Anhänger Zulassungsfrei?

  • Hallo zusammen,
    Ich möchte hinter meinem Traktor einen Anhänger ziehen.
    der Traktor hat ein schwarzes Kennzeichen. Max Geschwindigkeit 25km/h.
    muss der Anhänger hinter dem Traktor zugelassen sein?
    genügt da nicht ein folgekennzeichen?

  • Naja, wenn ich das richtig im Kopf habe gilt hier eher ein Jein.


    Du darfst an einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen ein Folgekennzeichen anbringen.
    Du brauchst dafür allerdings einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb und der Anhänger darf auch nur für diesen LoF-Zweck genutzt und bis maximal 25km/h bewegt werden.
    Ein 25er-Schild muss dann ebenfalls am Anhänger angebracht werden.


    So zumindest mein letzter Stand, ich hatte mich letzten Mal versucht durch das elendige Führerscheinklassen-Chaos zu kämpfen damit ich weiß was für einen Traktor ich wann mit meinem Führerschein fahren darf.


    Ist nicht gerade einfach... Die Führerscheinklassen ändern sich ja fast so oft wie die Spritpreise...

  • Hi,


    mit schwarzem Kennzeichen muss man immer eine Bescheigung mitführen, dass der Transport für den eigenen Landw. Betrieb ist, z.B. der Bescheid der BG. Ist der Schlepper als ganz normale Zugmaschine im Einsatz muss der Anhänger zugelassen mit gültiger HU sein.


    Gruß
    Gerhard