Ich erinnere mich aber auch an eine Straßenart auf der 130 Limit war ohne Beschilderung. Meine mich zu erinnern das es Kraftfahrstraßen wären, das ist aber nicht (mehr?) korrekt.
mfg JAU
Es gibt ausserhalb geschlossener Ortschaft Strassen, die keine Autobahn sind, aber trotzdem eine Richtgeschwindigkeit von 130 haben. Hierfür muss erfüllt sein:
§3 STVO Geschwindigkeiten
(3) 2.c
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.