Beiträge von denni


    Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel) und in diesem Gewichtsbereich liegen sehr viele real gefahrene Wohnwagen. Ist für viele Wohnwagenfahrer in so fern interessant, als das dort in der Regel größere Strecken zurück gelegt werden als mit Lastanhängern.


    Hier haste mal von Sterckmann so eine Kiste wird mit 1200kg zGG angeboten und einer möglichkeit bis zu 1500kg aufzulasten.
    Als Zugfahrzeug dazu ein VW Passat Blue Motion mit 77KW 1,6 Diesel hat Anhängelast 1200kg bei 12% und 1400kg bei 8% und ein Leergewicht von 1505kg. Technische Daten hier aus der Peisliste auf Seite 49 entnommen.


    Ist mit sicherheit ein Gespann das für junge Familien mit evtl. nicht der meisten Kohle interessant sein dürfte, dürfte selbst bei komplett aufgelastetem Wohnwagen (später könnte ja mal mehr Geld für ein Zugfahrzeug da sein) die 100km/h nutzen.


    Genau so könnte z.B. ein Auto mit Leergewicht 1600kg aber Anhängelast 1200 kg einen Wohnwagen mit zGG 1250kg auch mit 100km/h ziehen.
    Das gleiche zGG bei einem Lastanhänger etc... dürfte er nicht mit 100km/h ziehen.


    P.S.: Ich war kurzfristig bei der Idee, dass bei zutreffendem Faktor 1,2 (also verbauter ASK) das wieder funktionieren würde. Dem ist aber nicht so, wie hier schon festgestellt wurde.

    Ich denke auch an einige Mittelklasse Wagen, die oft aufgrund der ganzen Ausstattungen relativ hohe Leergewichte haben (1400 bis 1700 gibts relativ oft).
    Einige von denen haben nur relativ geringe Anhängelasten (1200 bis 1400 kg). Die wären ja oft von dieser Regelung betroffen (Lastanhänger 1500kg z.B.).


    Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.

    Ich stehe auch ab und zu mal vor dem Problem die Plane herunter zu bekommen.


    Daten der Hochplane und spriegel 5,20m x 2,20m x 1,70m. Gewicht geschätzte 250kg


    Meine bisherige lösung:
    1. Spriegel gestelle mit Zurrgurten so zusammenziehen, dass es die Beine nicht breit machen kann.
    2. mit einem Farm Jack Wagenheber (Hubhöhe 1,50m) die eine Seite anheben
    3. mit 3 Vierkantrohren die Planenstützen seitlich vom anhänger abstützen
    4. andere Seite Anheben
    5. ebenfalls mit rohren unterbauen
    6. Da alles draussen steht noch mit Spanngurten am Boden festlaschen


    Dauer ca 1,5 Stunden


    Kosten waren für die 6 STahlrohre etwa 36 €
    Für den Wagenheber ca 52 €.
    Plus 4 Gerüstanker und Spanngurte.


    Um die Plane irgendwo drinnen zur Decke hoch zu ziehen fehlt mir einfach ein Raum mit ausreichend Platz.


    Bin für neue Ideen offen.

    -> https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf


    -> §1, Abs. 1, c), bb)


    Wichtig nämlich der voranstehende Satz: "[...]wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt"


    OK war ich zu blöd zum lesen...


    Wenn ich das aber richtig sehe, gilt es nur für Anhänger die keine Wohnwagen sind (§1 abs 1 b), nicht ungebremst(§1 abs 1 a) sind und nicht in die Faktorerhöhungen(§1 abs 1 d) fallen.
    Sprich es gilt nicht für jede Gespannkombination.

    Naja das mit den 163 PS ist immer eine Frage was man als Anspruch hat beim fahren.


    Mein Zweitfahrzeug hat für 11000 kg zulässige Anhängelast auch nur 176 PS.


    Wenn man nicht davon ausgeht das man auch bei 12% Steigung im höchsten Gang fahren kann, dann sollten auch in etwas Bergigeren Gegenden mit 163 PS die 3500kg möglich sein.


    Im übrigen fahre ich mit meinem Gespann mit 140PS und bis zu 2800kg am Haken auch in der EIfel durch die Gegend. Das ist auch möglich und dank einer Wandlerautomatik auch nicht unkomfortabel.


    das kann ich eigentlich nur unterschreiben. Ich fahre einen Humbaur HT355121 der hat 5,1 Meter mal 2,1 Meter Kastenmaß. Ist also nen Meter kürzer als der angestrebte (würde es aber auch als 356121 mit den 6 Metern geben).
    Wenn ich noch mal kaufen sollte würde ich lieber den Drehschemel nehmen.


    ...


    Drehschemel sollte aber nur die Notlösung sein, da der Anhänger eventuell auch vermietet wird und die Wahrscheinlihckeit dann recht groß ist, dass ein Mieter ein solches "Ungetüm" kaputtfährt.
    ...


    Bei dem Anhängerformat fährt dir ein Mieter den Starrdeichselanhänger eher platt als den Drehschemel.
    Bei der Fläche ist die Ladung schnell falsch verteilt und das ding macht nen Freudentanz bei 90. Der Drehschemel ist da doch deutlich Fehlertolleranter.


    Anhänger würde ich nicht verleihen.

    Die Frage ist eher was die komplette Verbindung Holz Spax Airline aushält. Das schwächste Glied gibt nach!!!


    Woher soll Airline wissen, wo sie Löcher für deinen Anhänger in Ihre schienen machen müssen?


    Ähnliches gilt sicher auch für die Schrauben. Hier ist sicher die Variante durchbohren und Kontern die bessere Wahl als in die Holzplatte schrauben.


    ...
    Also: max. Stützlast für 100 Km/h-Regelung nicht erfüllt = Bußgeld.
    ...


    Woher kommt diese Gerücht?


    Meiner Kenntniss nach steht es so im passenden Paragraphen

    Zitat


    Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.


    Heist für mich, dass ich so denn möglich, den Wert erreichen sollte. Aber ich muss ihn nicht erreichen. Sonst dürften sehr viele Anhängergespanne leer die 100km/h ja auch nicht nutzen.

    Hallo Jutta,
    der Ausbau eines Planenanhängers wird bei LKW Oldtimerfans ab und zu gemacht. Ob es dadurch wirklich winddichter wird kann ich mir nicht vorstellen.
    Ist nicht ein einfacher gebrauchter WOhnwagen die einfachere Lösung für dein Problem?


    grüße
    Daniel


    ...
    mit einen amtl.Kennzeichen(schwarz) NICHT grün zulassen.
    ...


    Wenn das Kennzeichen wirklich Schwarz sein soll, dann musst bei einem Bootstrailer darauf achten, dass die richtigen Papiere dabei sind. Die normalerweise mitgelieferte ABE führt automatisch zu einem grünen Kennzeichen, du brauchst eine Zulassungbescheinigung Teil 2.