Beiträge von JAU

    Eben, so formulierts mein Kfz-Versicherer auch. Bei PKW sogar noch schärfer:


    Was besonders unschön ist: Meine private Unfallversicherung hat auch so ne Ausschlussklausel. :(
    Kein Wunder, für ne vollwertige Motorsportunfallversicherung zahlt man sich dumm und dämlich...


    Beim Training ist noch schlimmer. Während man bei Veranstaltungen ev. noch einen gewissen Schutz durch den Betreiber (bzw. Sportbund) hat, bei privat organisierten Übungen fällt der auch noch flach.



    mfg JAU

    (da darf man doch dann schweißen, oder? )


    Ich sage: ja.


    Zitat

    Ich erhoffe mir daraus mehr Stabilität, welche sonst nur über die Seitenwände kommt.
    Oder bringt das nichts?


    Vermutlich bringen gesunden Bordwände mehr als das Rohr das nur knapp unter der Bodenplatte montiert ist.


    Zitat

    Ist das überhaupt erlaubt?


    Ich wüsste nicht was dagegen spricht.


    Zitat von Hängermann

    Der Hilfsrahmen muss somit das hintere Ende des Rohres auch noch halten.


    Wenn das Rohr die Richtige Länge hat und am hinteren Ende nicht nur von einer Klemmschelle gehalten wird halte ich die Aussage für nur bedingt richtig. Bekommt die Ladekante Druck von oben kommt wird auch das nach hinten geführte Rohr Last aufnehmen.



    mfg JAU

    Wenn du aber Umbauten machst welche die ABE ungültig werden lassen und du dennoch eine Zulassung hast dann stellt sich doch die Frage: Wozu?
    Offensichtlich um es im Bereich der STVO zu bewegen.



    mfg JAU

    Wie schon gesagt: Ich kenne keinen Grenzfall der rausgezogen und belangt wurde. Und die meisten Endurofahrer die ich kenn lassen den STVO-Kram ab, im Gemüse geht der eh nur kaputt...


    Mir kanns auch egal sein, zahl Steuer und Versicherung fürn Anhänger weil ich mir die Option offen halten wollte ohne am Straßenmopped rumbasteln zu müssen.



    mfg JAU

    Bei (beräderten) Fahrzeugen gehe ich davon aus das sie nur als Sportgerät durchgehen wenn sie keine Zulassung haben. Haben sie eine Zulassung könnte man sie ja auf eigener Achse zur Strecke bringen, der Anhänger ist zum Transport nicht zwingend nötig (im Gegensatz zu Booten).


    Bei Gäulen ist das auch recht einfach, was kein Sport ist fällt unter Landwirtschaft und darf daher auch grün gekennzeichnet sein (wobei LOF ja auch noch an ein paar Bedingungen geknüpft ist).



    mfg JAU

    Zitat

    Zumal die GfK Hülle ja auch starr wird und dann unter Umständen einfach reißt.


    Die Gefahr hast du auch bei einem zu bunten Materialmix unter der Haut. Wenn dann Alu/Stahl sich anders ausdehnen als Holz und Harz.


    Zitat

    Auf dem angehängten Bild seht ihr den Auflagebock vorne.


    Das sind Klemmschellen die so konstruiert sind das wenn man die Schrauben richtig festzieht, sich die Schelle etwas verbiegt und dann auch sauber anliegt.



    mfg JAU

    Schade das man das nicht darf.


    Zahl Steuer und Versicherung, dann darfst du.


    Na also für ein Mopped häng' ich mir sicher keinen Anhänger dran:
    https://upload.wikimedia.org/w…le_Motorcycle_Carrier.jpg


    Hab ich auch schon ein paar Mal in DE gesehen.


    Nur halt nicht direkt auf der Kupplung sondern an einer fahrzeugspezifischen Halterung die ziemlich ins Geld geht.
    Problematisch bei uns ist dass die Motorräder deutlich länger als die Autos breit sind.


    also nicht zugelassene Enduros zum Beispiel


    Enduro sind heutzutage zwar meist reinrassige Sportmotorräder, haben aber üblicherweise eine Zulassung. Gleiches Problem auch bei Rallye.
    Fährt die mit grüner Nummer läuft man Gefahr an einen spitzfindigen Kontrolleur zu geraten (auch wenn mir ehrlich gesagt keine einziger Fall bekannt ist).



    mfg JAU

    Mani bezieht sich entweder darauf das die Platte abknicken könnte, was ich für unplausibel halte weil der Anhänger noch nicht mal im Ansatz fertig ist.
    Oder auf die geringe Auflagefläche der Böcke. Wohnanhänger haben oft längere Auflageböcke um die Last besser zu verteilen. Wobei ich das, ohne eine bessere Erklärung, auch nur bedingt sehe weil sich der Aufbau von anderen Rohrdeichselanhängern nicht unterscheiden wird.


    Was du aber machen kannst, ohne ein Haufen kg anzuhängen: Plattenmitte gegen die Achse abstützen.



    mfg JAU

    Wahrscheinlicher als das gebrochen Radlager wird wohl eine fehlende oder unsachgemäße Sicherung an der Zentralmutter gewesen sein.



    mfg JAU


    Nachtrag: Auf dem Achstypschild steht eine Stützlast?
    Ich würde mal sagen das war die Auflaufeinrichtung. Für Achse bzw. Bremse wirst du schon unter den Anhänger kriechen müssen!

    PflVG §2

    Zitat

    (1) § 1 gilt nicht für
    [...]
    6. Halter von
    [...]
    c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.


    FZV $3

    Zitat

    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    [...]
    2. folgende Arten von Anhängern:
    [...]
    e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,


    mfg JAU

    warum hälst Du nix von Lufträdern ? sollten doch eigentlich leichter rollen oder nicht ?


    Ne, eben nicht. Je weicher ein Rad umso stärker walgt es, desto schwerer läuft es.
    Luftbereifung ist gut wenn man wenig Flächenlast (weils den platt drückt) oder hohen Komfort (Eigenfederung) möchte.


    Ein paar Kollegen sind auch schon böse aufgelaufen weil sie meinten sie nehmen weichere Rollen unter ihre Werkzeugwägen damit die nicht so ein Krach machen. Haben alle wieder zurückgebaut weil die Kisten sauschwer liefen.



    mfg JAU

    Ist die Dose am Zugfahrzeug vielleicht falsch verdrahtet?
    Wenn die Leitung für und zur NSL vertauscht sind würde das bedeuten das die am Fahrzeug zwar abgestellt wird, am Anhänger aber nix ankommt.


    Oder die Dose ist einfach nur gammelig...



    mfg JAU

    Am Hauptgestänge?
    Bisher hat mich davon abgehalten, dass in den Anleitungen zum Bremse einstellen ganz vorn immer steht: nie am Gestänge einstellen!


    Damit ist gemeint das man den Verschleiß der Beläge nie am Gestänge nachstellen darf. Sind die Trommeln korrekt eingestellt und das Gestänge nicht muss natürlich das Gestänge korrigiert werden.



    mfg JAU