Import niederländischer Anhänger nach Deutschland (Neukauf)

  • Moin in die Runde.


    Ich möchte einen niederländischen Zeltanhänger kaufen (Neukauf). Ich seh folgende Fragen, bei denen ich keine gesicherten Antworten habe, bzw. keine Ahnung habe, wie ich das in die Tat umsetzen soll. Also z.B. wie bekomme ich vom Händler in den Niederlanden die Mehrwertsteuer wieder? :)


    Wie kann es mit der Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer funktionieren?

    Wie kann es mit der Uberführung funktionieren?

    Wie kann es mit der Versicherung funktionieren?

    Wie kann es mit der Zulassung funktionieren?



    Anhänger 480 kg

    Zugfahrzeug Anhängelast ungebremst 660 kg, gebremst 1100 kg


    Vielen Dank erst mal, Ernst Wilhelm

  • Mwst ist kein Problem, Du zahlst die normale nationale Mwst der Niederlande und bekommst sie nicht zurück


    Deutsche Papiere (KFZ-Brief/Zul. bescheinigung) werden vermutlich nicht dabei sein - dann brauchst ein CoC + Rechnung Neufahrzeug + je nach Zulassungsstelle noch eine Bescheinigung, dass der Anhänger noch niemals zugelassen war.

    Das sollte der Händler auch wissen.


    Für die Zulassung eine normale eVB, viele Vs. stellen die aus ohne dass die Papiere schon vorliegen müssen


    Überführung ohne Zulassung aus dem Ausland ist kompliziert, frag vielleicht mal beim ADAC, mit welchem Überführungskennzeichen Du in welchem Land fahren darfst, in Deutschland wirst kein Kurzzeitkennzeichen bekommen solange keine Papier vorliegen.

    Einfach wäre - falls möglich- das Verladen auf ein anderes Fahrzeug oder Anhänger, dann wäre der Stress mit dem Überführungsschild weg.

  • Hallo Frischling. Was die Mwst. angeht, lag ich falsch. Nach deinem Beitrag , habe ich wieder gestöbert,und konnte auf einer Seite des Zolls lesen, die Mwst. werde im Bestimmungsland nur für motorisierte Landfahrzeuge fällig.


    Eine Versicherung habe ich bisher nicht gefunden, die eine eVB ausstellt, die schon für den Transportweg innerhalb der Niederlande gilt.


    Mal schauen. Und danke schön!

  • Für die normale Zulassung reicht die normale eVB - aber für die Überführungsfahrt gilt das nicht, das ist klar. Zudem noch im Ausland.

    Richtig.....

  • Kaufst du den Anhänger bei einem Händler?

    Dann frag den doch einfach, ob er für dich bzw. mit dir bei der RDW Ausfuhrkennzeichen machen kann. Entsprechende Versicherung gibts dort bzw. können die auf die passenden Stellen in den Niederlanden verweisen.

  • Das wird der Händler vielleicht machen können - aber darf er dann damit außerhalb der Niederlande, d.h. bei uns damit fahren?

    Bei Frankreich habe ich schon widersprüchliches dazu gelesen.

  • Bis zur Grenze mit dem Niederländischen Kennzeichen, ab da mit dem deutschen KZK.


    Richtige Zulassung des Anhängers, wenn dieser noch in NL steht, ist verboten (--> unzulässige Fernzulassung! Als ich ein Gebrauchtwagen aus Belgien gekauft habe, wurde ich bei der Zulassung gefragt, wo das Fahrzeug steht. Wahrheitsgemäß konnte ich sagen, dass es bei mir zu Hause im Carport steht und mein Erstaunen war wohl kräftig genug, dass es nicht überprüft wurde. Eigentlich ist in so einem Fall ein Vorführung notwendig. Auf eine positive Auslegung des Ermessungsspielraumes würde ich inzwischen nicht mehr pokern.).

  • Ich danke Euch. Ich werde den Hinweis mit der RDW Behörde weiter verfolgen.


    Was die eVB Nummer einer hiesigen Versicherung angeht, wisst ihr, ob so ein Zeltanhänger versicherungstechnisch wie ein normaler Anhänger versichert werden kann?

  • Das Problem sehe ich darin, dass es ohne Papiere inzwischen kein deutsches Kurzzeitkennzeichen mehr gibt, das wurde vor einiger Zeit geändert.


    Bei einem Neufahrzeug werden die CoC Papiere reichen, aber "Blanko"-Kurzzeitkennzeichen bekommt man nicht mehr.

    Bei manchen Zulassungsstellen reichen Kopien aus, zuständig ist aber nur noch die am Wohnsitz des Käufers (oder am Standort des Fahrzeugs, hier nicht da Ausland).

  • Alles richtig was ihr schreibt, also langer Rede kurzer Sinn Ernst Wilhelm Grueter : borg Dir einen Trailer und fahr den Neuen obendrauf entspannt nach Hause, fertig.

    Simple Grüße

    Gordon

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Ich kann dir dabei auch gerne meine Hilfe anbieten ;)

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Moin. Vielleicht hilft es, wenn ich es hier reinschreibe. Anhänger in den Niederlanden gekauft, in Deutschland zugelassen und anschließend auf den Niederlanden abgeholt.


    Zuerst habe ich ein Beratungsgespräch bei der Hamburger Verkehrsbehörde gehabt. Dabei kam heraus: nötig sind der Kaufvertrag, das COC Dokument und eine Erklärung des holländischen Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Etwa so:


    Der Anhänger mit der Chassisnummer XXXX wurde für Herrn/Frau XYZ als Neufahrzeug produziert. Das Fahrzeug wurde zu keinem Zeitpunkt in den Niederlanden oder im Ausland für den Straßenverkehr durch die Straßenverkehrsbehörden zugelassen. Es erfolgte für den Anhänger auch keine Kurzzulassung.


    Damit konnte ich den Wagen zulassen, obwohl er noch in den Niederlanden beim Händler stand und konnte den Anhänger mit den erhaltenen Kennzeichen selbst abholen.

  • So habe ich das 2007 bei meinem Fiesta gemacht, den ich aus Dänemark geholt habe. Mit COC und Rechnung zur Zulassungsstelle.
    ich mußte damals noch die Mehrwersteuer zahlen, da ich den Wagen in .dk komplett steuerfrei für den Export gekauft habe.

    Listenpreis Dänemark: 35000 EUR, gezahlt netto: 12100. Mehrwertsteuer gezahlt in deutschland (kann mich nicht erinnern... ) 2500 EUR.

    Listenpreis Deutschland 18600 EUR.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Ich nehme mal an das es dann mit sämtlichen Anhängern so läuft? Ist doch bestimmt interessant für manchen Wohnwagen-Käufer.

    absolut nicht - Oranjeland ist zwar das Wohnwagenland schlechthin, aber Importe neuer Wohnwagen von NL nach DE sind, wenn überhaupt vorhanden, nicht im geringsten relevant.


    Andersrum wird ein grosser Schuh draus, die NettenLeute kaufen viele in GOG gebauten Wohndosen :)

  • absolut nicht - Oranjeland ist zwar das Wohnwagenland schlechthin, aber Importe neuer Wohnwagen von NL nach DE sind, wenn überhaupt vorhanden, nicht im geringsten relevant.


    Andersrum wird ein grosser Schuh draus, die NettenLeute kaufen viele in GOG gebauten Wohndosen :)

    Genau so ist es. Neue Wohnwagen gehen aus Deutschland (wo die meisten großen Hersteller sitzen) in die Niederlande.

    Was es allerdings wiederum sehr häufig gibt ist der Import gebrauchter Wohnwagen aus den Niederlanden nach Deutschland (da haben sich sogar etliche Händler drauf spezialisiert), der funktioniert aber wieder etwas anders (und leider nicht einfacher).