Peitz EBG 12 U - 100km/h Zulassung

  • Moin!


    Habe mich schon ein wenig durch das Forum hier durchgelesen aber bisher nicht das gefunden was ich gesucht habe. War heute beim TÜV und habe für nächste Woche einen Termin gemacht um meinen Segelflugzeug-Anhänger prüfen zu lassen und die 100km/h Zulassung zu machen. Man hat mir allerdings mitgeteilt das ich eine Bescheinung vom Achsenhersteller brauche, dass die Achse für 100km/h geeignet ist, sofern der Anhänger/die Achse älter als 1990 ist.


    Wie im Titel schon angegeben habe ich am Anhänger eine Achse vom Typ Peitz EBG 12 U. Da es Peitz aber wohl nicht mehr zu geben scheint habe ich nun keinerlei Ansätze wo ich so eine Bescheinigung herbekommen sollte.


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen...

  • Es ist so: Mein TÜV-Buch sagt, dass ein Anhänger "für 100 km/h gebaut sein muss". Was das genau heißt ist natürlich so eine Sache.
    Von einer konkreten Vorschrift hab ich bislang noch nichts gehört.

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  • Wie gesagt, der Prüfer meinte heute morgen zu mir sofern der Anhänger vor 1990 gebaut wurde (meiner ist von '85) dann muss ich beim Hersteller der Achse anfragen wegen so einer Bescheinigung. Alle Anhänger nach 1990 brauchen diese angeblich nicht, da ab diesem Jahr alles automatisch auf 100km/h geprüft worden ist. Ich denke mal das Argument, dass der auch mit 110km/h auf Langstrecke noch super liegt wird denen wohl nicht ausreichen...


    Habe vor ca. 4 Monaten die Bremsbelege erneuert und über einen Anhängerhändler hier in der Nähe die neuen Belege besorgt. Würde es evtl Sinn machen den nochmal anzurufen deswegen?!

  • Ich würde einmal bei einer anderen Prüfstelle anrufen und schauen was die sagen. Vielleicht ist das mit dieser Bescheinigung nur im Ermessen des Prüfers, und keine feste Vorschrift.

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  • @ Turbo

    Zitat

    Da es Peitz aber wohl nicht mehr zu geben scheint habe ich nun keinerlei Ansätze wo ich so eine Bescheinigung herbekommen sollte.

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen...



    Die Fa. Peitz wurde damals von BPW übernommen. Eventuell dort anfragen.

  • Danke für die schnellen Antworten.


    Ich habe heute dank der Idee von TheBlackOne bei der Dekra angerufen, bin kurz vorbei gefahren und 3 Stunden später war der Anhänger auf 100km/h zugelassen! Völlig unproblematisch und die wollten auch keinerlei Bescheinigungen.
    Danke nochmals für den Tipp!

  • Danke für das Feedback, eine ähnliche Geschichte mit einer alten Achse steht mir nämlich auch noch an :)

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  • Nochmal zu dieser Sache:


    Es ist richtig, dass ab 1990 alle Achsen ab Werk für 100 km/h bauartgeprüft und damit -genemigt sind. Ist die Achse älter KANN diese für 100 km/h bauartgenemigt sein, MUSS ABER NICHT.


    Das heißt tatsächlich: Ist eine Achse älter muss man beim Hersteller für eine Freigabebescheinigung anfragen. Gibt es den Hersteller nicht mehr kann der TÜV EVENTUELL im Rechner die ABE der Achse finden, womit sich alles klären lässt (oder auch nicht).
    Lässt sich nicht klären ob die Achse für 100 km/h bauartgenemigt ist wird die Zulassung für 100 km/h verweigert. Wenn jetzt z.B. die Dekra die Bescheinigung dennoch ausstellt verstößt sie gegen bestehende Verordnungen, und das kann im Zweifelsfall unangenehm werden.


    Bei einer Neuzulassung geht das sogar noch weiter: In solch einem Fall bekommt der Anhänger eine 80 km/h Plakette mit rotem Rand.

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  • Natürlich, letztendlich schon.
    Aber erstmal sind Fahrzeugführer und -halter verantwortlich, danach dann die Prüfstelle. Und den Rechtsstreit zu sehen dürfte im Zweifelsfall interessant sein.

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  • Relativ einfach, Dekra A-Karte !

    Dir als Privatperson müsste man Wissen und Vorsatz nachweisen !!!

    Was kannst du denn dafür, wenn dir die Dekra einfach so den Stempel
    draufsetzt.

    ABER

    Dekra, TÜV und Co. sind eben auch nur Unternehmen und MÜSSEN Gewinne erwirtschaften (was so einiges erklären dürfte).

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • hi turbo!kannst du mir vielleicht eine kopie von dem gutachten für die 100kmh mailen oder so. die netten gutachter egal welchem clan(tüv,dekra usw) stellen sich quer. die wollen ein gutachten sehen wo die achse eingetragen wurde. mfg hobbybude

  • Letzte Aktivität von Turbo war 2008, ich glaube nicht daß er noch mitliest:evil:
    Und wär ich er würd ich meine Eintragung KEINEM zur Vorlage beim Tüv geben-bei offensichtlichem Fehler kann diese Eintragung nämlich gestrichen werden, gibt es Präzedenzfälle beim Eintragen von Rädern/Radreifenkombinationen.