Leergewicht Zug-Fahrzeug erhöhen?

  • Ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts Passendes gefunden, daher hier mal meine Frage:


    Wer hat denn das tatsächliche Leergewicht gemäß COC-Dokument direkt von der Zulassungsstelle/dem Straßenverkehrsamt eingetragen bekommen?


    Das KBA hat mich informiert, dass sei auf Antrag möglich und müsse von der Zulassungsbehörde gemacht werden,

    sendete mir seine "Leitlinien zur Zulassung....", wo dies´ explizit beschrieben wird.

    Unser Straßenverkehrsamt weigerte sich und verlangte ein Gutachten von TÜV, Dekra, o.ä.

    Ich bekam die pampige Antwort, dass alleine bei ihnen entschieden würde, was wie eingetragen wird und was nicht!

    Mein Hinweis auf das KBA wurde arrogant und mit einem Lächeln kommentiert.

    Ich hatte einige Laufereien und Kosten, das KBA hüllt sich aber jetzt mir gegenüber nach meiner Beschwerde über die örtliche Behörde in Schweigen.


    Immerhin bekam ich das Leergewicht nach dem Wiegen von 1490 kg auf 1680 kg erhöht, problemlos bei Vorlage der Bescheinigung von der Waage vom GTÜ bescheinigt und auch später korrigiert,

    Inkl. einem vollen Tank (nicht 90%!), Reserverad, etwas Bordwerkzeug und Fahrer.

    Der freundliche Prüfer meinte dann noch, das Fahrergewicht würde ja so gerade passen, also etwa 1kg mehr als die 68 + 7kg ;)

    Der Eintrag von 1700 kg wären mir ja lieber gewesen, aber die erste Waage, die das anzeigte, war nicht geeicht und das Ergebnis etwas fragwürdig.


    Die tatsächliche Leermasse im CoC wurde übrigens nur mit 1614 kg angegeben,

    der Mann von der Prüfstelle meinte, da wäre das Fahrergewicht noch nicht eingerechnet!

  • Das gleiche Problem habe ich auch.

    Könntest du mir die Leitlinien vom KBA zuschicken?

    Laut der Tante beim Amt kann sie das nur in Feld 22 eintragen. Da bringt es mir natürlich nichts.


    Liebe Grüße

    Steffen

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich würde zu nem Landhandel fahren, Auto nach Gusto "ballastieren", Wiegeschein aufstellen lassen, Ballast schnell raus und zum TÜV fahren. Der müsste dann ja eigentlich weiter wissen.


    Aber mal so am Rande

    Ein eingetragenes Leergewicht von 1490 und ein tatsächliches Leergewicht von 1680kg?

    Das ist ja schon fast Betrug. Ich weiß Austattung, Motorisierung Bla Bla Bla

    Was bleibt dir denn dann noch an Nutzlast? 300kg?

    Wasn das fürn Auto?

  • Das heißt ganz genau "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II".

    Ich habe die eMail leider gelöscht, kannst Du aber googlen.

    Da steht auch drin, dass die tatsächliche Leermasse aus dem CoC im Feld 13.2 in den Fahrzeugschein in das Feld 22 unter Bemerkungen zum Leergewicht eingetragen werden soll, auf Antrag!


    Mir hat die Tante vom Amt dann das tatsächliche Leergewicht aus der GTÜ-Bescheinigung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ins Feld G übertragen,

    d.h. die andere Angabe korrigiert, was laut KBA aber falsch ist.

    In diesem Feld G steht nämlich normalerweise nur die Leermasse im fahrbereiten Zustand und unter Feld 22 bei Bemerkungen müsste dann korrekterweise die tatsächliche Leermasse des Kfz hin, rechtlich eigentlich eindeutig.


    Bei einer möglichen Kontrolle ist es aber so möglicherweise sogar problemloser!?

    Und da ich beabsichtige, mir über kurz oder lang einen 1800kg- oder 2000kg Anhänger anzuschaffen, ist mir das so schon bedeutend lieber.

  • Kleine Frage


    Warum wollt ihr beide das eingetragen haben?

    Bzw ändert sich da sonst noch was, was ich irgendwie grad nicht sehe?

    Auf dem Papier steigt quasi Das Leergewicht und das zulässige gesamt Gewicht bleibt gleich somit sinkt auf dem Papier die Zuladung.

    Was ja praktisch eher zum Nachteil von euch ist.


    Bzw reicht das nicht wenn ihr das für euch selbst wisst?


    Mit freundlichen Grüßen Michael

  • Ich war auch schon einigermaßen erstaunt!

    VW Tiguan mit kleinem 1,4er-Motor und 110 kW und relativ viel Ausstattung.

    Von vermeintlich 620 kg Nutzlast verbleiben also tatsächlich nur noch 430 kg und davon gehen ja dann auch noch die 100kg Stützlast ab.

    Da muss man schon fast aufpassen, dass keine Sitzplätze ausgetragen werden, da für die restlichen 4 Plätze ja auch noch mindestens 4x75kg,

    also 300 kg Nutzlast verbleiben müssen.

    Glücklicherweise fahren wir eigentlich immer nur zu zweit, 5 Leute haben in fast 4 Jahren noch nie im Auto gesessen.

  • Auf dem Papier steigt quasi Das Leergewicht und das zulässige gesamt Gewicht bleibt gleich somit sinkt auf dem Papier die Zuladung.

    Was ja praktisch eher zum Nachteil von euch ist.

    Wenn ich das tatsächliche Leergewicht und damit die Nutzlast kenne, betrachte ich das eher als Vorteil...

    wie schnell hat man sonst überladen.


    Jetzt darf ich aber mit max. zul. Anhängelast 1800kg, bzw. 2000 bis 8% auch immer Tempo 100 fahren, Faktor 1,2.

    Wohnwagen geht dann auch mit 1680 kg bis Tempo 100, Faktor 1,0.

    Der WW vom Junior wurde aufgelastet auf 1700 kg, dann muss ich eben wieder 20 kg ablasten, Reserve ist dann beim WW immer noch genug da.

  • Genau darum geht es. Bei mir steht als Leergewicht das Gewicht ohne Sitze in Reihe 2 und 3, ohne Sonderausstattung im Schein.

    Wenn jetzt dort aber das Gewicht stehen würde was das Fahrzeug mit der bestellten Ausstattung wiegt, darf ich mehr Anhänger mit 100 kmh ziehen.

    Die Zuladung die sich aus den Papieren ergibt ist ja auch irrelevant. Bei einer Kontrolle wird die Karre gewogen und man muss unter dem zGg liegen.


    Bei mir ist die Differenz zwischen eingetragen und real 400kg.


    Jetzt darf ich Wohnwagen mit ASK zum Beispiel nur bis 2145kg ziehen. Mit dem echten Gewicht darf ich die Anhängelast komplett ausnutzen und dennoch 100 fahren.


    Mit dem Übernehmen aus dem COC hätte ich mir das wiegen und Gutachten sparen können.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)