Beiträge von denni

    Naja prüf doch erst mal (wie oben geschrieben) ob Spiel drin ist...


    Ausserdem muss man ja nicht immer neue Achsen kaufen. Gibt Händler, die Wohnwagen auch in einzelteilen gebraucht verkaufen. Mit ein wenig geschick und technischem Verständniss ist dann so eine Achse auch zu Hause auf dem Hof tauschbar.


    https://www.bunse-marsberg.de/caravan/ mit denen habe ich bei Caravan (Gebraucht-)Ersatzteilen ganz gute Erfahrungen.

    ...

    Die Vorschriften für den gewerblichen Bereich suche ich jetzt nicht raus.


    Andreas

    Aber der Unterschied zwischen Privat und Gewerblich ist doch nach deiner These gerade das Interessante. Ich behaupte für Gewerbliche gilt nicht mehr als wie für Private für beide gelten laut STVO die anerkannten Regeln der Technik.

    Die anerkannten Regeln der Technik werden durch diverse Normen (u.A. VDI2700..) definiert, auf die sich im Zweifel bei einer Kontrolle unabhängig von Privat oder Gewerblich bezogen wird.

    Vom Kia Sorento habe bisher eigentlich gutes gehört, kenne mich da aber nicht genau aus. Arbeitskollege hatte sich einen nach einiger recherche zugelegt.

    Das ist aber so mit das einzige Auto was nicht die laufenden Kosten sprengt, gammelt bis zum abwinken oder Säuft ...

    Naja der Sorento 1. Generation ist als Zugfahrzeug schon klasse. Man darf aber nicht vergessen, dass die jüngsten Fahrzeuge mitlerweile mindestens 10 Jahre alt sind (wurden bis 2009 gebaut).

    Rost ist nicht ganz unproblematisch insbesondere im Bereich des Leiterrahmens -> Dat ist aber irgendwie bei allen Fahrzeugen mit Leiterrahmen ein Problem.

    Motor hat durchaus auch so ein bis drei Schwachstellen die man kennen sollte.

    Elektrik spinnt auch mal.

    Wer so einen kaufen will einfach mal im Sorentoforum lesen.

    Wenn man einen guten findet (die sind mitlerweile echt selten) kann man ihn kaufen und sollte ihn dann hegen und pflegen, ansonsten wird es ein groschengrab.

    Mein Zugfahrzeug ist derzeit ein Kia Sorento der 1. Generation. Ich hoffe das er noch laaaaange hält. Für den kurs bekommt man nur schwer vergleichbare Zugfahrzeuge.

    Wenn de Anhänger nur abgeschlossen und nicht angeschlossen ist muss ich ihn nicht anheben zum Klauen.

    Da reicht auf einen Transporter schieben.

    Dann schieb mal und ich bin mir sicher er ist hier nicht der größte und schwerste.

    Wobei bei klauen immer gilt: Wer klauen will findet auch einen Weg.

    Viel häufiger als der komplette Anhänger sind bei mir irgendwelche zubehörteile verschwunden wie Stahlunterlegkeile, ordentliche Stützräder etc...


    denni

    Säbelsäge, Flex, Multitool, Kreissäge sind alles Dachöffner.


    Wenn ich sowas machen würde, dann würde ich mal von innen die Konstruktion öffnen.


    Nur das ist eine beschissene Arbeit und wird einige Euronen verschlingen, bis das ding wieder was verkaufen kann.

    Abhängig was es verkaufen soll evtl. noch teurer.

    Moin,

    ich fahre eine Humbaur HT355121. Der steht auf 195/50R13.

    Oberkante Ladefläche ist damit bei etwa 65cm.

    Auto verladen geht mit 2m langen Rampen eigentlich ganz gut. Man muss halt ein wenig aufpassen, dass der Anhänger nicht auf nem Hügel steht.


    Wie lang soll denn dein Anhänger werden? Je länger der Anhänger umso größer die Bodenfreiheit, sonst wird evtl schon eine Hofeinfahrt zur Herausforderung oder Unüberwindbarem Hinderniss. Ich finde immer die Wohnwagengespanne an Fähren so interessant die mit diesen 9 bis 11 m langen geschossen einfach nicht auf die Rampe kommen, ohne dass der Wohnwagen hinten aufsetzt.

    Der Reifen muss die halbe Achslast tragen. Nicht das halbe zGG. Das können unterschiedliche Werte sein. Bei manchen Anhängern ist die zGG die Achslast plus die Stützlast.


    Ansonste:

    An Wohnwagen und Anhängern mit Geschwindigkeit bis 80 km/h


    gilt für alle PKW-Reifen ab Geschwindigkeitskategorie Q (160km/h) ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% auf die maximale Tragfähigkeit (Fülldruck + 0,2 bar)


    Transporterreifen (C-Reifen) ab Geschwindigkeitskategorie L (120km/h) ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% auf die maximale Tragfähigkeit (Fülldruck wie angegeben).

    Ich erinnere mich aber auch an eine Straßenart auf der 130 Limit war ohne Beschilderung. Meine mich zu erinnern das es Kraftfahrstraßen wären, das ist aber nicht (mehr?) korrekt.



    mfg JAU

    Es gibt ausserhalb geschlossener Ortschaft Strassen, die keine Autobahn sind, aber trotzdem eine Richtgeschwindigkeit von 130 haben. Hierfür muss erfüllt sein:

    §3 STVO Geschwindigkeiten

    (3) 2.c

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t


    100 km/h.


    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.