Hab grad mal nachgesehen, die Eintragung mit Kraftfahrstraße ist korrekt:
http://www.gesetze-im-internet…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf
mfg JAU
P.S. Natürlich darf ich den ziehen, die 400kg hab ich nicht einfach ausgewürfelt...
Hab grad mal nachgesehen, die Eintragung mit Kraftfahrstraße ist korrekt:
http://www.gesetze-im-internet…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf
mfg JAU
P.S. Natürlich darf ich den ziehen, die 400kg hab ich nicht einfach ausgewürfelt...
Wenn es so eilig ist hättest du in den letzen 3h das Forum mal durchforsten können, das Thema wurde ganz sicher schon aufgegriffen.
mfg JAU
Im Schein meines Anhänger steht "Leergewicht des Zugfahrzeugs min. 1200kg" drin. Hat der Ing. falsch gerechnet...
mfg JAU
Können schon, du darfst halt nicht schneller als 80 fahren.
Ich bekomme bei meinem mit 400kg zGG auch nur ein Straßen- oder 2 Offroadmoppeds drauf.
mfg JAU
Erst ausloggen, dann den Link kopieren.
http://suchen.mobile.de/lkw-inserat/pongratz-at-400-20-t-2500-kg-neu-hammelburg/188486580.html?&lang=de
mfg JAU
Bei gebremsten wirds noch spassiger.
Das die 100 auf zGG und nicht auf tatsächliches Gewicht gemünzt sind macht die Kontrolle halt einfacher. Man muss nicht erst auf die Waage, es reicht in Blick in die Papiere.
In DE war die 100 früher eine Zulassung die nur für den Zug galt, musste also für jede Fahrzeug-Anhänger-Kombination einzeln abgenommen werden.
mfg JAU
Ich denke,
Nicht denken, Wissen.
Zitatdie 100 gilt für den Hänger, der dies darf und dann ist es abhängig vom Zugfahrzeug?
Ja.
ZitatFür den Anhänger selbst sind die 100km mit 600 gG schon machbar
Ja.
Zitatund dann ist es abhängig vom Gewicht der Zugmaschine.
Leergewicht.
ZitatWenn also ein großer Diesel mit dem erforderlichen gG davor ist, kann er die 100 auch mit 600kg Hänger fahren.
Motorart ist irrelevant, aber ja: Ab 1800kg Leergewicht darf mit dem Anhänger wieder 100 gefahren werden.
ZitatDer kleine BMW darf das natürlich nur mit einem Mopped,
Nein, wenn 600kg zGG eingetragen sind darf der BMW nur 80.
Auch wenn der Anhänger mit Ladung in dem Moment nur 300kg wiegt.
ZitatSo jedenfalls ist meine Auffassung, da der Hänger ja ein eigenes Fahrzeug ist.
Ne, nicht wirklich.
Kleine Nebeninfo: Wenn der Anhänger am Auto hängt und es passiert was greift die Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
ZitatWas wäre denn sonst, wenn jemand ohne PKW einen Anhänger mit 100er Zulassung unterhält???
Ohne Zugfahrzeug keine 60kmh technische Mindestgeschwindigkeit, also keine Autobahn, also auch keine 100kmh.
Oder andersrum: Leergewicht des Ziehenden: 72kg *0,3 = max 21kg zGG.
mfg JAU
Die 670kg Anhängelast des Zugfahrzeugs beziehen sich auf Maximalgeschwindigkeit 80kmh.
100 darf man nur fahren wenn der Anhänger dafür zugelassen ist und die Anforderungen erfüllt sind:
Bei einem ungebremsten wären das:
Das tatsächliche Gewicht, z.B. 120kg Anhänger + 180kg Mopped = 300kg Anhängelast, ist für die 100 irrelevant. Wenn 450kg zGG eingetragen sind darfst du mit dem BMW max. 80 fahren.
mfg JAU
P.S. 100 auch nur auf Autobahn!
P.S.S. Die 450kg bekommst du vielleicht auch ohne TÜV wieder eingetragen.
Wenn dann sollte ein Moderator ran und die Beiträge aus dem anderen Thread abtrennen. Wird ja langsam arg OT da drüben.
Also lass mal, im Moment blicken wir ja noch durch.
mfg JAU
Tieflader?
mfg JAU
Ja, alles richtig gemacht.
Kannst du dir meinen inneren Konflikt vorstellen, das ich mir gerade wünsche du hättest einen Beitrag mit allem gemacht...
Auch egal.
mfg JAU
ZitatEs ist bedeutend einfacher, das Mopped auf einer Plattform abzustellen und zu verzurren, als bei diesen Schienen, bei denen man ins Nichts tritt.
Ja, ein Moppedanhänger ohne Plattform ist Käse. Wobei ich die Schienen dennoch gut finde weil sie die Räder führen und so nicht seitlich wegrutschen können.
ZitatFür die Siebdruckplatten kann ich mich nicht begeistern; wenn, soll das ewig halten.
Was die Haltbarkeit angeht: Meiner ist Bj 99, die Platte sehr gut in Schuss. Der einzige Grund sie zu wechseln: Vorbesitzer mit unterschiedlichen Vorstellungen und daher viele Löcher.
Aber jeder wie er mag...
ZitatDann kann die Platte sogar etwas über stehen
DAS würde ich bei Alublech in jedem Fall sein lassen.
Zitatdann komplett nochmal auf die Waage wegen dem Gewicht
Ist nicht wirklich nötig.
Zitatdie Ablastung rückgängig machen, 100er Zulassung,
Berücksichtige aber das Leergewicht des Zugfahrzeugs! Sonst hast du zwar die Zulassung darfst aber keine 100 fahren.
Zitatbei Bedarf neue Pneus rauf
Für 100 jünger als 6 Jahre, manche Prüfer verlangen bei Eintragung das die Reifen sehr jung sind, bei mir gings aber auch mit den alten Schlappen.
mfg JAU
Nach den Fotos zu urteilen finde ich den Blyss auch recht stabil, die Längsträger sind dort hoch wo sie am meisten tragen müssen.
Von den Details finde ich den Humbaur aber auch besser. Die Winde mit Umlenkrolle, mehr Anschlagpunkte und eine gerade Plattform.
Was das Gewicht und Preis angeht ist es halt leider ein Vergleich wie Äpfel mit Birnen. Allerdings hab ich bei Humbaur in der Gewichstklasse gar keine Anhänger ohne Kippfunktion gefunden.
mfg JAU
Ich schätze mal es ist der Anhänger gemeint: Anhänger-Foto-Thread-Zeigt-her-eure-Anhänger/page30
Da brauchst du eigentlich fast keine Bodenplatte, die Standschiene reicht um das Mopped zu tragen. Ich würde daher eine 9mm Siebdruck über die ganze Plattform machen, die trägt dein Körpergewicht locker und ich finde sie rutschsicherer als Alu. So lange kein Wasser drauf stehen bleibt hält die eine gefühlte Ewigkeit.
mfg JAU
Morgen und herzlich Willkommen.
Ich wollte mich aj schon beschweren das du gleich mehrere alte Threads in Beschlag genommen hast, aber in jedem wird das Thema ein wenig anders angepackt. Mein Problem: Ich weiß gar nicht wo ich jetzt antworten soll...
mfg JAU
wartungsfreie Gummifederachse (?)[/B]
Das ist PR-gelaber, Gummifederachsen sind Standard. Genauso gut könnte man Waschpulver "mit Tensiden!" bewerben.
ZitatEs besteht kein Know-How oder Erfahrung mit Anhänger.
Der enorme Preisunterschied ergibt sich wohl daraus das der Humbaur zum Abkippen ist, der Blyss aber nicht. Bei einem Hochlader kann der Auffahrwinkel dann schon recht steil werden. Ob das mit den/dem Fahrzeug klappt das du transportieren möchtest musst du selbst wissen oder ausprobieren, die 70cm des Blyss sind jedenfalls nicht ohne...
mfg JAU
Ja, könnt fast sein.
mfg JAU
Woher hast du das mit dem ungesiegelten Schild? 2014 wurden in meinem Landkreis definitiv noch gesiegelte Aufkleber rausgegeben.
Man kann zwar den 100er-Aufkleber kaufen und am Anhänger anbringen, aber 100 darf man deswegen nicht fahren. Und selbst wenn er gesiegelt ist müssen die Rahmenbedingungen stimmen sonst ist man zu schnell unterwegs.
Im Ausland ist das unter Umständen anders, da hat das ungesiegelte 100 teilweise eine Bedeutung. Und da alle Serienfahrzeuge heute die EU-weiten Richtlinien erfüllen müssen...
mfg JAU
Es gibt Neuzugang in der Familie:
Barthau A550.jpg
Barthau A550, 550kg zGG, Bj. 81, Fahrwerk von Peitz, 1.Hand, Preis: einmal HU.
Nur den Deckel der da mal drauf war gabs nicht dazu.
Wobei ich mich echt frag was die sich bei der Konstruktion gedacht haben. Boden aus Siebdruck daran eine Blechwanne und darauf nochmal Siebdruckbordwand.
Die "aufgesteckte" Erhöhung ist vom Vorbesitzer.
mfg JAU
Kugellager in einer Knott-Achse ist aber sehr ungewöhnlich.
Das es kein passendes Kompaktlager gibt könnte ev. daran liegen weil jemand die Nabe auf 62mm abgedreht hat oder Kegelrollenlager 30206 rein gehört.
mfg JAU