Dass das in der Praxis relativ egal sein wird, da WoWa ja meist am zGG betrieben werden, sei mal aussen vor gelassen...
Glaube ich nicht. Dürfte gerade bei Einsteigern die Auto haben und dazu Wohnwagen kaufen oft interessant sein und gerade mit den angebotenen Auflastungsoptionen haut man schnell in den Bereich hinein.
ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto
Hallo Manni, da bist du gerade auf dem Holzweg, meine Beispiele spielen sich ALLE unter dem zulässigen Gewicht des Autos ab, auf die sich die Maximale Anhängelastregelung bezieht. Die Faktoren in der Ausnahmeverordnung beziehen sich alle auf das Leergewicht des Autos.
Materialien haben eine Eigenfrequenz. Wenn ein Material mit der Eigenfrequenz angeregt wird, dann schwingt es immer heftiger bis es im schlimmsten Fall zerstört wird. Das nennt man dann die Resonanzkatastrophe.
Wenn man unterschiedliche Materialien miteinander verbindet, dann kann man diese Frequenz beeinflussen.
Bei diesem Anhänger scheint es so zu sein, dass die gewählte Konstruktion im leicht oder unbeladenen Zustand durch den Fahrbetrieb so stark angeregt werden kann, dass die Deichsel offensichtlich bricht.
Ein schönes Beispiel für eine Resonanzkatastrophe ist z.B. die Galoppin Gertie. Das war eine Hängebrücke in den USA die durch Windeinfluss so stark ins schwingen kam, dass sie sich selbst zerstört hat.
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um Partyzelte zu heben würde ich mir so eine Spinne bauen
die kann entweder von unten unterstützt und gehoben werden wie hier
oder mit einer dementsprechend langen Gabel von oben hochgehoben werden
da reicht dann auch ne Hallendecke oder ein Baum, oder ein einfaches Gestell
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Deine Lösungen sind aber alle deutlich teurer als die von mir skizzierte Lösung. Ansonsten aber durchaus schon ideen die ein zweitens Nachdenken wert sind.
Wohnanhänger mit starrem Aufbau (gibt's da eigentlich auch andere?) und hydr. Schwingungsdämpfern gehen nach der Ausnahmeverordnung mit Zugkugelkupplung + Stabilisierungseinrichtung (aa) oder anderem Bauteil (bb) nur bis max. 1,0 mal Leergewicht Zugfahrzeug, hier also 1600 kg zGG (Anhänger).
Dann kommt aber die Anhängelast 1200kg des Zugfahrzeugs. Die darf ja auch nicht überschritten werden. Also darf zwar das zGG des Wohnwagens größer sein, das tatsächliche GG des Anhängers aber nicht.
Was bedeutet das in der Praxis?
Was ich gelesen habe ist, dass WW nur wenig Zuladung bis zum Erreichen des zGG haben, oft nur im Bereich 200 kg. D.h. praktisch gesehen kann da trotzdem maximal nur ein 1,4 Tonner an den Haken und da darf dann nicht mal der Campingstuhl rein.
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Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel) und in diesem Gewichtsbereich liegen sehr viele real gefahrene Wohnwagen. Ist für viele Wohnwagenfahrer in so fern interessant, als das dort in der Regel größere Strecken zurück gelegt werden als mit Lastanhängern.
Ist mit sicherheit ein Gespann das für junge Familien mit evtl. nicht der meisten Kohle interessant sein dürfte, dürfte selbst bei komplett aufgelastetem Wohnwagen (später könnte ja mal mehr Geld für ein Zugfahrzeug da sein) die 100km/h nutzen.
Was denni angesprochen hat war der Umstand das die 100 Voraussetzung zGG Anhänger < zAHL PKW nur für "sonstige Anhänger mit Schwingungsdämpfer" gilt. Damit sind die Anhänger mit Faktor 1,1 oder 1,2 bei der Thematik die wir 2 da aufdröseln gar nicht relevant! Und wurde in meinem Beitrag auch dementsprechend nicht berücksichtigt.
mfg JAU
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Genau so könnte z.B. ein Auto mit Leergewicht 1600kg aber Anhängelast 1200 kg einen Wohnwagen mit zGG 1250kg auch mit 100km/h ziehen. Das gleiche zGG bei einem Lastanhänger etc... dürfte er nicht mit 100km/h ziehen.
P.S.: Ich war kurzfristig bei der Idee, dass bei zutreffendem Faktor 1,2 (also verbauter ASK) das wieder funktionieren würde. Dem ist aber nicht so, wie hier schon festgestellt wurde.
Ich denke auch an einige Mittelklasse Wagen, die oft aufgrund der ganzen Ausstattungen relativ hohe Leergewichte haben (1400 bis 1700 gibts relativ oft). Einige von denen haben nur relativ geringe Anhängelasten (1200 bis 1400 kg). Die wären ja oft von dieser Regelung betroffen (Lastanhänger 1500kg z.B.).
Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.
Ich stehe auch ab und zu mal vor dem Problem die Plane herunter zu bekommen.
Daten der Hochplane und spriegel 5,20m x 2,20m x 1,70m. Gewicht geschätzte 250kg
Meine bisherige lösung: 1. Spriegel gestelle mit Zurrgurten so zusammenziehen, dass es die Beine nicht breit machen kann. 2. mit einem Farm Jack Wagenheber (Hubhöhe 1,50m) die eine Seite anheben 3. mit 3 Vierkantrohren die Planenstützen seitlich vom anhänger abstützen 4. andere Seite Anheben 5. ebenfalls mit rohren unterbauen 6. Da alles draussen steht noch mit Spanngurten am Boden festlaschen
Dauer ca 1,5 Stunden
Kosten waren für die 6 STahlrohre etwa 36 € Für den Wagenheber ca 52 €. Plus 4 Gerüstanker und Spanngurte.
Um die Plane irgendwo drinnen zur Decke hoch zu ziehen fehlt mir einfach ein Raum mit ausreichend Platz.
Wichtig nämlich der voranstehende Satz: "[...]wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt"
OK war ich zu blöd zum lesen...
Wenn ich das aber richtig sehe, gilt es nur für Anhänger die keine Wohnwagen sind (§1 abs 1 b), nicht ungebremst(§1 abs 1 a) sind und nicht in die Faktorerhöhungen(§1 abs 1 d) fallen. Sprich es gilt nicht für jede Gespannkombination.
Naja das mit den 163 PS ist immer eine Frage was man als Anspruch hat beim fahren.
Mein Zweitfahrzeug hat für 11000 kg zulässige Anhängelast auch nur 176 PS.
Wenn man nicht davon ausgeht das man auch bei 12% Steigung im höchsten Gang fahren kann, dann sollten auch in etwas Bergigeren Gegenden mit 163 PS die 3500kg möglich sein.
Im übrigen fahre ich mit meinem Gespann mit 140PS und bis zu 2800kg am Haken auch in der EIfel durch die Gegend. Das ist auch möglich und dank einer Wandlerautomatik auch nicht unkomfortabel.
Hier gibts relativ nette Testberichte (als Youtube Videos) von derzeit Navara, Amarok und Hilux, d-max soll noch kommen. Wobei er wohl mehr getestet hat und die Berichte derzeit aufarbeitet um sie dann der Reihe nach online zu stellen. Interessant ist auch das er jeweils mit 3080 kg Anhänger ne Testrunde fährt.
Sieh zu das die Seilemöglichst große Radien beschreiben. Je enger die Dinger um die Ecke laufen um so mehr Kraft wird in der Reibung vernichtet. Also möglichst weit.
... Tandem ist bei der Größe sehr schwierig die Stützlast passend hin zu bekommen, manchmal sogar unmöglich
dann schwenkt das Heck viel weiter aus wenn um die Kurve fährst, und läuft auch Innen viel weiter rein
in der Stadt bist da nur am schaun und aufpassen das niemanden mitnimmst, ein Drehschemel ist da viel entspannter zu fahren
...
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das kann ich eigentlich nur unterschreiben. Ich fahre einen Humbaur HT355121 der hat 5,1 Meter mal 2,1 Meter Kastenmaß. Ist also nen Meter kürzer als der angestrebte (würde es aber auch als 356121 mit den 6 Metern geben). Wenn ich noch mal kaufen sollte würde ich lieber den Drehschemel nehmen.
Drehschemel sollte aber nur die Notlösung sein, da der Anhänger eventuell auch vermietet wird und die Wahrscheinlihckeit dann recht groß ist, dass ein Mieter ein solches "Ungetüm" kaputtfährt. ...
Bei dem Anhängerformat fährt dir ein Mieter den Starrdeichselanhänger eher platt als den Drehschemel. Bei der Fläche ist die Ladung schnell falsch verteilt und das ding macht nen Freudentanz bei 90. Der Drehschemel ist da doch deutlich Fehlertolleranter.