Beiträge von JAU

    In der Anleitung steht allerdings, dass das Ladegerät zunächst bis 14.0 V lädt und dann in die Batterieerhaltung über geht.

    ...und für die Erhaltungsladung wird die Spannung auf ca 13,6-13,8V reduziert.


    Also alles gut (bis auf die fehlende Sicherung).



    mfg JAU

    Eine deutsche Ladebordwand wäre sicher auch zusammengefaltet worden, hätte aber wohl so viel Bums raus genommen das der Fahrer seine Füße behält.


    Wobei Abstand zur Bordwand ja schon in sich ein Ladungssicherungsfehler gewesen wäre...



    mfg JAU

    Ich würde sagen für dem Fall gehört auf beide Seiten eine Sicherung. Die Batterie im Wohnwagen ist ja auch Energiequelle.



    mfg JAU

    Wie spaltest du Holz? :/

    Der Teufel ist ein Eichhörnchen. 8o


    Aber ernsthaft: Du wärst überrascht wie weit Holzstücke fliegen können wenn sich auf einem Liegendspalter die Spannung schlagartig löst. Die Wahrscheinlichkeit kann hängt davon ab was für eine Holzart, Feuchtigkeitsgehalt und wie verwachsen das Stück ist.


    Ich dachte eher an: der Nachbar steht in der Nähe/bedient das Gerät und ihm passiert was. Und er denkt sich, das ist doch deine Maschine, die da kaputt gegangen ist. Jetzt hätte ich gern Schadenersatz und Schmerzensgeld...

    Du machst meine ganzen Beispiele kaputt. ^^ Der Nachbar ist nicht mehr der unbeteiligte Dritte wenn er bedient...


    Im Bezug auf Beistehende ein Fall den ich ähnlich einschätze:

    Brandverletzung durch Grillunfall

    Landgericht Bonn

    1. Wer einen Grill in Betrieb nimmt, muss zur Abwendung der Gefahren die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen unternehmen.

    2. Will er einen flüssigen Grillanzünder auf die bereits angezündete Grillkohle spritzen, muss er dafür sorgen, dass dadurch niemand verletzt wird.

    3. Er ist haftpflichtig, wenn er es zulässt, dass sein vierjähriger Enkelsohn dabei neben dem Grill stehenbleibt und dann durch die entstehende Stichflamme erhebliche Verbrennungen erleidet.

    Auf der Seite ist noch ein Beispiel das Bezug auf einen Unfall in einer Kletterhalle nimmt.



    Wenn jemand durch defekte Maschine verletzt wird ist das ein ganz anderes Kaliber.

    Immerhin geht es da um Sorgfaltspflicht für dich als Besitzer und dann für den der sie dennoch benutzt und ob der Defekt erkennbar war. Das sind zu viele Variablen, da mag ich mich nicht zu äußern.



    mfg JAU

    Für einen Kumpel Holz spalten für einen Kasten Bier könnte hier schon als gewerblich ausgelegt werden.

    Hätte ich wie unbezahlte Umzugshelfer eingeordnet. Wenn die bei dritten ein Schaden verursacht wird zahlt die Haftpflicht des Helfers.


    Im übertragenen Sinne verstehe ich das so: Sollte dir am Spalter was kaputt gehen ist es dein Problem. Geht dem Kumpel was kaputt ist es sein Problem. Fliegt das Holzstück beim Nachbar ins Fenster zahlt deine Haftpflicht.



    mfg JAU

    Wenn der Rasenmäher ein Stein aufpickt und beim Nachbar im Fenster einschlägt zahlt doch die Privathaftpflicht, oder etwa nicht?

    Falls ja, warum ist das bei dem Holzspalter anders?


    Bei Verletzungen des Bedieners springt die Krankenkasse ein. Wie z.B. bei einem Bekannten der sich an der Bandsäge mehrere Finger abgesäbelt hatte.



    mfg JAU

    Tomfred das klingt mir nach freiwilliger Zusatzversicherung. Kann schon sinnvoll sein, gerade auch wenn es als Betriebsmittel finanziert und über mehrere Jahre abgeschrieben wird.


    Ist dann aber halt was anderes als eine Pflichthaftpflicht.



    mfg JAU

    vlt. auch nur deshalb, um Deine eigene Unfehlbarkeit zu demonstrieren

    Da keiner behauptet hat unfehlbar zu sein läuft das Argument ins Leere.


    Dürften nur die mit reiner Weste auf Fehler hinweisen würden wir uns wohl heute noch per Keule unterhalten.



    mfg JAU


    P.S. Ohne Ironie.

    Irgendwie wäre der Unfall mit mehr Schaden ausgegangen, wenn das Halteseil ihn noch ins Auto "gehalten" hätte, oder? :/

    Von den "wenn" mal abgesehen kann ich leider aus eigener Erfahrung berichten das 'ne Delle in einer Straßenlaterne keine billiger Spaß ist. :rolleyes:


    und das Fangseil hatte KEINE Wirkung, weil es nur drübergeworfen war.

    Immerhin. Vorletzte Woche war Verwandtschaft kurz da um ihren Anhänger leer zu machen. Da lag das Fangseil auf der Deichsel. =O

    Demonstrative Korrektur und vorwurfsvoller Blick haben hoffentlich geholfen.



    mfg JAU

    Ziel ist es solche Leute blos zu stellen damit sie in Zukunft solche Ansprachen zu vermeiden versuchen und korrekt Parken.

    Jupp, genau so läuft das.

    So funktioniert eine "gute Kinderstube", man hat den Zöglingen klar gemacht was nicht geht wenn sie es versucht haben. Solange jemand mit Regelbrüchen durch kommt werden sie wahrscheinlich wiederholt.



    mfg JAU

    Glaube kaum dass ein Händler bei 145er trennscheiben ne 6 Zoll Felge verkauft...... auch wenn das prinzipiell passen könnte....

    Es passt ja auch nicht. Auf 6" mindestens 175er.

    Für Ausnahmen muss das Datenblatt vom Reifenhersteller es schon explizit zulassen.



    mfg JAU

    Da ich im Hinterkopf hatte, dass eine Öse nur für einen Spanngurt genutzt werden darf

    Das ist nicht korrekt. Der Anschlagpunkt muss die kombinierte Kraft aufnehmen können, das war's dann aber auch.


    Ich habe daher zusätzlich Rutschmatten unter die Vorderradwippen gestellt.

    Halte ich bei bereits montierten Gummifüßen für unnötig.


    Muss aber gestehen das sich meine neue 21" Wippe, auf Siebdruck montiert, auf dem Anhängerboden verdreht hatte. In dem Fall braucht es die AR-Matte.


    Meine Sorge gilt der Rutschfestigkeit der Vorderradwippen. Ist meine Sorge übertrieben?

    Kommt drauf an wie am Heck gesichert wurde.


    Du hast ja Gurte am Rahme und schräg abgespannt, d.h. die Ladung ist nach vorne gesichert. Die Wippe muss dann nicht vorne anstehen. Bei dem vorgeschlagenen Gurt übers Hinterrad ist das nicht immer gegeben.

    Eine weitere Gefahr wäre das sich das Hinterrad versetzt und das Mopped vorne die Vorspannung verliert. Sowas ist möglich wenn man nur ein Gurt durchs Hinterrad zieht und keine Standschiene hat. 2 Gurte hinten - Thema erledigt.

    Übrig bleibt dann eigentlich nur noch die Möglichkeit das die Wippe nicht zum Rad passt oder sich gar komplett verdreht. Dann würde die Lenkung einknicken und das Mopped umfallen. Ich tu' mich noch schwer einzuschätzen wie große die Gefahr im abgespannten Zustand ist. Beim Laden ist mir beides schon passiert. Mit einem festen Bügel nicht.


    Anmerken möchte ich allerdings das meiner Meinung die Fußrastenhalterungen nicht wirklich als Anschlagpunkte taugen.


    Das einzige wäre, dass es bei starken Löchern sein kann, dass sich ein Gurt aus dem S-Haken ausfädelt.

    Ich hänge meine S-Haken direkt am Mopped ein (Lenker, Rahmen), bislang keine Probleme in der Art.

    Allerdings bin ich bei der Vorspannung auch nicht zaghaft. Nicht das ich auf Block gehe, aber doch stark genug um auszuschließen das die Federn auf das Fahrzeuggewicht reagieren.


    Grade bei Moppeds, weil man ja nicht auf Block ziehen darf.

    Im Offroad Berich gibt es Klötze zum Unterlegen zwischen Gabelbrücke und Vorderrad. Mit der dazwischen wird auf Block gespannt.

    Von provisorischen Alternativen hab ich da aber Abstand genommen. Ist schwierig (allein) korrekt einzusetzen und hat sich während der Fahrt auch schon gelöst. Dann war praktisch die gesamte Vorspannung weg. =O


    Das Argument "davon gehen die Dichtungsringe kaputt" halte ich übrigens für Nonsens. Wenn die Gabel beim Anhängertransport suppt dann sind die Dichtringe schon kaputt gewesen. Man hat es im normalen Fahrbetrieb nur noch nicht gemerkt.



    mfg JAU

    Mario77, Rückfahrleuchte ist da, sogar Glühbirne ist vorhanden.

    Leuchten die montiert sind müssen funktionieren. Wenn das ab Werk so ist würde ich das schleunigst reklamieren.


    ein 50x50 Kantholz.

    Das kann ich gut auch für Ladungsicherung oder als unterleg Teile brauchen.

    Unterlagen sollten möglichst rechteckig sein und mit der langen Seite unten liegen. Quadratische Hölzer neigen zum "rollen".



    mfg JAU