einem Prüfer sprechen.

    Und falls einer da nicht will, suche dir einen anderen…



    Viele Grüße,

    Axel :)