Mein Vorhaben: Heinemann Z5214 mit 100 Km/h Zulassung

  • Da ich mir einen Heinemann Z5214 mit Deckel angeschafft habe, möchte ich dem erst mal neue 145/80 R12 Reifen verpassen.


    Mein Zweites Vorhaben ist die 100er Plakette, habe jetzt auf der GTÜ seite gelesen, das Modelle vor 1990 ggf. eine Hersteller Freigabe benötigt wird. Ich habe 87er Baujahr


    Kann mir jemand da Informationen geben, wo ich diese ggf. Anfordern kann ?

  • Nirgends, weil es Heinemann schon ewig nicht mehr gibt.


    Falls es mit den Gewichten deines Autos überhaupt passt, kannst es bei einem Prüfer versuchen, der das Baujahr nicht beachtet.

  • Ich habe einen Westfalia 400kg Anhänger von 1975.
    Wollte ihn beim TÜV Wiedenbrück die 100er machen lassen und der Prüfer meinet das die Achse nicht "passt"
    Weiter zur Dekra Gütersloh und 15 min Später it dem Gutachten das gelände verlassen.


    Ergo wenn der Erste Ischenöör nicht will zum Nächsten wenn der nicht will zum nächsten........

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Ah ok.
    Hab im Netz ein 100km/h Rechner gefunden, die Daten eingegen von meinem Fahrzeug, Leergewicht, gesamtgewicht, ungebremst und gebremst.
    Ergebnis, ungebremst 320 und gebremst 800kg

  • Was ist das für ein Anhänger 400kg oder größer?
    Was hast du für ein Auto
    100km/h 400kg Anhänger muss das Auto 1333kg leer haben.

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Anhänger hat 500kg


    Laut dem Rechner darf ich wohl nur den Anhänger mit 320 kg ziehen für die 100er Zulassung.
    Heißt das er dann abgelastet wird oder heißt das nur das ich drauf achten muss das der das Gewicht nicht Überschreitet?


    Weil, wenn ich den Hänger mit einem Größeren Zugfahrzeug ziehen würde hätte ich ja mehr, oder?

  • Korrekt, der Anhänger darf als Zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr haben als die Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs.


    Wenn du den 500kg Anhänger mit 100er Zulassung ausstattest darfst du ihn nur mit 100 mit einem Fahrzeug ziehen, das mindestens 1666kg eingetragenes Leergewicht hat. Mit leichteren Fahrzeugen darf er nur mit 80kmh gezogen werden. Wenn du ihn jetzt mit deinem Fahrzeug (1066kg Leergewicht?) mit 100kmh ziehen möchtest musst du ihn ablasten. Dann darfst du ihn aber auch bei 80kmh nicht schwerer belasten.


    Der TÜV Nord hat eine gute Seite dazu, die vom TÜV Süd ist leider falsch.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

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