Umbau eines Bootstrailers für Canadier und Kajak

  • Hallo, ich möchte einen kleinen Bootstrailer (Rulei 350) so umrüsten, dass ich Kajak und Canadier transportieren kann. (Pro Boot unter 40 kg)
    Der TÜV sagte mir, ich dürfe alles machen, nur nicht am Original-Chassis Schweißarbeiten durchführen. Also werden alle Aufbauten über U-Bügel-Schrauben geklemmt. (So sind auch die jetzigen Auflagen befestigt!)

    Ich stelle mir einen Rahmen aus Vierkantrohr (40 x 40) vor, der seitlich über den Radkästen liegt, auf dem ich dann Systemträger (z.B. Thule) montieren kann. Auf diese Weise kann ich all die Zubehörteile aus dem Bootssport einsetzen.



    Was muss ich besonders beachten?



    Der Anhänger ist maximal 1450 mm breit – (Maß über die Radkästen.)
    Montieren möchte ich Systemträger mit 1500mm. (Der Platz ZWISCHEN den Radkästen ist zu gering!)
    Über den Radkästen wäre dann ein Vierkantrohr (40 x 40 mm) auf einer Länge von 2400 mm. (Dahinter kommt dann der „ausziehbare Hintern“ mit Schlussleuchten und Nummernschild. Dieses Teil wird nur ausgezogen, wenn Boote auf dem Trailer sind – dadurch entfällt die „rote Fahne“.

    Fragen:


    Wie weit darf ich das Maß der Radkästen (breiteste Stelle des Trailers) überschreiten. Und was muss ich dafür vorsehen?
    Wie muss ich das Vierkantrohr beplanken, dass es „optisch breit“ genug ist – von der Seitenansicht her. (Denkbar wäre aufschrauben eines passenden Bretts – bzw. Siebdruckplatte.).



    Bekannt ist: Die Schlussleuchten müssen so montiert sein, dass sie nicht weiter als 400 mm von der breitesten Stelle noch ihnen reichen. Muss ich vorne irgendwelche Lichter anbringen? Geplant sind Reflektoren (vorne weiß, seitlich gelb) aber keine „aktive Beleuchtung“ vorne.
    Noch zur Info: Die längsten Boote, die transportiert werden sollen, sind 5,5 Meter.


    Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!

  • Hallo


    wie der TÜVtler schon sagte, alles was Du oben drauf schraubst oder klemmst ist dem egal


    wenn Du breiter wirst als jetzt, müsstest das halt in den Papieren ändern lassen, is aber ne Kleinigkeit


    außer dein gesamter Aufbau ist nur aufgesetzt und z.B. mit Spanngurten gesichert, dann wäre es Ladung und das geht keinen was an, auch nicht wenns bisschen breiter ist


    was Beleuchtung angeht, bei 5,5m Ladung wird der gesamte Anhänger wohl 6m oder mehr haben


    und ab 6m müssen die Seitenmarkierungsleuchten sein, bis 6 m reichen auch Rückstrahler allein


    weiße vorne brauchst nicht, außer du bist wieder diese 400mm breiter als das Standlicht des Zugfahrzeugs bzw über 2,10 breit


    ansonsten steht auch alles hier


    Gruß Mani

  • Danke Mani, das ist doch schon mal eine ganze Menge.


    Unklar ist mir noch die "Seitenansicht".
    Ohne weitere Maßnahmen sieht man von der Seite dann -ohne Boot- den alten Trailerunterbau und dann 35 cm darüber ein Vierkantrohr (40 x40).
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei "schmalen Seitenansichten" (Dachlatten, Bretter flach) besondere Maßnahmen ergriffen werden müßten um sie besser sichtbar zu machen. So könnte ich zum Beispiel eine 10 .... 15 cm breite Siebdruckplatte auf der ganzen Länge anbringen, das würde die "Erkennbarkeit" erheblich steigern.

  • Hallo



    Zitat

    etter flach) besondere Maßnahmen ergriffen werden müßten um sie besser sichtbar zu machen. So könnte ich zum Beispiel eine 10 .... 15 cm breite Siebdruckplatte auf der ganzen Länge anbringen, das würde die "Erkennbarkeit" erheblich steigern.


    kannst du machen, dann wird das Teil auch gleich viel stabiler und biegt sich nicht durch


    hast zwei Fliegen mit einer Klappe geschafft


    Gruß Mani

  • sodele - dank eurer Hilfe ist der "aufgemotze" Hänger nun klar für den Einsatz.
    Ich muss mal nachsehen, wie ich hier Bilder einstellen kann, dann werde ich das Ergebnis mal zeigen.


    Ich habe mich auch strikt an die Angaben des freundlichen TÜVlers gehalten - am ursprünglichen Rahmen wurde nichts verändert - alle Aufbauten sind mit U-Schrauben montiert!

  • So – nun versuche ich mal die entsprechenden Bilder hochzuladen.
    Bild 1: so sah der kleine Trailer mal aus.
    01 ursprüngliche Ansicht 01.jpg
    Bild 2: die Frontansicht – der originale Unterbau ist klar zu erkennen.
    02 Frontansicht.jpg
    Bild 3: Heckansicht – gut zu erkennen die Thule-Systemträger.
    03 Heckansicht 01.jpg
    Bild 4: Seitenansicht – die hohe Seitenblende zur besseren Erkennbarkeit.
    04 Seitenansicht.jpg
    Bild 5: Heckleuchten werden über ein Standard-Spiralkabel versorgt.
    05 Spiralkabel eingezogen.jpg
    Bild 6: Ansicht von schräg hinten – unten erkennbar Zarges-Boxen für Spannmaterial.
    06 schräg hinten.jpg
    Bild 7. Seitenansicht mit ausgezogenem Popo . bei Booten von 5,5m Länge brauche ich keine Fahne mehr!.
    07 Popo ausgezogen.jpg
    Anmerkung: Das Gewicht des Aufbaus mindert die Einsatzfähigkeit nicht, da die zu transportierenden Boote je nach Art nur 20 bis 40 kg auf die Waage bringen.

  • Die Idee mit dem um den Träger gewickelten sprialkabel find ich klasse. Muss ich mir unbedingt merken. Wie sieht es aus mit der stütztlast bei ausgezogenem Heck? Auch wenn die Boote sehr leicht sind durch den langen Hebel gibt das doch bestimmt negative stützlast oder ?

  • Hallo


    Zitat

    Wie sieht es aus mit der stütztlast aus bei ausgezogenem Heck?


    würde auch sagen das schaut ganz schlecht aus, vor allem weil die Staukisten auch noch hinter der Achse sitzen statt davor


    da brauchts einiges an Gewicht vorne damit das passt


    Gruß Mani

  • Stützlast: daran dachte ich schon - und habe auch gerechnet.
    1. der Schwerpunkt der Boote liegt etwa 50 cm VOR der Hinterachse.
    -->> keine Verminderung der Stützlast.
    2. der Aufbau wiegt etwa 110 kg - der Schwerpunkt liegt ebenfalls VOR der Hinterachse - auch bei ausgezogenem Popo..
    -->> keine Verminderung der Stützlast.
    3. die Staukisten werden Spanngurte, Seile und anderes "Kleinmaterial" enthalten - also keine "schweren Teile".



    Ich werde aber auf jeden Fall die weiternen Anbauteile (Bootshalter, -schalen und Senkrechtstützen) auch noch montieren, dann die Boote auflegen, die Boxen bestücken und dann mal mit der Federwage vorne die Aufliegelast messen.
    Bei Bedarf kann ich vorne auf der Deichsel noch Gewicht anschrauben, zum Beispiel ein Ersatzrad.


    Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen für ihre konstruktiven Beiträge zu bedanken.


    Der nächste Schritt wird dann sein, zu sehen, ob ich eine 100 km/h- Zulassung bekommen kann.
    Der ursprüngliche Trailer hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 350 kg, sein Eigengewicht war 60 kg, meine Aufbauten wiegen 110 kg - bleiben mir noch als Nutzlast 180 kg - das langt dicke für meine Boote und das Zubehör!


    Wenn ich recht weiß ist die Regel bei ungebremsten Hängern:
    LZF x Faktor = zul. GGW


    LZF: Leermasse Zugfahrzeug
    Faktor: 0,3
    zul. GGW: zulässiges Gesamtgewicht des Hängers für 100km/h -Zulassung.


    in meinem Fall hat das kleinere Zugfahrzeug es Masse von 1700 kg, das andere von 2000 kg, also sollte das ausreichend sein.
    Was ich NICHT weiß: irgend jemand erzählte was von Stoßdämpfern, die notwenig seien.


    Brauche ich die IMMER, oder werden die nur bei den gebremsten Hängern benötig?
    Ich bin sicher, das weiß jemand hier!

  • Stoßdämpfer .... werden die nur bei den gebremsten Hängern benötig?

    Ja.
    Ansonsten: Achse und Reifen müssen auf min. 120 ausgelegt sein, Reifen max. 6 Jahre und die 350kg Tragkraft sollte selbst ein Satz Schubkarrenräder haben.


    Gruss georg123

  • Danke Georg - das ist eine gute Nachricht.


    Ich habe, als ich den Trailer erworben habe (vor 2 Jahren), eine neue Bereifung beschafft.
    Der Geschwindigkeitsindex ist M (=130 km/h) und die Tragkraft liegt weit über dem geforderten Wert.


    Dann kann ich also, wie es aussieht, mit dem Hänger so zum TÜV marschieren und das eintragen lassen.
    SUPER!

  • Das stimmt aber nur bei 80.


    mit 100er Zulassung gilt:

    • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.


    Quelle

  • Hallo Neptun45,


    rechtlich sind die 4% sicher richtig (mit Yannik's Einschränkung) - aber jeder Anhänger fährt sich mit zu wenig Stützlast einfach nur bescheiden und insbesondere für ungeübte Anhängerfahrer kann das auch schnell gefährlich werden. Lieber immer die max. mögliche Stützlast ausnutzen, dann liegt der Anhänger viel ruhiger an der Kupplung!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • ...joa, nur bei 350kg zGG ist alles relativ. Negativ darf die natürlich vom Gesetzgeber her schon nicht werden, aber sonst seh' ich da kein wirkliches Problem.


    Ich bin auch schon mitm Einachser mit Paletten beladen 110km/h laut Tacho gefahren, etwa 600kg Gesamtgewicht - beim Abhängen dann erst gemerkt, dass ich ziemlich genau 1kg Stützlast nur hatte. Lief aber auch wunderbar...

  • Leute - wißt ihr was?
    IHR SEID RICHTIG GUT!


    Diese Regelung mit der Stützlast bei einer Zulassung für Tempo 100 kannte ich gar nicht! Nun kann ich mich darauf einstellen!
    Mein Augenmerk lag seither mehr auf den Erfordernissen für die 100er-Zulassung, zumal da jemand (ich meine sogar es war ein "Werkstattmensch") mir sagte, dazu sei der Einbau von Stoßdämpfern not wendig!
    Also werde ich mal messen (Federwaage an der Kupplung) - und dann gegebenenfalls "aufrüsten".


    Nun muss ich nur noch die maximale Stützlast für den Anhänger rausbekommen. Im KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil ! finde ich da nichts) Allerdings gibt es auf der Deichsel eine Plakette, da steht was von "zulässiger Achslast vorn" : 50 kg - und dann gibt es noch "zulässige Achslast hinten": 350 kg - die ist gleich dem zulässigen Gesamtgewicht. Das Hängerchen hat aber nur eine Achse - sollten die 50 kg die "maximale Stützlast" sein?


    Dann wird es aber unverständlich - das ganze Hängerschen hatte mal ein Leegewicht von 60 kg - und jetzt - bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 350 kg eine Stützlast von 50 kg zu fordern - das halte ich für unrealistisch!



    Anhängererfahrung liegt ausreichend vor - allerdings mit einem ungebremsten Humbaur mit 750 kg und den merke ich praktisch nicht hinter meinem Auto - auch bei Tempo 120 nicht (Autobahnen in Belgien). Wobei ich irgendwie nicht einsehen kann, dass derselbe Anhänger in Belgien 120 km/h laufen darf - faktisch "ohne Beschränkung", denn der PKW darf auch nicht mehr - und in Deutschland darf der nur 80 km/h. Auch ein TÜV-mann konnte mir das nicht erklären!

  • Der Werkstattmensch hat unrecht. Stoßdämpfer sind nur bei gebremsten Anhängern notwändig. Ungebremste bekommen auch ohne die 100kmh Zulassung.


    Die achslast vorn ist in deinem fall tatsächlich die zulässige stützlast. 50kg sind durchaus realistisch ich habe noch keinen gesehen der weniger hat. selbst unser kleiner 600kg ungebremst hat 75kg stützlast. das hat ja auch eher weniger mit dem zgg des Anhängers zu tun sondern mit der Belastbarkeit der Deichsel.


    Das mit der Höchstgeschwindigkeit muss man nicht verstehen in Frankreich darf man sogar 130kmh das sind imerhin 50kmh schneller wie bei uns. Mit dem gleichen Anhänger! Dafür sind wir das einzige land in dem man auf Autobahnen noch "rasen" darf (ohne Anhänger)

  • Der Werkstattmensch hat unrecht. Stoßdämpfer sind nur bei gebremsten Anhängern notwändig. Ungebremste bekommen auch ohne die 100kmh Zulassung. ...


    :klugscheiss:


    ... und auch du. Denn ohne Stoßdämpfer könnte ein gebremster Anhänger (wenn der Rest passt) auch die 100km/h Zulassung bekommen. Wäre dann der gleiche Faktor (0,3) wie bei einem Ungebremsten (egal ob mit oder ohne Stoßdämpfer). Macht nur wenig Sinn.

  • ja - die Faktoren mit der 100km/h- Zulassung sind schon klar.
    ist sehr schön hier beschrieben:
    http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne


    nur die 50 kg Stützlast machen mir dann Kummer - die bringe ich auf "vernünftige" Weise wohl nicht auf - bei dem Gesamtgewicht! die Hälfte dürfte kein Problem sein - ich habe heut mal mit der Federwaage gemessen - popo ausgezogen - bleiben mir vorne an der kupplung noch 16 kg . Popo eingeschoben sind es 23 kg.
    Die Boote dürften aufgrund der Schwerpunktslage vor der Achse noch 20 % ihres Gewichts beisteuern - das macht den Kohl aber auch nicht fett!