Hallo zusammen,
es wurde am 8. Januar 2020 ein Gesetzesentwurf vorgestellt, welcher die Haftungsfragen rund um den Anhänger und das Gespann bei Unfällen neu regeln soll. Der Entwurf wird ein Tag nach der Verabschiedung in Kraft treten.
Man versucht zu der alten Regelung, d.h. dass das Zugfahrzeug alleine haften soll, zurück zu kehren....
Hierzu werden bestehende Paragraphen des StVG (Straßenverkehrsgesetzes) geändert bzw. werden neue Paragraphen hinzukommen. So beispielsweise der §19 und der §19a.
Die aktuelle Lösung ich meines Erachtens auch reformbedürftig ...
Warum?
Weil Haftungsfragen derzeit einige Probleme aufwerfen.
Die "Gretchenfrage" bezüglich Versicherungspflicht bei einem grünen Kennzeichen haben wir hier schon des Öfteren erörtert und diskutiert.
Probleme gab es in der Vergangenheit auch, wenn nicht zwei "Zwangs" Haftpflichtversicherte Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt waren, sondern nur ein Fahrzeug/Gespann z.b. mit einem Tier oder mit der Eisenbahn!
Das soll nun alles neu geregelt werden...
Der Gesetzgeber verspricht uns, dass keine zusätzlichen Kosten auf uns zukommen ....
Schauen wir mal....
Es soll zu einer Reduzierung der Versicherungsprämie bei Anhängern führen....
Derzeit wird die Haftpflichtversicherung des Anhängers bei einem Schaden ja zu 50% mit ins Boot geholt, spricht es werden Zahlungen an Dritte fällig, die sich in der Prämie widerspiegeln...
Zu dem Thema gibt es viele Aufsätze und Einschätzungen von Experten...
Aufgrund dieser Aussagen ist der Gesetzesentwurf entstanden...
Wenn "Versicherungschinesisch" für den Großteil der Bevölkerung schon ein Graus ist, sind die Aufsätze der Experten ein Supergau ...
Es werden sicherlich viele, viele Fragen auftauchen und zur Diskussion gestellt. Ich werde hier keine Rechtsberatung durchführen, aber versuchen die Fragen und die Gesetzeslage in Einklang zu bringen und in einer verständlichen Art und Weise wiederzugeben ...
Auf geht's in ein neues Zeitalter ...
Gruß Jens