AHK von anderem Fahrzeug anbauen?

  • Moin zusammen!


    Ich fahre ja, wie man meinem Profil entnehmen kann, einen Skoda Octavia 5E RS als Diesel.


    Ein Wehrmutstropfen ist, dass es nur eine abnehmbare AHK gibt, aber keine schwenkbare. Somit muss ich mir immer dreckige Finger holen und vor allem liegt die immer ganz unten im Kofferraum, heißt er muss leer sein um anzukuppeln.
    Kurzum: Ich will eine schwenkbare.
    Da die Plattform gleich ist zum Golf 7, den es mit schwenkbarer AHK gibt, sollte diese auch bei dem Octavia passen (zumal Nachrüstanleitungen gleich sind Golf 7 / Octavia 5E).


    Frage:
    Darf ich die Kupplung einfach anbauen (natürlich nach Herstellervorgaben) und damit rumfahren oder muss ich da irgendwem irgendwas nachweisen?
    Hat sowas schonmal jemand gemacht?


    Ich möchte nicht beim TÜV oder im schlimmsten Fall vor Gericht stehen und kann nicht erklären, warm die AHK unter meinem Auto ist... ^^
    Klar, zum TÜV und nachfragen, aber bis ich da auf jemanden Stoße der Ahnung hat und mit sichere Auskunft geben kann, probier ichs erstmal hier...


    Freue mich auf Antworten!

  • Sofern die AHK keine Papiere explizit für dein Auto hat ist es erstmal rechtlich gesehen nicht erlaubt.


    Mit dem Wissen dass die Fahrzeuge die gleiche Plattform haben und falls die AHK ohne weiteres passt hat ein amtlich anerkannter Sachverständiger aber ggfs. den Spielraum dir das ganze per Einzelabnahme zu legalisieren.


    Dass es keine schwenkbare gibt kann mit der Markenpolitik von VW zusammenhängen. VW ist ja "höher" angesiedelt als Skoda, daher könnte ich mir vorstellen dass VW die schwenkbare Kupplung dem "höherwertigen" Golf vorbehalten will.

  • ...also... wären wir jetzt in einem Land ausserhalb der EU... würde ich die ja einfach dranbauen und gut. :angel:


    Ich mein', dein Auto hat 'ne eingetragene Anhängelast und die AHK wird ziemlich sicher 'n E-Prüfzeichen drauf haben. Was also willst du noch?! :pfeif:

  • Letztendlich würde ich es genauso machen, aber in nem öffentlichem Forum jemandem dazu raten wollte ich dann auch nicht :pfeif:

  • Du darfst sie nur dann einfach einbauen, wenn der Octavia in der Betriebserlaubnis enthalten ist bzw. , da man die Erlaubnis normalerweise gar nicht ausgehändigt bekommt, wenn in der Einbauanleitung der Octavia mit erwähnt ist.


    Fehlt der Octavia, dann zunächst nicht erlaubt.


    Erteilt der Hersteller der AHK dir eine Freigabe (weil z.B. der Octavia erst später geprüft wurde und auf der Anleitung noch nicht drauf steht), dann ist das auch okay.


    Niemals nie käme ich auf die Idee, einfach eine AHK vom Golf dran zu schrauben ohne entsprechende Papiere.


    Es ist zwar unwahrscheinlich, dass es auffällt - aber falls doch, hast du bei einem Unfall ein großes Problem.


    Edit: wie willst du sie nach Herstellereingaben einbauen, wenn es keine Angaben für den Octavia gibt, oder gibt es doch eine Anleitung dafür ? Dann erlaubt.


    Die Montage ist natürlich weitgehend gleich bei Plattformfahrzeugen, aber z.B. die Ausschnitte des Stoßfängers können unterschiedlich sein, manchmal werden auch um ein paar cm versetze Befestigungspunkte benutzt weil die Heckschürze anders geformt ist.

  • v8.lover: Legal unterwegs sein... ;)
    Frischling: Einbauen nach Anleitung, d.h. richtiges Drehmoment und richtige Schrauben (10.9 und so). Mehr gibts ja eigentlich nicht zu beachten. Der Stoßfängerausschnitt ist bei mir ein Diffusor, das ist mein kleinstes Problem.


    Vielen Dank erstmal für den Input, ich denke ich mache mal ein paar Fotos und stelle eine kleine Infosammlung zusammen und beratschlage mich mit nem TÜVer. Mal sehen ob ich einen fähigen Mann finde...