wenn man sich die eingangsfrage zu gemüte zieht
sind fast alle antworten dabeben
es geht hier üm einen "kraftfahrzeug-anhänger"
dieser kann nun mal nicht in verbindung mit einem fahrrad als zug gelten.
ob der anhänger leer oder beladen ist spielt beim parken keine rolle!!
und die frist besagt max 2wochen,dann müßte er vom parkplatz endfernt werden,
so,das auch ein anderer die möglichkeit hat diesen parkplatz zu nutzen,
heißt,um sicher zu gehn,ankuppeln oder wegschieben+auf einen anderen platz abzustellen
es gibt bestimmt zeiten wo nicht alle parkplätze belegt sind.
und ein paar fotos die das dokumentieren mit datum,können später hilfreich sein