Beiträge von denni

    Wenn ich mir diese Saris PK30 anschaue, dann frage ich mich gerade wie der Rahmen auf den Bildern zum dem Saris Kippanhänger gehört.


    Auf den Bildern oben sitzt die Achse im Rahmen, wie ich das eigentlich nur von Wohnwagenfahrgestellen kenne. Bei den Saris im Link sitzt die Achse unter dem Rahmen.
    Haste mal Bilder von dem kompletten Anhänger?
    Bist du Erstbesitzer von dem ANhänger oder haste den gebraucht gekauft?

    Naja 3m bei 4T pro Rampenpaar ist nun nicht so problematisch von der Traglast her. Ansonsten ist halt die Aufgabe Autotransport nur ein Goodie, wie hier in dem Trööt ja offensichtlich auch.


    Evtl noch belastungstechnisch interessant bei der Rampenlänge, wenn kurze schwere Lasten auf der Rampe stehen (kleiner Kettenbagger bzw schweres Gerät auf Rollen), da kann dann mit sehr kurzem Stützabstand weit weg von den Enden auch mal schnell 1,5 Tonnen und mehr stehen.

    Ich fahre einen Humbaur HT355121 mit 190/50R13 er bereifung. Der dürfte so in etwa die 63cm Ladehöhe haben. Ich habe 3m lange Auffahrrampen für den Anhänger. Die funktionieren bei mir mit allen meinen Autos. Das so ziemlich ungünstigste Fahrzeug ist bei uns ein Mazda 323F aus 2004, da ist unser größtes Problem nicht der Rampenwinkel sondern der Böschungswinkel. Die Schürze vorne ist halt schon Bauartbeding bei dem Fahrzeug so tief, dass es nur im Schneckentempo und mit genau hinschauen beim Verladen klappt.

    Das Steuergerät sollte beim 2009er Sorento (JC FL) hinter der Verkleidung links unterhalb des Lenkrades sitzen (in der nähe des Allrad Wahlschalters).
    Hier musst du darauf achten, dass es die Beschriftung "2+1/6x21W+0..10W" hat. Weiterhin musst darauf Achten, dass es eine Asiatische Anschlussbelegung hat.

    Ich würde folgendes tun:
    Beim Strassenverkehrsamt anrufen und fragen was die alles für das Aufbieten des Fahrzeugbriefs haben wollen.
    Warten bis die Zeit um ist und einen neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommen.
    Damit zum TÜV und den Anhänger prüfen lassen.
    Danach mit dem TÜV Bericht und Zulassungsbescheinigung zum Strassenverkehrsamt und dann zulassen.


    Wird halt ein wenig dauern.


    Mein Problem:
    Leergewicht: Habe ein Zugfahrzeug, welches 2000kg "ziehen" darf... (ist ja schon ne ganze Menge!, soweit so toll also...)


    Zumindest beim Fahrzeugtransport ist das nicht viel.


    Aber Fragen:
    1. Beim Fahrzeugtransport bleibt ja dementsprechend nur noch das "Restgewicht" übrig... (Also abzüglich Leergewicht des jeweiligen Anhängers)


    Achtung hier auf das reale Leergewicht achten ,bei deinen Wünschen mit Plane, Auffahrrampen, Stützen etc sind bei Anhängern in der größe auch mal gerne 1100 Kilo "leer" unterwegs.


    2. Was muss ich ggf. für geeigneten Anhänger kostenmäßig einplanen und sind gebrauchte (preislich) ein alternative?


    Neu in gewünschter Ausstattung und den unten genannten extras (Plane, Schlingerkupplung, Bordwände etc) liegst bei 7 bis 10 kEuro. Nur der Anhänger ohne extras dürfte für 4 bis 5 kEuro erhältlich sein.


    3. Welche Anhänger gibt es zu "Bezahlbaren Preisen" (neu oder gebraucht) welche "In frage" kommen und ggf. wie gewünscht mit Plane, Antischlingerkupplung, etc. nachgerüstet werden könnnen?


    So ziemlich jeder Hochlader von einem der üblichen Hersteller (Humbaur, Böckman, Pongratz ...). Ich habe den Humbaur HT355121 und bin damit zufrieden.


    4. Wie sichert Ihr beim Fahrzeugtransport den PKW auf der Ladefläche?


    Mit Unterlegkeilen und Spanngurten an allen vier Rädern.


    Möchte den Anhänger ggf. nach Kauf mit: "Planken"; Plane, Spriegel, Schienen, Antischlingerkupplung, Standfüßen, etc "nachrüsten"....
    An einen Anhänger ist ja nicht "viel an "Technik" dran, aber überlege trotzdem einen neuen zu kaufen, da gebrauchte (Bisher jedenfalls) meist nur ein paar Hunderter weniger kosten..


    Naja bei viel Technik nicht vertuen. Die Technik, die dran ist, ist umso wichtiger.


    Da ja die STVZO nicht aussenvorgelassen werden soll, muss für die alte Klasse 3 bzw. für CE79 das Gewicht von 11250 auf 11000 herabgesetzt werden. Damit ist dann auch bei 18500 kG gesamt schluss.


    Bei beiden Führerscheinen muss der Achabstand kleiner als 1 m sein und damit resultiert aus der STVZO:



    ...
    Man (n) kann auch eins fest verbauen (wassergeschützt), dann sollte es aber eines sein was von alleine anspringt wenn man Strom (220 Volt) drauf macht. Die sind dann schon seltener und recht teuer.



    Gruß Günter


    Dir ist hoffentlich klar, dass bei 230V in der Kiste auch so ein paar Spielregeln bezüglich Erdung des Chassis etc... eingehalten werden müssen. z.B. die DIN VDE 0100 Teil 717, da das Ding urheberrechtlich geschützt ist hier der Link zum bestellen für derzeit 58,50 Euro.

    ...
    Man sollte immer bedenken das die Sicherung ... auch bei einem Unfall halten sollte, kommt irgendwie blöd rüber wenn vorne der Airbag auslöst und von hinten kommt ein Mäher angeflogen :evil2:


    Blödsinn! Eine Sicherung muss den normalen Fahrzustand (sprich Fahren, Beschleunigen, Kurven, Ausweichen, Notbremsungen etc...) abdecken. Aber keinen Unfall.

    Möchte ungern eine Diskussion über die WOB hier haben.


    Ich fasse mal kurz zusammen:


    Möglichkeiten:
    A) gnädigen TÜV Prüfer finden ders einfach einträgt
    B) einfach dran bauen und fahren (nicht legal)
    C) Gutachten erstellen lassen (teuer)


    andere Alternativen habe ich bisher noch nicht gelesen.

    Einfach Kugel an Unterfahrschutz geht nicht. Braucht schon nen Anhängebock. Ist halt ein Kastenwagen.



    Aussage vom TÜV war halt, dass er ein Papier braucht, auf dem steht, dass das Fahrzeug eine Anhängelast eingetragen bekommen kann.


    Der zog sich halt an der Tatsache hoch, dass das Fahrzeug aufgrund der Zulassung als Kats Fahrzeug eine Einzel Betriebserlaubniss hat und somit nicht in die allgemeine BE für die 507 fällt.


    Also geht nur passenden TÜV Prüfer suchen, den das nicht interessiert?

    Hallo zusammen,
    wir haben hier einen alten Arzttruppwagen von Mercedes stehen.
    Typ 507D-KA


    Fahrgestellnummer beginnt mit WDB667362....


    Tag der ersten Zulassung ist 04.09.89


    Im Fahrzeugschein ist unter O.1 und O.2 kein Eintrag.


    Eine Nachfragen bei einem Mercedes Nutzfahrzeug Service ergaben, dass für dieses Fahrzeug keine Anhängelasteintragung möglich ist.


    Hat irgendwer noch eine Idee wie man an dieses Fahrzeug eine Anhängerkupplung bekommen kann, die man im Bereich der STVO legal nutzen kann?


    P.S. Das dieses Gespann keinen spass machen wird ist klar.

    Ich habe vor kurzem mal ne Hundestaffel mit so einem ungebremsten Tandem getroffen.


    Auf die Frage warum so ein Blödsinn gekauft wird, wurde ich belehrt, dass die dinger ruhiger laufen und deswegen die zweite Achse als komfort für die Hunde notwendig sei.:(


    Ich habe dazu dann nichts weiter gesagt.