...ok, das ist ein Anhängerforum und viele reizen ja gerne mal die Anhängelast aus bzw. gehen z.B. den Weg einer Anhängelasterhöhung o.ä. und müssen damit ja auch wohl oder übel mal zum TÜV (oder Dekra) - deshalb die Frage, ob denn ggf. jmd. einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Sachverstand bezüglich Anhänger/Anhängelasten kennt (ich verlange - so hoffe ich zumindest - ja eigentlich nichts unmögliches)?!
Doch vielleicht erstmal etwas zum Hintergrund - mein Vadder hat folgendes Auto - einen Oldsmobile Custom Cruiser, Bj. 1991.
Dieser ist mit einer starren Anhängerkupplung versehen, welche schon vor vielen Jahren (so denke ich) montiert wurde (deutsche AHK). Diese hat einen ausgewiesenen D-Wert von 12,1 auf dem Typenschild. Doch das Problem - auch siehe Fahrzeugschein:
Es wurden nur lächerliche 1200kg Anhängelast gebremst eingetragen!
Nunja, muss ich glaub' ich nicht weiter erzählen - mein Wunsch wäre natürlich eine Anhebung dieses Wertes. Dazu noch eins - die Seite aus dem Bedienungshandbuch, wo auch die maximale Anhängelast aufgeführt ist:
Es sind, wie man sehen kann, 2250kg Anhängelast angegeben (Und ja, unser Fzg. ist mit den ganzen Optionen für Anhängerbetrieb ausgerüstet ). Ebenfalls habe ich noch die Kopie (oder das Original?!) einer sog. "Herstellerbescheinigung" von Opel (ohne Bild), die mir netterweise damals für ein baugleiches Fahrzeug (Chevrolet Caprice) ausgestellt worden ist - ebenfalls mit den 2250kg Anhängelast. Nur wie gesagt - nicht für dieses, sondern ein baugleiches Fzg. Dazu kommt: solche "Herstellerbescheinigungen" werden leider nicht mehr ausgestellt, ich hatte schon nachgefragt...
So - jetzt ist die Sache - der Wagen wurde aufgelastet, von ~2600kg zulässiges Ges.gew. auf 2833kg zul. GG. (siehe Schein)
Der D-Wert berechnet sich ja zu: D = g x(TxR)/(T+R) in [kN] (siehe ECE R55)
Umgestellt zu R - der zul. Gesamtmasse des Anhängers - erhält man:
R = (D x T)/(g x T - D) in [t]
...mit: g = 9,81m/s², D = 12,1kN, T = 2,833t erhält man:
R = (12,1 x 2,833)/(9,81 x 2,833 - 12,1) = 2,18455t bzw. 2184kg
Gesetzt dem Fall, dass man (ist zwar eigentlich Rumspielerei, nur hilft es ja beim D-Wert nicht...) in gleichem Zuge das zulässige Gesamtgewicht auf 2801kg herabsetzt (was ich gerne würde, weil 800kg Zuladung reichen locker), würde sich eine max. Anhängelast von:
R = (12,1 x 2,801)/(9,81 x 2,801 - 12,1) = 2,203t bzw. 2203kg ergeben.
Tja und das wäre eben mein Traum, 2200kg eingetragen zu bekommen.
Deshalb die Frage - ob ihr meint, dass das ein amtlich anerkannter Sachverständiger eintragen würde bzw. jmd. einen kennt, der eine solche Um-/Eintragung vornehmen würde (also... eine Empfehlung halt)? Ich meine ich verstehe, der D-Wert als solcher wird "ausgereizt", aber eben so wurde die AHK ja damals geprüft und zugelassen, von daher darf das doch eigentlich kein Problem sein?! Ich finde das eh etwas blöd, dass der D-Wert keine "Fließzahl" ist, sondern rein immer vom zulässigen Gesamtgewicht vom Fahrzeug ausgegangen wird; könnte ja auch (theoretisch) gesagt werden, dass ein etwas schwererer Anhänger gezogen werden darf, wenn das Zugfzg. eben nicht auch noch vollgeladen ist) - aber hilft halt hier und mir jetzt nicht.
Vielen dank schonmal für Antworten eurerseits!
Gruß Jonas