1,5 Tonner auf den VW Polo abgestimmt beim TÜV

  • Hallo. Heute ließ ich meinen im Dez. gekauften 1,5t Eduard zu. (so ist er EZ 2015). Noch im Dezember war ich mit gelbem Kennzeichen beim Tüv und ließ eine Bescheinigung nach 13 FZV ausstellen, auch wegen der 100km Geschichte. Da der Polo 1,165t Leergewicht und 1,2t gebremst ziehen darf, der Hänger aber 1,5 zGG hat, steht nun zusätzlich in der Zulassung Folgendes: Zu F2, Ablastung ohne technische Änderung Gem. 3.Änd.VO z 9 AusnVO, z. StVO Tempo 100 km/h i.Kombination wenn Zug.Fz . ABV u. Leermasse mindestens 1.090 kg.


    Ich finde das eine gute Sache. So bleibt er ein 1,5 Tonner und kann trotzdem ohne Sorgen von kleineren Zugfahrzeugen bis 100km/h gezogen werden. Bescheinigung kostete um die 40 Euro.


    lg Thomas

  • Wie, das heißt, wenn Du den hinter ein größeres Auto hängst, darfst Du ihn bis zu 1,5 t GG beladen? Und hinter Deinem Polo bei Tempo 100 nur bis zu 1,2t GG?


    Da hätte ja dann glatt mal jemand mitgedacht....

  • Nein, die Ablastung zählt solange sie eingetragen ist.


    Man kann sie später rückgängig machen, aber sie muss beachtet werden, solange sie in den Papieren steht.

  • na was wird wohl in F2 stehen? 1200 kg natürlich


    da is nix mit 1200 oder 1500kg, sowas gibts nicht, auch wenns praktisch wäre


    dieser Satz

    Zitat

    Zu F2, Ablastung ohne technische Änderung


    bedeutet nur wie es Frischling sagte, das nichts am Fahrzeug geändert wurde, also keine schwächere Achse oder so


    somit kann man ihn bei Bedarf ohne Probleme wieder auf 1500 kg auflasten


    Gruß Mani

  • ...
    Da der Polo 1,165t Leergewicht und 1,2t gebremst ziehen darf, der Hänger aber 1,5 zGG hat, steht nun zusätzlich in der Zulassung Folgendes: Zu F2, Ablastung ohne technische Änderung Gem. 3.Änd.VO z 9 AusnVO, z. StVO Tempo 100 km/h i.Kombination wenn Zug.Fz . ABV u. Leermasse mindestens 1.090 kg.
    ...


    Na hoffentlich rechnet da mal nicht einer :police: nach! Wir sind doch hier in Deutschland.


    Wenn du in deinen Polo das sog. Anhänger-ESP verbaut und eingetragen hättest, dann wäre eine Ablastung sogar nur um 102kg gegangen (auf 1398kg).



    Aber mit ~1,4to. an einem Polo :confused: (dazu habe ich ja schon was geschrieben)

  • Schaut mal. Also ich verstehe das so, er ist ein 1,5 Tonner , außer ( wenn das Zugfahrzeug ..... wie eingangs beschrieben )
    // Anhänger ESP hat er, dafür hab ich auch reichlich für den Einbau der AHK bezahlt //



    eduard.jpg

  • Leider nein.
    Die Angabe mit den 1090kg bezieht sich allein auf die Tempo 100. Bei F2 stehen 1200kg drin, also darf der Anhänger ab sofort nur noch 1200kg schwer sein.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ohne jetzt weiter nachgelsen zu haben;
    F.1. technisch mögliches Gesamtgewicht im Zulassungsland
    F.2. erlaubtes zulässiges Gesamtgewicht im Zulassungsland
    (oder so ähnlich heißt es dort)
    D.h. Auch wenn ein Zugfahrzeug mit 3,5to. Anhängelast davor angebunden ist, dann darf der Anhänger nur bis 1200kg GG haben.

  • Du must das leider anders herum lesen.


    Das bedeutet das Tempo 100 für den Anhänger nur dann gelten wenn das Zugfahrzeug (egal welches) eine Leermasse von mindestens 1090 kg hat.


    Liegt ein Fahrzeug darunter gilt 80.


    Gruß Günter

  • Mir ging es nur darum, dass ich mit diesem Gespann 100 km / h fahren kann und darf. Mehr als 700 kg werde ich ihn eh nicht beladen. ca 1.050 Tonnen hinten am Polo sind dann wirklich genug, auch wenn lt Papieren mehr möglich wären. Ende der Woche wird das erhöhte Gestell, h=140cm ab OK Ladewand, fertig sein plus Metallgitter im unteren Bereich, damit nix nach vorne durchschlägt beim Bremsen. Die Erhöhung zum Standardgestell ist abnehmbar. Werde posten, wenn fertig.


    lg Thomas