NEIN.
Wer ist für die Fuhre verantwortlich?! Der Fahrer und im Zweifel auch der Halter.
Mir ist kein Fall bekannt, wo der Händler oder der Verlader mit in die Verantwortung genommen wurde.
DOCH!
Schau doch mal bitte in z.B. das Urteil:
OLG Celle: / Aktenzeichen: 322 Ss 39/07
oder den Beschluss des OLG Stuttgart 27.12.1982, VRS 64, 308, 309
Da steht eindeutig drin, dass der Verlader mit haftet. Stellt also so ein Dödel an nem Baumarkt die 1 Tonne schwere Europalette auf den 750kg Anhänger, dann ist der mit dran, bzw. der Geschäftsführer des Baumarkts.