Beiträge von denni

    Die Betriebserlaubniss hat das Fahrzeug (siehe Fotos in Beitrag 11). Die behält auch weiter Ihre Gültigkeit er kann das Fahrzeug ja weiter benutzen. (Bestandschutz erfüllt)


    Im Gegensatz zu der Zeit als der Herstellerprospekt erstellt wurde (ja die Geschichte mit dem Anhängerkennzeichen kommt aus dem Prospekt), fahren heute zulassungsfreie Anhänger nicht mehr mit einem Wiederholungskennzeichen sondern mit einer zugeteilten Grünen Blechtafel (§4 Abs 2 FZV). Sie sind Steuerbefreit und unterliegen nicht dem Pflichtversicherungsgesetz. Lediglich müssen sie alle 2 Jahre zum TÜV. Er wird wenn er sich das Kennzeichen zuteilen lässt (zuteilung eines Kennzeichens und nicht Zulassung), auch die ABE wieder mitbekommen und zusätzlich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommt er nicht!


    Im übrigen finde ich diese "es gibt angeblich..." immer sehr interessant. Nennt doch mal bitte nachprüfbare Aktenzeichen, Namen und Urteile, dann fällt es einfacher so etwas zu verstehen und zu glauben. Gibt es die Nachprüfbarkeit nicht sind das einfach nur Gerüchte und mit einem neumodischen Begriff kann man einfach "fake News" sagen.

    Der vergleich hinkt.

    Eine Ausnahmegenehmigung musst du explizit bei der zuständigen Behörde beantragen für z.B. Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht. Hier bekommst dann eine Genehmigung die Auflagen enthält und die mitzuführen ist. Die Ausnahmegenehmigung muss auch regelmäßig erneuert werden. Dies ist z.B. bei Sportbootfahrern oft Praktiziert, hier sind Boote gerne schnell breiter als 2,55m aber immer noch einfach auf einem normalen Trailer über die Strasse mit einem großen PKW zu fahren. Bis 3m ist die Ausnahmegenehmigung eine reine werfen sie 100Euro ein und bringen sie Tafeln am Trailer an sache.


    Im Gegenzug dazu handelt es sich ja bei der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" um eine Verordnung. Diese ist rechtlich gleich zu setzen mit z.B. der STVO. Du bekommst auch keine Genehmigung sondern in deinem Fahrzeugschein wird eingetragen, dass das Fahrzeug den Regeln der Verordnung entspricht, dies muss auch nicht erneuert werden.


    Ergo kann dein Beispiel nur mit 20 km/h zu viel geahndet werden. Weil du nur im Rahmen des Bussgeldkataloges bestraft wirst.


    Anders sieht es aus wenn du einen 100km/h ANhänger fährst aber aufgrund des Zugfahrzeuges die 100km/h nicht nutzen darfst. Dann bist du bei deinen 40km/h. Sehr gutes Beispiel sind hier die kleinen 750kg ungebremsten Schubkarren. Die dürfen eigentlich nur hinter Fahrzeugen mit einer Leermasse >2500kg die 100 fahren. Das sind wenige große und schwere Fahrzeuge. Meist sieht man die aber an Opel Astra, Zafira oder sowas über die Bahn schiessen. Hier sind halt die Vorraussetzungen der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" nicht erfüllt. Ergo bekommen die dann 40km/h und das sind mit Anhänger 160 Euronen, 2 Punkte und 1 Monate Fussgänger. Das würde ich immer gerichtlich klären, wenn ich meine die folgen sollten geringer sein.

    Du brauchst keine Versicherung! Die würde ich dir nur Empfehlen, da sie sinnvoll ist.


    Das Wiederholungskennzeichen: siehe oben gibt es so nicht mehr das ding muss zum TÜV und dann mit TÜV Bericht und ABE zur Zulassungsstelle. Dort bekommst dann ein grünes Kennzeichen für den Anhänger und damit darfst dann fahren. Im Fahrzeugschein steht dann wahrscheinlich SDAH F. Sportgeraete.


    Dein Anhänger braucht gemäß §4 Abs 2 FZV ein Kennzeichen und dies bekommt er nur mit gültiger TÜV Prüfung.

    Das sieht aber weniger nach PKW als nach Trecker aus. Ich denke da solltest mal beim örtlichen Landmaschinenhandel vorstellig werden bezüglich Ersatzteilbeschaffung.

    Wenn der Rest des Fahrgestells so Aussieht wie die Deichsel kann man ihn geschenkt nehmen und den Kilopreis beim Schrotthändler als Gewinn einstreichen, sofern Transportmöglichkeit besteht.

    Also ich hab an der Knott-Achse an meinem Anhänger die Bremsbacken gegen die ASN von Knott getauscht. Ging plugandplay, hab ich nun was falsch gemacht?

    Nö wieso? Ging bei mir um eine bestimmte ALKO Bremse, an einer bestimmten ALKO Achse. Dies hat nichts mit irgendwelchen anderen Fällen zu tun.

    Dies hat aber nichts mehr mit dem FRED hier zu tun -> Sollten wir also einen anderen getrennten aufmachen oder einfach ab jetzt selbstnachstellende Anhängerbremsen hier nicht mehr Thematisieren.

    das ist doch egal ob die geschraubt oder geschweißt sind oder was soll da anders sein?

    Leider ist die Ankerplatte anders :( Du kannst die selbstnachstellende Bremse nicht auf die Ankerplatte der Originalen Bremse schrauben. Bei neueren Achsen sind die wohl auch nur geschraubt. Da kann einfach gewechselt werden. Bei den alten Achsen gibt es wohl mal ab und zu welche, die angeschweist wurden, da ist dann ein Tausch nicht möglich (Auskunft des Alko Kundenservice).

    Im Nachgang bin ich aber noch nicht mal unglücklich darüber, da der Wohnwagen nun auch nicht der am häufigsten bewegte Anhänger unter Gottes Sonne ist und diverse Leute schon berichteten, dass es bei den AAA genau dann wohl durchausaus Probleme geben soll (Nachstellen funktioniert dann nicht einwandfrei). Dann lieber regelmäßig selbst eben drunter legen und kontrollieren.

    Wenn du für die alten Achsen passende Bremsen findest, die Rückfahrautomatik haben... Dann kannst auch nur die an den Achsen tauschen. Die Auflaufeinrichtung brauchst nicht tauschen wenn die Zuordnungsberechnung passt.


    Aus meiner Erfahrung: Ich wollte an meinem 30 Jahre alten Wohnwagen die Alko Bremsen gegen die selbstnachstellenden tauschen. Im Prinzip von allen Daten kein Problem abgesehen davon, dass an der verbauten Achse, die Ankerplatten nicht angeschraubt sondern angeschweißt sind. Somit keine Chance es legal zu tauschen abgesehen von einer neuen Achse.

    zu 1. kann ich nix sagen

    zu 2. musst halt das Gestell erhöhen und die Plane anpassen/lassen Höhenlimit in Deutschland sind 4m ab Strassenoberfläche.

    zu 3. Dafür musst du Achsen mit Rückfahrautomatik dran bauen. Dürfte sich nur dann interessant werden wenn man es selber machen kann.

    Als der Anhänger verkauft wurde hatten die auch nur ein Wiederholungskennzeichen! Das hat sich irgendwann in den 90er Jahren dann geändert.

    Mitlerweile müssen die zum TÜV und auch Zugelassen werden. Steuern und Versicherung fallen nicht an, sofern du ihn wirklich NUR für den Fahrradtransport einstzt. Ist wie bei Bootstrailern etc.... Bei der Versicherung sollte man sich überlegen ob man da nicht doch eine abschliesst. Es gibt da so ein paar ganz wenige Situationen, in denen das sinnvoll ist.

    Ist leider nicht ganz so einfach, zumal ich den Anhänger gegenüber dem TÜV auch safe haben möchte.

    ...

    Mal sehen was Alko überhaupt nächste Woche dazu sagt, wenn ich an ihrer bauartgeprüften Achse herumschweißen und flexen will...:S

    Schon mal drüber nachgedacht was der TÜV zu Schweißen an Bauartgeprüften Teilen sagt? Das mit TÜV Safe und dem Schweißen beist sich m.E. nach selbst wenn (was unwahrscheinlich ist) ALKO ja sagt.

    Wenn du von den Druckluftteilen die Nummern und den Hersteller hast sollte eigentlich jede willige LKW Bude die Dinger umschlüsseln können. Das ANhängerbremsventil sollte es auch mit gleicher Funktion von anderen Herstellern geben bzw es sollte Reparatursätze geben.

    Der Vorratsbehälter muss nur in den technischen Daten (Betriebsdruck und Volumen) gleich sein, da sollte es unproblematisch mit ersatz sein.


    Bei Bremsenersatzteilen wie Belägen und Trommeln etc... sollte dir falls der Hersteller es nicht mehr kann oder will auch ein Bremsenservice weiter helfen können (z.B. Bremsen Schöbel in Nürnberg)


    Interessanter wird evtl der Hydraulikteil (hier hat Manni recht) auf der linken seite deiner Achse ist ein Hydrair montiert, der den Luftdruck in eine Hydraulik umsetzt. Deine Radbremszylinder sollten also im Bereich der Achse Hydraulisch angesteuert sein -> Bremsflüssigkeit regelmäßig wechseln. War früher bei leichten LKWs durchaus üblich, bei meinem ist es auch so (siehe Avatar). Für die Hydraulikteile muss man schauen was denn verbaut war und ggfs lange suchen sofern es überhaupt noch bezahlbare Ersatzteile gibt. Hier kann aber z.B. JFW (Historische LKW) für viel Geld helfen, wenn selber sucht kann man da viel geld sparen.


    Normalerweise ist Nutzfahrzeugtechnik nicht so schwer, da vieles schon auf Normteilen beruht, die auch heute noch Anwendung finden.


    Handbremse ist richtig was die vorschreiber geschrieben haben.

    Zu diesem Umbau habe ich ein paar Fragen an euch:


    Ist es legal, mit oder ohne TÜV-Abnahme, auf einen flachen Anhänger einen Aufbau zu machen sodass dieser ein Kastenanhänger wird?

    Ist es in Ordnung in einen Kastenanhänger, ob selbst gebaut oder gebraucht gekauft, einen Innenausbau in Form von Kabinen, Rohren, Toiletten etc. zu bauen?

    Naja diese Fragen sind einfach bzw. musst du selber beantworten.

    Zur 1. Frage: ja ist legal, sofern es dein Eigentum ist oder du das Einverständniss des Eigentümers hast. (als Goodie, da keine Antwort auf die Frage: Nur ggfs nicht im Strassenverkehr nutzbar.)

    Zur 2. Frage: Musst du selber wissen. Ich würde aus meinem Anhänger kein Scheisshaus machen wollen.

    Naja prüf doch erst mal (wie oben geschrieben) ob Spiel drin ist...


    Ausserdem muss man ja nicht immer neue Achsen kaufen. Gibt Händler, die Wohnwagen auch in einzelteilen gebraucht verkaufen. Mit ein wenig geschick und technischem Verständniss ist dann so eine Achse auch zu Hause auf dem Hof tauschbar.


    https://www.bunse-marsberg.de/caravan/ mit denen habe ich bei Caravan (Gebraucht-)Ersatzteilen ganz gute Erfahrungen.

    ...

    Die Vorschriften für den gewerblichen Bereich suche ich jetzt nicht raus.


    Andreas

    Aber der Unterschied zwischen Privat und Gewerblich ist doch nach deiner These gerade das Interessante. Ich behaupte für Gewerbliche gilt nicht mehr als wie für Private für beide gelten laut STVO die anerkannten Regeln der Technik.

    Die anerkannten Regeln der Technik werden durch diverse Normen (u.A. VDI2700..) definiert, auf die sich im Zweifel bei einer Kontrolle unabhängig von Privat oder Gewerblich bezogen wird.

    Vom Kia Sorento habe bisher eigentlich gutes gehört, kenne mich da aber nicht genau aus. Arbeitskollege hatte sich einen nach einiger recherche zugelegt.

    Das ist aber so mit das einzige Auto was nicht die laufenden Kosten sprengt, gammelt bis zum abwinken oder Säuft ...

    Naja der Sorento 1. Generation ist als Zugfahrzeug schon klasse. Man darf aber nicht vergessen, dass die jüngsten Fahrzeuge mitlerweile mindestens 10 Jahre alt sind (wurden bis 2009 gebaut).

    Rost ist nicht ganz unproblematisch insbesondere im Bereich des Leiterrahmens -> Dat ist aber irgendwie bei allen Fahrzeugen mit Leiterrahmen ein Problem.

    Motor hat durchaus auch so ein bis drei Schwachstellen die man kennen sollte.

    Elektrik spinnt auch mal.

    Wer so einen kaufen will einfach mal im Sorentoforum lesen.

    Wenn man einen guten findet (die sind mitlerweile echt selten) kann man ihn kaufen und sollte ihn dann hegen und pflegen, ansonsten wird es ein groschengrab.

    Mein Zugfahrzeug ist derzeit ein Kia Sorento der 1. Generation. Ich hoffe das er noch laaaaange hält. Für den kurs bekommt man nur schwer vergleichbare Zugfahrzeuge.

    Wenn de Anhänger nur abgeschlossen und nicht angeschlossen ist muss ich ihn nicht anheben zum Klauen.

    Da reicht auf einen Transporter schieben.

    Dann schieb mal und ich bin mir sicher er ist hier nicht der größte und schwerste.

    Wobei bei klauen immer gilt: Wer klauen will findet auch einen Weg.

    Viel häufiger als der komplette Anhänger sind bei mir irgendwelche zubehörteile verschwunden wie Stahlunterlegkeile, ordentliche Stützräder etc...


    denni