Spurhalteleuchten, Vorschrift

  • Hallo Allerseits,


    möchte an meinem Anhänger hinten sogenannte Spurhalteleuchten montieren.


    Der Hintergrund:
    Ich sehe die hintere Aussenkanten meines 1,50m schmalen Anhängers hinter meinem deutlich breiteren Zugfahrzeug nicht im Rückspiegel.
    Das empfinde ich als (Seltenfahrer) beim Einscheren in eine Spur und beim Rückwärtsfahren, insbesondere Nachts, als äußerst unangenehm.
    [Blockierte Grafik: http://mein-pkw-anhaenger.de/attachment.php?attachmentid=12976&d=1385557621]


    Mein erster Plan waren Umriss-Leuchten zu montieren, also die Leuchten die nach vorne weiß und nach hinten rot abstrahlen. Laut einer TÜV-Vorschrift scheint das aber nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite > 1,80m zulässig zu sein.
    Für die Spurhalteleuchten scheint diese Einschränkung nicht zu gelten. Der Unterschied Spurhalteleuchte -> Umrissleuchte scheint zu sein, dass diese nur ein weißes Licht nach vorne abstrahlen.


    Hatte schon mal jemand bezüglich der Thematik das Vergnügen sich mit dem TÜV da auseinanderzusetzen? Ich finde leider keine Hinweise wie und wo so eine Spurhalteleuchte montiert werden darf und wo ich so ein Ding überhaupt bekomme? Ich finde immer nur die Umriss-Leuchten...


    Schöne Grüße!
    oli

  • Hallo Oli,


    was du meinst sind vordere Begrenzungsleuchten. Diese sind ab einer Breite von 160 cm Pflicht, darunter aber erlaubt.


    HIER auf Seite 26 sind die Anbauvorschriften erläutert.

    Grüße
    Andy

  • Hallo Andy,


    danke für Deine Antwort.
    Auf Seite 26 in dem von Dir verlinkten PDF ist die vordere Umrissleuchte beschrieben.
    Was ich mit Licht markieren möchte, ist der am weitesten hinten gelegene Punkt des Anhängers.


    Eigentlich brauche ich die hintere Umrissleuchte (Seite 38, die auch (weiß) nach vorne leuchtet).


    Ich weiß, dass ich schrecklich zu erklären... :)


    Oli


  • Ich weiß, dass ich schrecklich zu erklären... :)


    So schlimm ist es ja nicht, ich weiß zumindest, was du meinst bzw. was du vor hast.


    Die Leuchten sind aber leider erst ab einer Breite von 180 cm zulässig. Die Begrenzungsleuchten einfach hinten anschrauben ist auch keine Lösung, weil du dann den Abstrahlwinkel von 5° nach innen nicht hast.

    Grüße
    Andy

  • Hallo


    Andy, Du hast das nicht verstanden


    er will Spurhalteleuchten


    das sind z.B. solche


    nach vorne weiß, nach hinten schwarz, also kein Licht, die sind auch am Schmalspuranhänger erlaubt


    dann gibt es noch rot schwarz, das sind reinrassige Umrissleuchten ab 1,80m erlaubt, ab 2,10 vorgeschrieben


    und dann gibts die am weitesten verbreiteten rot weißen, also eine Kombi aus Spurhalte und Umrissleuchte ab 1,80 erlaubt usw s.o.



    Oli, du hast zwei Möglichkeiten


    1. die rechtlich illegale, einfach die rot/weißen montieren, haben schon einige gemacht und der TÜV sagt in der Regel nichts, dient ja der Sicherheit


    2. die legale, rotes Glas gegen schwarzes tauschen, wenn dir ne Markenleuchte von Hella kaufst da gibts die Gläser auch einzeln und auch in schwarz


    oder du fährst auf den nächsten Rasthof mit Truckershop, dort liegen die Dinger in der Regel im Regal, zwar bisschen teurer, aber wenigstens gibt es sie dort


    Gruß Mani

  • Hi Mani,


    doch ich hab's verstanden, aber in dem Hella-Dokument stehen die nicht drin.
    Hab's jetzt auch gefunden: HIER unter (4).


    Für die Aspöck Superpoint gibt es ach schwarz/ weiße Gläser.

    Grüße
    Andy

  • Hallo,


    genau, die unter Absatz (4) erwähnten Leuchten meine ich.
    Da steht halt nix drin wie und wo die montiert werden sollen/dürfen.
    Am Donnerstag hab ich Zeit, da werd ich dann glaub mal beim TÜV hier vorstellig. Den verlinkten Paragraphen nehm ich mal ausgedruckt mit. Da möcht ich mal abklären wo ich die Dinger hinpappen darf und ob es vielleicht genügt, die nach hinten gerichtete Lichtscheibe schwarz zu lackieren.
    Ich werde berichten was dabei rausgekommen is...


    oli

  • Hallo,


    war nun gestern beim TÜV Süd.
    Der Prüfer war zumindest echt nett und bemüht.
    Wie hier schon erwähnt: Umrissleuchten gehen gar nicht, aber viel schlimmer (für mich) Spurhalteleuchten gehen nur, wenn Sie nicht über das Fahrzeug (Anhänger) hinausragen...
    Damit wäre mein Ziel ja verfehlt. Ob ich nun den Anhänger oder die Leuchte nicht seh is grad egal.


    Was aber gehen könnte - und das fand ich zumindest mal kreativ und irgendwie lustig - diese komischen Abstandshalter, die man früher ans Fahrrad gemacht hat mit den gelben Reflektoren, die sollte ich - abnehmbar gestaltet - dranmachen... :)


    Schöne Grüße!

  • Man wird doch eine Stelle an dem Anhänger finden, die innerhalb der Silhouette ist und wo man die Leuchten trotzdem sieht...

    Grüße
    Andy

  • Hallo,


    ich würde die Spurhalteleuchten seitlich am hinteren Leuchtenträger befestigen.
    Wenn sie leuchten sieht man sie auch besser in der Nacht.


    Sonnst, hilft ja nur ein neuer Anhänger mit größeren Abmessungen ab 1,80 breite oder ein schmaleres Zugfahrzeug :weglach:


    Wobei sich hier ja wohl auch etwas getan hat:
    "Neue Zulassungsbestimmungen ab 30.10.2012


    Ab dem 30. Oktober 2012 müssen alle neuen Trailer mit einer EWG - Übereinstimmungs- bescheinigung (EEC - Certificate of Conformity) ausgeliefert und natürlich auch angemeldet werden. Anhänger, die nicht in der EG-Typengenehmigung enthalten sind, werden nach EG-Gesetzgebung weiter mit TÜV-Einzelabnahme zugelassen.


    Die Vorschriften verlangen u.a. eine 17-stellige Fahrgestellnummer, Rückfahrscheinwerfer, Schmutzlappen und auch veränderte Beleuchtungen. Der Vorteil dieser Änderung ist dann natürlich, dass es möglich ist, mit den Papieren und eventuellen Zusatzpapieren in allen EU-Ländern eine Zulasung zu erhalten."



    Nur die "veränderte Beleuchtung" habe ich leider noch nicht wirklich etwas zu finden können.


    Nix für ungut!
    Viel Spaß beim anbringen der Leuchten


    chris1E

  • Hallo,


    schmaleres Zugfahrzeug kommt nicht in Frage - das Ding is jetzt schon nicht geräumig genug. Vielleicht mal ein breiterer Anhänger, ja.
    Ich werd tatsächlich ein Licht am Leuchtenträger (nicht übers Fahrzeug herausragend) befestigen, vielleicht bringt es ja zumindest bei Dunkelheit ein klein wenig was...


    oli