Versicherungsnachweis nötig bei grünem Nummernschild?

  • Hallo,
    Ich habe einen gebrauchten Pferdeanhänger gekauft und muss ihn jetzt ummelden.
    Derzeit hat er ein schwarzes Nummenschild. Ich werde jedoch versuchen ein grünes Nummernschild zu bekommen. Brauche ich für die Ummeldung auf grünes Nummernschild einen Versicherungsnachweis?
    Mir ist zu Ohren gekommen, dass Anhänger mit grünen Nummernschildern Steuer- und Versicherungsbefreit sind.
    Ist das richtig?

  • Hallo

    möglichkeit 1, Steuer befreit aber VS nicht, da normal zugelassen

    näheres findest auch hier

    http://www.pferdeanhaenger-tipps.de/gesetzordnung/

    möglichkeit 2 wäre noch

    weder Steuer noch VS bezahlen

    Anhänger nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 m StVZO vom eigentlichen Zulassungsverfahren befreit


    Sie benötigen gemäß § 18 Abs. 3 StVZO eine Betriebserlaubnis (entweder ABE des Herstellers oder bei "Einzelstücken" Erteilung durch die Zulassungssstelle auf Grund TÜV-Sachverständigengutachten).


    Auch hier gilt
    Die Befreiung vom Zulassungsverfahren und von der Steuerpflicht gilt nur, wenn die Anhänger ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke verwendet werden.
    Bei allen anderen Transporten werden sie zulassungs- und steuerpflichtig, und solche "Missbräuche" sind dann keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten

    Du darfst dann damit nur Deine Hottehüh transportieren, alles andere ist verboten, also mal kurz nen Schrank bei Ikea holen kann Dich teuer zu stehen kommen (Steuerhinterziehung), rentiert sich in der Regel also nicht, lieber die paar Euro Steuer bezahlen und dafür kannst mit deim Hänger auch mal was anderes transportieren, was ja oft auch gemacht wird

    meiner Meinung eigentlich nur sinnvoll bei reinen Sportanhängern, wie für Boote oder Segelflieger, mit denen sonst wirklich nichts anderes anzufangen ist.

    Gruß Mani

  • Also, der Hänger wurde ohne Probleme mit grünem Nummernschild zugelassen.
    Er ist jetzt steuer- und versicherungsfrei.

  • Dass das bei einem Pferdeanhänger ein Problem ist hat auch niemand behauptet :)


    Aber du darfst nun wirklich nur Pferde damit herumfahren (oder eben leer). Umzug oder Materialtransporte erfüllen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Das ist mir schon klar.
    Für Transportzwecke habe ich einen anderen Anhänger.

  • Es kommt darauf an was für eine grüne Nummer du meinst.


    Ein Hänger für Sportzwecke (Pferdeanhänger, Hänger für Segelflugzeuge, evtl. Bootsanhänger) ist über das Zugfahrzeug mitversichert.


    Hänger die wegen Transporten für Haus und Hof eine grüne Nummer haben sind meines Wissens ganz normal versichert, nur von der KFZ-Steuer befreit.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo,


    wenn der Anhänger am Fahrzeug angehängt ist, ist er über das Zugfahrzeug versichert. Auch wenn er sich unplanmäßig abhängt.


    Ist der Anhänger nicht angehängt und macht sich vom Abstellplatz z.B. selbständig auf den Weg, dann haftet der Eigentümer mit seinem Vermögen für den Schaden.


    Hiergegen muss man sich bei "zulassungspflichtigen" Anhängern versichern. Sonst bekommt man keine Zulassung.


    Die zulassungsfreien und nur kennzeichnungspflichtigen "Sportanhänger" kann man über die Betriebshaftpflicht versichern. Muss man aber nicht, wenn man den Schaden selbst zahlen möchte!;)


    Und von den jährlich gesparten 25 € kann man ja eine Rücklage für den Schadenfall ansparen!:lol:


    Gruß


    Peter