Beiträge von denni

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    Versteh' eh nicht, wieso so auf'm Jeep rumgehackt wird...


    Solltest du auf meinen Post abzielen, so tuts mir leid. In diesem Fall kannst du Jeep auch als Synonym für alle Geländewagen/SUVs sehen.
    In dem verlinkten Bild war einfach ein Jeep zu sehen. Aber bei diesen Anhängelasten dürften die Geländewagen alle etwa gleich gut oder gleich schlecht aussehen.
    Es war von Momenten verbiegen die Rede. Ich denke damit ist gemeint, dass die Fahrzeuge einfach ab einer gewissen Grenze total überfordert sind.

    Gerhard hat von LKW Anhängern mit Zentralachse geschrieben.


    Die haben eine Stützlast von 750kg (7500N) bis 1500kg (15000N). Stell dir einfach vor was die mit einem Jeep machen, wenn sie angekuppelt werden.


    Ansonsten hat Gerhard einen 5 Tonnen Drehschemel, den er mit einem Landcruiser bewegt (bevor fragen aufkommen die Bremse ist Druckluft).


    Nach den Beschreibungen von Gerhard über das Anfahren am Berg stell mal einen Anhänger mit 15 oder gar 20 Tonnen an einem Jeep vor.


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    es sollten IMMER 4% sein, das wäre Sinnvoller
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    Da sind wir uns einig.


    Ich hatte deinen Post oben so verstanden, als würde sich der Aufkleber in sich widersprechen. Das tut er nicht!


    Über technischen Sinn und Unsinn dieser Regel habe ich nur in sofern gesprochen, als das die Tandems, die auf den Kugelkopf gedrückt werden müssen eigentlich so nicht auf die Strasse dürfen.


    Das es für den hier gebauten Anhänger wahrscheinlich keine Rolle spielt hatte ich meine ich auch schon geschrieben.


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    diese Aufkleber mit den 4% und 25 kg ... widerspricht sich ja sogar
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    Nein der Aufkleber widerspricht sich nicht.


    Ursache für den Aufkleber ist der Absatz 3 des §44 STVZO:

    Zitat

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    (3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen ...


    Bei Anhängern über 625 kg tatsächlichem Gewicht reichen 25kg Stützlast. Bei Anhängern unter 625 kg tatsächlichem Gewicht muss die Stützlast mindestens 4% seines tatsächlichem Gewichtes sein.


    Beispiel:
    Anhänger wiegt 400 kg -> Notwendige Stützlast beim Fahrbetrieb 16kg.


    Genau genommen darf man also die runterdrück Tandems nicht an das Zugfahrzeug hängen, an dem ich runter drücken muss.


    Wahrscheinlich wird es für den hier gebauten Anhänger keine rolle spielen.

    Wenn du in einem Autoclub bist, dann lass dir von denen einfach ein Reisepacket fertig machen, da stehen alle informationen für die Reiseroute die du denen angibst drin.


    Ansonsten hilft auch Google für die jeweiligen Länder an Regelungen weiter z.B. diesen Link.

    Man kann sogar noch ein Stück weiter gehen.
    Kleinere Batterie ziehen auch einen kleineren Ladestrom. Für den Anwendungsfall würde bei 2h Betrieb von 2 Leuchten mit je 18W ein 10Ah Akku genügen.



    mfg JAU


    oder noch ein Stück weiter -> im Anhänger nen B2B Lader vor die Batterie klemmen.
    Dann wird auch bei leerer Batterie keine Sicherung geschossen.
    Man hat eine kontrollierte Ladung der Batterie im Anhänger, die man sogar je nach Investition noch kennliniengesteuert ausführen kann.
    Es müssen keine 4mm² Kabel in Anschlüsse gefriemelt werden, die normalerweise für 2,5 mm² gedacht sind.


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    das oben gesagte gilt nur für Neufahrzeuge, bei Gebrauchten gehts wie sonst üblich nur über TÜV Abnahme


    Nur wenn der Holländische TÜV abgelaufen ist.


    ich zitiere mal aus diesem link.


    Zitat

    Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre (z.B. fällige Hauptuntersuchung).

    Hallo Möp,
    vielleicht noch ein Gedanke.
    An einigen der alten LKWs sind Kupplungen die Probleme mit Zentralachsanhängern haben.
    Bei meinem alten THW Bomber ist ne DIN40 Kupplung dran, die zwar nen 11 Tonnen Drehschemel ziehen darf, aber als Zentralachse nur 1300 kg anhängen kann. Sind halt die Geländekupplungen, die keine Stützlast abkönnen.
    Ansonsten kann man auf nem Anhänger, auf dem PKWs Transportiert werden sollen, auch Auffahrrampen in der gleichen Länge wie der PKW mitführen, da geht schon was bei der Plattformhöhe.

    Bei Reifen würde ich noch den LI prüfen (gibt oft Anhänger bei denen der Reifen einen zu geringen LI hat).
    Sind alle Radbolzen vorhanden und angezogen?


    Die gute alte Prüfung des Auflaufdämpfers vom TÜV (neben einem Beobachter einmal in die Bremse und überprüfen ob der Dämpfer korrekt arbeitet)
    Funktioniert sofer vorhanden die Rückfahrautomatik?


    Einmal Bremsbelag stärker anschauen (Schaufenster an den Ankerplatten)
    Bremstrommeln einmal durch die Felge ansehen (Verfärbungen/ Risse)
    Wie weit kann man die Handbremse anziehen (Stellung des Hebels anschauen)


    fällt mir noch so spontan ein.

    Die Auflaufeinrichtung an dem Anhänger sieht neuer als der Rest aus.
    Schau doch mal von welchem Hersteller die ist und dann aus dem einschlägigen Online Handel eine neue dazu passende Achse. (Muss nicht vom gleichen Hersteller sein machts aber oft einfacher)


    Musst die Achse mal ausmessen wie lang die Achse ist und in welchem Abstand die AUflagen des Rahmens sind.


    Umbau selber machen dürfte so bei 3 bis 400 Euro liegen.


    Ansonsten:
    Was für Autos transportierst denn mit dem Geschoss?
    1300 kg zgm ist für nen Autotransporter schon sehr wenig.

    und wenn es um einen Eigenbau geht, dann sollte man eh den Prüfer seines geringsten Misstrauens mit ins Boot nehmen und ihn das Projekt bis einschließlich der Abnahme begleiten lassen. Sonst wird man höchtwahrscheinlich Schiffbruch erleiden und das Projekt komplett entsorgen dürfen.
    Dieser Prüfer wird einem dann schon sagen welche Vorschriften er beachtet haben möchte und welche nicht (unabhängig von der Gesetzeslage, da gibts öfter auch mal Unterschiede).

    Naja Sven liegt nicht ganz richtig aber auch nicht ganz falsch.


    Es ist auf jeden Fall richtig, dass hier ein Wasserwerk gebaut wird. Die Warme Luft kann von innen an die kalte Wohnwagenaussenhaut kommen. Ergebniss ist, dass sie dort Kondensiert. Die Wolle wird also immer feuchter werden.


    Wenn Wolle wieder trocken ist, dann dämmt sie auch wieder (das ist bei Sven falsch) aber die Wolle kann hier gar nicht mehr trocken werden, weil ja immer Warme Luft nachkommt, die dann an der Aussenhaut abkühlt und kondensiert.


    Nimm Styropor und Caravan Kleber von Ruderer 145/31 HV damit kannst eine Isolierung hin bekommen, die keine Wasserproduktion ergibt.

    ok merkwürdig in sofern, dass es ja Prüfungen etc. für die Drehschemel gibt, sogar für auflaufgebremste. Aber warum soll was geprüft werden, was nicht gebaut werden darf.

    Verzeih mir Manni. Auch Seite 1 sollte man lesen:(:


    Zitat

    Regelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
    Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O
    hinsichtlich der Bremsen


    Klasse R ist hier nicht mit drin. Dann ist der Zentralachsanhänger allerdings merkwürdig in 5.2.2

    Kapitel 5.2.2 bezieht sich auf Anhänger der Fahrzeugklasse O



    Der Drehschemel für den PKW ist also Klasse O2


    und auf den trifft auch der Absatz 5.2.2.2 zu, da 5.2.2. Fahrzeuge der Klasse O lautet. 5.2.2.2 lässt Auflaufbremsen nur für Zentralachsanhänger zu -> bleiben elektrische Bremsanlagen für den Drehschemel.


    Warum dann Prüfungen für Drehschemel mit AUflaufbremse? -> Es gibt noch Anhänger der Klasse R (LOF) diese können wohl weiter mit Auflaufbremse ausgerüstet werden.


    Fazit:
    Drehschemel ja aber Bremse muss elektrisch.