Hilfe - Überschreitung der Anhängelast Bußgeld Punkte Fahrverbot !?

  • Hallo Leute

    Bitte hilft mir in diesem Fall wenn Ihr da was genaueres wisst


    Habe mich heute hier angemeldet da ich nicht weiter wusste !
    Kann mir hier jemand helfen so das ich dieses auch verstehe ?


    Laut meinen Internetrecherchen ist das ganze etwas schwer !


    Laut der Internetrecherche bei Busgeldkatalog 2014 ebenfalls.
    Die /- Meine - Frage (n) Problem (e) sind wie folgt zu stellen:


    Zum Fahrzeug
    > Zugfahrzeug Kombi Automatik Diesel : Anhängelast 2.100 KG
    Die Anhängerkupplung soll eine Stüzlast von nur 85 KG haben.


    Zum Anhänger
    > Gebremster Anhänger zulässiges Gesammtgewischt 2.500 KG


    Stüzlast bei diesem Zwei-Achs Anhänger soll 100 KG betragen.
    Ausbalancierung des Gewichtes bezüglich der Stüzlast möglich ?


    So .... nun gehts los :


    Wenn ich mit meinem Zugfahrzeug max. Anhängelast 2.100 KG
    315 KG mehr ziehen würde als erlaubt komme ich laut der Seite


    Bußgeldkatalog auf eine Überschreitung in Höhe von unter 20 %
    Bußgeldkatalog 2014 bei Googel / Laut Tabelle :

    Überladung für Kfz. bis 7,5 T zul. Gesamtgewischt

    > > > > > oder Anhänger mit zul. Gesamtgewischt ( BIS ) 2.000 KG < < < < <

    Strafe
    35,00 € Punkte O

    Gilt das auch in meinen Fall da ich ja mein Fahrzeug überlade
    bzw. die Anhängelast meines Zug-fahrzeug überschreite und
    nicht die meines Anhänges der im übrigen eben bis 2.500 KG wiegen darf ?


    Wäre eine sofortige Weiterfahrt nach begleichung der Strafe hier erlaubt ?
    Für mich jetzt sehr verwirrend da ich ja einen Anhänger mit zul. 2.500 KG fahre
    aber diesen eben nicht überladen würden. Dann steht wiederum noch folgendes

    Überladung für Kfz.über 7,5 T zul. Gesamtgewischt
    > > > > > oder Anhänger mit zul. Gesamtgewischt (
    ÜBER ) 2.000 KG < < < <


    Unter 20% Überladung wie o.g. aber mit ganz anderen und höheren Strafen ?


    Strafe 140,00 € Punkte 1 sowie
    Fahrzeughalter bekommt auch noch 1 Punkt und Geldbuße laut Tabelle dazu !


    Stellt sich nun die Frage welche Strafe zutreffend in diesem Fall genau wäre :

    Da ich ja nun auch einen Anhänger über 2 T zul. Gesamtgewischt ziehen würde
    diesen aber nicht überladen würde aber die Anhängelast meines Zugfahrzeuges
    eben um 315 KG überschreiten würde, gilt das als eine normale Kfz. Überladung
    und wird der Anhänger negativ mit berücksichtigt ist meine besondere Frage ?


    Danke an alle im Vorraus die sich schnell und unkompliziert als hilfsbereit erklären :)

    LG Flo

  • Hallo,


    Komme nicht ganz mit deiner Frage klar.


    Den Zugwagen darf 2100 kg ziehen und hat 85 kg Stützlast


    Der Anhänger hat ein ZGG von 2500 kg.


    Solange der Anhänger nicht mehr als 2185 kg wiegt (tatsächliches Gesamtgewicht) ist alles im grünen Bereich. Die Stützlast darf dann aber nicht mehr als 85 kg betragen.


    Ob der Anhänger noch 315 kg mehr wiegen dürfte spielt dabei keine Rolle.


    Bei der Stützlast, zählt immer der geringere Wert.


    Matze


    PS: Wiegt der Anhänger tatsächlich 2500 kg und es liegt eine Stützlast von 75kg vor, geht die Polizei von einer Anhängelast von 2425 kg aus. Die Stützlast gilt als Zuladung beim Zugwagen, nicht als Anhängelast wohl aber zum tatsächlichen Anhängergewicht.

  • Meines wissens zählt hier die kategorie für Anhänger über 2000kg.
    Weiterfahrt wird soweit ich weiß ab 10% überladung untersagt. Also musst du ab 11% Abladen, und dann auch soweit das du nicht mehr überladen bist.

  • Meines wissens zählt hier die kategorie für Anhänger über 2000kg.
    Weiterfahrt wird soweit ich weiß ab 10% überladung untersagt. Also musst du ab 11% Abladen, und dann auch soweit das du nicht mehr überladen bist.




    Also wenn meine Anhängelast vom Zugfahrzeug statt 2.100 KG eben 2.415 KG ist das die Überschreitung der Anhängelast bzw.Überladung vom Fahrzeug !


    Wenn ich noch einen Anhänger mit zul. Gesamtgewischt 2.5 T mit ziehe der aber nicht überladen ist sondern ca. 100 KG weniger wieget eben 2.415 KG


    bist dir da total sicher das die Katogerie über 2 T Anhänger mir zum Vorwurf gemacht werden kann nur weil es gezogen wurde aber nicht überladen war ?


    Also übergewischt Bußgeld-tabelle 2014 unter 20 % ist mit 35 € angegeben, und keinen Punkten aber eben in Kombination mit Anhänger bis 2.000 KG oder


    gilt das jeweils getrennt von einander ?


    Wer weiß das zu 100% genau ?


    Vielen Dank dennoch :)

  • Von der Logik her sollte es bei 2400 kg Gesamtmasse so behandelt werden, als hättest du den Anhänger überladen, obwohl du "nur" die Anhängelast überschritten hast, d.h. die strengere Regelung ab 2000 kg käme zur Anwendung und es gäbe Punkte.


    Sicher bin ich da aber nicht.

  • Kurze frage zum Verständnis.
    du suchst jetzt quasi Hilfe wie du am besten Gesetze umgehst?
    hast du dir schonmal Gedanken gemacht warum dein zugfahrzeug nicht mehr ziehen darf?


    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Kurze frage zum Verständnis.
    du suchst jetzt quasi Hilfe wie du am besten Gesetze umgehst?
    hast du dir schonmal Gedanken gemacht warum dein zugfahrzeug nicht mehr ziehen darf?


    grüße benni


    Hallo


    Von deinem Senf hier wird doch auch keiner schlauer . . . .

  • Von der Logik her sollte es bei 2400 kg Gesamtmasse so behandelt werden, als hättest du den Anhänger überladen, obwohl du "nur" die Anhängelast überschritten hast, d.h. die strengere Regelung ab 2000 kg käme zur Anwendung und es gäbe Punkte.


    Sicher bin ich da aber nicht.


    mhhh meinst du ?


    Aber zumindest schreibst du das du dir halt nicht 100 pro sicher bist ..


    Ich glaub manchmal wissen es selbst die besserwisser auf der Seite hier nicht


    .. und kommen nur mit solch blöden Komments


    Dir dennoch vielen Dank ;)

  • Von der Logik her sollte es bei 2400 kg Gesamtmasse so behandelt werden, als hättest du den Anhänger überladen, obwohl du "nur" die Anhängelast überschritten hast, d.h. die strengere Regelung ab 2000 kg käme zur Anwendung und es gäbe Punkte.


    Sicher bin ich da aber nicht.


    Starker Tobak -- :ohnemich: -- :rotekarte:



    Aj-. Erstmal war Staatsanwalt Beni dran Jetzt Du als Schitzrichter Andre oder wie, rote Karte Nicht schlecht ;)
    Das nenne ich mal ne Informative Seite hier, und freundlich sind die Mitglieder ja sowas von. Vielen Dank GRINS

  • *grübel* Wer wollte hier was von wem? Hat jemand Geld für die Auskunft bezahlt oder wo leiten sich die Ansprüche her?


    Ich glaub manchmal wissen es selbst die besserwisser auf der Seite hier nicht .. und kommen nur mit solch blöden Komments


    Spätestens jetzt wäre meine freiwillige Bereitschaft zu helfen *schwupps* dahin.


    Ich denke, eine rechtsverbindliche Auskunft zu diesem Sachverhalt wird dem Fragesteller demnächst per Post zugehen.


    Ich wünsche noch ein schönen Abend *verbeug*


    Gruß
    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium


  • O Mann kann den die Frage keiner hier normal beantworten ? :ohmann:

  • Für den vierten Post und dafür, dass du hier Infos bekommen möchtest, ganz schön mutig. ;)

    Gruß Holger


    Stema MT 750 verkauft
    Saris BMG 135 V Mc Alu Compact


  • Können vielleicht, nach deinem freundlichen Einstand, wollen wohl eher nicht ;)


    JA. Freundlichkeit beginnt mit einer Gegenreaktion bzw. normalen Antwort

    die hast du ja bereits nach meiner Fragestellung bei mir in Frage gestellt ;)

  • Karte doch nicht immer nach. Das könnte gewaltig in die Hose gehen. Mach eine Pause und komm runter.

    Gruß Holger


    Stema MT 750 verkauft
    Saris BMG 135 V Mc Alu Compact

  • Hallo


    Du suchst verkehrt, du hast nicht Überladen, sondern du hast/hättest die zul Anhängelast überschritten, das ist ein anderer Punkt im Bußgeldkatalog


    aber den kannst Dir ja selbst raussuchen, da Du ja der Meinung bist


    1.

    Zitat

    Von deinem Senf hier wird doch auch keiner schlauer . . . .


    2.

    Zitat

    Ich glaub manchmal wissen es selbst die besserwisser auf der Seite hier nicht


    .. und kommen nur mit solch blöden Komments


    3.

    Zitat

    Das nenne ich mal ne Informative Seite hier, und freundlich sind die Mitglieder ja sowas von


    4.

    Zitat

    O Mann kann den die Frage keiner hier normal beantworten



    Also zu 4. kann ich dir sagen, das Rechtsberatungen von Laien verboten sind, dafür gibts Anwälte, der darf dir das kostenpflichtig beantworten


    oder die netten Herren :police: in Grün/blau oder auch mal in Schwarz, machen das auch gerne gegen Entgelt




    Ich hab mir das hier alles ganz genau mehrmals durchgelesen, und ich komme leider zu dem gleichen Schluß wie Benni


    Zitat

    du suchst jetzt quasi Hilfe wie du am besten Gesetze umgehst?


    desweiteren muß ich auch Chino beipflichten


    Zitat

    Für den vierten Post und dafür, dass du hier Infos bekommen möchtest, ganz schön mutig.



    das erinnert mich an den Typen im Flugzeug und dem Papagei



    tja was soll ich nun noch sagen? Vielleicht guten Flug?


    Ja ich denke das passt



    Ciao machs gut

  • Das ist hier ein Anhängerforum und kein Gestzesumgehungsforum oder besser gesagt, es ist kein Geplantesgegendasgesetzverstoßforum.


    Im übrigen solltest Du mal gründlich Deinen Ton überlegen. Würdest Du vor Ort in einem Gespräch auch so mit jemand, der Dir helfen soll, reden? :confused:

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb