Überladung - Wie wird in der Praxis gemessen? Ab wann wird die Weiterfahrt untersagt?

  • Hallo,


    ich hätte einige Fragen zur Überladung.


    Wird bei einer Messung auf der Waage das ganze Gespann gemessen oder wird der Anhänger im abgekuppelten Zustand gemessen?


    Laut Gesetzgebung sollte der Anhänger im abgekoppelten Zustand gemessen werden um einen korrekten Messwert zu erreichen.


    Falls das ganze Gespann gemessen wird, verteilt sich das Gewicht des Anhängers aufgrund der Stützlast ja teilweise auf das Zugfahrzeug.


    In diesem Fall kann man ja nur die Schlussfolgerung ziehen ob das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns überschritten worden ist oder nicht.


    Wie schwer der Anhänger aber tatsächlich ist, lässt sich mit solch einer Messung aber nicht feststellen.


    Wie wird das ganze aber in der Praxis gehandhabt? Wird also im angekuppelten oder abgekuppelten Zustand gemessen?



    Ich habe auch gelesen das teilweise mit Radlastwaagen gemessen wird die unter die Räder geschoben werden.


    Wenn per Radlastwaagen gemessen wird, wird sicherlich dem Anhänger automatisch noch die Stützlast hinzugerechnet?


    Wird bei der Messung auf einer richtigen Waage oder per Radlastwaagen noch eine Messtoleranz abgezogen?


    Es geht hier also um eine technische Wiegetoleranz, ähnlicher der Fehlertoleranz bei einer Geschwindigkeitsübertretung.


    Aus einigen Quellen konnte ich ein Wert von 3% entnehmen. Trifft dies zu oder wird überhaupt keine Messtoleranz abgezogen?


    Ich rede hier aber nicht von der 5% Toleranz bis zu der kein Bußgeld gezahlt werden muss.


    Wie genau ist eigentlich eine richtige, große Waage auf der üblicherweise LKW's gemessen werden?


    Sind das +- 10kg oder ist es ein noch größerer Wert?



    Ab wann wird einem die Weiterfahrt untersagt wenn der Anhänger überladen ist?


    Theoretisch könnte man schon ab 1% Überladung aufgefordert werden teilweise abzuladen, wie wird das aber in der Praxis gehandhabt?


    Gibt es hier Richtwerte? Bisher habe ich gelesen das bei einer "erheblichen" Überladung die Weiterfahrt untersagt wird.


    Wie wird das ganze aber quantifiziert?



    Solange das Gesamtgewicht des Zuges laut Führerscheinklasse, die Achslasten vom Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden und die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht ausgeschöpft ist, sollte das ganze ja nicht zu kritisch aussehen (Stichwort abgelasteter Anhänger).


    Lassen die grünen einen in diesem Fall weiterfahren ohne Abladen zu müssen?



    Hintergrund:


    Mein Fahrzeug hat ein recht hohes zulässiges Gesamtgewicht das ich selbst im reisefertigen Zustand bei weitem nicht ausschöpfe.


    Daher müsste ich den Anhänger ablasten um nicht über die 3,5t zul. GG des Gespannes zu kommen.


    Mit beladenem Anhänger würde ich daher konstant mit ca. 19% Überladung (entsprich in meinem Fall 180 kg) fahren müssen, die Achslast wird dabei nicht überschritten.


    Es ist also daher keine "technische" Überladung, sondern eine die durch die Ablastung zustande kommt.


    Die 3,5t Gesamtgewicht des Zuges werden auch nicht überschritten!


    Das zGG des Anhängers liegt selbst vor Ablastung unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs.


    Das Zugfahrzeug möchte ich keinesfalls wechseln da ich sehr an diesem hänge.


    Eine Ablastung des Zugfahrzeugs würde maximal nur ~40kg bringen da das zGG ja mindestens 125% des Leergewichts betragen muss.


    Selbst in diesem Fall wäre ich überladen unterwegs.


    Bitte erspart euch Beiträge wie: "Mach doch den BE oder B96 Führerschein etc."


    Ich befinde mich in einer recht komplizierten Situation und ein BE oder B96 Führerschein wäre für mich momentan nicht ohne weiteres realisierbar.

  • Wie genau ist eigentlich eine richtige, große Waage auf der üblicherweise LKW's gemessen werden?


    Sind das +- 10kg oder ist es ein noch größerer Wert?


    Die Waage bei unserem Wertstoffhof mißt in 20kg Schritten, also hast Du da eine noch größere Streumöglichkeit.


    Auf die ganzen Erfahrungswerte und Toleranzen ist geschxxxen, was nützt es Dir, wenn der Cop bei mir ein Auge zugedrückt hat weil er meint, dass es im Rahmen bleibt und bei Dir packt im Ernstfall der Richter dann den großen Knüppel aus.


    Die einzige sinnvolle Lösung willst Du nicht hören ...


    Gruss georg123

  • Mit beladenem Anhänger würde ich daher konstant mit ca. 19% Überladung (entsprich in meinem Fall 180 kg) fahren müssen, die Achslast wird dabei nicht überschritten.


    Achslast its indem Fall irrelvant, überladen ist überladen.


    Und als Hinweis: Die Messtoleranzen bei der Kontrolle sind dazu da mögliche Messfehler zu deinen Gunsten auszulegen. Im schlimmsten Fall wird die Toleranz bei der Messung voll ausgereizt und auf dem Papier stehen nachher tatsächlich 19% Überladung.


    ...und Fahren ohne Führerschein. :(



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • und genau betrachtet
    versucht der themenstarter doch vorsätzlich überladen zu fahren
    und 19% sind doch ne hausnummer

  • Eben, ich finde Beratung zu diesem Thema nicht in Ordnung, Vorsatz sollte nicht unterstützt werden, zumal es die Möglichkeit gäbe sich legal zu bewegen.
    Und wenn es für den Führerschein nicht reicht muss jemand anderes fahren.


    Übrigens, 2-3mal erwischt kostet soviel wie BE.


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ohje hier sind mal wieder ein paar selbsternannte Hilfssheriffs unterwegs die wegen 180kg Überladung ein Fass aufmachen.


    Wenn Ihr nichts konstruktives zum Thema beizutragen habt wieso postet ihr dann überhaupt?



    Wie schon geschrieben überschreite das zGG des Gespanns nicht die 3,5t daher handelt es sich in meinem Fall um eine Überladung und nicht um das fahren ohne Fahrerlaubnis!


    Des Weiteren handelt es sich bei mir nur um eine Überladung auf dem Papier und nicht um eine technische.


    Die Achlasten vom Zugfahrzeug und vom Anhänger werden wie schon geschrieben nicht ausgereizt.


    Eine 19% Überladung hört sich evtl. nach viel an, absolut sind es aber nur 180kg.

  • Wenn Ihr nichts konstruktives zum Thema beizutragen habt wieso postet ihr dann überhaupt?

    Netter Einstieg von jemanden, der Rat sucht. Diese Tonalität ist hier übrigens meist der Anfang vom Ende.


    Wenn du bisher auch nur ein klein wenig im Forum gelesen hast, wüsstest du, das hier jedem, der halbwegs höflich auftritt und zum gefühlten 876.341xigsten Mal eine ebenso häufig beantwortete Frage stellt, geholfen wird.


    Eine 19% Überladung hört sich evtl. nach viel an, absolut sind es aber nur 180kg.

    19% sind 19%, deshalb wird ja in Prozent und nicht in Kilogramm abgerechnet. Ein HP 300 ist mit zusätzlichen 180kg bereits deutlich überladen, ein 3,5t Anhänger ächzt wahrscheinlich nicht einmal.


    Jetzt mal Butter bei die Fische: Bisher gab es nur vages Zahlenmaterial. Nenne uns doch mal die absoluten Daten von Zugfahrzeug und Anhänger. Nach mehrmaligen Durchlesen habe ich das Gefühl, dass du mit deinem Gedanken auf dem falschen Weg bist.

  • Lese oft "Fahren ohne FS, wenn Hänger/Gespann überladen". Wie so eigentlich?

    Ist ein Kind der "neuen" Führerscheine, B bedeutet 3,5to ZGM.
    Also Auto 3to ZGM + 0,5to ZGM Anhänger = geradeso OK.
    Auto 3to ZGM + 0,6to ZGM Anhänger => ZGM Gespann = 3,6to => das ist Fahren ohne den passenden Führerschein. Egal ob das tatsächliche Gewicht weit drunter liegt.
    Auf den 3er bezogen: Darfst Du einen 18-Tonnen-LKW fahren, wenn der leer unter 7,5to wiegt?


    Gruss georg123

  • ...und Fahren ohne Führerschein. :(


    Das nicht! (Deshalb will er ja ablasten) "Nur" technische Überladung.


    Also Auto 3to ZGM + 0,5to ZGM Anhänger = geradeso OK.
    Auto 3to ZGM + 0,6to ZGM Anhänger => ZGM Gespann = 3,6to => das ist Fahren ohne den passenden Führerschein. Egal ob das tatsächliche Gewicht weit drunter liegt.


    Genau.
    Im Fall vom TE - im übertragenden Sinne: Auto 3to ZGM + 0,6to ZGM Anhänger, welcher auf 500kg zGG ohne technische Änderungen abgelastet wurde -> Zug-Gesamtgewicht 3,5to = gerade so OK, ABER - wenn der Anhänger jetzt 600kg mit Beladung wiegt -> 20% Überladung des Anhängers! FS aber nicht in Gefahr.

  • Ab 20% stößt man in die Punkteränge. Je nachdem wie der Stand in Flensburg ist, wird das auch unangenehm.
    Ich verstehe schon die Intention von gump. Nur können wir hier weder verbindliche Rechtsauskünfte geben, noch Gesetzestexte ändern. Und darauf zu schielen, dass nur die Messtoleranz einen vor ernsten Konsequenzen der eigenen Taten beschützt ...


    Gruss georg123

  • Das es ab 20% Punkte gibt ist mir klar, aber mit einem 35,00 EUR Bußgeld kann ich leben solange man mich weiter fahren lässt ohne das ich abladen muss.


    Absolute Zahlen:


    Leergewicht Zugfahrzeug 1660kg
    zGG Zugfahrzeug 2170 kg


    zGG Anhänger vor Ablastung 2000kg
    zGG Anhänger nach Ablastung 1330kg
    Leergewicht Anhänger 370kg
    Nutzlast die transportiert werden soll 1150-1200 kg (Ergibt 14-18% Überladung)

  • Zum TE: Was du nicht hören willst, schreib' ich dann hier auch nicht. Denk es dir aber gerne hinzu!

    Zur Messung: Ists ein Einachser? Wie viel Kilo Gesamtgewicht zur Zeit? Auf wie viel willst du ablasten?


    Wenn die :police: nicht aufn Kopp gefallen sind (was ich im Falle einer Kontrolle von dir hoffe), können die einmal den Anhänger einzeln auf der Waage wiegen - und dann einmal dein Zugfahrzeug ohne angehängten Anhänger - und einmal mit (welcher selbst NICHT auf der Waage steht, sondern nur dein Auto). Die Differenz ist die Stützlast - und kann vom Anhängergesamtgewicht abgezogen werden, da der ja nunmal im angehängten Zustand bewegt wird.


    Hätten wir das. Der Anhänger KANN genau gemessen werden - man muss nur wollen!



    Ab wann wird einem die Weiterfahrt untersagt wenn der Anhänger überladen ist?


    Typischerweise ab 10%. Quelle: Internet


    Zitat

    Theoretisch könnte man schon ab 1% Überladung aufgefordert werden teilweise abzuladen


    Falsch - da die BKatV bei Anhängern unter 2000kg erst ab 5% Überladung ein Bußgeld vorsieht. Bei Anhängern über 2000kg zGG ab 2%.


    Zitat

    Wie wird das ganze aber quantifiziert?


    Durch die BKatV, eine geeignete Waage und schlussendlich auch ein gewisser Spielraum, der den :police:-Beamten vor Ort eingeräumt wird. 100%ig wirst du darauf im Vorfeld keine Antwort bekommen.


    Zitat

    Das Zugfahrzeug möchte ich keinesfalls wechseln da ich sehr an diesem hänge.


    Eine Ablastung des Zugfahrzeugs würde maximal nur ~40kg bringen da das zGG ja mindestens 125% des Leergewichts betragen muss.


    Was ists denn?
    Und was soll der letzte Teil? Noch nieeeee gehört! Theoretisch kannste ein Fahrzeug aufs Leergewicht + Fahrer ablasten - wie du lustig bist.


    [HR][/HR]
    edit: ah, Tandemachser. Egal - o.g. Messprinzip bleibt das Gleiche.

  • Es ist ein Tandemhänger. Die Gewichte habe ich einen Post über deinen schon geschrieben.



    Die Stützlast kann meinen Infos nach dem Zugfahrzeug nur bei der Anhängelast hinzugerechnet werden.


    Diese kann aber nicht dem Anhänger vom zGG bzw. bei einer Messung abgezogen werden.


    Gerade wegen diesem Stützgewicht soll ja laut Gesetzgebung nur im abgekoppelten Zustand gewogen werden.



    Wenn in der Praxis aber in der Regel zuerst das komplette Gespann gewogen wird und ich unter den 3,5t bleibe, komme ich evtl. ja aus der ganzen Sache raus.


    Die 5% Überladung beziehen sich ja nur auf das Bußgeld, wenn ich das richtig verstanden habe können die grünen theoretisch aber schon ab 1% Überladung zur Abladung auffordern.


    Natürlich erhält man dann kein Bußgeld, Abladen müsste man dann aber trotzdem wenn man dazu aufgefordert wird.


    Sicherlich kommt dies aber in der Praxis bei einer so geringen Überladung selten vor.


    Bez 125% bei einer Ablastung vom Zugfahrzeug: https://de.wikipedia.org/wiki/Ablastung


    Danke für deine Hilfsbereitschaft, ich denke aber das einige deiner Infos nicht korrekt sind.



    Evtl. gibt es hier ja noch jemand der mehr Durchblick in der Sache hat? (Es ist nunmal ein elendiges Thema) :kratz:

  • Die einzige Aussage die eigentlich stimmt ist rein der Gesetzestext. Ohne vermeintlichen Messtoleranzen.


    Heißt eigentlich darfst du schlichtweg nicht überladen punkt und fertig.


    Jegliche Toleranz ist lediglich eine Abrundung des Gesetzes.


    Jeder der sein Fahrzeug überlädt macht dies im eigenen Ermessen und mit eigenen Risiko.


    Eingeräumte Toleranzen und das zugedrückte Auge des Kontrollierenden fällt eher in den Bereich der Rechtsberatung. Da hier keine Rechtsberatung gemacht wird, kann ich zu dieser Frage dann eher:wrongtopic:sagen.


    Wir können dir eigentlich nur sagen, halte dich an das maximal zulässiges gesamt Gewicht und gut.


    Ich verstehe jedoch was du gemeint hast.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016


  • Da kann ich dir recht geben.


    Deshalb ging es mir ja darum wie das ganze in der Praxis gehandhabt wird.


    Wird üblicherweise zu erst das ganze Gespann gewogen? Wird von Anfang an der Anhänger abgekoppelt gewogen? Wird mit Radlastwaagen gewogen?


    Gibt es eine Messtoleranz die beim Wiegen abgezogen wird oder nicht (hiermit sind nicht die 5% ab denen es ein Bußgeld gibt gemeint)?


    Nach einer Rechtsberatung habe ich an keiner Stelle gebeten.

  • Die Stützlast kann meinen Infos nach dem Zugfahrzeug nur bei der Anhängelast hinzugerechnet werden.


    Diese kann aber nicht dem Anhänger vom zGG bzw. bei einer Messung abgezogen werden.


    Gerade wegen diesem Stützgewicht soll ja laut Gesetzgebung nur im abgekoppelten Zustand gewogen werden.


    Stimmt. Da wollte ich irgendwie was anders verstehen.
    Na dann ists ja noch klarer. Volle X % Überladung - und die wird dann auch herangezogen beim Bußgeld. Ende Aus.


    Zitat

    Bez 125% bei einer Ablastung vom Zugfahrzeug: https://de.wikipedia.org/wiki/Ablastung


    Danke für deine Hilfsbereitschaft, ich denke aber das einige deiner Infos nicht korrekt sind.


    Evtl. gibt es hier ja noch jemand der mehr Durchblick in der Sache hat?


    Sagt der, der einen Satz darüber Wikipedia verlinkt. Papier - auch Digitales - ist seeeeeeeeeehr geduldig und was da - gerade da - steht, entspricht auch nicht immer der Realität.

  • Ich glaube ich weiß was er wissen will.


    Gehört die Stützlast zum Anhänger oder fällt diese Stützlast vom gesamt Gewicht raus.


    Z.B.: Anhänger hat zulässiges Gesamtgewicht von 1500 kg. Maximal zulässige Stützlast ist 75 kg. Darf der Anhänger dann bei 75kg Stützlast insgesamt 1575 kg wiegen? Oder Darf der gesamte Anhänger dann insgesamt trotzdem nur 1500 kg wiegen.


    Ach ja bei abgelasteten gilt auch nur das Gewicht was dann drinsteht. Es gibt ja immer wieder Anhänger die aus technischer Sicht für mehr Beladung ausgelegt sind als angegeben.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • was für ein anhänger ist das, mit zgg 2000kg tandem und 370kg leermasse?
    stehen die 370kg in den papieren, oder sind sie gewogen worden??


    also mein ton ist ja zugegeben nicht immer freundlich, wenn ich im stress bin...
    aber deiner ist schon sehr frech!! die jungs wollen dir hier helfen und du pampst sie nur an und schreibst sie hätten keine ahnung.
    wenn du so viel ahnung hast und schon alles weißt, dazu nicht die wahrheit hören willst, dann frag doch gar nicht erst!!


    :vielglueck: & alles gute



    Es ist ein Aluanhänger in Leichtbauweise, das Gewicht ist im Schein vermerkt.


    Ich habe keinerlei Intentionen jemand anzupampen der Hilfsbereitschaft zeigt (beispielsweise V8.lover).


    Wenn aber selbsternannte Hilfssherrif's (transe79, OmegaBenni) anfangen zu posten ohne etwas konstruktives beizutragen kommt eben ein entsprechendes Feedback von mir.


    Mir liegt der Gesetztestext § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht vom BMWBW als PDF vor, von diesem entnehme ich die Infos die ich gepostet habe.


    Daher geht es mir wie schon geschrieben weniger um das theoretische (dazu habe ich die Infos) sondern mehr darum wie das ganze in der Praxis gehandhabt wird.


  • Über diese Sache mit der Stützlast bin ich mir im klaren und das wurde doch schon in einigen Posts vor deinem klargestellt.


    Mir geht es um:


    Wird üblicherweise zu erst das ganze Gespann gewogen? Wird von Anfang an der Anhänger abgekoppelt gewogen? Wird mit Radlastwaagen gewogen?


    Gibt es eine Messtoleranz die beim Wiegen abgezogen wird oder nicht (hiermit sind nicht die 5% ab denen es ein Bußgeld gibt gemeint)?

  • Über diese Sache mit der Stützlast bin ich mir im klaren und das wurde doch schon in einigen Posts vor deinem klargestellt.


    Mir geht es um:


    Wird üblicherweise zu erst das ganze Gespann gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Wird von Anfang an der Anhänger abgekoppelt gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Wird mit Radlastwaagen gewogen?


    ja ... aber auch nicht immer


    Gibt es eine Messtoleranz die beim Wiegen abgezogen wird


    ja ... aber auch nicht immer


    oder nicht


    ja ... aber auch nicht immer




    ja ... aber auch nicht immer ... weil es keine generelle rechtlich verbindliche Vorschrift der Verfahrensweisen gibt.


    in Bayern zum Beispiel musst du damit rechnen, dass die von der Rennleitung eine Überladung schon herausfinden, weil die das so wollen.


    Und in Hamburg muss der Karren schon sehr verdächtig nach Überladung aussehen, damit die tätig werden.

    Manfred