Alles anzeigenHabe ich in der Tat... 04/2007.
Hmmmmm... da sagst du jetzt was. Das Thema hatte ich tatsächlich auch schonmal recherchiert... Schlüsselzahl 95 ist da wohl das Stichwort.
Ja - da war was. Und ich kam u.a. über folgende Seite:
http://www.flvbw.de/fahrschulp…be-79-06-zum-zweiten.html
Allerdings hatte ich das mit der Frist 2014/15 wohl etwas missverstanden... so wie es da steht, wäre das wohl nur nötig, wenn ich bis 2014/15 irgendwas gewerblich mit Anhängern >3500kg gefahren wäre. Und irgendwie dachte ich... wär' 2015 dann alles zu spät gewesen mit Weiterbildung etc.
Aber jetzt... ey... wenn DAS ginge, ich die Weiterbildung / 5 Module mache und dann "normal" CE und DANN (auch) gewerblich fahren dürfte, wäre ja der HAMMER! ABER... erstmal Ball flach halten... bekanntlich ist zu früh freuen nie gut...
Denn auf vielen Seiten heißt es, ist grundqualifiziert, wer den CE (!) vor 2009 gemacht hat... DAS wäre ja bekanntlich nicht der Fall.Hmmm... vllt. wird auf den BE auch meist nur nicht eingegangen, da es eher "Einzelfälle" sind... genau wie überhaupt die Tatsache mit den Anhängern >3500kg, wenn dieser vor 01/2013 gemacht wurde.
edit: ugh, nee, ich glaub' das wird (weiterhin) nix... hätte wohl die 1. Weiterbildung spätestens September 2014 machen müssen... naja wie soll man das so einfach ma erfahren?!
Schau mal in den Pragraphen 5 des BKRFQG.
Dort steht:
...
(2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind...
Wenn du einen BE von vor 2009 hattest, dann hättest du die Quali ja schon gehabt. Wenn du jetzt wieder gewerblich fahren willst, dann musst du nur die Fortbildungen machen.
Unser Strassenverkehrsamt hier ist da durchaus sehr großzügig. Frag doch bei deinem einfach mal nach. Wenn du einmal die 95 drin hattest ist doch alles gut. Dann gilt sie auch für die ganz großen Autos nachdem du den Führerschein gemacht hast. Fragen kostet erst mal nix. Evtl deinen Link und das BKRFQG einfach mal dabei haben wenn man anfragt.