ich glaube nicht das das sooo einfach ist
wenn ich am auto eine ahk montiere,ohne e-zeichen,
muß ich die eintragen bzw abnehmen lassen
auch wenn ich keinen anhänger dran hängen will,sondern nur nen fahrradträger nutzen will
die ganzen konstruktionen an womos ect mit fahradträger oder fürs moped
sind nicht eintragungspflichtig wenn sie abnehmbar sind,sind sie festverbunden,dann muß das eingtragen werden
ähnlich verhält es sich mit den dachgepäckträgern,die an der reeling/regenrinne befestigt werden
nicht eintragungspflichtig
wird der dachträger aber verschraubt+aufs dach genietet gehört er zum fhrz+bedarf der abnahme
im falle der ahk am anhänger würde ich sagen das die eingetragen werden muß als halterung für transportträger ect
vermutlich mit hinweis das "kein" anhänger angehängt werden darf
wird wohl nirgends ne klare aussage dazu zu finden sein,vermutlich einzelfall endscheidung