Das technisch zulässige Gesamtgewicht liegt bei 2700kg daran ändert sich nix.
Ablaste auf 1100kg ohne technische Änderung wird an dem Anhänger nur in so fern etwas ändern als das:
- Gespann mit Führerschein B fahrbar
- Steuern werden für 1100kg fällig
- ich darf maximal 700kg drauf packen, da 400kg leer.
zu wenig bremsen kann auch nicht sein, da der Anhänger ja auch leer gefahren werden darf also mit 400kg.
Somit kann es keine Sicherheitstechnischen Bedenken mehr geben. Der Beladungszustand 1100kg muss ja vorher auch möglich gewesen sein.
Alles was nun kommt muss der Blaukittel mitspielen und alles richtig eintragen (sprich in F.1 2700 in F.2 1100).
An meinem Anhänger ist die Alko 2,8 VB verbaut:
da steht in der technischen Beschreibung:
- für gebremste Anhänger von 2500 bis 3500 kg Gesamtgewicht
der Anhänger ist über F.2 auf 2460 kg Abgelastet.