Alles anzeigenWohnanhänger mit starrem Aufbau (gibt's da eigentlich auch andere?) und hydr. Schwingungsdämpfern gehen nach der Ausnahmeverordnung mit Zugkugelkupplung + Stabilisierungseinrichtung (aa) oder anderem Bauteil (bb) nur bis max. 1,0 mal Leergewicht Zugfahrzeug, hier also 1600 kg zGG (Anhänger).
Dann kommt aber die Anhängelast 1200kg des Zugfahrzeugs. Die darf ja auch nicht überschritten werden.
Also darf zwar das zGG des Wohnwagens größer sein, das tatsächliche GG des Anhängers aber nicht.
Was bedeutet das in der Praxis?
Was ich gelesen habe ist, dass WW nur wenig Zuladung bis zum Erreichen des zGG haben, oft nur im Bereich 200 kg. D.h. praktisch gesehen kann da trotzdem maximal nur ein 1,4 Tonner an den Haken und da darf dann nicht mal der Campingstuhl rein.
Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel) und in diesem Gewichtsbereich liegen sehr viele real gefahrene Wohnwagen. Ist für viele Wohnwagenfahrer in so fern interessant, als das dort in der Regel größere Strecken zurück gelegt werden als mit Lastanhängern.
Hier haste mal von Sterckmann so eine Kiste wird mit 1200kg zGG angeboten und einer möglichkeit bis zu 1500kg aufzulasten.
Als Zugfahrzeug dazu ein VW Passat Blue Motion mit 77KW 1,6 Diesel hat Anhängelast 1200kg bei 12% und 1400kg bei 8% und ein Leergewicht von 1505kg. Technische Daten hier aus der Peisliste auf Seite 49 entnommen.
Ist mit sicherheit ein Gespann das für junge Familien mit evtl. nicht der meisten Kohle interessant sein dürfte, dürfte selbst bei komplett aufgelastetem Wohnwagen (später könnte ja mal mehr Geld für ein Zugfahrzeug da sein) die 100km/h nutzen.