Noch ein kleiner Hinweis zum nicht brauchen von Bremslichtern. Z.B. bei Motorrädern ist BJ 1988 richtig. Die brauchen keine Bremslichter. Der Knackpunkt ist aber, würde das Motorrad ab Werk mit Bremslicht ausgeliefert, darf dieses nicht stillgelegt oder durch eine Rückleuchte ohne Bremslicht ersetzt werden.
Zum Anhänger: gibt es denn noch die Papiere dazu, um ihn zuzulassen? Wenn nicht, bräuchte es doch eine Neuabnahme, und da würden dann die Regeln von 2015 gelten, oder?
Viele Grüße
Clemens