Beiträge von denni

    Der Reifen muss die halbe Achslast tragen. Nicht das halbe zGG. Das können unterschiedliche Werte sein. Bei manchen Anhängern ist die zGG die Achslast plus die Stützlast.


    Ansonste:

    An Wohnwagen und Anhängern mit Geschwindigkeit bis 80 km/h


    gilt für alle PKW-Reifen ab Geschwindigkeitskategorie Q (160km/h) ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% auf die maximale Tragfähigkeit (Fülldruck + 0,2 bar)


    Transporterreifen (C-Reifen) ab Geschwindigkeitskategorie L (120km/h) ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% auf die maximale Tragfähigkeit (Fülldruck wie angegeben).

    Ich erinnere mich aber auch an eine Straßenart auf der 130 Limit war ohne Beschilderung. Meine mich zu erinnern das es Kraftfahrstraßen wären, das ist aber nicht (mehr?) korrekt.



    mfg JAU

    Es gibt ausserhalb geschlossener Ortschaft Strassen, die keine Autobahn sind, aber trotzdem eine Richtgeschwindigkeit von 130 haben. Hierfür muss erfüllt sein:

    §3 STVO Geschwindigkeiten

    (3) 2.c

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t


    100 km/h.


    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

    Naja meine eigenene Anhänger haben irgendwie diese komischen AKS Dinger dran. Da soll man irgendwie nicht schmieren hab ich mal gehört.

    Für die Fremdanhänger hoffe ich immer auf eine ausreichend geringe schicht Fe2O3 damit es auch ordentlich gleitet, habe da bisher aber noch nie probleme mit diesem vorgehen gehabt.

    :sauforgie::anstoss:


    P.S. die DIN40 Kupplung bekommt das was gerade im Regal Griffbereit ist.:pfeif:

    Zitat

    Zitat von xiszone
    ... Von zuhause zur Veranstaltung ...

    Je nach dem was du auf der Veranstaltung machst ist dein Transport nicht privat... Ergo du darfst über die ADR Vorschriften nachdenken.


    Zitat

    Zitat von xiszone
    Stellt sich die Frage ob ohne Kasten auf der Deichsel erlaubt ist.

    Bei jedem Wohnwagen ist die Gasflasche in einer nach unten offenen Kiste aus relativ dünnem Holz/Blech/Plastik auf der Deichsel.
    Meiner Meinung nach sollte so eine Konstruktion doch bei einem normalen Anhänger auch machbar sein (Alukiste mit durchsiebtem Boden und einer Ordentlichen Verzurrmöglichkeit)

    Zitat

    Zitat von flat
    Im Fahrzeug oder unbelüfteten Anhänger darfst Du die Gasflasche nur transportieren ...

    Naja gemäß ADR muss eigentlich die Gasflasche stehend, an einem gut belüfteten Ort, gegen Um- und Runterfallen gesichert transportiert werden.
    Wobei es für Privatpersonen auch eine Befreiung von der ADR gibt, sofern in Handlesüblichen Mengen verpackt und für den privaten Gebrauch, wobei auch die Rede davon ist, dass ein Freiwerden verhindert werden muss.

    Bedenke, dass Propan schwerer ist als Luft und sich ggfs. in Reserveradmulden und dichten Anhängern gut sammeln kann. In Verbindung mit einer Zündquelle macht es dann BUMM.

    NEIN.


    Wer ist für die Fuhre verantwortlich?! Der Fahrer und im Zweifel auch der Halter.


    Mir ist kein Fall bekannt, wo der Händler oder der Verlader mit in die Verantwortung genommen wurde.

    DOCH!

    Schau doch mal bitte in z.B. das Urteil:

    OLG Celle: / Aktenzeichen: 322 Ss 39/07

    oder den Beschluss des OLG Stuttgart 27.12.1982, VRS 64, 308, 309


    Da steht eindeutig drin, dass der Verlader mit haftet. Stellt also so ein Dödel an nem Baumarkt die 1 Tonne schwere Europalette auf den 750kg Anhänger, dann ist der mit dran, bzw. der Geschäftsführer des Baumarkts.

    1350kg Achslast können nicht sein! Er hat in den Papieren 2800kg für die Tandemachse eingetragen (Ziffer 18: vorne: 100kg | mitte: - | hinten: 2800kg). Muss also mindestens 1400kg pro Achse haben.

    ...

    Der mit den Hohlkammersteinen... hat den Schuss eh net gehört. Größerer Anhänger mit mehr zGG + umladen, vollflächig auf die Pritsche.

    Das er den Schuss nicht gehört hat bin ich bei dir...

    Aber wenn die Angaben (um 140% Überladener 1600kg Anhänger) aus dem Artikel stimmen, dann ist das mit PKW Anhänger nicht mehr zu machen, weil er ja jetzt auf der Wage schon 3840 kg hatte.

    Mal so ganz am Rande zu der Palette Pflastersteine:

    ...oder abpacken und Formschluss herstellen...

    Naja Formschluss ist ja ganz nett... aber auch dabei ist man ohne rechnen nicht ganz raus...

    Die etwa 2 Tonnen Steine dürften von der Alubordwand nicht alleine aufgehalten werden.

    Geht man von einem Reibwert von 0,5 (Beton auf Holz) aus, so muss die Stirnwand noch etwa 600daN aufhalten können.

    Den beiden Scharnieren und den Eckrungen bei meinem Hochlader würde ich das nicht zutrauen.

    Dann viel Spass. Die Preise für die Module streuen übrigens auch zwischen etwa 250 und 800 Euro. Da lohnt sich genaues vergleichen.


    Im übrigen mach doch einfach die Module und lass dir die 95 eintragen. Dann wird es deutlich einfacher später mal zu argumentieren.

    Zitat

    Zitat von gouglmichl
    Was passiert den mit der allgemein üblichen Methode wenn sich die abnehmbare Ahk ausklinkt oder abbricht oder was auch immer?
    Es passiert GENAU GAR NIX weil ja das Teil das im Prinzip dan anziehen soll gerade eben den Geist aufgegeben hat.
    In diesem moment rauscht dann ein 3,5 Tonnen Anhänger ungebremst und Herrenlos durch die Gegend.


    Passiert ja bei den Schweizer/Niederländischen methoden auch. Es reicht ja ein Öse am Abnehmbaren Teil anzubringen und dort einzuhängen. Es geht beiden Ländern lediglich um die möglichkeit, dass das Abrissseil nach oben über den Kugelkopf rutscht. Es geht nicht, wie in den anderen Threads schon mehrfach geschrieben, darum dass die verriegelung der Abnehmbaren oder die Schrauben der festen Kupplung versagen oder falsch bedient werden.


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    Diese Möglichkeit wird ja explizit als Goed (Gut) bezeichnet.