Also Sportanhänger. Die sind:
- zulassungsfrei
- kennzeichenpflichtig
- betriebserlaubnispflichtig
Zulassungsfrei heißt erstmal das keine Steuern erhoben werden. Da aber Kennzeichenpflicht besteht ist die Zulassungstelle dennoch zuständig und wird dir eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausstellen. Versicherung muss auch eine abgeschlossen werden.
Knackpunkt ist die Betriebserlaubnis.
Für einen Anhänger ohne jede Papiere bedeutet das dann wohl das du den Hänger als Eigenbau abnehmen lassen musst. Dazu sollte man Wissen das auch in Westdeutschland die Anforderungen an Bootstrailer früher sehr niedrig waren.
Ohne bauartgeprüfte Achse sehe ich heutzutage aber schwarz und auch Beleuchtungstechnisch muss er auf dem aktuellen Stand sein.
Im Osten könnte sein das du an einen Prüfer gerätst der VEB-Technik wiedererkennt und abnickt, in Köln hab ich da keine Hoffnung.
Ohne FIN kann natürlich auch nicht abgefragt werden ob der Hänger geklaut wurde. Allerdings kann auch keiner prüfen wenn ich ne geklaute Achse unter nem Eigenbaurahmen hab, also von daher seh ich kein Problem.
Allerdings braucht auch der Sportanhänger eine FIN, dazu auch beim TÜV vorstellig werden.
Für weitere Einschätzung ob der Hänger überhaupt ne BE erhalten würde wären paar Bilder hilfreich.
mfg JAU