Beiträge von denni

    1350kg Achslast können nicht sein! Er hat in den Papieren 2800kg für die Tandemachse eingetragen (Ziffer 18: vorne: 100kg | mitte: - | hinten: 2800kg). Muss also mindestens 1400kg pro Achse haben.

    ...

    Der mit den Hohlkammersteinen... hat den Schuss eh net gehört. Größerer Anhänger mit mehr zGG + umladen, vollflächig auf die Pritsche.

    Das er den Schuss nicht gehört hat bin ich bei dir...

    Aber wenn die Angaben (um 140% Überladener 1600kg Anhänger) aus dem Artikel stimmen, dann ist das mit PKW Anhänger nicht mehr zu machen, weil er ja jetzt auf der Wage schon 3840 kg hatte.

    Mal so ganz am Rande zu der Palette Pflastersteine:

    ...oder abpacken und Formschluss herstellen...

    Naja Formschluss ist ja ganz nett... aber auch dabei ist man ohne rechnen nicht ganz raus...

    Die etwa 2 Tonnen Steine dürften von der Alubordwand nicht alleine aufgehalten werden.

    Geht man von einem Reibwert von 0,5 (Beton auf Holz) aus, so muss die Stirnwand noch etwa 600daN aufhalten können.

    Den beiden Scharnieren und den Eckrungen bei meinem Hochlader würde ich das nicht zutrauen.

    Dann viel Spass. Die Preise für die Module streuen übrigens auch zwischen etwa 250 und 800 Euro. Da lohnt sich genaues vergleichen.


    Im übrigen mach doch einfach die Module und lass dir die 95 eintragen. Dann wird es deutlich einfacher später mal zu argumentieren.

    Zitat

    Zitat von gouglmichl
    Was passiert den mit der allgemein üblichen Methode wenn sich die abnehmbare Ahk ausklinkt oder abbricht oder was auch immer?
    Es passiert GENAU GAR NIX weil ja das Teil das im Prinzip dan anziehen soll gerade eben den Geist aufgegeben hat.
    In diesem moment rauscht dann ein 3,5 Tonnen Anhänger ungebremst und Herrenlos durch die Gegend.


    Passiert ja bei den Schweizer/Niederländischen methoden auch. Es reicht ja ein Öse am Abnehmbaren Teil anzubringen und dort einzuhängen. Es geht beiden Ländern lediglich um die möglichkeit, dass das Abrissseil nach oben über den Kugelkopf rutscht. Es geht nicht, wie in den anderen Threads schon mehrfach geschrieben, darum dass die verriegelung der Abnehmbaren oder die Schrauben der festen Kupplung versagen oder falsch bedient werden.


    45641230.jpg


    Diese Möglichkeit wird ja explizit als Goed (Gut) bezeichnet.


    Schau mal in den Pragraphen 5 des BKRFQG.

    Dort steht:

    ...

    (2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind...


    Wenn du einen BE von vor 2009 hattest, dann hättest du die Quali ja schon gehabt. Wenn du jetzt wieder gewerblich fahren willst, dann musst du nur die Fortbildungen machen.

    Unser Strassenverkehrsamt hier ist da durchaus sehr großzügig. Frag doch bei deinem einfach mal nach. Wenn du einmal die 95 drin hattest ist doch alles gut. Dann gilt sie auch für die ganz großen Autos nachdem du den Führerschein gemacht hast. Fragen kostet erst mal nix. Evtl deinen Link und das BKRFQG einfach mal dabei haben wenn man anfragt.

    Ich weis nicht wie alt dein BE ist... Aber wenn du ihn vor dem 09.09.2009 gemacht hast, dann musst du nur die 5 Module einmal durchhangel um die BKF Quali eingetragen zu bekommen.

    die 2.4er Schiffsdiesel im T4 kenn ich auch noch. Sind zumindest immer angekommen.

    Beim Deutz... als 22 Tonnen Zug wird der nur noch selten bewegt... darf es aber und solo ist er mit seinen knapp 8 Tonnen gar nicht wirklich langsam. Im Zweifel ist beim Überholen immer praktisch das dem noch keine Elektronik bei 87 den Hahn zudreht.

    ...
    Fürs Auto brauchst du einen tiefen Anhänger mit sehr flachem Auffahrwinkel (dann geht noch lange kein Hubwagen), ein Drei-Seiten-Kipper hat üblicherweise aber um die 70 cm Ladekante. Willst du das Auto unter der Plane fahren, müsste es ein riesiger Anhänger sein von ca. 5 x gut 2 Meter - das gibt es aber nicht als Kipper um Material abzukippen, ist groß und schwer.
    ...

    Dat is schon als nicht kippfähig groß und schwer. Ich fahre einen Humbaur HT355121 der die o.g. Ladeflächenmasse hat. Die Plattform alleine wird von Humbaur mit gut 700kg angegeben. Kampfgewicht zum Fahrzeutransport mit Plane sind bei meinem dann nicht ganz 1100kg, Gewicht über Waage ermittelt. Plane, Bordwände, Auffahrrampen sind in der Gewichtsbilanz leider nicht null.


    Für genehmigte oder nicht genehmigte Rennsportveranstaltungen zahlt deine Versicherung im Regelfall nicht!!!
    Einfach mal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen.
    Hier mal die eigentlich von allen Versicherungen verwendete Vorlage.

    Genehmigte Rennen werden in A1.5.2 behandelt

    Zitat


    Genehmigte Rennen
    A.1.5.2
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


    Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.


    nicht genehmigte Rennen in D1.1.4


    Hallo Mani,
    der §42 STVZO bezieht sich beim Faktor auf die zulässige Gesamtmasse (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1) eines PKW.


    Ein Anhänger darf also nicht mehr wiegen als die kleinere der beiden Grenzen:
    a) Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1 vom Zugfahrzeug mit Faktor 1,0) oder
    b) die von seinem Hersteller freigegeben Anhängelast (Buchstabe O.1 oder O.2 in Zulassungsbescheinigung 1).


    in der Praxis muss man nix anderes als die Anhängelast beachten, da schon beim Zulassungsverfahren die Faktorgeschichte beachtet wird.


    In der 9. Ausnahmeverordnung beziehen sich die Faktoren aber auf die Leermassen (Buchstabe G in Zulassungsbescheinigung 1) des Zugfahrzeugs.


    Zitat

    1.** das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
    ...



    Beispiel:
    Auto:
    Leergewicht 1200kg
    Gesamtgewicht 1900kg
    Anhängelast 1400kg


    Gemäß §42 ist der Faktor -> Anhängelast <= 0,73 x Gesamtgewicht (bei der Typgenehmigung wurde also aufgepasst)


    Gemäß 9. Ausnahmeverordnung ist der Faktor -> Anhängelast <= 1,16 x Leergewicht


    Sprich ein Lastanhänger mit 1400kg zulässiger Gesamtmasse dürfte mit 100km/h gezogen werden.


    Dass das in der Praxis relativ egal sein wird, da WoWa ja meist am zGG betrieben werden, sei mal aussen vor gelassen...


    Glaube ich nicht. Dürfte gerade bei Einsteigern die Auto haben und dazu Wohnwagen kaufen oft interessant sein und gerade mit den angebotenen Auflastungsoptionen haut man schnell in den Bereich hinein.

    ...
    warum schreiben die so nen Mist? ganz einfach


    ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto


    Hallo Manni,
    da bist du gerade auf dem Holzweg, meine Beispiele spielen sich ALLE unter dem zulässigen Gewicht des Autos ab, auf die sich die Maximale Anhängelastregelung bezieht.
    Die Faktoren in der Ausnahmeverordnung beziehen sich alle auf das Leergewicht des Autos.


    Grüße
    Daniel

    Ich versuche mal eine Erklärung für Resonanz:


    Materialien haben eine Eigenfrequenz. Wenn ein Material mit der Eigenfrequenz angeregt wird, dann schwingt es immer heftiger bis es im schlimmsten Fall zerstört wird. Das nennt man dann die Resonanzkatastrophe.


    Wenn man unterschiedliche Materialien miteinander verbindet, dann kann man diese Frequenz beeinflussen.


    Bei diesem Anhänger scheint es so zu sein, dass die gewählte Konstruktion im leicht oder unbeladenen Zustand durch den Fahrbetrieb so stark angeregt werden kann, dass die Deichsel offensichtlich bricht.


    Ein schönes Beispiel für eine Resonanzkatastrophe ist z.B. die Galoppin Gertie. Das war eine Hängebrücke in den USA die durch Windeinfluss so stark ins schwingen kam, dass sie sich selbst zerstört hat.


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    Deine Lösungen sind aber alle deutlich teurer als die von mir skizzierte Lösung. Ansonsten aber durchaus schon ideen die ein zweitens Nachdenken wert sind.