mein Eigenbau Anhänger aus einer Mercedes Benz w210 E-klasse T-modell

  • So weit so gut - aber ich glaube, du musst wieder im Heck ´nachladen´ ;) .



    Ne muß ich net:biggrins: weil ich die Sitze vorne nicht mehr einbaue, denn mit denen war die Stützlast ok und nun statt den Sitzen, der Innenausbau, kommt vom Gewicht her aufs gleiche raus :)

  • @ wollewob , kannst mir mal ein paar tips geben bezüglich zugrohr und so beim halben passi ? will iwie demnächst auch mal mit sowas anfangen zu basteln....


    lieben dank.... markus


    Habe dir ne Nachricht geschickt.
    Ansonsten kann der Admin das hier wieder löschen.


    " Hallo.
    Hier meine beiden Postings von meinem Eigenbau:


    http://mein-pkw-anhaenger.de/t…sat-35i-MEIN-PROJEKT-2011


    und


    http://mein-pkw-anhaenger.de/t…9-Passat-35i-Projekt-2012


    Viel spaß beim lesen :) "

  • Ne muß ich net:biggrins: weil ich die Sitze vorne nicht mehr einbaue, denn mit denen war die Stützlast ok und nun statt den Sitzen, der Innenausbau, kommt vom Gewicht her aufs gleiche raus :)


    Sieht aber so aus, als wenn die Vorderachse des Zugwagens ´leicht´ist. Davon abgeshen haben die T-Modelle doch Niveau - also kannste nie an der Optik erkennen, ob die Stützlast zu hoch ist (ich rede hier nicht von 500kg oder so).
    Irgendwie widerspricht sich das Bild.

  • Sieht aber so aus, als wenn die Vorderachse des Zugwagens ´leicht´ist. Davon abgeshen haben die T-Modelle doch Niveau - also kannste nie an der Optik erkennen, ob die Stützlast zu hoch ist (ich rede hier nicht von 500kg oder so).
    Irgendwie widerspricht sich das Bild.


    Hi, mh mußte es drei mal lesen um zu verstehen was du meinst:gruebel: ja der hängt hinten manchmal etwas runter, weil die Niveau nicht mehr ganz nachregelt, ist aber net weiter tragisch manchmal passt es sich genau an und manchmal net so ganz:angel: jedenfalls beträgt die derzeitige Stützlast 76 Kg. 72 wäre bei dem zgg. von 1800 Kg, der ideale Wert und 84 der maximale wert von meiner Ahk, das paßt also soweit:-)


    Außerdem bau ich als nächstes, am Unterboden, hinter der Achse, da wo der Tank mal war, einen auszieh- und ausklappbaren Fußboden aus Siebdruckplatten und Aluwinkel. Diese Konstruktion wird schätzungsweise auch um die 25kg wiegen was mir vorne die stützlast dann auch wieder zwischen 6-8 Kg erleichtern wird:-) ja bis das Teil mal fertig ist, wird es immer ein hin und her jonglieren mit der Stützlast bleiben, aber da ich ne alte Personenwaage immer on Bord habe, ist es leicht, das immer im Blick zu haben :)


    Gruß- Hans.

  • So, wieder ein Stück weiter, die Befestigung der Gasflasche, denke mal da müßte die Rennleitung:police: zufrieden sein mit:biggrins: 2x M12er Boden-Durchgangsschrauben mit den Winkeleisen-Niederhaltern,Anhänger147.jpg denke mal, das müßte selbst einen Überschlag aushalten... oder ist jemand anderer Meinung?:wonder:

  • denke mal, das müßte selbst einen Überschlag aushalten... oder ist jemand anderer Meinung?:wonder:

    als Ladungssicherung wird die Rennleitung dagegen nichts sagen können, sofern die Schutzhaube übers Ventil gestülpt ist und die Flasche nicht stationär im Anhänger betrieben wird.
    Also immer Gasgrill dabei haben, damit die Sache plausibel ist.


    Gruss georg123

  • als Ladungssicherung wird die Rennleitung dagegen nichts sagen können, sofern die Schutzhaube übers Ventil gestülpt ist und die Flasche nicht stationär im Anhänger betrieben wird.


    Gruss georg123


    Warum darf Sie in der Position nicht stationär betrieben werden? der Hänger ist ja kein wowa, oder ist das egal, als was er zugelassen ist`? und Die Schutzkappe muß immer drauf sein? muß die also auch bei einem wowa drauf sein, wenn man mit ihm fährt? habe ja oben den Gasheizer drauf; Anhänger144.jpg muß der dann also bei der Fahrt ab und die Schutzhaube drauf?

  • Ich denke Georg wollte damit sagen das die Gasflasche nicht in Nutzung sein darf, weil Du dann ,wie beim Wohnwagen auch, eine Gasanlage in Betrieb hast und eine Gasprüfung bräuchtest. Wenn Du sie allerdings nur transportierst (nicht angeschlossen und als sichtbares Zeichen mit der Kappe drüber) kann Dir keiner was!



    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • der Hänger ist ja kein wowa, oder ist das egal, als was er zugelassen ist`?

    Meines Wissens nach gibt es auch für nen Wowa keine gesetzliche Regelung, dass der ne Gasprüfung braucht. Zumindest wäre eine nicht durchgeführte Gasprüfung kein Grund die Plakette zu verweigern.


    Es gibt allerdings eine Richtlinie des DVGW über in Fahrzeugen und Anhängern verbaute Gasanlagen. Und dort ist die Gasprüfung "vorgeschrieben". Jetzt ist der DVGW nicht der Gesetzgeber, ich gehe aber davon aus, dass diese Richtlinie sowas wie ein anerkannter Stand der Technik ist. Verstösst Du dagegen, fi..en sie dir ins Knie. Ob dazu erst was passieren muss oder ob man das präventiv durchführt, weiss ich nicht. Es steht dir frei, da eigene Erfahrungen zu machen.
    Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Buddel nur transportiert wird (also keine feste Installation ist).


    PS: Frag mal den Heizungsfuzzi, ob er in einer Warmwasserleitung Armaturen verwenden würde, die nicht DVGW geprüft sind. Kannst es aber auch lassen, die Antwort ist nein. Eben wegen der Sache mit dem Knie.


    Gruss georg123


  • Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Buddel nur transportiert wird (also keine feste Installation ist).


    Gruss georg123


    Hallo, danke für die ganzen Infos! :) naja gut, falls die Polizei mich fragen sollte, kann ich ja sagen, daß die Flasche mit dem Heizer nur zum Transport so befestigt ist, ich denke die Flügelmuttern machen das plausibel oder? oder muß beim Transport der Heizer ab und die Abdeckhaube drauf sein? wie ist es bei einem Wohnwagen geregelt, muß da während dem Transports, die Flasche von der Gasleitung getrennt werden und die Abdeckhaube drauf sein?

  • Eine Gasprüfung für einen Wohnwagen ist nicht zwingend vorgeschrieben! Nur wenn du auf einem Campingplatz möchtest, dann verlangt so gut wie jeder Betreiber, schon aus eigener Sicherheit und wegen der Versicherung, eine aktuelle bzw. noch gültige Gasanlagenprüfung.
    Natürlich muss bei jeder Fahrt eine Schutzkappe auf das Ventil!!!
    Also auch beim Transport im Anhänger - schlussfolglich darf natürlich auch nichts angeschlossen sein.
    Bei der HU möchten manchmal die Prüfer eines Wohnwagens die Plakette verweigern, wenn keine gültige Gasprüfung vorliegt. Aber dann kannst du mal freundlich auf die Gesetzeslage hinweisen.


    Deine Flasche kann so sicher wie nur möglich befestigt sein. Es gibt aber auch Fälle, wo ein umherfliegenes Teil das Ventil beschädigt ;) .

  • So nachdem mir letztens Gerhard erzählt hat das ne Gasprüfung in WoWa angeblich nicht notwendig ist und das nun hier auch wieder auftaucht hab ich mich mal schlau gemacht und dazu folgendes gefunden


    Quelle


    und noch ein interessanter Artikel


    Zitat

    [h=1]Gasprüfungen nach DVGW 607[/h][h=2]Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen[/h]Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
    Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
    Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

    Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.


    Quelle


    also ohne die goldene Plakette geht nichts, die ist IMMER Pflicht, auch wenns der TÜV bei WoWa nicht bemängeln darf


    Gruß Mani

  • Lediglich sogenannte Einzelgeräte (ohne Bindung an ein Immobilie, oder an einen fahrbaren Gegenstand) sind durch die Einzelgeräteverordnung davon ausgenommen und unterliegen der Sorgfaltspflicht des jeweiligen Betreibers! Gruß Mani


    Ja das würde dann auf meinen Einzelfall zutreffen, nicht wahr? es ist ja keine fest verbaute Gasanlage sondern lediglich eine für den Transport befestigte Gasflasche. Und der Aufsatzheizer wird dann erst im freien dran gemacht und dient letztendlich nur als Vorzeltheizung. und dafür ist doch dann keine Gasprüfung vorgeschrieben oder?

  • Was anderes habe ich auch nicht gesagt.
    Nach wie vor betreibst du in deinem Anhänger keine Flüssiggasanlage!!!!!! Somit fällt jede Überprüfung flach. Dass der Aufsatz sowieso nur im Freien betrieben werden darf ist wohl verständlich (und müsste sogar draufstehen).


    Also alles korrekt :super:.

  • Das geht so mit den angepopelten Streben???
    wenigstens sauber verschleifen und lacken , sonst glaub ich nicht das der TÜVtler das durchlässt

  • Hallo, so gestern gab es beim TÜV die erfolgreiche Abnahme des Stoßdämpfer Einbaus (wie ja auf den Fotos schon zu sehen) und dadurch die Bescheinigung über die 100 km/h Zulassung! :) endlich kann ich auf der Autobahn die Brummis abhängen:-)