Beiträge von denni

    Grundsätzlich wäre das Containerschiff ausweipflichtig gewesen:

    Nope

    KVR Regel 9b

    ... ein Segelfahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann.

    Entweder haste Ahnung vom Anhänger dann macht der Post hier keinen Sinn. Ansonsten:

    Im Fall hat TÜV:

    Drauf achten, dass der TÜV möglichst weit reicht. Den TÜV runter fahren und entweder nochmal vorstellen und weiter nutzen oder direkt entsorgen,


    Im Fall hat kein TÜV:

    anderen suchen.


    Sinnvolle Alternative.

    In vielen Baumärkten gibt es immer wieder Angebote. Da bekommt man für unter 800€ zum Beispiel hier den gewünschten Anhänger in der gewünschten Ausstattung.

    ...

    ALKO schreibt ja für alle ab 1999 mit Standard-Bremsschild.

    https://www.alko-tech.com/de/radbremsen

    Siehe technische Daten.

    Der Anhänger ist von 2013 also auch die Achse.

    Alko Schreibt in deinem Link:

    Zitat

    Die bewährte Radbremse mit ihren weit überdurchschnittlichen Bremswerten wird durch die automatische Nachstellfunktion ergänzt und eignet sich für die Radbremsentypen 2051 und 2361

    Es passt also nur wenn du eine 2051 oder 2361 hast. Hinzu kommt, dass du eine Achse mit geschraubtem Standard Bremsschild brauchst. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind dann klappt es.

    Ich habe einen Wohnwagen mit 2051. Bremsschild ist leider geschweißt und nicht geschraubt -> keine Umrüstung auf legalem Weg möglich.


    Ansonsten kann ich dir nur empfehlen direkt bei Alko anzurufen. Die sind an der Hotline gewöhnlich sehr nett und helfen auch selbst schraubenden Endkunden weiter.

    also wer beim Patrol ne Kupplung kaputt macht, kann eindeutig nicht autofahren


    mit meinen Patrols besonders den ersten bin ich fast nur mit Anhänger gefahren, viele Baustellen, rangieren usw


    aber ne Kupplung hab ich niemals gebraucht bei jeweils so 150 -170 000 km die ich die Kisten hatte

    Das Problem bei so einem Verein ist immer der Riesen Nutzerkreis und einer eigentlich unmögliche Kontrolle von abholen und zurück bringen, insbesondere dem Zustand zum jeweiligen Zeitpunkt. Alles was nicht aus dem vollen gefräst ist wird da innerhalb kürzester Zeit verschlissen. Ist ja nicht meins...

    Da der hier gezeigte Patrol zum Bezirk Dortmund gehört hat er leider einen relativ großen Nutzerkreis.


    Der Pajero hat gegenüber dem Patrol einen weiteren Nachteil. Ab etwa 2000 haben die Pajeros eine Selbsttragende Karosserie und keinen Leiterrahmen mehr drunter.

    ... Um die 100km/h-Zulassung zu erhalten brauche ich neue Reifen...

    Nein.

    Die 100km/h Zulassung bleibt auch mit Reifen älter als 6 Jahre erhalten. Du darfst nur die 100km/h nicht nutzen.

    TÜV besteht der Anhänger auch mit älteren Reifen. Da spielt nur das Profil und der Gesamteindruck des Reifens eine Rolle. Das Alter ist im Prinzip egal.

    Zwei Gurte in einer Öse ist leider nicht erlaubt!

    Gibt es dafür eine Quelle?

    Ich kenne nur die Regeln:

    Kraft von Gurt 1 + Kraft von Gurt 2 <= mögliche Belastung der Öse!

    Man darf nicht Gurthaken in Gurthaken hängen sondern muss direkt an die Öse und die Haken müssen weiter im Hakengrund belastet werden.

    Die vorhergehende Beiträge gingen aber drum, dass einer ohne Stossdämpfer die 100km/h EIntragung bekommen hat -> ist ok und darf so sein.

    Der Thread opener kann auch seinen Anhänger ohne Stossdämpfer aber mit 100km/h Bescheinigung abholen -> auch das ist ok und nicht verboten wie oben behauptet.

    Ergo muss er auch nicht zwangsläufig zum TÜV und damit ist das auch Preiswerter die Stossdämpfer selber zu montieren.

    Er kann die Zulassung aber nicht nutzen. WIe fast jeder der einen 750kg Baumarkthopser mit 100km/h Zulassung kauft.

    Der Anhänger muss ja keine Dämpfer haben für die 100km/h Zulassung.

    § 1

    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn

    1.das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:

    a)für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;

    Ohne Dämpfer gilt halt IMMER faktor 0,3 damit wird kein PKW unter 3,5 Tonnen zu finden sein, der den Anhänger legal mit 100 bewegen darf, aber das tut erst mal nix zur Sache. Der Anhänger darf die Plakette etc. total legal führen und das Strassenverkehrsamt darf es auch eintragen.

    Wo ist also das Problem?

    Einspruch Mani,


    Einleiter Anschluss ist bis 25km/h auch heute kein Problem.


    Als Zugfahrzeug einen alten Trecker davor und das wird ein nettes Gespann.


    Mit grünem Kennzeichen wirds nicht gehen, aber Schwarzes sollte kein Problem darstellen.

    Über das Thema LoF will ich gar nichts schreiben, ich gehe jetzt mal davon aus das du ein Gewerbe angemeldet hast und das Holz für den Verkauf nach hause holst, wenn nicht erlischt der Tatbestand für LoF und dann kommt auch die Führerscheinfrage auf den Tisch.

    ... evtl kann teurer als die Führerscheingeschichte werden:

    Verstoß gegen Steuerrecht, verstoß gegen Pflichtversicherung, verstoß gegen Zulassungsrecht. Wahlweise einzeln oder in Kombination anwendbar. Führerschein ist da evtl (insbesondere da Trecker nur 20km/h fahren kann) das geringste Problem.