Beiträge von transe79

    schön das auch unfähigen bzw lustlosen prüfern die stange gehalten wird :(

    normal haben die alles in ihren system was auf unseren strassen gebraucht wird

    und wenn sie wollen suchen die das raus

    nur,sie müssen es nicht,den nachweis muß der kunde liefern über kba nr oder abe ect

    sorry

    ich bin nur ein alter kfzler

    aaaber das geschweißte wäre mir gleich ein dorn im auge gewesen

    zumal allgemein bekannt ist,das gegf nur in längsrichtung/zugrichtung geschweißt werden darf

    und hätte deshalb die finger von der fuhre gelassen

    zerlegen,neu aufbauen,gegf als eigenbau

    Ich denke, du bist raus.


    Wenn das ein Anhänger aus den 80ern ist, ist der damals so gebaut worden und die Versteifungen waren eventuell Anforderung des damaligen Prüfers. Da es ca. 30-40 Jahre gehalten hat, kann das nicht so schlecht gewesen sein, eine solche Lebenszeit müssen die mordernen Anhänger erstmal schaffen (was ich bei den meisten bezweifel).


    Andreas

    als nicht wissender

    wenn das ein prüfer verlangt haben soll

    müßte es auch eingetragen sein

    Ich wuchte meine obwohl ichs selber kann tatsächlich bloß wenn ich in der Saison zuvor Probleme mit Vibrationen hatte, ansonsten kommen sie so wieder drauf.

    genau so handhabe ich es auch, seid zig jahren,ohne probleme

    als ich früher im reifendienst tätig war

    wurde den kunden sugeriert das es besser wäre zu wuchten (MEHR VERDIENT ALS NUR UMSTECKEN)

    und wenn ein rad "zufällig" ein gewicht verloren hatte, waren die ohne wuchten schnell überzeugt

    also räder laufrichtung gegf markieren, reinigen, luftdruck erhöhen, kühl und trocken lagern

    ideal felgenbaum wenns geht, werkstätten lagern aber meist stehend wegen platz

    wie ist denn die abweichung vom original?

    IM PLUS ODER SCHON MINUS ??

    in meinem fall war es laut reifenrechner+tüv 3% minus

    heißt tachoanzeige wäre niedrieger als tatsächlich

    laut prüfstandslauf aber im plusbereich

    sowas hab ich schon hinter mir

    zwar mit ner ganz anderen reifengröße/fhrz

    aber die geben die daten ein und dann läufts bis ...........

    in meinem fall bis 180,obwohl nur 164 in den papieren steht

    ich wollte ne reifengröße,die theoretisch minus anzeigt,was ja nicht erlaubt ist

    laut navi+ortsfesten meßanlagen war aber immer die anzeige höher als tatsächlich

    was den tüv nicht interessierte+deshalb der probelauf auf rollen fällig wurde

    mit dem ergebnis das ich vorher schon ermittelt hatte

    ich werd bei gelegenheit bilder machen+schaun was der kfz schein sagt


    und das jay+ich bei den vorlegern nicht einig sind,ist nun mal so

    hab jedenfalls nirgends was gefunden,der besagt,das es gewerblich+privat unterschiede gibt


    laut wiki hab ich folgendes gesehen

    Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

    Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

    Keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich

    Richtlinien und Vorschriften aus dem Transportgewerbe und der Industrie zur Ladungssicherung sind auch für Privattransporte verbindlich. Die Betreiber von Baumärkten werden indirekt über die Mithaftung des Disponenten inzwischen angehalten, exakte Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren zu vermerken, damit der private Autofahrer schnell und sicher erkennen kann, ob er sich noch im Bereich der zulässigen Nutzlast seines Fahrzeuges oder Anhängers bewegt.


    für mich ist das thema erledigt.

    ich bleib bei meiner radvorleger sicherung

    leute ich hoffe ich bin hier halbwegs richtig

    1. anhänger für autotransport,eduard typ 4, 2,7 to. ca 2000 bj

    der hat ja nur ne reeling dran+reichlich bef ösen versenkt

    aber (für mich) keine möglichkeit für radvorleger ect.

    2. weiß jemand das ca leergewicht? sollte für gängige heutige fhrz ausreichend nutzlast haben,oder??

    hintergrund

    ein guter bekannter möchte das ich gelegendlich fhrz für ihn hole,einmal mit aktuellen audi a6 mit eduard

    bzw mit citroen transport pritsche mit leer 2100.

    die regelung als gewerblich usw. sind bekannt ebenso die lasi

    fs passt mit c1e auch

    anhänger felge im "original"lack lackieren

    ist wie

    petersilie per fleurop liefern lassen

    vermutlich bekommt mefro die felgen fix+fertig geliefert

    und hat deshalb keinen eigen farbbezeichnung

    könnte mefro aber auf nachfrage bestätigen

    ob lasi unterschiede macht zwischen privat und gewerblich möchte ich bezweifeln

    macht letztendlich keinen unter schied ob ein privates fhrz runterfliegt oder ein gewerblich transportiertes

    kann leider nicht verlinken oder kopieren


    meine aktuelle weisheit stammt von

    vda.de pdf 1345629350_de_1845259695.pdf

    dort u.a. bei 8....................

    hoffe das es so funktioniert

    Habe vorhin den Kuga wieder abgeholt 😀

    IMG_20210812_210929.jpg

    was mich immer noch wundert

    wir hatten das thema schon

    das viele keine radvorleger nutzen,obwohl wie sonst super lasi

    bin darauf gekommen

    weil ein bekannter bei mir angefragt hat

    ob ich gelegendlich mal fhrz mit seinem citroen abschlepper holen könnte

    und natürlich nochmal etwas eingelesen,ob man nichts vergessen hat über die jahre