Ich blicke nicht mehr durch... Leergewicht, zul Gesamtgewicht Umrechenfaktor ASK..

  • Meiner Meinung nach zählen die zgg's für den Führerschein, das zuggesammtgewicht kommt hier als zusätzlicher Faktor hinzu.


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Jetzt musste ich echt mal kurz aber heftig überlegen. Wollte in dem Fall schon fast an einen aaS verweisen.


    ABER - es ist "leider" so wie Benni schon schrieb:
    Für deine Fahrerlaubnis "B" zählt das zGG vom Zugfahrzeug + das zGG vom Anhänger. Einfachste Addition. Hier bist du 40kg über den max. zul. 3500kg drüber und somit wäre diese Kombination mit deinem FS nicht legal fahrbar!
    Auch niemals machen, denn -> "Fahren ohne Fahrerlaubnis" -> Straftat!


    Diese Beschränkung des Zuggesamtgewichts hilft dir leider nicht, denn wie schon gesagt, betrifft das nur die rein technische Seite. Zum Beispiel könntest du ja auch das Auto vollladen (-> 2340kg), dann 'nen Anhänger mit 3,5to zGG dranhängen und den aber nur bis 1060kg laden. Wäre technisch legal, für deinen FS leider nicht.


    Option 1: Anhänger um die 40kg ablasten.
    (Option 2: Auto um 40kg ablasten) (finde ich nicht doll... wobei, kommt noch aufs Auto drauf an und die jetzige Zuladung)
    Option 3: FS "B96" machen.


    Gruß Jonas

  • Den BE zu besitzen soll nicht verkehrt sein. Allerdings kostet dieser einige hundert Euro, habe ich gehört.
    In deinem Fall einfach den Neuwagen um 40kg vor Zulassung ablasten. Ist dann wohl die günstigste Variante. Dabei wärest du dann weder in der Zuladung vom Anhänger (auch andere bis 1200kg) noch beim Gesamtzuggewicht kastriert.

  • Danke, das ging ja fix. Mir war eben nicht klar ob das nur eine techn. Grenze seitens des Herstellers oder auch im rechtlichen Sinne darstellt. Meine Hoffnung war, dass die Auflage des Herstellers (Begrenzung ZugGG) eine Art Ablastung für den Anhängerbetrieb darstellt. Dem ist wohl nicht so.


    Das mit dem Fahren ohne FS ist klar. Da hab ich keine Lust drauf. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden klein ist, der mögliche Schaden ist groß.
    Ablasten geht nicht:
    1) Auto = Firmenwagen
    2) Anhänger = der hat doch schon blos 1200kg:kapitulier: und der nächste dann evtl. mehr => hülfe nur kurz


    Dann gibts wohl nächstes Frühjahr nochmal Fahrstunden.


    Gruß Frank

  • Sinnvollste Lösung, da kein Geld verschenkt wird.


    Grüße benni


    PS. Die ablastung des Anhängers wäre jederzeit wieder rückgängig zu machen.

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Eine Alternative gibt es da noch. Und zwar gibt es ein zwischending von B und BE.
    Die nennt sich B96
    [h=2]Klasse B mit Schlüsselzahl 96[/h]


    [h=3]Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit[/h]


    • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg





    [TABLE='class: c-table js-table']

    [tr]


    [td]

    Mindestalter:

    [/td]


    [td]

    18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Voraussetzungen:

    [/td]


    [td]

    -

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Befristung:

    [/td]


    [td]

    Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Einschluss:

    [/td]


    [td]

    -

    [/td]


    [/tr]


    [tr]


    [td]

    Hinweise:

    [/td]


    [td]

    Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

    [/td]


    [/tr]


    [/TABLE]


    Hierzu wird nur eine neue theoretische und keine praktische Prüfung abgelegt. Kostet <100 € soweit ich mich erinnere.


    Wobei ich mich letztenendes doch für den BE entschieden habe und somit auch in Zukunft unabhängig zu sein.

  • B96 ist als Zwischending günstiger und einfacher als BE, B96 ist ganz ohne Prüfung (die Fahrschule stellt die Bescheinigung aus).


    Aber die Kosten liegen in der Gegend von etwa 300-400 Euro, 100 Euro reichen bei weitem nicht.

  • Ich finde b96 ist nichts halbes und nichts ganzes, kann man sich fast schenken.


    Für BE war ich rund 500€ los, Dafür muss ich nicht mehr rechnen und überlegen, solange ich die Anhängelast nicht überschreite ist alles super.


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ich halte vom B96 auch nichts.
    Wie viele kommen mit dem Anhänger nicht mal im Ansatz klar? Ich halte es für wichtig, das die Leute praktische Erfahrung dann auch bekommen.
    Deshalb finde ich es Schade das der B96 Schein überhaupt noch eingeführt wurde. Guter Ansatz wieder damit kaputt gemacht.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Muß wegen den Kosten mal mit der einen oder anderen Fahrschule reden. Aber wenn das nicht ausufert sollte es gleich BE werden.
    Das würde mir auch die Freiheit geben den 2t-Doppelachser von nem Arbeitskollegen legal zu leihen :rolleyes: Bei B96 wäre ich da schon wieder drüber (2340+2000=4340 > 4250). Wie Benni schon sagte, muß man sich dann auch keine Gedanken mehr machen.


    Gruß Frank

  • B96 ist als Zwischending günstiger und einfacher als BE, B96 ist ganz ohne Prüfung (die Fahrschule stellt die Bescheinigung aus).


    Aber die Kosten liegen in der Gegend von etwa 300-400 Euro, 100 Euro reichen bei weitem nicht.


    Ich denke bei den Kosten liegt es ganz besonders daran wo man wohnt.


    Aber wie geschrieben ist der für mich auch nichts gazes und nichts halbes und fahren lernt man mit dem Ding auch nicht.
    Mit dem Anhänger umzugehen ist zwar kein Hexenwerk aber ich bin der Meinung, dass man, egal wie groß der Hänger ist,
    grundsätzlich BE brauchen sollte. Denn auch kleine Hänger wollen vor und rückwärts bewegt werden. Und das muss geübt sein.



    Naja ich schweife ab. Ich finde mit BE bist du am besten bedient und er geht ja auch schnell. Ist schließlich nur Praxis =)