Moin !
Ich würde den Wohnwagen abmelden und dann mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführen. Vorher die Bremsanlage gangbar machen und die Reifen auswechseln. Beim Wohnwagen lastet immer ein nicht unerheblicher teil des zGG auf den Reifen, da die Stützen nur zum Stützen und nicht zum Bocken verwendet werden dürfen. Ein Reifenschaden nach so langer Standzeit ist nicht auszuschließen und ein Reifenschaden während der Fahrt bringt oft erhebliche Schäden an der Leichtbauweise des Aufbaus mit sich.
Dann würde ich die Gasanlage (gelbes Wartungsheft dabei ?) überprüfen. Druckminderer und flex. Anschlusschlauch sollten spätestens nach 10 Jahren ab Herstellerdatum (ist aufgedruckt bzw. Eingeprägt) rausfliegen, die Heizung hat nach so langer Standzeit oft Startprobleme, ebenso der Kühlschrank ( Stichwort "Trumaspinne"). Zuguterletzt würde ich die Elektrik überprüfen, oftmals ist die bei Wohnwagen durch Autarkumbauten o.Ä. "verbastelt". Ich habe schon unzählige Möglichkeiten gesehen wie man versucht hat 12V vom Fahrzeug ohne Dauer- und Zündungsplus abzuzapfen um z.B den Kühlschrank auf 12V betreiben zu können. Bei Fahrzeugen älteren Datums mit 9-Poligem Stecker war die NSL dafür recht beliebt.
Dann im Frühjahr würde ich ihn entspannt zum TüV bringen. Jetzt im Winter ist ein TüV-Termin für einen Wohnwagen recht Ungünstig. Entweder man Tuckert im Schnee dorthin, überzieht oder zieht irgendwann einen Termin im Hebst vor. Ich spreche da aus Erfahrung, ich habe dieses Jahr überzogen und bin im April zum TüV weil der Januar einfach nervig war.
Happy Caravanning.
Gruß, Markus