und genau da liegt euer Denkfehler
DAS hat nie jemand bezweifelt.
Aber das zGG des Wohnanhängers darf, auch bei 100kmh, höher sein als die zAHL des Fahrzeugs.
mfg JAU
und genau da liegt euer Denkfehler
DAS hat nie jemand bezweifelt.
Aber das zGG des Wohnanhängers darf, auch bei 100kmh, höher sein als die zAHL des Fahrzeugs.
mfg JAU
Ansich ist der Anhänger am Ende ein geschlossener Kasten mit festem Dach. An der Hinterseite wird es eine größere Klappe geben, wie bei den Teardrop-Campern und für den Laderaum hatte ich seitlich so eine Wohnwagen Service-Klappe geplant.
Ah, ok. Quasi ein Bestattungsanhänger.
ZitatNach meinem Ursprünglichen Plan hätte der Aufbau nur am Dach zwei dünne, durchgängige Holzbalken gehabt.
Reicht wahrscheinlich auch - wenn mans richtig macht.
Ich würde sagen als Abschluss der Seitenwände oben jeweils ein "Balken" in Längsrichtung. Dazwischen dann 4-5 Quer unter der Dachhaut (Front- und Rückseite inklusive).
Es sei den du planst da irgend ein Gefälle um stehendes Wasser zu vermeiden.
mfg JAU
Wie kann man die denn flasch rum anbauen?
Weil die Schenkel, je nachdem wie das Profil angeordnet ist, Unterschiedlich auf Strecken und Stauchen reagieren.
Ist der stauch-/streckstabile Schenkel möglichst weit von der Platte entfernt ergibt das mehr Stabilität bei gleichem Material und Gewicht.
Einstieg in die Materie: https://de.wikipedia.org/wiki/Biegemoment
ZitatWände kommen drauf. Allerdings mehr ein Holzgerippe mit Hartschaumplatten und das ganze Gfk verkleidet.
Schau dir mal PKW- und Motorradtransporter an. Deren "Reling" ist auch nur ein Gerippe, erfüllt aber genau den genannten Zweck: Stabilität in Längsrichtung.
Ich würde sagen du brauchst keinen Rahmen, bzw. kannst nochmal darüber nachdenken einen unterzubauen wenn dir die Platte mit Aufbau noch zu wabbelig ist.
Wichtig ist halt bei der Konstruktion die stützende Wirkung der Wand zu berücksichtigen. Z.B. ist es von Vorteil wenn das Holz in der Horizontalen aus einem Stück besteht um Zugkräfte besser aufnehmen zu können. Gleichzeitig müssen genug vertikale Stützen vorhanden sein um sicher zu stellen das die Horizontale parallel zur Bodenplatte bleibt. Die Wand sollte auch immer Senkrecht stehen und nicht wegknicken können. Das erreicht man z.B. durch geschickte Positionierung der Schränke im Inneren die dann fest mit der Wand verbunden sind.
Besonders wichtig wird das am Türausschnitt, da du ja (soweit ich das verstehe) praktisch einen "offenen Kasten" konstruierst.
Wäre der Anhänger ein geschlosseren Kasten (mit festem Dach) wärs einfacher weil die Decke viele der genannten Funktionen erfüllt.
mfg JAU
L-Profil hilft da meist nicht viel, erst recht nicht wenn man sie falsch rum anbaut.
Wenn auf die Platte noch Wände drauf sollen kannst dir das wahrscheinlich eh sparen.
mfg JAU
Da die Platte, so wie sie ist, etwas instabil ist, wollte ich die Ränder mit 4mm Aluminium L-Profilen verstärken.
Was ist an der Platte instabil und was willst du mit dem Aluprofil erreichen?
mfg JAU
Grundsätzlich finde ich das System auch nicht verkehrt.
Ich finde das System zur "weight distribution" total bekloppt.
Der richtige Weg wäre die Stützlast anständig auszutarieren. Funktioniert bei den Amis wohl nur so halb weil Überhang und Trailer so eeeeelend lang sind.
Von daher wäre der richtige Weg ein Drehschemel. Was die da treiben ist einfach nur ums Problem drumrumgemurkst.
mfg JAU
Man kann auch Holz kaufen usw...
Das wird dann schön im Keller unter Abschluss der Öffentlichkeit gesägt damit auch ja kein Pieps nach draußen dringt.
ZitatMeine Eltern haben auch Holz zum Heizen. Wird 1 oder 2 mal im WInter gesägt und fertig. [...] Man kann auch einen Holzspalter kaufen.
Hä?
Doch ist es, gerade wenn man nach Feierabend seine Ruhe will.
Definiere Feierabend.
mfg *Schichtarbeiter*
Alternative zum Umzug: Reinhocken, Türen und Fenster zu. Dann ist auch Ruhe.
mfg JAU
Nee nicht kaufen, ich nehmen die leeren Binderfarbeimer.
Bauschutt und Farbeimer vertragen sich nicht sonderlich gut.
Klar, wenn man die zur Hand hat nimmt man sie halt. Aber bei mir aufm Bau hab ich mehr Baustelleneimer verschlissen als nachher Farbeimer übrig waren.
mfg JAU
dazu müsste man aber noch das ZGG des Autos kennen und die FS Klassen
weil bei B dürfen ZGG anhänger und ZGG Auto 3,5t nicht übersteigen, hat der Fahrer aber BE oder Klasse 3 ist das egal
Ist dir eigentlich nie in Sinn gekommen das die ganze Führerschein und Achslastthematik nicht mehr als eine Nebelkerze ist?
Das die Regeln weiter gelten zweifelt ja keiner an und hat mit der Problematik eigentlich nix zu tun. Es lenkt einfach nur ab.
mg JAU
Alles anzeigenund zu guter letzt auch bei der GTÜ
die haben die beste Beschreibung,weil die unterscheiden einfach nach Faktor
, nicht ob Wohnwagen oder nicht, kommt zwar rechnerisch aufs gleiche raus, aber verwirrt eben nicht
ganz 100% richtig ist das auch nicht, genau genommen müsste es heißen
Bei dem Faktor X =1,0 X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:
Was nicht passt wird passend gemacht.
Wie meiner Meinung der Gesetzestext zu deiner Interpretation lauten müsste:
1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet, die zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gilt in jedem Fall der jeweils kleinere Wert und folgende Bedingungen:
a)
für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;
b)
für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
c)
für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, wobei als Obergrenze zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug gilt.
d) ...
Lautet aber anders.
In d) wird z.B. ganz konkret Bezug genommen auf b) und c), in Gesetzestesten liest man so verworrenen Kram öfter.
Das wird in c) mit "in jedem Fall" aber nicht getan. Meiner Ansicht nach mit Absicht.
mfg JAU
werden sie eben nicht, weil aa und bb eben für jeden darüber beschriebenen Fall Gültigkeit hat
Ne, eben nicht.
Dann würde die Einschränkung "zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;" nämlich im Bereich §1 oder §1b) stehen und nicht in der Unterkategorie §1c)bb)
Das ist etwa so als würde man die Regeln für Krankfahrstühle auf PKW ummünzen weil die Regeln der Unterkategorie Krankenfahrstuhl auch für alle Oberkategorien zu gelten haben.
Zitatden Blödsinn der in Wiki, ADAC oder sonstwo steht ist nicht rechtssicher, genauso wie mein geschreibsel
aber bis jetzt hab ich das Gesetzeswirrwar immer ganz gut verstanden
In dem Fall bin ich mir sicher du liegst falsch.
mfg JAU
Der einzige Grund für diesen Unterschied der mir einfällt ist in dem festen Aufbau begründet.
Die Faktoren sind dafür kleiner. Vielleicht so ne Art quid pro quo...
mfg JAU
Das ist genauso ein Blödsinn wie das Beispiel darunter mitm Caddy
Wenn der nur 1400 kg Anhängelast hat dann darf der Anhänger auch ned 1450 haben
Der niedrigste Wert zählt, schon vergessen???
Du hast es doch sonst immer mit "nur das Gesetz zählt". Dann zitiere doch bitte mal ganz konkret den Gesetzestext und erkläre anhand des Wortlauts warum das so sein sollte. Bis jetzt hab ich von dir hier noch keine Erklärung dazu gelesen warum die Lesart falsch sein sollte außer "ISSO".
ZitatWenn hier weiterhin so viel Blödsinn verzapft wird muss ich leider mal bisschen löschen
Mit welcher Begründung? Falsche Meinung?
mfg JAU
die vom Hersteller oder aaS erlaubte zulässige Anhängelast überschreiten darf, ist doch nun totaler Quatsch. Erst recht nicht mit 100km/h
Darum geht es hier doch gar nicht. Und wurde von meiner Seite auch nie behautet.
Man darf beim Wohnanhänger aber 100 fahren wenn das zGG des Anhängers höher ist als die zul. Anhängelast (wenn alle übrigen Bedingungen erfüllt sind). Siehe Gesetzestext.
mfg JAU
Wirklich entscheidend ist aber der Hinweis von Henning:
bei Anhängern wird ein Zuschlag von 10% auf die maximale Traglast gerechnet.
Wobei diese Regelung nur bis 80kmh gilt.
mfg JAU
Wenn er sich gegens Zugmaul nicht zurück schieben lässt ist es keine Rückfahrautomatik.
Wenn er sich gegens Zugmaul schwerer zurück schieben lässt als am Rahmen ist es ne Rückfahrautomatik.
Lässt er sich genau so leicht schieben ist die Bremse funktionslos.
Wenn er sich gar nicht schieben lässt ist die Bremse blockiert.
mfg JAU
"Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant." Sehe ich nicht so, und zwar für die gebremsten Anhänger.
Hier ist der Faktor 1,1 (beschränken wir uns mal auf diesen Fall mit seinen Randbedingungen)
STOP!
Was denni angesprochen hat war der Umstand das die 100 Voraussetzung zGG Anhänger < zAHL PKW nur für "sonstige Anhänger mit Schwingungsdämpfer" gilt.
Damit sind die Anhänger mit Faktor 1,1 oder 1,2 bei der Thematik die wir 2 da aufdröseln gar nicht relevant! Und wurde in meinem Beitrag auch dementsprechend nicht berücksichtigt.
mfg JAU
Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.
Nein, da interpretiere ich den Gesetzetext anders.
In 1)d) wird nämlich nur der Faktor erhöht. Die Forderung der Stoßdämpfer aus 1)b) und zusätzlich die Obergrenzen nach 1)c) bleiben davon unberührt.
mfg JAU
Vielleicht isses auch gar keine neue Idee. Vorstellung-meines-selbstgebauten-Kofferanhängers/page4
mfg JAU