-> https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf
-> §1, Abs. 1, c), bb)
Wichtig nämlich der voranstehende Satz: "[...]wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt"
OK war ich zu blöd zum lesen...
Wenn ich das aber richtig sehe, gilt es nur für Anhänger die keine Wohnwagen sind (§1 abs 1 b), nicht ungebremst(§1 abs 1 a) sind und nicht in die Faktorerhöhungen(§1 abs 1 d) fallen.
Sprich es gilt nicht für jede Gespannkombination.