ZitatZitat von flat
Im Fahrzeug oder unbelüfteten Anhänger darfst Du die Gasflasche nur transportieren ...
Naja gemäß ADR muss eigentlich die Gasflasche stehend, an einem gut belüfteten Ort, gegen Um- und Runterfallen gesichert transportiert werden.
Wobei es für Privatpersonen auch eine Befreiung von der ADR gibt, sofern in Handlesüblichen Mengen verpackt und für den privaten Gebrauch, wobei auch die Rede davon ist, dass ein Freiwerden verhindert werden muss.
ZitatAlles anzeigenZitat von ADR 2017 1.1.3.1
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter
einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für
Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter norma-
len Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare
flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privat-
personen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungsein-
heit nicht überschreiten.
...
Bedenke, dass Propan schwerer ist als Luft und sich ggfs. in Reserveradmulden und dichten Anhängern gut sammeln kann. In Verbindung mit einer Zündquelle macht es dann BUMM.