Beiträge von denni


    Schau mal in den Pragraphen 5 des BKRFQG.

    Dort steht:

    ...

    (2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind...


    Wenn du einen BE von vor 2009 hattest, dann hättest du die Quali ja schon gehabt. Wenn du jetzt wieder gewerblich fahren willst, dann musst du nur die Fortbildungen machen.

    Unser Strassenverkehrsamt hier ist da durchaus sehr großzügig. Frag doch bei deinem einfach mal nach. Wenn du einmal die 95 drin hattest ist doch alles gut. Dann gilt sie auch für die ganz großen Autos nachdem du den Führerschein gemacht hast. Fragen kostet erst mal nix. Evtl deinen Link und das BKRFQG einfach mal dabei haben wenn man anfragt.

    Ich weis nicht wie alt dein BE ist... Aber wenn du ihn vor dem 09.09.2009 gemacht hast, dann musst du nur die 5 Module einmal durchhangel um die BKF Quali eingetragen zu bekommen.

    die 2.4er Schiffsdiesel im T4 kenn ich auch noch. Sind zumindest immer angekommen.

    Beim Deutz... als 22 Tonnen Zug wird der nur noch selten bewegt... darf es aber und solo ist er mit seinen knapp 8 Tonnen gar nicht wirklich langsam. Im Zweifel ist beim Überholen immer praktisch das dem noch keine Elektronik bei 87 den Hahn zudreht.

    ...
    Fürs Auto brauchst du einen tiefen Anhänger mit sehr flachem Auffahrwinkel (dann geht noch lange kein Hubwagen), ein Drei-Seiten-Kipper hat üblicherweise aber um die 70 cm Ladekante. Willst du das Auto unter der Plane fahren, müsste es ein riesiger Anhänger sein von ca. 5 x gut 2 Meter - das gibt es aber nicht als Kipper um Material abzukippen, ist groß und schwer.
    ...

    Dat is schon als nicht kippfähig groß und schwer. Ich fahre einen Humbaur HT355121 der die o.g. Ladeflächenmasse hat. Die Plattform alleine wird von Humbaur mit gut 700kg angegeben. Kampfgewicht zum Fahrzeutransport mit Plane sind bei meinem dann nicht ganz 1100kg, Gewicht über Waage ermittelt. Plane, Bordwände, Auffahrrampen sind in der Gewichtsbilanz leider nicht null.


    Für genehmigte oder nicht genehmigte Rennsportveranstaltungen zahlt deine Versicherung im Regelfall nicht!!!
    Einfach mal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen.
    Hier mal die eigentlich von allen Versicherungen verwendete Vorlage.

    Genehmigte Rennen werden in A1.5.2 behandelt

    Zitat


    Genehmigte Rennen
    A.1.5.2
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


    Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.


    nicht genehmigte Rennen in D1.1.4


    Hallo Mani,
    der §42 STVZO bezieht sich beim Faktor auf die zulässige Gesamtmasse (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1) eines PKW.


    Ein Anhänger darf also nicht mehr wiegen als die kleinere der beiden Grenzen:
    a) Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1 vom Zugfahrzeug mit Faktor 1,0) oder
    b) die von seinem Hersteller freigegeben Anhängelast (Buchstabe O.1 oder O.2 in Zulassungsbescheinigung 1).


    in der Praxis muss man nix anderes als die Anhängelast beachten, da schon beim Zulassungsverfahren die Faktorgeschichte beachtet wird.


    In der 9. Ausnahmeverordnung beziehen sich die Faktoren aber auf die Leermassen (Buchstabe G in Zulassungsbescheinigung 1) des Zugfahrzeugs.


    Zitat

    1.** das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
    ...



    Beispiel:
    Auto:
    Leergewicht 1200kg
    Gesamtgewicht 1900kg
    Anhängelast 1400kg


    Gemäß §42 ist der Faktor -> Anhängelast <= 0,73 x Gesamtgewicht (bei der Typgenehmigung wurde also aufgepasst)


    Gemäß 9. Ausnahmeverordnung ist der Faktor -> Anhängelast <= 1,16 x Leergewicht


    Sprich ein Lastanhänger mit 1400kg zulässiger Gesamtmasse dürfte mit 100km/h gezogen werden.


    Dass das in der Praxis relativ egal sein wird, da WoWa ja meist am zGG betrieben werden, sei mal aussen vor gelassen...


    Glaube ich nicht. Dürfte gerade bei Einsteigern die Auto haben und dazu Wohnwagen kaufen oft interessant sein und gerade mit den angebotenen Auflastungsoptionen haut man schnell in den Bereich hinein.

    ...
    warum schreiben die so nen Mist? ganz einfach


    ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto


    Hallo Manni,
    da bist du gerade auf dem Holzweg, meine Beispiele spielen sich ALLE unter dem zulässigen Gewicht des Autos ab, auf die sich die Maximale Anhängelastregelung bezieht.
    Die Faktoren in der Ausnahmeverordnung beziehen sich alle auf das Leergewicht des Autos.


    Grüße
    Daniel

    Ich versuche mal eine Erklärung für Resonanz:


    Materialien haben eine Eigenfrequenz. Wenn ein Material mit der Eigenfrequenz angeregt wird, dann schwingt es immer heftiger bis es im schlimmsten Fall zerstört wird. Das nennt man dann die Resonanzkatastrophe.


    Wenn man unterschiedliche Materialien miteinander verbindet, dann kann man diese Frequenz beeinflussen.


    Bei diesem Anhänger scheint es so zu sein, dass die gewählte Konstruktion im leicht oder unbeladenen Zustand durch den Fahrbetrieb so stark angeregt werden kann, dass die Deichsel offensichtlich bricht.


    Ein schönes Beispiel für eine Resonanzkatastrophe ist z.B. die Galoppin Gertie. Das war eine Hängebrücke in den USA die durch Windeinfluss so stark ins schwingen kam, dass sie sich selbst zerstört hat.


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    Deine Lösungen sind aber alle deutlich teurer als die von mir skizzierte Lösung. Ansonsten aber durchaus schon ideen die ein zweitens Nachdenken wert sind.


    Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel) und in diesem Gewichtsbereich liegen sehr viele real gefahrene Wohnwagen. Ist für viele Wohnwagenfahrer in so fern interessant, als das dort in der Regel größere Strecken zurück gelegt werden als mit Lastanhängern.


    Hier haste mal von Sterckmann so eine Kiste wird mit 1200kg zGG angeboten und einer möglichkeit bis zu 1500kg aufzulasten.
    Als Zugfahrzeug dazu ein VW Passat Blue Motion mit 77KW 1,6 Diesel hat Anhängelast 1200kg bei 12% und 1400kg bei 8% und ein Leergewicht von 1505kg. Technische Daten hier aus der Peisliste auf Seite 49 entnommen.


    Ist mit sicherheit ein Gespann das für junge Familien mit evtl. nicht der meisten Kohle interessant sein dürfte, dürfte selbst bei komplett aufgelastetem Wohnwagen (später könnte ja mal mehr Geld für ein Zugfahrzeug da sein) die 100km/h nutzen.


    Genau so könnte z.B. ein Auto mit Leergewicht 1600kg aber Anhängelast 1200 kg einen Wohnwagen mit zGG 1250kg auch mit 100km/h ziehen.
    Das gleiche zGG bei einem Lastanhänger etc... dürfte er nicht mit 100km/h ziehen.


    P.S.: Ich war kurzfristig bei der Idee, dass bei zutreffendem Faktor 1,2 (also verbauter ASK) das wieder funktionieren würde. Dem ist aber nicht so, wie hier schon festgestellt wurde.

    Ich denke auch an einige Mittelklasse Wagen, die oft aufgrund der ganzen Ausstattungen relativ hohe Leergewichte haben (1400 bis 1700 gibts relativ oft).
    Einige von denen haben nur relativ geringe Anhängelasten (1200 bis 1400 kg). Die wären ja oft von dieser Regelung betroffen (Lastanhänger 1500kg z.B.).


    Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.

    Ich stehe auch ab und zu mal vor dem Problem die Plane herunter zu bekommen.


    Daten der Hochplane und spriegel 5,20m x 2,20m x 1,70m. Gewicht geschätzte 250kg


    Meine bisherige lösung:
    1. Spriegel gestelle mit Zurrgurten so zusammenziehen, dass es die Beine nicht breit machen kann.
    2. mit einem Farm Jack Wagenheber (Hubhöhe 1,50m) die eine Seite anheben
    3. mit 3 Vierkantrohren die Planenstützen seitlich vom anhänger abstützen
    4. andere Seite Anheben
    5. ebenfalls mit rohren unterbauen
    6. Da alles draussen steht noch mit Spanngurten am Boden festlaschen


    Dauer ca 1,5 Stunden


    Kosten waren für die 6 STahlrohre etwa 36 €
    Für den Wagenheber ca 52 €.
    Plus 4 Gerüstanker und Spanngurte.


    Um die Plane irgendwo drinnen zur Decke hoch zu ziehen fehlt mir einfach ein Raum mit ausreichend Platz.


    Bin für neue Ideen offen.

    -> https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf


    -> §1, Abs. 1, c), bb)


    Wichtig nämlich der voranstehende Satz: "[...]wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt"


    OK war ich zu blöd zum lesen...


    Wenn ich das aber richtig sehe, gilt es nur für Anhänger die keine Wohnwagen sind (§1 abs 1 b), nicht ungebremst(§1 abs 1 a) sind und nicht in die Faktorerhöhungen(§1 abs 1 d) fallen.
    Sprich es gilt nicht für jede Gespannkombination.