Beiträge von transe79

    vielleicht

    mit den vorhandenen rampen+manuellen hochhubwagen

    Heute die Stoßdämpfer am Kipper montiert. Die 100er Plakette kam ja letzte Woche mit der Post, die aufgeklebt und erst mal ein Stück Autobahn mit 100 km/h gefahren. Vom Fahrgefühl her hat sich nichts geändert. Momentan sind auch 700 kg Holz im Anhänger, mal sehen, ob er leer noch mehr poltert und springt.


    Andi

    wohl weniger

    hat ja jetzt mehr leergewicht

    plakette:)+stoßdämpfer:)

    ob es die vorschrift gibt?

    freg den prüfer in 2 jahren nochmal

    wo spaxen die wowa fahrer ihre u-keile hin?


    mal schnell gegockelt



    Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine

    Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

    1.ein Unterlegkeil bei a)Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t, b)zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, 2.zwei Unterlegkeile bei a)drei- und mehrachsigen Fahrzeugen, b)Sattelanhängern, c)Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

    Worauf ist das Bezogen? Rein auf den Anhänger, oder zählt da die Autobreite auch zu (falls der Anhänger schon 30cm schmaler ist als das Fahrzeug)?

    laut frau gockl

    In Deutschland und in den meisten europäischen Ländern gilt als Höchstwert für die Breite 2,55 Meter, für die Höhe 4 Meter, für die Länge des Anhängers 12 Meter und für die Gesamtlänge (PKW und Anhänger) 18 Meter.

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Steht so im $3 des Grundgesetzes. Glaub ich:bigggrins:

    wie heißt es?


    glauben ist nicht wissen!:);)

    So weit aussen wie Schraube sitzt kann bzw darf man nicht mehr flicken!! Man sollte es auch nicht machen!

    Gruß Mario


    das dürfen ist so eine sache

    die hersteller sagen,reperaturen in der "reifenaufstandsfläche"

    das gleiche gilt für die mindesprofiltiefe

    und dann ist ein unterschied

    ob ichs für mich selber mach

    oder für jemand anderen

    deshalb lehnen viele reifenhändler das ab

    erstens haftung,zweitens neuverkauf

    natürlich ist die minderheit ok

    man kann es nur nicht erkennen,ob das schwarze gerade am eigenen auto ist