Ich habe einen 750kg-Anhänger (offener kasten) aus DDR-Zeiten bekommen. Den möchte ich gern von Zeit zu Zeit als Motorradtransporter nutzen. Dazu müsste die Heckklappe, an der das Kennzeichen samt Beleuchtung angebracht ist, offen bleiben. Nun gibt es ja seit Kurzem diese neuen Motorradschilder. So eins würde prima unter die linke Heckleuchte (mit weißem Fenster für KZL) passen. Dadurch wäre der Anhänger viel flexibler nutzbar, da ich die Klappe offen lassen oder auch ganz abbauen könnte, je nach Bedarf. Die Frage ist nun, ob ich für den Anhänger so ein Motorradkennzeichen bekommen würde bzw. wo das gesetzlich geregelt ist, damit ich evtl. bei der Zulassungsstelle eine Argumentationshilfe habe.
Kleines Kennzeichen
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Hallo
bei der Zulassungsstelle kannst sagen was Du willst, das ist denen egal
richtige Vorgehensweise, der TÜV bzw bei Dir Dekra schreibt Dir ein Gutachten "Platz für hinteres amtliches Kennzeichen XXX x YYY cm"
damit zur Regierung ( in deinem Fall Sachsen) Ausnahmegenehmigung beantragen, damit zur Zulassung und Kennzeichen und Papiere ändern lassen
Leider stellen sich trotzdem manche Zulassungen quer, in München gehts problemlos, in München Land bekommst Du auch mit 10 Gutachten keins, dafür ganz kurze Einzeilige, wie "M-M1" oder sowas
so wars bei US Cars immer, kann aber sein das es mittlerweile einfacher oder noch schwerer ist, hab mit Ami´s nix mehr zu tun
bei nem Hänger der massenhaft Platz hat, würde ich sagen, Chance 0,0
Gruß Mani
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Das mit dem Kennzeichen in US-Größe ist klar, mir geht´s um die neuen Motorradkennzeichen, sozusagen US hochkant. Beim Motorrad brauchst du für so ein Kennzeichen weder ein Gutachten noch eine Ausnahmegenehmigung vom RP. Das geht einfach so im Tausch gegen´s Kuchenblech. Daher die Idee, das am Anhänger eben auch so bissl elegant zu lösen.
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hmm, schau mal auf der HP vom der Zulassungsstelle bei Dir, da steht sowas auch teilweise
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nö, da kein Krad.
Das sind die Antworten der Landkreise TF, LDS sowie Stadt B