Anhänger ohne Fahrzeugschein erworben

  • Hallo,

    Ich habe heute einen kleinen HP300.01 DDR Anhänger geschenkt bekommen.


    Der Anhänger ist zugelassen, leider hat der vorbesitzer den Fahrzeugschein nicht gefunden. Brief, sowie einen Bescheinigung vom vorbesitzer habe ich bekommen. Der Anhänger hat nun seit 13Monaten kein TÜV mehr.


    Kann ich ganz normal HU machen lassen, und dann ummelden?

  • HU machen geht auch ohne Fahrzeugschein; entsprechenden Hinweis auf fehlenden Fahrzeugschein wird der Prüfer vermutlich im Untersuchungsbericht hinterlegen.


    Lediglich bei der Ummeldung solltest du bei deiner Zulassungsstelle anfragen, ob denen die Bescheinigung des Vorbesitzers ausreichend ist oder ob die eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Fahrzeugscheins haben möchten.

  • Unsere Zulassungsstelle schreibt dazu das hier:

    Zitat

    6. Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

    • gültiger Personalausweis, Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
    • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, GTÜ)
    • persönliches Erscheinen ist erforderlich
    • eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben

    Da der Fahrzeugschein für eine Ummeldung erforderlich ist wird das ohne den ursprünglichen Besitzer wohl nix werden.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das hängt sicherlich vor der jeweiligen Zulassungsstelle ab, am besten vorher telefonisch klären. Wenn die Verlustmeldung einfach so geht, kannst du ihn ja auch verloren haben. Nur bei der eidesstattlicher Versicherung wäre ich dann doch vorsichtig.

  • Genau. WIR können dir hier NICHT helfen. Du MUSST bei DEINER Zulassungsstelle nachfragen was du jetzt tun musst!

    Alles andere wäre Glaskugellesen.

    Das wird überall ein bisschen anders gehandhabt.

  • Der Vorbesitzer muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben , es erfolgt eine s.g. Aufbietung und dann kann er nach 4 Wochen umgemeldet / umgeschrieben werden.

    Bei der HU vermerkt der Prüfer nur , das ZB I / Zulassung nicht vorliegt , die Daten wurden vom ZBII / Brief entnommen / abgeglichen.