Neue Zulassungsbestimmungen veränderte Beleuchtung seit 10/2012

  • Hi,
    weiß einer genaueres, bzw. hat einer einen Link hierzu?


    Habe bei Harbeck dieses auf der Homepage gefunden http://www.harbeck.de/gesetzli…timmungen/zulassungen.htm


    "Ab dem 30. Oktober 2012 müssen alle neuen Trailer mit einer EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (EEC - Certificate of Conformity) ausgeliefert und natürlich auch angemeldet werden. Anhänger, die nicht in der EG-Typengenehmigung enthalten sind, werden nach EG-Gesetzgebung weiter mit TÜV-Einzelabnahme zugelassen.

    Die Vorschriften verlangen u.a. eine 17-stellige Fahrgestellnummer, Rückfahrscheinwerfer, Schmutzlappen und auch veränderte Beleuchtungen. Der Vorteil dieser Änderung ist dann natürlich, dass es möglich ist, mit den Papieren und eventuellen Zusatzpapieren in allen EU-Ländern eine Zulassung zu erhalten."



    Dank und Gruß
    Chris1E

  • Über die Frage hatte ich mir beim ersten Mal schon Gedanken gemacht, wegen mangelnder Belege aber nicht geantwortet.


    Mein Interpretation von "veränderte Beleuchtungen" geht auf die Unterschiede von StVZO und EG-Richtlinie zurück. Sie sind nicht groß (z.B. braucht man nach EG zwei weiße Rückstrahler nach vorne) aber jetzt auch bei Neuzulassungen per Einzelabnahme Pflicht (seither durften auch Anhänger mit Beleuchtung nach StVZO abgenommen werden).


    Zwar von 2006 aber nach meinem Wissen noch immer aktuell http://www.gtue.de/sixcms/medi…roschuere_lte_2010-12.pdf
    Im "Anhänger Buch" vom TÜV ist es bissl übersichtlicher dargestellt, das kostet aber.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • So,


    nun habe ich diese wohl gefunden:


    Aspöck http://www.aspoeck.at/uploads/…Anbauvorschriften_12V.pdf


    Knott Bauteilkatalog S. 254 http://katalog.knott.de/



    Beleuchtungsvorschriften: (nach ECE-Regelung R-48, EWG 76/756 EU R48)

    ab 1,60m Breite: Begrenzungsleuchten vorne weiß
    / (evtl. auch rot&weiß zusammen, dann nicht vorne)


    ab 2,10m Breite: zusätzlich Umrißleuchten rot/weiß


    ab 6,00m Länge: Seitenmarkierungsleuchten gelb
    max. Abstand zum Heck: 1,00m
    max. Abstand zur Front: 3,00m
    max. Abstand zwischen den Leuchten: 3,00m


    ab 6,00m Länge: 2 Rückfahrscheinwerfer (seit 2006, die gibt es nun auch in der li. Heckbeleuchtung z.B. Multipoint5)


    ab 750kg ges.Gew.: 1 Rückfahrscheinwerfer

    für kleinere Abmessungen evtl. Kannbestimmung!


    Hinzu kommen noch Rückstrahler/ Seitenstrahler
    und Schmutzlappen
    am Kotflügel


    Und damit werden die PKWtrailer wieder teurer :mad:, dafür sind dann aber Ö und CH auch direkt abgedeckt zzgl. Handbremse


    Gruß chris1E