1350kg Achslast können nicht sein! Er hat in den Papieren 2800kg für die Tandemachse eingetragen (Ziffer 18: vorne: 100kg | mitte: - | hinten: 2800kg). Muss also mindestens 1400kg pro Achse haben.
Beiträge von denni
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du böser... Gibt das nicht ärger?Nur wenn du kontrolliert wirst

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Der mit den Hohlkammersteinen... hat den Schuss eh net gehört. Größerer Anhänger mit mehr zGG + umladen, vollflächig auf die Pritsche.
Das er den Schuss nicht gehört hat bin ich bei dir...
Aber wenn die Angaben (um 140% Überladener 1600kg Anhänger) aus dem Artikel stimmen, dann ist das mit PKW Anhänger nicht mehr zu machen, weil er ja jetzt auf der Wage schon 3840 kg hatte.
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Mal so ganz am Rande zu der Palette Pflastersteine:
...oder abpacken und Formschluss herstellen...
Naja Formschluss ist ja ganz nett... aber auch dabei ist man ohne rechnen nicht ganz raus...
Die etwa 2 Tonnen Steine dürften von der Alubordwand nicht alleine aufgehalten werden.
Geht man von einem Reibwert von 0,5 (Beton auf Holz) aus, so muss die Stirnwand noch etwa 600daN aufhalten können.
Den beiden Scharnieren und den Eckrungen bei meinem Hochlader würde ich das nicht zutrauen.
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YESSSSSSS!

War heut' auf der Führerscheinstelle, und mal abgesehen von der Tatsache dass die Sachbearbeiterin dort arg unfreundlich war - und ich aber auch schöööön sachlich und dennoch mit Nachdruck bei "meiner" Sicht der Dinge blieb...
äh ja,
wurde mir das nach 'nem Telefonat mit 'ner halbwegs fitten Fahrschule bestätigt, dass ich also tatsächlich grundqualifiziert bin, da ich meinen BE vor 09/2009 gemacht habe! Megageil!
Freut mich SEHR. Und wird ggf. noch ~2000€ sparen in Zukunft. Also WENN ich CE machen sollte.Weil dann reicht die Weiterbildung / 5 Module (Stand heute natürlich). Und das kost' "nur" um 700€...
Bei der IHK war ich auch - da warte ich noch auf Antwort. "KANN" ja aber nur gleich lauten. DA war die Sachbearbeiterin sehr nett - allerdings gleich ungläubig wie die bei der Führerscheinstelle. Was ja noch das geringste Problem ist... aber i.V.m. Unfreundlichkeit wird Unwissenheit für den Gegenüber echt zum
. Naja.Umso mehr wundert mich... und macht mich auch wieder bisschen wütend - die Frau bei der Zulassungsstelle meinte noch ich sei der 1. Fall/Typ, wo das so wäre. Leider hab' ich da nicht schnell genug geschalten, aber ich ich bin sicher nur der 1. der bitterbös' nachfragt. Alle anderen werden die Grundqualifikation sang und klanglos ein 2. mal "erwerben".


Weil seit 2015 spielt das 'ne Rolle.
Dass der Fall selten ist, ist klar, aber in 3 Jahren der 1. der damit ankommt?!
Dann viel Spass. Die Preise für die Module streuen übrigens auch zwischen etwa 250 und 800 Euro. Da lohnt sich genaues vergleichen.
Im übrigen mach doch einfach die Module und lass dir die 95 eintragen. Dann wird es deutlich einfacher später mal zu argumentieren.
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Zitat
Zitat von gouglmichl
Was passiert den mit der allgemein üblichen Methode wenn sich die abnehmbare Ahk ausklinkt oder abbricht oder was auch immer?
Es passiert GENAU GAR NIX weil ja das Teil das im Prinzip dan anziehen soll gerade eben den Geist aufgegeben hat.
In diesem moment rauscht dann ein 3,5 Tonnen Anhänger ungebremst und Herrenlos durch die Gegend.
Passiert ja bei den Schweizer/Niederländischen methoden auch. Es reicht ja ein Öse am Abnehmbaren Teil anzubringen und dort einzuhängen. Es geht beiden Ländern lediglich um die möglichkeit, dass das Abrissseil nach oben über den Kugelkopf rutscht. Es geht nicht, wie in den anderen Threads schon mehrfach geschrieben, darum dass die verriegelung der Abnehmbaren oder die Schrauben der festen Kupplung versagen oder falsch bedient werden.Diese Möglichkeit wird ja explizit als Goed (Gut) bezeichnet.
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Habe ich in der Tat... 04/2007.
Hmmmmm... da sagst du jetzt was. Das Thema hatte ich tatsächlich auch schonmal recherchiert... Schlüsselzahl 95 ist da wohl das Stichwort.
Ja - da war was. Und ich kam u.a. über folgende Seite:
http://www.flvbw.de/fahrschulp…be-79-06-zum-zweiten.html
Allerdings hatte ich das mit der Frist 2014/15 wohl etwas missverstanden... so wie es da steht, wäre das wohl nur nötig, wenn ich bis 2014/15 irgendwas gewerblich mit Anhängern >3500kg gefahren wäre. Und irgendwie dachte ich... wär' 2015 dann alles zu spät gewesen mit Weiterbildung etc.Aber jetzt... ey... wenn DAS ginge, ich die Weiterbildung / 5 Module mache und dann "normal" CE und DANN (auch) gewerblich fahren dürfte, wäre ja der HAMMER! ABER... erstmal Ball flach halten... bekanntlich ist zu früh freuen nie gut...
Denn auf vielen Seiten heißt es, ist grundqualifiziert, wer den CE (!) vor 2009 gemacht hat... DAS wäre ja bekanntlich nicht der Fall.Hmmm... vllt. wird auf den BE auch meist nur nicht eingegangen, da es eher "Einzelfälle" sind... genau wie überhaupt die Tatsache mit den Anhängern >3500kg, wenn dieser vor 01/2013 gemacht wurde.
edit: ugh, nee, ich glaub' das wird (weiterhin) nix... hätte wohl die 1. Weiterbildung spätestens September 2014 machen müssen... naja wie soll man das so einfach ma erfahren?!


Schau mal in den Pragraphen 5 des BKRFQG.
Dort steht:
...
(2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind...
Wenn du einen BE von vor 2009 hattest, dann hättest du die Quali ja schon gehabt. Wenn du jetzt wieder gewerblich fahren willst, dann musst du nur die Fortbildungen machen.
Unser Strassenverkehrsamt hier ist da durchaus sehr großzügig. Frag doch bei deinem einfach mal nach. Wenn du einmal die 95 drin hattest ist doch alles gut. Dann gilt sie auch für die ganz großen Autos nachdem du den Führerschein gemacht hast. Fragen kostet erst mal nix. Evtl deinen Link und das BKRFQG einfach mal dabei haben wenn man anfragt.
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geil Mani u. Andreas - sowas könnt' ich mir ja tagelang anhören. Schön der Mercedes SK - aber der Scania toppt natürlich alles.

Mit dem Bus am Berg ist ja echt der Hammer!

Ja ich muss zugeben, das fuchst mich z.T. schon gewaltig, dass ich selbst wenn ich den CE irgendwann erwerben sollte, ich nicht EINE Fahrt gewerblich machen darf...

Was waren das für Zeiten, als man als Student nebenher auch mal LKW fahren konnte/durfte und sich damit über Wasser halten bzw. 'ne Mark dazuverdienen...
Ich weis nicht wie alt dein BE ist... Aber wenn du ihn vor dem 09.09.2009 gemacht hast, dann musst du nur die 5 Module einmal durchhangel um die BKF Quali eingetragen zu bekommen.
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schon alles richtig/möglich, transe und denni.
Die Zeit bleibt halt aber nicht stehen, auch oder gerade im Nutzfahrzeugsektor. Und da die - allein rechtlich (80km/h) - (z.Z.) die langsamsten Fahrzeuge auf der BAB sind, ist es halt extrem nervig, wenn ein anderer VT - "aus Spass an der Freude" - NOCH langsamer ist, wie die. Ich finde, an den 40-Tonnern darf man sich schon gerne halbwegs richten im unteren Geschwindigkeitsbereich...
Ich bin auch schon Fuhren gefahren... wie diese:
2.4l Saugdiesel mit 78PS... und dann ~4,5to zGG. DAS war mal 'ne Krücke zu fahren... gut, prinzipiell solange es eben war, ging es eigentlich noch halbwegs - aber WEHE, es kam ein minimaler Berg... da iss' man dann auf Teilen der Autobahn im 2. Gang Vollgas mit ~30km/h hochgeschlichen. Das ist einfach nur noch scheisse und will ich heute sicher nicht nochmal machen, solche Aktionen.
die 2.4er Schiffsdiesel im T4 kenn ich auch noch. Sind zumindest immer angekommen.
Beim Deutz... als 22 Tonnen Zug wird der nur noch selten bewegt... darf es aber und solo ist er mit seinen knapp 8 Tonnen gar nicht wirklich langsam. Im Zweifel ist beim Überholen immer praktisch das dem noch keine Elektronik bei 87 den Hahn zudreht.
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... mit 176 PS 11 Tonnen anhängen und 22 Tonnen Zuggesammtmasse erhalten ...
OK ok hat wenigstens nen Allradantrieb
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Fürs Auto brauchst du einen tiefen Anhänger mit sehr flachem Auffahrwinkel (dann geht noch lange kein Hubwagen), ein Drei-Seiten-Kipper hat üblicherweise aber um die 70 cm Ladekante. Willst du das Auto unter der Plane fahren, müsste es ein riesiger Anhänger sein von ca. 5 x gut 2 Meter - das gibt es aber nicht als Kipper um Material abzukippen, ist groß und schwer.
...Dat is schon als nicht kippfähig groß und schwer. Ich fahre einen Humbaur HT355121 der die o.g. Ladeflächenmasse hat. Die Plattform alleine wird von Humbaur mit gut 700kg angegeben. Kampfgewicht zum Fahrzeutransport mit Plane sind bei meinem dann nicht ganz 1100kg, Gewicht über Waage ermittelt. Plane, Bordwände, Auffahrrampen sind in der Gewichtsbilanz leider nicht null.
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Versicherungstechnisch ?
Wenn man das Pech hat und einen dusseligen Zuschauer ( der da steht, wo er nicht stehen sollte ) "umnietet",
ist es bei einem zugelassenen Motorad mit der Versicherung vermutlich einfacher mit der Abwicklung als mit einer Sportgeräteversicherung:
denn bei einer "normalen" KFZ-Versicherung hat der KFZ-Betreiber juristisch gegen einem Fußgänger per se eh immer erst einmal Schuld.
Bis er vor Gericht das Gegenteil beweisen kann.Ich jedenfalls hatte meine "Enduro" vor allem deshalb offiziell zugelassen ... und konnte zugegebenermaßen das Ding auch ab und an auf der Straße bewegen ( 2-3 mal
)Manfred
Für genehmigte oder nicht genehmigte Rennsportveranstaltungen zahlt deine Versicherung im Regelfall nicht!!!
Einfach mal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen.
Hier mal die eigentlich von allen Versicherungen verwendete Vorlage.
Genehmigte Rennen werden in A1.5.2 behandeltZitat
Genehmigte Rennen
A.1.5.2
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.
nicht genehmigte Rennen in D1.1.4ZitatAlles anzeigen
Nicht genehmigte Rennen
D.1.1.4
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung gemäß A.1.5.2, A.2.9.2, A.3.9.2, A.4.12.3, A.5.6.6 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. -
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und was bei 80 schon gilt, gilt natürlich auch bei 100
was sagt 1.
die Anhängelast darf nicht höher sein als Faktor 1 und auch nicht höher als die zulässige Anhängelast
und bei Wohndosen ist der Faktor 0,8 mit Antischlinger dann 1.0
somit kommen sie eh nicht über das zgg vom Auto, daher ist auch aa und bb für Wohnwagen egal, weil sie ja eh nicht schwerer sein dürfen
im Gegensatz zu normalen Anhängern die den Faktor 1,1 oder 1,2 haben
dort trifft aber dann auch wieder § 42 Absatz 1 zu
1.Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Aber manche werden das nie verstehen, das kann ich noch 10 mal erklären
Gruß Mani
Hallo Mani,
der §42 STVZO bezieht sich beim Faktor auf die zulässige Gesamtmasse (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1) eines PKW.Ein Anhänger darf also nicht mehr wiegen als die kleinere der beiden Grenzen:
a) Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1 vom Zugfahrzeug mit Faktor 1,0) oder
b) die von seinem Hersteller freigegeben Anhängelast (Buchstabe O.1 oder O.2 in Zulassungsbescheinigung 1).in der Praxis muss man nix anderes als die Anhängelast beachten, da schon beim Zulassungsverfahren die Faktorgeschichte beachtet wird.
In der 9. Ausnahmeverordnung beziehen sich die Faktoren aber auf die Leermassen (Buchstabe G in Zulassungsbescheinigung 1) des Zugfahrzeugs.
Zitat1.** das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
...Beispiel:
Auto:
Leergewicht 1200kg
Gesamtgewicht 1900kg
Anhängelast 1400kgGemäß §42 ist der Faktor -> Anhängelast <= 0,73 x Gesamtgewicht (bei der Typgenehmigung wurde also aufgepasst)
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung ist der Faktor -> Anhängelast <= 1,16 x Leergewicht
Sprich ein Lastanhänger mit 1400kg zulässiger Gesamtmasse dürfte mit 100km/h gezogen werden.
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Dass das in der Praxis relativ egal sein wird, da WoWa ja meist am zGG betrieben werden, sei mal aussen vor gelassen...Glaube ich nicht. Dürfte gerade bei Einsteigern die Auto haben und dazu Wohnwagen kaufen oft interessant sein und gerade mit den angebotenen Auflastungsoptionen haut man schnell in den Bereich hinein.
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... Dabei hätte er unter Umständen ein Lob von über 17.000 Teilnehmer bekommen können.

Vielleicht schaffe ich ja die 17000 Löbe
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warum schreiben die so nen Mist? ganz einfachein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto
Hallo Manni,
da bist du gerade auf dem Holzweg, meine Beispiele spielen sich ALLE unter dem zulässigen Gewicht des Autos ab, auf die sich die Maximale Anhängelastregelung bezieht.
Die Faktoren in der Ausnahmeverordnung beziehen sich alle auf das Leergewicht des Autos.Grüße
Daniel -
Ich versuche mal eine Erklärung für Resonanz:
Materialien haben eine Eigenfrequenz. Wenn ein Material mit der Eigenfrequenz angeregt wird, dann schwingt es immer heftiger bis es im schlimmsten Fall zerstört wird. Das nennt man dann die Resonanzkatastrophe.
Wenn man unterschiedliche Materialien miteinander verbindet, dann kann man diese Frequenz beeinflussen.
Bei diesem Anhänger scheint es so zu sein, dass die gewählte Konstruktion im leicht oder unbeladenen Zustand durch den Fahrbetrieb so stark angeregt werden kann, dass die Deichsel offensichtlich bricht.
Ein schönes Beispiel für eine Resonanzkatastrophe ist z.B. die Galoppin Gertie. Das war eine Hängebrücke in den USA die durch Windeinfluss so stark ins schwingen kam, dass sie sich selbst zerstört hat.
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Alles anzeigen
um Partyzelte zu heben würde ich mir so eine Spinne bauen
die kann entweder von unten unterstützt und gehoben werden wie hier
oder mit einer dementsprechend langen Gabel von oben hochgehoben werden
da reicht dann auch ne Hallendecke oder ein Baum, oder ein einfaches Gestell
Deine Lösungen sind aber alle deutlich teurer als die von mir skizzierte Lösung. Ansonsten aber durchaus schon ideen die ein zweitens Nachdenken wert sind.
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Das ist keine Hochplane, das ist ein Partyzelt!


nicht ganz... die Stehhöhe fehlt ohne die etwa 20cm der Rungen. Taugt also nur zum
