Beiträge von denni

    Schon mal drüber nachgedacht, dass das einfach nur Schwitzwasser sein kann?

    Deine Hottehüs atmen in dem Anhänger, bringen also feuchte warme Luft in den Anhänger.

    Wenn die nun raus sind kondensiert die Feuchtigkeit an den kalten Stahlteilen (Rahmen Bordwand und Gestänge von der Plane) und fängt irgendwann an runter zu tropfen.

    Das Phänomen habe ich bei meinem Anhänger auch, obwohl es kein Tiertransporter ist, da reicht schon die bei warmen Wetter eingetragene Feuchtigkeit aus.

    Auf den ersten eingestellten Fotos wirkt es auch so als ob die Pfützen relativ mittig im Anhänger entstanden sind. Das würde für das Kondensieren und tropfen sprechen.

    Hättest Du meinen Beitrag vollständig gelesen, hättest Du gemerkt dass ich darauf auch eingegangen bin.


    Der von Dir zitierte Satz zielte eher auf Aussagen, wie etwa von rower ab, dass ja ein Containerschiff grundsätzlich Vorfahrt vor einem Segler hätte. Das ist nicht so, hier war es vielleicht so, wegen der Fahrrinnensituation, aber eben nicht grundsätzlich.


    Gruß Niclas

    Naja ich denke schon, dass ich deinen Beitrag gelesen habe.

    Deine Aussage war, dass das Containerschiff grundsätzlich gemäß KVR Regel 18 hätte ausweichen müssen.

    Regel 18 startet mit den Worten: Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes...

    Es sind also erst mal die Regeln 9 (enge Fahrwasser), 10 (Verkehrstrennungsgebiete), 13 (Überholen) zu Prüfen, bevor man die 18 weiter anwendet.

    Verkerstrennungsgebiete und Überholen sind hier nicht interessant. Die Elbe ist ein enges Fahrwasser und das Containerschiff ist ausreichend groß um nur in der Fahrrine sicher fahren zu können.


    Die Aussage mit grundsätzlich hätte nach Regel 18 das Containerschiff ausweichen müssen ist genau so falsch, wie die Verweise anderer vorher auf vermeindliche oder tatsächliche Regeln aus Binnenschiffahrtsstrassenordnung etc...

    Wie das ganze nun genau bewertet wird, kann man sicher demnächst auf der Webseite der BSU nachlesen. Die untersuchen den Fall (211/19 Containerschiff Astrosprinter/Traditionsschiff No. 5 Elbe Kollision) nämlich noch und veröffentlichen dann einen in der Regel sehr ausführlichen Bericht. Da gibt es dann sicher auch noch ein paar Details mehr.

    Grundsätzlich wäre das Containerschiff ausweipflichtig gewesen:

    Nope

    KVR Regel 9b

    ... ein Segelfahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann.

    Entweder haste Ahnung vom Anhänger dann macht der Post hier keinen Sinn. Ansonsten:

    Im Fall hat TÜV:

    Drauf achten, dass der TÜV möglichst weit reicht. Den TÜV runter fahren und entweder nochmal vorstellen und weiter nutzen oder direkt entsorgen,


    Im Fall hat kein TÜV:

    anderen suchen.


    Sinnvolle Alternative.

    In vielen Baumärkten gibt es immer wieder Angebote. Da bekommt man für unter 800€ zum Beispiel hier den gewünschten Anhänger in der gewünschten Ausstattung.

    ...

    ALKO schreibt ja für alle ab 1999 mit Standard-Bremsschild.

    https://www.alko-tech.com/de/radbremsen

    Siehe technische Daten.

    Der Anhänger ist von 2013 also auch die Achse.

    Alko Schreibt in deinem Link:

    Zitat

    Die bewährte Radbremse mit ihren weit überdurchschnittlichen Bremswerten wird durch die automatische Nachstellfunktion ergänzt und eignet sich für die Radbremsentypen 2051 und 2361

    Es passt also nur wenn du eine 2051 oder 2361 hast. Hinzu kommt, dass du eine Achse mit geschraubtem Standard Bremsschild brauchst. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind dann klappt es.

    Ich habe einen Wohnwagen mit 2051. Bremsschild ist leider geschweißt und nicht geschraubt -> keine Umrüstung auf legalem Weg möglich.


    Ansonsten kann ich dir nur empfehlen direkt bei Alko anzurufen. Die sind an der Hotline gewöhnlich sehr nett und helfen auch selbst schraubenden Endkunden weiter.

    also wer beim Patrol ne Kupplung kaputt macht, kann eindeutig nicht autofahren


    mit meinen Patrols besonders den ersten bin ich fast nur mit Anhänger gefahren, viele Baustellen, rangieren usw


    aber ne Kupplung hab ich niemals gebraucht bei jeweils so 150 -170 000 km die ich die Kisten hatte

    Das Problem bei so einem Verein ist immer der Riesen Nutzerkreis und einer eigentlich unmögliche Kontrolle von abholen und zurück bringen, insbesondere dem Zustand zum jeweiligen Zeitpunkt. Alles was nicht aus dem vollen gefräst ist wird da innerhalb kürzester Zeit verschlissen. Ist ja nicht meins...

    Da der hier gezeigte Patrol zum Bezirk Dortmund gehört hat er leider einen relativ großen Nutzerkreis.


    Der Pajero hat gegenüber dem Patrol einen weiteren Nachteil. Ab etwa 2000 haben die Pajeros eine Selbsttragende Karosserie und keinen Leiterrahmen mehr drunter.

    ... Um die 100km/h-Zulassung zu erhalten brauche ich neue Reifen...

    Nein.

    Die 100km/h Zulassung bleibt auch mit Reifen älter als 6 Jahre erhalten. Du darfst nur die 100km/h nicht nutzen.

    TÜV besteht der Anhänger auch mit älteren Reifen. Da spielt nur das Profil und der Gesamteindruck des Reifens eine Rolle. Das Alter ist im Prinzip egal.

    Zwei Gurte in einer Öse ist leider nicht erlaubt!

    Gibt es dafür eine Quelle?

    Ich kenne nur die Regeln:

    Kraft von Gurt 1 + Kraft von Gurt 2 <= mögliche Belastung der Öse!

    Man darf nicht Gurthaken in Gurthaken hängen sondern muss direkt an die Öse und die Haken müssen weiter im Hakengrund belastet werden.