Wenn ICH das richtig verstehe... gehts schon um den Faktor... aber darum, dass der sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen sollte, und nicht auf das zGG?!
Nö, es geht nur darum, daß ich einmal 500kg an den Fiesta anhängen darf, und einmal 250kg (Zahlen beispielhaft gewählt). Warum das so ist oder gar ein Faktor spielt da erstmal keine Rolle.
Was dann unlogisch ist: im ersten Fall darf der Anhänger 750kg in den Papiern stehen haben, im zweiten Fall nur 250kg. In beiden Fällen bin ich jedoch selbst verantwortlich, die 500 bzw. 250kg tatsächliche Anhängelast nicht zu überschreiten.
Aber ist je letztendlich egal. Die Rechtslage ist halt so (dämlich).
Für mich gibt es nun 2 Möglichkeiten:
- Der Anhänger bekommt Tempo 100 und wird auf das leichteste Fahrzeug abgelastet, hätte dann rd 350kg zulässiges Gesamtgewicht. Fahre ich nun mit meinem PKW auf Landstraßen, und würde die für mein Fahrzeug erlaubten 750kg nutzen, wäre der Anhänger um mehr als 100% überladen. Macht mindestens 235.- und ein Punkt.
- Der Anhänger bleibt bei 750kg/80km/h und ich fahre einfach 100 (nach Tacho). Dann bin ich nach allen Abzügen (Tachovoreilung und "Rabatt") bei 15km/h zuviel und 25.-. Dabei berücksichtige ich je nach Zugfahrzeug individuell den Faktor 0,3, was mir zwar rechtlich nichts bringt, aber moralisch.
Da fällt die Entscheidung nicht schwer, ehrlich gesagt.